Wertgutachten für Pflichtteil
Inhaltsverzeichnis
Ein Wertgutachten für Pflichtteil ist eine fachlich fundierte und rechtlich verwendbare Bewertung des Nachlassvermögens mit dem Ziel, die Höhe eines Pflichtteilsanspruchs objektiv zu bestimmen. Es handelt sich um ein Gutachten, das in der Regel von einem qualifizierten Sachverständigen oder Gutachter erstellt wird und das den Wert von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, beweglichen Sachen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zum maßgeblichen Stichtag ermittelt. Im Kontext des Erbrechts dient das Wertgutachten für Pflichtteil dazu, die wirtschaftliche Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils eines enterbten oder teilweise übergangenen gesetzlichen Erben eindeutig festzulegen.
Begriff und rechtliche Einordnung
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen auch dann zusteht, wenn sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen oder benachteiligt wurden. Ein Wertgutachten für Pflichtteil bildet die Brücke zwischen der abstrakten gesetzlichen Pflichtteilsquote und einem konkreten Geldbetrag. Es beantwortet die zentrale Frage, welchen objektiven Wert der Nachlass zum Todeszeitpunkt des Erblassers hatte und welche Beträge auf dieser Grundlage als Pflichtteil geschuldet sind.
Das Wertgutachten für Pflichtteil ist kein eigenständiger Rechtsbegriff eines bestimmten Gesetzesparagraphen, hat sich aber in Rechtsprechung, Fachliteratur und Praxis als feste Bezeichnung für eine Nachlassbewertung mit Pflichtteilsbezug etabliert. Es unterscheidet sich von rein steuerlichen Bewertungen, etwa für die Erbschaftsteuer, da es primär auf die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erben ausgerichtet ist.
Abgrenzung zu anderen Gutachtenarten
Ein Wertgutachten für Pflichtteil ist von anderen Bewertungsarten zu unterscheiden:
- Steuerliche Bewertung i Die Wertermittlung für die Erbschaftsteuer folgt eigenen gesetzlichen Bewertungsregeln und kann vom zivilrechtlichen Verkehrswert abweichen.
- Verkehrswertgutachten i Dieses konzentriert sich häufig auf einzelne Vermögensgegenstände wie Immobilien, ohne den gesamten Nachlass und Pflichtteilsaspekte zu berücksichtigen.
- Versicherungsgutachten i Diese dienen in erster Linie der Absicherung von Risiken und sind nicht zwingend auf den relevanten Stichtag des Erbfalls ausgerichtet.
Während ein Verkehrswertgutachten eine wichtige Grundlage sein kann, ist das Wertgutachten für Pflichtteil umfassender angelegt und auf die Besonderheiten des Pflichtteilsrechts zugeschnitten.
Zweck und Funktionen
Das Wertgutachten für Pflichtteil erfüllt mehrere zentrale Funktionen im Erbrecht. Es dient nicht nur der reinen Zahlenbestimmung, sondern hat auch rechtliche, wirtschaftliche und psychologische Bedeutung.
Rechtsklarheit und Streitvermeidung
Der Pflichtteilsanspruch ist grundsätzlich ein reiner Geldanspruch. Die Höhe dieses Anspruchs hängt vom tatsächlichen Wert des Nachlasses ab. Ein Wertgutachten für Pflichtteil schafft Transparenz und ermöglicht allen Beteiligten, die Berechnungsgrundlage nachzuvollziehen. Dadurch kann es helfen, langwierige und kostenintensive Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Je klarer die Bewertung des Nachlasses, desto eher lassen sich Pflichtteilsansprüche einvernehmlich regeln.
Ohne ein Wertgutachten für Pflichtteil stützen sich Erben und Pflichtteilsberechtigte häufig auf Schätzungen oder subjektive Einschätzungen, was typischerweise zu Misstrauen, Verzögerungen und Konflikten führt.
Beweisfunktion vor Gericht
In gerichtlichen Auseinandersetzungen dient das Wertgutachten für Pflichtteil als wesentliches Beweismittel. Gerichte orientieren sich in Pflichtteilsklagen in der Regel an sachverständigen Gutachten, um den Wert des Nachlasses und einzelner Nachlassgegenstände festzustellen. Ein sorgfältig erstelltes Wertgutachten für Pflichtteil kann daher maßgeblich den Ausgang eines Rechtsstreits beeinflussen.
Verhandlungsgrundlage bei außergerichtlichen Einigungen
Viele Pflichtteilsstreitigkeiten werden außergerichtlich beigelegt. Ein Wertgutachten für Pflichtteil dient dann als neutrale Basis, auf deren Grundlage Vergleichsvorschläge entwickelt werden. Die Beteiligten können auf Basis eines gemeinsamen Zahlenwerks über Ratenzahlungen, Abfindungen oder Ausgleichszahlungen verhandeln.
Planungsinstrument für Erblasser
Auch Erblasser selbst nutzen das Wertgutachten für Pflichtteil, um bereits zu Lebzeiten die voraussichtliche Höhe möglicher Pflichtteilsansprüche zu überblicken. Dies ermöglicht eine gezielte Nachlassplanung, etwa durch:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Vorweggenommene Erbfolge mit Ausgleichsregelungen
- Absicherung von Unternehmensnachfolgen
Ein frühzeitiges Wertgutachten für Pflichtteil kann helfen, spätere Auseinandersetzungen zu reduzieren und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Erben zu sichern.
Gegenstand und Umfang des Gutachtens
Ein Wertgutachten für Pflichtteil umfasst in der Regel den gesamten Nachlass sowie bestimmte ergänzende Positionen, die für die Pflichtteilsberechnung relevant sind.
Typische Bewertungsobjekte
- Immobilien i Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Mietshäuser, Gewerbeimmobilien und Grundstücke werden nach anerkannten Verfahren zum Stichtag des Erbfalls bewertet.
- Unternehmensbeteiligungen i Gesellschaftsanteile, Einzelunternehmen oder freiberufliche Praxen werden unter Berücksichtigung von Ertragswerten, Substanzwerten und Marktverhältnissen analysiert.
- Bewegliche Sachen i Wertvolle Einrichtungsgegenstände, Kunstwerke, Schmuck, Fahrzeuge und Sammlungen werden nach ihrem realisierbaren Marktwert bewertet.
- Kapitalvermögen i Bankguthaben, Wertpapiere, Beteiligungen an Fonds und sonstige Finanzanlagen fließen regelmäßig mit ihrem Stichtagswert ein.
- Forderungen und Verbindlichkeiten i Offene Forderungen des Erblassers und Nachlassverbindlichkeiten werden berücksichtigt, um den reinen Nachlasswert zu bestimmen.
Das Wertgutachten für Pflichtteil bildet somit nicht nur Einzelwerte ab, sondern stellt die Gesamtschau des Nachlassvermögens dar.
Stichtagsbezogenheit
Charakteristisch für das Wertgutachten für Pflichtteil ist die strikte Ausrichtung auf den Todeszeitpunkt des Erblassers als Bewertungsstichtag. Spätere Wertveränderungen, etwa Marktpreissteigerungen oder Renovierungen, sind grundsätzlich nicht maßgeblich, sofern das Recht nichts anderes vorsieht. Der Gutachter hat daher die Verhältnisse zum Stichtag sorgfältig zu rekonstruieren.
Methoden der Wertermittlung
Ein Wertgutachten für Pflichtteil bedient sich anerkannter Bewertungsverfahren, die je nach Vermögensart unterschiedlich ausgestaltet sind.
Immobilienbewertung
Für Immobilien kommen typischerweise folgende Verfahren zur Anwendung:
- Vergleichswertverfahren i Heranziehung von Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte in ähnlicher Lage und Ausstattung.
- Ertragswertverfahren i Bewertung nach den nachhaltig erzielbaren Mieterträgen, insbesondere bei vermieteten Wohn oder Gewerbeobjekten.
- Sachwertverfahren i Ermittlung des Wertes von Boden und baulichen Anlagen anhand von Herstellungskosten und Abschlägen für Alter und Zustand.
Das Wertgutachten für Pflichtteil legt offen, welches Verfahren gewählt wurde und wie die einzelnen Parameter bestimmt wurden. Dies ermöglicht eine fachliche Nachprüfbarkeit und Transparenz für alle Beteiligten.
Unternehmensbewertung
Bestehen Unternehmensanteile, wird das Wertgutachten für Pflichtteil besonders komplex. Übliche Methoden sind:
- Ertragswertverfahren i Prognose künftiger Erträge und Abzinsung auf den Bewertungsstichtag.
- Discounted Cashflow Verfahren i Bewertung anhand künftiger Zahlungsströme.
- Substanzwertmethode i Ermittlung des Wertes der vorhandenen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden.
Das Wertgutachten für Pflichtteil berücksichtigt zusätzlich gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen wie Abfindungsklauseln, Vinkulierungen oder Wettbewerbsverbote, die den realisierbaren Wert für Erben und Pflichtteilsberechtigte beeinflussen können.
Bewertung beweglicher Sachen und Kapitalanlagen
Bei beweglichen Sachen stützt sich das Wertgutachten für Pflichtteil häufig auf Marktpreise, Auktionsresultate, Händlerangebote oder spezielle Sammlerwerte. Kapitalanlagen werden in der Regel anhand von Kontoauszügen, Depotauszügen und Kursständen zum Stichtag bewertet. Der Gutachter hat dabei sicherzustellen, dass alle relevanten Positionen vollständig erfasst und zutreffend bewertet werden.
Ablauf der Gutachtenerstellung
Die Erstellung eines Wertgutachtens für Pflichtteil folgt einem strukturierten Prozess, der auf Nachvollziehbarkeit und Neutralität ausgelegt ist.
Auftragserteilung
Ausgangspunkt ist die Beauftragung eines Sachverständigen durch eine der beteiligten Parteien oder durch das Gericht. Der Auftrag sollte den Bewertungszweck, den Stichtag und den Umfang des Wertgutachtens für Pflichtteil klar definieren. Häufig wird vereinbart, ob nur einzelne Vermögenswerte oder der gesamte Nachlass zu bewerten sind.
Informations und Dokumentensammlung
Für ein belastbares Wertgutachten für Pflichtteil sind umfangreiche Unterlagen erforderlich, etwa:
- Testamente, Erbverträge und Nachlassverzeichnisse
- Grundbuchauszüge, Baupläne und Mietverträge
- Jahresabschlüsse, Bilanzen und Gesellschaftsverträge
- Konto und Depotauszüge, Versicherungsverträge
- Kaufbelege und Zertifikate für wertvolle Gegenstände
Der Gutachter prüft diese Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität, um eine solide Datenbasis für das Wertgutachten für Pflichtteil zu schaffen.
Besichtigungen und Ortsaufnahmen
Besichtigungen vor Ort sind ein wesentlicher Bestandteil des Wertgutachtens für Pflichtteil. Immobilien, Betriebsstätten, Sammlungen oder besondere Wertgegenstände werden in Augenschein genommen, fotografisch dokumentiert und hinsichtlich Zustand, Nutzung und Besonderheiten beschrieben. Diese Beobachtungen fließen in die Bewertung ein und werden im Gutachten detailliert dargestellt.
Bewertungsphase und Gutachtenerstellung
Auf Grundlage der gesammelten Informationen wendet der Sachverständige die entsprechenden Bewertungsverfahren an. Das Wertgutachten für Pflichtteil enthält typischerweise:
- Eine Beschreibung des Bewertungsauftrags und des Stichtags
- Eine Darstellung der herangezogenen Unterlagen
- Eine ausführliche Beschreibung der Bewertungsobjekte
- Die gewählten Bewertungsmethoden mit Begründung
- Die Herleitung der Einzelwerte und des Gesamtwertes
- Eine Zusammenfassung der Ergebnisse und gegebenenfalls Hinweise auf Unsicherheiten
Ein professionell erstelltes Wertgutachten für Pflichtteil ist in sich schlüssig, transparent und für Fachleute wie für juristische Laien grundsätzlich nachvollziehbar.
Beteiligte und ihre Rollen
An der Erstellung und Nutzung eines Wertgutachtens für Pflichtteil sind verschiedene Personen und Institutionen beteiligt, die jeweils eigene Interessen und Aufgaben haben.
Pflichtteilsberechtigte
Pflichtteilsberechtigte sind die Hauptadressaten des Wertgutachtens für Pflichtteil. Sie nutzen es, um:
- ihre Pflichtteilsansprüche konkret zu beziffern
- die Richtigkeit von Auskünften der Erben zu überprüfen
- Verhandlungen über die Höhe und Zahlungsmodalitäten des Pflichtteils zu führen
Für sie ist das Gutachten ein wichtiges Instrument, um ihre gesetzlichen Ansprüche durchzusetzen und eine faire Beteiligung am Nachlass zu erreichen.
Erben und Nachlassverwalter
Erben und gegebenenfalls eingesetzte Nachlassverwalter nutzen das Wertgutachten für Pflichtteil, um ihrer Auskunftspflicht nachzukommen und eine sachgerechte Grundlage für Pflichtteilszahlungen zu schaffen. Sie können das Gutachten auch einsetzen, um überzogene Forderungen zurückzuweisen und ihre eigene Rechtsposition zu untermauern.
Gerichte und Rechtsanwälte
Gerichte bedienen sich des Wertgutachtens für Pflichtteil, um in Pflichtteilsklagen eine fachlich fundierte Entscheidungsbasis zu erhalten. Rechtsanwälte wiederum greifen auf das Gutachten zurück, um ihre Mandanten zu beraten, Klagen zu begründen oder Vergleichsvorschläge zu entwickeln. Das Gutachten bildet häufig den Kern der rechtlichen Argumentation.
Qualitätsanforderungen und Sachverständigenwahl
Die Aussagekraft eines Wertgutachtens für Pflichtteil hängt maßgeblich von der Qualifikation und Unabhängigkeit des Gutachters ab.
Fachliche Qualifikation
Ein qualifizierter Sachverständiger für ein Wertgutachten für Pflichtteil sollte über fundierte Kenntnisse in der jeweiligen Bewertungsmaterie verfügen, etwa als:
- öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung
- Fachgutachter für Unternehmensbewertung
- Spezialgutachter für Kunst, Antiquitäten oder sonstige Wertgegenstände
Zusätzlich ist ein grundlegendes Verständnis des Erbrechts erforderlich, um die Besonderheiten des Pflichtteils berücksichtigen zu können.
Unabhängigkeit und Neutralität
Ein Wertgutachten für Pflichtteil soll objektiv sein. Der Gutachter hat daher unabhängig und unparteiisch zu arbeiten. Er darf keine wirtschaftlichen Eigeninteressen an den Bewertungsobjekten haben und sollte nicht in persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu den Beteiligten verstrickt sein, die seine Neutralität beeinträchtigen könnten.
Nachvollziehbarkeit und Transparenz
Wesentliche Qualitätsmerkmale eines Wertgutachtens für Pflichtteil sind eine klare Struktur, eine verständliche Sprache und eine lückenlose Dokumentation der verwendeten Daten und Methoden. Alle Annahmen und Rechenschritte sollten so dargestellt sein, dass ein fachkundiger Dritter die Bewertung überprüfen kann. Dies stärkt die Akzeptanz des Gutachtens bei allen Beteiligten und erhöht seine Überzeugungskraft vor Gericht.
Typische Konfliktfelder und Streitpunkte
Im Zusammenhang mit dem Wertgutachten für Pflichtteil treten häufig bestimmte Konflikte auf, die den Verlauf von Pflichtteilsauseinandersetzungen maßgeblich prägen.
Streit um den Verkehrswert
Ein häufiger Streitpunkt sind unterschiedliche Auffassungen über den Verkehrswert von Immobilien oder Unternehmen. Parteien können alternative Gutachten beibringen oder einzelne Annahmen des Wertgutachtens für Pflichtteil angreifen. Dabei geht es oft um:
- die Wahl des Bewertungsverfahrens
- die Höhe von Ansatzfaktoren wie Mieten, Renditen oder Multiplikatoren
- die Berücksichtigung von Instandhaltungsrückständen oder Modernisierungen
Solche Differenzen können zu Gegengutachten, Ergänzungsgutachten oder gerichtlichen Beweisaufnahmen führen.
Berücksichtigung von Schenkungen und Zuwendungen
Für die Pflichtteilsberechnung sind unter Umständen auch zu Lebzeiten des Erblassers erfolgte Schenkungen zu berücksichtigen. Im Rahmen eines Wertgutachtens für Pflichtteil stellt sich dann die Frage, mit welchem Wert und zu welchem Zeitpunkt diese Zuwendungen anzusetzen sind. Die Bewertung vergangener Schenkungen kann besonders komplex sein, wenn sich Marktbedingungen erheblich verändert haben oder Unterlagen fehlen.
Unvollständige Informationen
Ein Wertgutachten für Pflichtteil ist nur so gut wie die Informationen, auf die es sich stützt. Werden Unterlagen zurückgehalten oder Vermögenswerte verschwiegen, kann das Gutachten unvollständig oder fehlerhaft sein. Pflichtteilsberechtigte haben daher ein berechtigtes Interesse an umfassender Auskunft und Mitwirkung der Erben, um eine vollständige Bewertungsgrundlage zu erhalten.
Kosten und wirtschaftliche Bedeutung
Die Erstellung eines Wertgutachtens für Pflichtteil ist mit Kosten verbunden, die je nach Umfang und Komplexität erheblich variieren können. Diese Kosten stehen jedoch in einem engen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tragweite der Pflichtteilsansprüche.
Kostenfaktoren
Die Kosten eines Wertgutachtens für Pflichtteil hängen unter anderem ab von:
- Art und Anzahl der zu bewertenden Vermögensgegenstände
- Notwendigen Ortsbesichtigungen und Reisen
- Schwierigkeit der Datenbeschaffung und Dokumentenprüfung
- Erforderlichen Spezialkenntnissen, etwa bei Unternehmens oder Kunstbewertungen
In vielen Fällen stellen die Gutachterkosten jedoch nur einen Bruchteil der Werte dar, um die gestritten wird. Ein präzises Wertgutachten für Pflichtteil kann helfen, überhöhte oder zu niedrige Forderungen zu vermeiden und damit langfristig Kosten zu sparen.
Wirtschaftliche Relevanz für die Beteiligten
Für Pflichtteilsberechtigte bedeutet ein korrektes Wertgutachten für Pflichtteil, dass sie ihren gesetzlichen Mindestanspruch in angemessener Höhe durchsetzen können. Für Erben ist es eine Absicherung gegen unberechtigte Forderungen und eine Grundlage für eine planbare Nachlassabwicklung. Auch Banken, Geschäftspartner und sonstige Dritte können von der Klarheit profitieren, die ein solches Gutachten schafft, etwa wenn Nachlasswerte als Sicherheiten dienen oder Unternehmensnachfolgen geregelt werden.
Praktische Hinweise zur Nutzung
Die praktische Handhabung eines Wertgutachtens für Pflichtteil erfordert Umsicht und strategisches Vorgehen, insbesondere in konfliktträchtigen Konstellationen.
Vorbereitung und Mitwirkung
Wer ein Wertgutachten für Pflichtteil in Auftrag gibt oder an seiner Erstellung mitwirkt, sollte frühzeitig alle verfügbaren Unterlagen zusammentragen und dem Gutachter strukturiert zur Verfügung stellen. Eine offene Kommunikation über Besonderheiten des Nachlasses, etwa Altlasten, laufende Gerichtsverfahren oder bestehende Mietverhältnisse, verbessert die Qualität des Gutachtens und reduziert spätere Rückfragen.
Prüfung und Bewertung des Ergebnisses
Nach Fertigstellung des Wertgutachtens für Pflichtteil empfiehlt sich eine sorgfältige Durchsicht. Dabei können folgende Fragen hilfreich sein:
- Sind alle relevanten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfasst?
- Sind die gewählten Bewertungsmethoden nachvollziehbar begründet?
- Sind die verwendeten Daten und Annahmen plausibel und aktuell zum Stichtag?
- Gibt es offensichtliche Rechen oder Übertragungsfehler?
Bei Unklarheiten können Rückfragen an den Gutachter gestellt oder gegebenenfalls ein weiteres Gutachten eingeholt werden, insbesondere wenn hohe Werte im Raum stehen oder gravierende Abweichungen zu eigenen Einschätzungen bestehen.
Integration in rechtliche und wirtschaftliche Lösungen
Ein Wertgutachten für Pflichtteil ist kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug zur Lösung erbrechtlicher Fragen. Es sollte daher in ein Gesamtkonzept eingebettet werden, das rechtliche, steuerliche und familiäre Aspekte berücksichtigt. Dies kann etwa bedeuten, auf Basis des Gutachtens:
- Vergleichsvereinbarungen zu formulieren
- Ratenzahlungsmodelle oder Stundungen zu verhandeln
- Sicherheiten für Pflichtteilsansprüche zu bestellen
- Unternehmensnachfolgen so zu strukturieren, dass Pflichtteilszahlungen die Liquidität nicht überfordern
In dieser Funktion trägt das Wertgutachten für Pflichtteil wesentlich dazu bei, belastbare und dauerhafte Lösungen für alle Beteiligten zu schaffen.
Zusammenfassende Bedeutung im Erbrecht
Das Wertgutachten für Pflichtteil ist ein zentrales Instrument der modernen Nachlass und Pflichtteilsabwicklung. Es verbindet juristische Vorgaben mit wirtschaftlicher Realität und schafft eine objektive Basis für die Durchsetzung und Erfüllung gesetzlicher Mindestbeteiligungen am Nachlass. Durch die systematische Ermittlung und Dokumentation der Nachlasswerte ermöglicht es eine faire und nachvollziehbare Berechnung von Pflichtteilsansprüchen.
In einer zunehmend komplexen Vermögenswelt, in der Nachlässe häufig aus Immobilienportfolios, Unternehmensbeteiligungen und vielfältigen Kapitalanlagen bestehen, gewinnt das Wertgutachten für Pflichtteil stetig an Bedeutung. Es unterstützt Pflichtteilsberechtigte, Erben, Gerichte und Berater dabei, die oftmals emotional belasteten Auseinandersetzungen auf eine sachliche und transparente Ebene zu bringen. Damit leistet das Wertgutachten für Pflichtteil einen wesentlichen Beitrag zu Rechtsfrieden, Planungssicherheit und wirtschaftlicher Vernunft im sensiblen Bereich der erbrechtlichen Vermögensübertragung.
Häufige Fragen zu „Wertgutachten für Pflichtteil“
Ein Wertgutachten für den Pflichtteil ist eine fachkundige Bewertung des Nachlasses, meist von Immobilien oder Unternehmen, um den Geldwert des Pflichtteils zu bestimmen. Es hilft zu klären, wie viel einem pflichtteilsberechtigten Erben rechtlich zusteht und dient als Grundlage für eine faire Auszahlung.
Ein Wertgutachten wird in der Regel von einem vereidigten Sachverständigen oder einem qualifizierten Gutachter erstellt. Dieser besichtigt zum Beispiel die Immobilie, prüft Unterlagen, vergleicht Marktpreise und fasst alle Ergebnisse in einem schriftlichen Gutachten zusammen.
Die Höhe Ihres Pflichtteils richtet sich nach dem gesamten Wert des Nachlasses, den das Gutachten möglichst genau ermittelt. Je höher der festgestellte Verkehrswert der Vermögensgegenstände ist, desto höher fällt in der Regel auch Ihr Pflichtteilsanspruch aus.
Oft trägt zunächst derjenige die Kosten, der das Gutachten in Auftrag gibt, also zum Beispiel der Pflichtteilsberechtigte oder der Erbe. Je nach Situation können die Kosten später als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt oder im Rahmen einer Einigung zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden.
Die Kosten hängen vom Gegenstand und Umfang des Gutachtens ab, bei Immobilien liegen sie häufig im Bereich einiger hundert bis zu wenigen tausend Euro. Die Erstellung dauert meist zwischen wenigen Wochen und einigen Monaten, je nachdem wie komplex der Nachlass ist und wie schnell alle Unterlagen vorliegen.

