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Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag

Erfahren Sie, wann und wie Sie einen Verbraucherbauvertrag wirksam widerrufen können – inklusive Fristen, Form und Rechtsfolgen.

Inhaltsverzeichnis

Das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Bauvertragsrechts und dient dem Schutz privater Bauherren, die als Verbraucher auftreten. Es gewährt diesen Personen die Möglichkeit, einen bereits geschlossenen Bauvertrag innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und knüpft an die besonderen Risiken und finanziellen Belastungen an, die mit der Errichtung, dem Umbau oder der Erweiterung eines Wohngebäudes verbunden sind. Durch das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag soll sichergestellt werden, dass Verbraucher nicht vorschnell oder unter Druck langfristige, kostspielige Verpflichtungen eingehen, sondern nach der Vertragsunterzeichnung eine Bedenkzeit erhalten, um die Tragweite ihrer Entscheidung zu überdenken und gegebenenfalls wieder von ihr abzurücken.

Begriff und rechtliche Einordnung

Das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag ist ein gesetzlich eingeräumtes Rücktrittsrecht, das dem Verbraucher in einem speziellen Vertragsverhältnis zusteht. Ein Verbraucherbauvertrag liegt vor, wenn ein Unternehmer sich gegenüber einem Verbraucher verpflichtet, ein neues Gebäude zu errichten, ein bestehendes Gebäude erheblich umzubauen oder umfangreiche Umbauarbeiten an einem Wohnhaus vorzunehmen, die mit erheblichen finanziellen und organisatorischen Auswirkungen verbunden sind. Der Gesetzgeber hat dieses Vertragsverhältnis ausdrücklich geregelt, um den typischerweise weniger erfahrenen und rechtlich nicht geschulten Verbraucher vor Übervorteilung, Fehlentscheidungen und intransparenten Vertragsinhalten zu schützen.

Im Kern bedeutet das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag, dass der Verbraucher den Vertrag innerhalb einer bestimmten Widerrufsfrist widerrufen kann, ohne dafür Sanktionen befürchten zu müssen. Der Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrages, das heißt zu einer Rückgewähr bereits erbrachter Leistungen und im Regelfall zur Beendigung aller vertraglichen Pflichten. Dieses Recht ist dem allgemeinen Verbraucherwiderrufsrecht verwandt, weist jedoch eigenständige Besonderheiten auf, die speziell auf die Konstellation des Bauvertrags zugeschnitten sind.

Abgrenzung zu anderen Vertragsarten

Das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag ist von anderen Widerrufsrechten abzugrenzen, etwa bei Fernabsatzverträgen oder Haustürgeschäften. Zwar gelten in vielen Punkten ähnliche Grundsätze, etwa die Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht, doch ist der Verbraucherbauvertrag aufgrund seines Gegenstands besonders sensibel. Während es sich bei typischen Fernabsatzverträgen häufig um den Kauf von Waren oder Dienstleistungen geringeren Werts handelt, geht es beim Verbraucherbauvertrag regelmäßig um langfristige Investitionen in erheblicher Höhe, die die wirtschaftliche Existenz des Verbrauchers nachhaltig prägen können.

Eine weitere Abgrenzung ist zum klassischen Werkvertrag vorzunehmen. Nicht jeder Werkvertrag über Bauleistungen ist automatisch ein Verbraucherbauvertrag. Entscheidend ist, dass der Besteller als Verbraucher handelt und dass der Vertrag auf die Errichtung oder den erheblichen Umbau eines Gebäudes gerichtet ist. Kleinere Renovierungsarbeiten oder rein gewerbliche Bauvorhaben fallen in der Regel nicht unter die Vorschriften zum Verbraucherbauvertrag und damit auch nicht unter das spezielle Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag.

Zweck und Schutzfunktion

Der Zweck des Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag liegt in der Stärkung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers. Bauverträge werden häufig unter Zeitdruck, in emotional aufgeladenen Situationen oder auf Grundlage unvollständiger Informationen geschlossen. Der Verbraucher sieht sich dabei meist einem professionellen Bauunternehmer gegenüber, der über erheblich mehr Erfahrung und Verhandlungsmacht verfügt. Diese strukturelle Ungleichheit soll durch das Widerrufsrecht gemildert werden.

Das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag verschafft dem Verbraucher eine nachgelagerte Reflexionsphase, in der er Beratung einholen, Angebote vergleichen und die wirtschaftlichen Folgen des Bauvorhabens nüchtern prüfen kann.

Darüber hinaus erfüllt das Widerrufsrecht eine wichtige Informationsfunktion. Da der Unternehmer verpflichtet ist, den Verbraucher deutlich und verständlich über das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag zu belehren, wird der Bauherr auf seine besonderen Rechte aufmerksam gemacht. Dies erhöht die Transparenz und trägt dazu bei, dass der Verbraucher seine Rechte im Konfliktfall besser wahrnehmen kann.

Besondere Bedeutung im Bauwesen

Im Bauwesen sind Fehlentscheidungen oftmals nur schwer oder gar nicht korrigierbar. Ein einmal begonnenes Bauvorhaben lässt sich nicht ohne weiteres stoppen, ohne erhebliche Kosten und Schäden zu verursachen. Das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag setzt deshalb an einem frühen Punkt an, nämlich unmittelbar nach Vertragsschluss und vor wesentlichen Ausführungshandlungen. So wird dem Verbraucher die Chance eingeräumt, noch vor Beginn oder in einer sehr frühen Phase des Bauprojekts einen Rückzieher zu machen, falls sich etwa die Finanzierung als unsicher erweist, Zweifel an der Seriosität des Unternehmers auftreten oder alternative Angebote als deutlich günstiger und vorteilhafter erscheinen.

Voraussetzungen für das Widerrufsrecht

Damit das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl die Stellung der Vertragsparteien als auch den Inhalt des Vertrages.

Verbrauchereigenschaft des Bestellers

Der Besteller muss als Verbraucher handeln. Verbraucher ist in diesem Zusammenhang jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Baut eine Person also ein Wohnhaus für den eigenen Bedarf oder für nahe Angehörige, handelt sie typischerweise als Verbraucher. Baut sie hingegen ein Mehrfamilienhaus zur gewerblichen Vermietung oder zu Spekulationszwecken, liegt im Regelfall keine Verbrauchereigenschaft vor und damit auch kein Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag im Sinne der einschlägigen Vorschriften.

Unternehmereigenschaft des Vertragspartners

Der Vertragspartner des Verbrauchers muss Unternehmer sein. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dies ist bei Bauunternehmen, Bauträgern, Generalunternehmern und ähnlichen Anbietern in aller Regel der Fall. Nur wenn diese Unternehmereigenschaft vorliegt, entsteht das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag in der gesetzlich vorgesehenen Form.

Gegenstand des Vertrages

Der Vertrag muss auf die Errichtung eines neuen Gebäudes oder auf erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude gerichtet sein. Dazu zählen etwa der Anbau eines zusätzlichen Stockwerks, der grundlegende Umbau eines Einfamilienhauses oder die umfassende energetische Sanierung mit strukturellen Eingriffen. Kleinere Reparaturen, rein kosmetische Renovierungen oder der Austausch einzelner Bauteile reichen für einen Verbraucherbauvertrag nicht aus. Nur bei hinreichender Tragweite des Bauvorhabens greift das besondere Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag.

Formale Anforderungen und Widerrufsbelehrung

Ein zentrales Element des Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag ist die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher klar, verständlich und in hervorgehobener Form über sein Widerrufsrecht zu informieren. Diese Belehrung muss dem Verbraucher vor oder spätestens bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden und alle wesentlichen Angaben enthalten, unter anderem:

  • den Hinweis auf das Bestehen des Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag
  • die Länge der Widerrufsfrist
  • den Beginn der Widerrufsfrist
  • die Form des Widerrufs
  • die Anschrift und Kontaktdaten, an die der Widerruf zu richten ist

Die Belehrung muss so gestaltet sein, dass ein durchschnittlicher Verbraucher sie ohne juristisches Fachwissen verstehen kann. Unklare, widersprüchliche oder versteckte Hinweise genügen nicht. Verstößt der Unternehmer gegen diese Anforderungen, kann sich dies erheblich auf die Dauer der Widerrufsfrist auswirken und die Rechtsposition des Verbrauchers stärken.

Textform und Dokumentation

Das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag ist eng mit der Textform verknüpft. Der Vertrag selbst soll dem Verbraucher in Textform zur Verfügung gestellt werden, damit dieser den Inhalt jederzeit nachlesen, prüfen und gegebenenfalls durch sachkundige Dritte bewerten lassen kann. Gleiches gilt für die Widerrufsbelehrung. Die Dokumentation in Textform schafft Rechtssicherheit und erleichtert im Streitfall den Nachweis darüber, ob und in welcher Weise über das Widerrufsrecht informiert wurde.

Widerrufsfrist und Fristbeginn

Die Widerrufsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Verbraucher das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag ausüben kann. In der Regel beträgt diese Frist 14 Tage. Der Beginn der Frist ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, insbesondere an den Zugang der Widerrufsbelehrung in Textform.

Regelmäßiger Fristbeginn

Im Normalfall beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag, an dem der Vertrag in Textform geschlossen wird und der Verbraucher eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat. Liegen beide Voraussetzungen vor, läuft die 14 tägige Frist ab diesem Zeitpunkt. Innerhalb dieser Zeit kann der Verbraucher ohne Angabe von Gründen vom Vertrag Abstand nehmen und das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag ausüben.

Verlängerung bei fehlerhafter Belehrung

Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, unvollständig oder wird sie dem Verbraucher gar nicht erteilt, beginnt die Widerrufsfrist nicht ordnungsgemäß zu laufen. In diesen Fällen kann sich das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag erheblich verlängern. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Widerrufsfrist in solchen Konstellationen erst mit der ordnungsgemäßen Belehrung beginnt, jedoch spätestens nach einer gesetzlich festgelegten Höchstfrist endet. Diese Verlängerung dient als Sanktion für den Unternehmer und als zusätzlicher Schutz für den Verbraucher, der ohne korrekte Belehrung seine Rechte nicht in vollem Umfang erkennen kann.

Ausübung des Widerrufsrechts

Um das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag wirksam auszuüben, muss der Verbraucher innerhalb der laufenden Widerrufsfrist eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Unternehmer abgeben. Diese Erklärung muss erkennen lassen, dass der Verbraucher den Vertrag widerrufen will. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Form des Widerrufs

Der Widerruf kann in Textform erfolgen, etwa per Brief, Fax oder E Mail. Eine mündliche Erklärung ist aus Beweisgründen nicht zu empfehlen, auch wenn sie unter Umständen rechtlich wirksam sein könnte. Der Verbraucher sollte darauf achten, dass der Widerruf rechtzeitig abgesendet wird und im Zweifel einen Nachweis über den Versand oder Zugang besitzt. Viele Unternehmer stellen ein Muster Widerrufsformular zur Verfügung, dessen Nutzung jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist. Entscheidend ist, dass die Erklärung klar und unmissverständlich ist, damit das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag zweifelsfrei erkennbar ausgeübt wird.

Adressat des Widerrufs

Der Widerruf ist an den im Vertrag oder in der Widerrufsbelehrung angegebenen Unternehmer zu richten. Es genügt nicht, den Widerruf an Dritte zu senden, die nicht als Vertragspartner auftreten. Im Zweifel sollte der Verbraucher die im Vertrag ausdrücklich genannte Anschrift verwenden und darauf achten, dass die Erklärung innerhalb der Frist beim Unternehmer eingeht oder zumindest rechtzeitig abgesendet wird.

Rechtsfolgen des Widerrufs

Wird das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag wirksam ausgeübt, hat dies weitreichende Rechtsfolgen für beide Vertragsparteien. Der Vertrag gilt als von Anfang an nicht geschlossen, und die empfangenen Leistungen sind zurückzugewähren.

Rückabwicklung des Vertrages

Hat der Unternehmer bereits Zahlungen erhalten, sind diese an den Verbraucher zurückzuzahlen. Umgekehrt muss der Verbraucher im Regelfall keine weiteren Zahlungen mehr leisten. Hat der Unternehmer bereits mit der Ausführung der Bauleistungen begonnen, ist zu prüfen, inwieweit Wertersatz geschuldet sein kann. Dies hängt unter anderem davon ab, ob der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginnt, und ob er über die möglichen Folgen eines Widerrufs in diesem Fall belehrt wurde.

Wertersatz und besondere Konstellationen

Das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag kann in der Praxis zu komplexen Abwicklungsfragen führen, wenn bereits Bauleistungen erbracht wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unternehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit den Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und dass er über sein Widerrufsrecht und die Möglichkeit eines Wertersatzanspruchs informiert wurde. Fehlt es an dieser Zustimmung oder Belehrung, kann der Anspruch auf Wertersatz entfallen oder eingeschränkt sein.

Praktische Bedeutung für Verbraucher

Für Verbraucher hat das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag eine erhebliche praktische Relevanz. Es verschafft ihnen eine zusätzliche Sicherheitsebene bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben. Viele private Bauherren verfügen nur über begrenzte Erfahrung im Umgang mit Bauunternehmen, Bauverträgen und den damit verbundenen Risiken. Das Widerrufsrecht ermöglicht es ihnen, im Nachgang an den oft komplexen und emotional geprägten Vertragsabschluss eine ruhige und sachliche Neubewertung vorzunehmen.

Typische Anwendungsfälle

Typische Situationen, in denen das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag genutzt wird, sind etwa:

  • nachträgliche Erkenntnis, dass die Finanzierung des Bauvorhabens nicht gesichert ist
  • Entdeckung günstigerer oder qualitativ besserer Angebote anderer Bauunternehmen
  • Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Seriosität des Vertragspartners
  • Änderung der persönlichen Lebensplanung, etwa durch berufliche oder familiäre Entwicklungen

In all diesen Fällen kann der Verbraucher den Vertrag widerrufen, sofern die Widerrufsfrist noch läuft und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Pflichten und Risiken für Unternehmer

Für Unternehmer bedeutet das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag zum einen eine rechtliche Verpflichtung, zum anderen ein wirtschaftliches Risiko. Sie müssen ihre Vertragsgestaltung und internen Abläufe so ausrichten, dass die gesetzlichen Anforderungen an Verbraucherbauverträge und Widerrufsrechte erfüllt werden.

Informations und Belehrungspflichten

Unternehmer sind verpflichtet, den Verbraucher umfassend und korrekt über das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag zu belehren. Dies umfasst sowohl die formale Gestaltung der Widerrufsbelehrung als auch ihre rechtzeitige Zurverfügungstellung. Fehler in der Belehrung können zu verlängerten Widerrufsfristen und damit zu einer längeren Phase der Unsicherheit führen, in der der Verbraucher sich noch vom Vertrag lösen kann.

Wirtschaftliche Planung und Kalkulation

Das Widerrufsrecht beeinflusst auch die wirtschaftliche Planung des Unternehmers. Solange die Widerrufsfrist läuft, besteht das Risiko, dass der Vertrag wieder entfällt und bereits getätigte Vorleistungen, etwa Planungen oder Materialbestellungen, nicht vergütet werden. Unternehmer müssen dieses Risiko in ihre Kalkulation einbeziehen und gegebenenfalls organisatorische Maßnahmen treffen, um die Auswirkungen eines Widerrufs zu begrenzen.

Besonderheiten und Streitfragen

In der praktischen Anwendung des Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag ergeben sich immer wieder Auslegungs und Abgrenzungsfragen. Diese betreffen unter anderem die genaue Einordnung eines Vertrages als Verbraucherbauvertrag, die Reichweite der Belehrungspflichten oder die Berechnung von Wertersatz bei bereits erbrachten Bauleistungen.

Abgrenzung zu anderen Vertragsmodellen

In der Baupraxis kommen unterschiedliche Vertragsmodelle vor, etwa Bauträgerverträge, Generalunternehmerverträge oder einzelne Werkverträge mit verschiedenen Handwerksbetrieben. Nicht jeder dieser Verträge ist automatisch ein Verbraucherbauvertrag. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung des Vertragsinhalts und der Stellung der Parteien. In Zweifelsfällen kann es erforderlich sein, die Vertragsstruktur genauer zu analysieren, um festzustellen, ob das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag tatsächlich Anwendung findet.

Auswirkungen auf laufende Bauprojekte

Wird ein Bauvertrag widerrufen, während bereits erste Arbeiten begonnen haben, stellt sich die Frage nach der praktischen Rückabwicklung. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, im Vertrag klare Regelungen für den Fall eines Widerrufs aufzunehmen, etwa zur Sicherung der Baustelle, zur Dokumentation des Leistungsstandes und zur Vermeidung von Folgeschäden. Auch wenn das Gesetz grundlegende Vorgaben macht, können vertragliche Klarstellungen dazu beitragen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Zusammenfassung und Einordnung

Das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag ist ein spezialisiertes Instrument des Verbraucherschutzes im Bereich des Bauvertragsrechts. Es gewährt privaten Bauherren eine zeitlich begrenzte, rechtlich abgesicherte Möglichkeit, sich ohne Angabe von Gründen von einem Bauvertrag zu lösen. Dies trägt der besonderen Tragweite von Bauvorhaben Rechnung, die regelmäßig mit hohen Kosten, langfristigen Verpflichtungen und erheblichen persönlichen Auswirkungen verbunden sind.

Durch die Kombination aus verpflichtender Widerrufsbelehrung, klarer Fristsetzung und geregelten Rechtsfolgen schafft das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen des Verbrauchers und denen des Unternehmers. Der Verbraucher erhält eine wichtige Schutzfunktion und die Chance zur nachträglichen Überprüfung seiner Entscheidung, während der Unternehmer durch transparente Regelungen und klare Fristen eine verlässliche Grundlage für seine wirtschaftliche Planung erhält. In der Gesamtschau fügt sich das Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag in das System des modernen Verbraucherrechts ein und stärkt das Vertrauen in Vertragsbeziehungen im Bauwesen, indem es die Informationslage verbessert, Fehlentscheidungen korrigierbar macht und damit zu mehr Rechtssicherheit und Fairness auf beiden Seiten beiträgt.

Häufige Fragen zu „Widerrufsrecht Verbraucherbauvertrag“

Das Widerrufsrecht beim Verbraucherbauvertrag gibt dir die Möglichkeit, einen bereits unterschriebenen Bauvertrag innerhalb einer bestimmten Frist wieder rückgängig zu machen. Es soll dich davor schützen, vorschnell eine weitreichende und teure Entscheidung zu treffen, ohne dir alles in Ruhe überlegen zu können.

In der Regel hast du 14 Tage Zeit, um einen Verbraucherbauvertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt, sobald du alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Widerrufsrecht in Textform erhalten hast, meist mit der Vertragsunterzeichnung und der dazugehörigen Widerrufsbelehrung.

Du musst keinen Grund angeben, wenn du dein Widerrufsrecht nutzt. Es reicht, wenn du innerhalb der Frist eindeutig erklärst, dass du den Vertrag widerrufen möchtest, zum Beispiel per Brief, E Mail oder Fax.

Widerrufst du rechtzeitig, darf der Unternehmer für noch nicht erbrachte Leistungen grundsätzlich kein Geld verlangen. Hat er aber auf deinen ausdrücklichen Wunsch hin schon mit Arbeiten begonnen, kann er unter Umständen einen angemessenen Wertersatz für diese bereits erbrachten Leistungen fordern.

Du solltest den Widerruf schriftlich erklären und deutlich machen, dass du den Verbraucherbauvertrag widerrufst, am besten unter Angabe von Datum und Vertragsnummer. Bewahre unbedingt einen Nachweis über den Zugang auf, zum Beispiel durch Einschreiben oder eine schriftliche Bestätigung des Unternehmers.

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