Bei Münchner Immobilien geht es im Erbfall fast immer um erhebliche Vermögenswerte, und genau das macht die Sache anspruchsvoll: steuerliche Fristen, mehrere Erben mit unterschiedlichen Vorstellungen und oft ein Elternhaus in Pasing oder eine Wohnung in Schwabing, an denen Erinnerungen hängen. Dazu kommt die praktische Seite: Das Objekt muss gesichtet, geräumt und verwaltet werden, während Bank, Nachlassgericht und Versicherungen Unterlagen anfordern. Wer eine geerbte Immobilie in München verkaufen will, fährt mit einem geordneten Prozess und neutraler Begleitung am besten.
Die ersten Schritte nach dem Erbfall
- Erbnachweis klären: Erbschein beim Nachlassgericht beantragen oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll verwenden
- Grundbuchberichtigung beantragen (innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei)
- Unterlagen zusammentragen: Grundbuchauszug, Bauakte, Energieausweis, Miet- und Versicherungsverträge, bei Wohnungen die Teilungserklärung
- Laufende Kosten und Verträge prüfen, damit das Objekt bis zum Verkauf ordentlich bewirtschaftet ist
- Verkehrswert ermitteln lassen als Basis für alle weiteren Entscheidungen
Erbengemeinschaft: gemeinsam entscheiden, nicht gegeneinander
Sobald mehrere Erben eingetragen sind, geht nichts ohne Einigkeit: nicht der Verkauf, nicht die Vermietung, nicht einmal größere Reparaturen. Scheitert die Einigung, droht die Teilungsversteigerung, und die bringt am Ende fast immer weniger als ein geordneter Verkauf am freien Markt, in München mit seinen hohen Objektwerten ein besonders teurer Ausgang. Unsere Rolle: Wir liefern allen Erben denselben Informationsstand, eine nachvollziehbare Bewertung und einen transparenten Verkaufsprozess mit dokumentierten Geboten. Auf dieser Basis finden auch zerstrittene Gemeinschaften meist zusammen, gerade wenn die Miterben über das ganze Land verstreut leben und ein neutraler Ansprechpartner vor Ort fehlt. Ist das Objekt vermietet, gehen die Mietverhältnisse auf die Erben über; auch das sprechen wir früh an, denn ob mit oder ohne Mieter verkauft wird, beeinflusst Käuferkreis und Strategie erheblich. Und wo eine Seite die Immobilie behalten möchte, liefert die Bewertung die faire Grundlage für die Auszahlung der übrigen Erben.
Steuerliche Punkte im Blick behalten
- Erbschaftsteuer: Es gelten persönliche Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad; ob darüber hinaus Steuer anfällt, hängt vom Immobilienwert ab, und der ist in München schnell erreicht.
- Spekulationsfrist: Beim Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist seit Anschaffung durch den Erblasser kann Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen; die Haltedauer des Erblassers wird den Erben angerechnet. Für zuvor selbstgenutzte Objekte gelten Ausnahmen.
- Wertansatz des Finanzamts: Ein dokumentierter Marktwert kann zu hohe Pauschalbewertungen korrigieren und so die Steuerlast auf das richtige Maß bringen.
Verbindliche Rechts- und Steuerauskünfte gehören zu Steuerberater und Fachanwalt; wir liefern die Marktdaten dazu und übernehmen den Verkauf, auf Wunsch samt Koordination von Räumung und Handwerkern. So bleibt Ihnen die Fahrt quer durch die Stadt für jede Kleinigkeit erspart, und der Nachlass wird geordnet abgewickelt statt nebenbei. Vom Reihenhaus in Vaterstetten bis zur Altbauwohnung in Haidhausen: Ihr Immobilienmakler für München begleitet Erben diskret und strukturiert, vom ersten Gespräch über die Bewertung bis zur Auszahlung des Erlöses an alle Beteiligten.

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ihr Christian Munz
Gebietsleiter Immobilienverkauf
Wir helfen Ihnen gerne
089 250 071 200 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@immobilien-experten.de