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Wertermittlung Erbbaugrundstück

Erfahren Sie, wie Erbbaugrundstücke rechtssicher und marktgerecht bewertet werden – von der Vertragsanalyse bis zur praxisnahen Wertermittlung.

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff Wertermittlung Erbbaugrundstück bezeichnet die systematische und nachvollziehbare Bestimmung des wirtschaftlichen Wertes eines Grundstücks, das mit einem Erbbaurecht belastet ist. Im Unterschied zur Bewertung eines voll eigengenutzten Grundstücks müssen bei der Wertermittlung Erbbaugrundstück sowohl die Rechtsposition des Erbbauberechtigten als auch die des Grundstückseigentümers berücksichtigt werden. Die Bewertung orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben, insbesondere an der Immobilienwertermittlungsverordnung sowie an etablierten Bewertungsverfahren, und dient als Grundlage für rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Entscheidungen rund um das Erbbaurecht.

Begriffsbestimmung und rechtlicher Rahmen

Ein Erbbaugrundstück ist ein Grundstück, an dem einem Dritten ein veräußerliches und vererbliches Recht eingeräumt wurde, auf oder unter der Oberfläche ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Dieses Recht wird als Erbbaurecht bezeichnet und ist in der Regel langfristig ausgestaltet. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück setzt genau an dieser rechtlichen Besonderheit an. Sie fragt, welchen Wert das belastete Grundstück und das Erbbaurecht im Zusammenspiel besitzen und wie die wirtschaftlichen Interessen von Eigentümer und Erbbauberechtigtem sachgerecht abgebildet werden können.

Rechtsgrundlagen sind im Kern das Erbbaurechtsgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die allgemeinen Vorschriften zur Immobilienbewertung. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück orientiert sich an den Grundsätzen der Verkehrswertermittlung, wonach der Preis maßgeblich ist, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Besonderheiten des Erbbaurechts, wie Erbbauzins, Restlaufzeit oder Heimfallregelungen, fließen dabei zwingend in die Analyse ein.

Ziele und Anwendungsbereiche der Wertermittlung

Die Wertermittlung Erbbaugrundstück erfüllt unterschiedliche Zwecke, die von praktischen Markttransaktionen bis hin zu internen Verwaltungsentscheidungen reichen. Sie stellt sicher, dass die komplexe Rechtslage in einen nachvollziehbaren monetären Wert übersetzt wird.

Typische Anwendungsfälle

  • Kauf und Verkauf von Erbbaurechten oder belasteten Grundstücken
  • Verlängerung und Anpassung bestehender Erbbaurechtsverträge
  • Finanzierung von Bauvorhaben und Beleihung von Erbbaurechten
  • Steuerliche Bewertung im Rahmen von Erbschaft, Schenkung oder Grundbesitzabgaben
  • Bilanzierung von Vermögenswerten bei Unternehmen, Kirchen, Stiftungen und Kommunen
  • Streitbeilegung bei Auseinandersetzungen über Erbbauzins oder Abfindungen

In all diesen Situationen dient die Wertermittlung Erbbaugrundstück als objektivierende Grundlage, um Entscheidungen transparent und rechtssicher zu treffen. Sie wirkt damit als Brücke zwischen rechtlicher Konstruktion und ökonomischer Realität.

Struktur des Bewertungsgegenstands

Die Besonderheit der Wertermittlung Erbbaugrundstück liegt darin, dass nicht nur ein Vermögensobjekt vorliegt, sondern zwei eng miteinander verbundene Rechtspositionen. Die Bewertung muss beide Sphären in den Blick nehmen und zugleich die tatsächliche Nutzung des Grundstücks berücksichtigen.

Eigentümerposition

Der Grundstückseigentümer bleibt zivilrechtlicher Eigentümer des Bodens. Er gewährt dem Erbbauberechtigten die Nutzung gegen Zahlung eines Erbbauzinses. Aus Sicht des Eigentümers besteht der Wert seines Vermögens im Wesentlichen aus dem kapitalisierten Erbbauzins und dem zukünftigen Rückfallrecht am Bauwerk. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück erfasst diesen Wert, indem sie die künftigen Zahlungsströme und die rechtliche Ausgestaltung des Heimfalls analysiert.

Erbbauberechtigtenposition

Der Erbbauberechtigte erhält ein grundstücksgleiches Recht, auf dem Erbbaugrundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Für ihn ist insbesondere die Nutzbarkeit des Bauwerks, die vertraglich gesicherte Dauer des Erbbaurechts und die Höhe des Erbbauzinses entscheidend. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück aus Sicht des Erbbauberechtigten betrachtet daher den Ertragswert des Gebäudes, abzüglich der laufenden Belastungen durch Erbbauzins und sonstige Verpflichtungen.

Zentrale Bewertungsparameter

Um die Wertermittlung Erbbaugrundstück sachgerecht durchzuführen, werden eine Reihe von Parametern systematisch untersucht. Diese bestimmen maßgeblich, wie hoch der zu ermittelnde Wert ausfällt und wie er begründet wird.

Erbbauzins

Der Erbbauzins ist ein periodisch zu zahlendes Entgelt für die Nutzung des Erbbaugrundstücks. Er ist häufig in Geldbeträgen oder in Prozentwerten des Bodenwertes festgelegt. In der Wertermittlung Erbbaugrundstück wird der Erbbauzins kapitalisiert, also auf den Bewertungsstichtag abgezinst, um den Barwert der künftigen Zahlungen zu bestimmen. Dieser Barwert beeinflusst sowohl den Wert der Eigentümerposition als auch den Wert der Erbbauberechtigtenposition.

Restlaufzeit des Erbbaurechts

Die Laufzeit des Erbbaurechts ist regelmäßig lang, jedoch begrenzt. Je länger die verbleibende Restlaufzeit, desto höher ist in der Regel der Wert des Erbbaurechts. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück berücksichtigt die Restlaufzeit, indem sie die Dauer der Nutzungsrechte und die verbleibenden Erbbauzinszahlungen in die Kapitalisierung einbezieht. Am Ende der Laufzeit kommt es häufig zum Heimfall, sodass die Werterwartungen beider Parteien sich mit Annäherung an das Vertragsende verändern.

Heimfall und Entschädigung

Unter Heimfall wird die Rückübertragung des Bauwerks auf den Grundstückseigentümer nach Ablauf der Erbbaurechtslaufzeit oder bei bestimmten vertraglich geregelten Ereignissen verstanden. In vielen Verträgen ist eine Entschädigung für den Erbbauberechtigten vorgesehen. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück analysiert die Heimfallklauseln im Detail, um zu bestimmen, wie sich eine mögliche Entschädigung oder deren Fehlen auf die Wertentwicklung auswirkt.

Bodenwert und Lage

Der Bodenwert ist ein weiterer Kernfaktor. Auch wenn der Boden durch das Erbbaurecht belastet ist, orientiert sich seine Bewertung oft an vergleichbaren unbebauten Grundstücken in ähnlicher Lage. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück greift dabei auf Bodenrichtwerte, Vergleichskaufpreise und Lageanalysen zurück. Die Lagequalität wirkt sich direkt auf die Höhe eines angemessenen Erbbauzinses und damit mittelbar auf alle weiteren Berechnungsschritte aus.

Bebauung und Nutzung

Art, Umfang und Zustand der Bebauung haben unmittelbare Auswirkungen auf die Ertragskraft des Erbbaurechts. Wohngebäude, gewerbliche Immobilien oder gemischt genutzte Objekte werden unterschiedlich bewertet. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück bezieht die Mieterträge, Leerstandsrisiken, Instandhaltungskosten und Modernisierungsbedarfe in die Analyse ein, um ein realistisches Bild der zukünftigen Erträge zu gewinnen.

Verfahren der Wertermittlung

Zur Wertermittlung Erbbaugrundstück werden etablierte Verfahren der Immobilienbewertung eingesetzt, die je nach Objektart, Datenlage und Bewertungszweck ausgewählt und kombiniert werden. Dabei ist stets zu beachten, dass die Methoden an die Besonderheiten des Erbbaurechts angepasst werden.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist bei bebauten Erbbaugrundstücken besonders bedeutsam. Es orientiert sich an den nachhaltig erzielbaren Erträgen aus Vermietung oder Verpachtung. Im Rahmen der Wertermittlung Erbbaugrundstück wird der Reinertrag des Grundstücks und des Gebäudes ermittelt, der um den Erbbauzins bereinigt wird. Anschließend erfolgt eine Kapitalisierung über die Restnutzungsdauer des Gebäudes und die Restlaufzeit des Erbbaurechts. Auf diese Weise wird sowohl der Wert des Erbbaurechts als auch der Wert des belasteten Bodens abgebildet.

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren stützt sich auf Kaufpreise ähnlicher Objekte. Bei der Wertermittlung Erbbaugrundstück ist dieses Verfahren vor allem dann sinnvoll, wenn ausreichend Markttransaktionen mit Erbbaugrundstücken vorliegen. Vergleichsfaktoren wie Laufzeit, Erbbauzinsniveau, Lage und Art der Bebauung werden herangezogen, um aus beobachteten Preisen Rückschlüsse auf den Verkehrswert des konkret zu bewertenden Objekts zu ziehen.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren wird insbesondere bei eigengenutzten oder schwer vergleichbaren Immobilien angewendet. In der Wertermittlung Erbbaugrundstück wird dabei der Wert des Bodens und der Wert der baulichen Anlagen getrennt ermittelt und anschließend um wertbeeinflussende Faktoren des Erbbaurechts ergänzt. Der Sachwert dient häufig als Plausibilitätskontrolle für Ergebnisse des Ertragswertverfahrens.

Besonderheiten der Bewertungspraxis

Die praktische Wertermittlung Erbbaugrundstück erfordert eine Vielzahl von Detailentscheidungen. Diese betreffen sowohl die Auswahl von Bewertungsparametern als auch die Interpretation vertraglicher Regelungen und Marktdaten. Gutachter und Sachverständige müssen dabei stets transparent vorgehen und ihre Annahmen nachvollziehbar dokumentieren.

Marktüblichkeit und Vertragspraxis

In der Vertragspraxis existieren unterschiedliche Modelle zur Gestaltung von Erbbaurechtsverträgen. Diese reichen von konstanten Erbbauzinsen bis hin zu indexierten oder stufenweise anpassbaren Zinsregelungen. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück muss prüfen, inwieweit die konkrete Ausgestaltung marktüblich ist oder ob besondere Vertragskonditionen vorliegen, die den Wert erhöhen oder mindern. Eine sorgfältige Analyse der Vertragsklauseln ist daher unverzichtbar.

Risikoabschätzung und Renditeerwartung

Jede Bewertung basiert auf Annahmen über zukünftige Entwicklungen. Dazu gehören Zinsniveau, Mietmarkt, Instandhaltungskosten und rechtliche Rahmenbedingungen. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück berücksichtigt diese Unsicherheiten, indem sie angemessene Kapitalisierungszinssätze wählt und Sensitivitätsanalysen durchführt. Eine höhere Risikoeinschätzung führt in der Regel zu höheren Diskontierungsfaktoren und damit zu niedrigeren Barwerten.

Kommunale und institutionelle Eigentümer

Erbbaugrundstücke werden häufig von Kommunen, Kirchen, Stiftungen oder anderen Institutionen vergeben. Diese verfolgen neben wirtschaftlichen Zielen oft auch soziale oder gemeinwohlorientierte Zwecke. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück muss in solchen Fällen prüfen, inwieweit nicht monetäre Zielsetzungen den marktüblichen Wert beeinflussen oder ob für Bewertungszwecke dennoch der objektive Verkehrswert maßgeblich bleibt. In vielen Fällen werden politische oder soziale Aspekte bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt, ohne jedoch die methodische Strenge der Bewertung aufzuheben.

Bedeutung für verschiedene Akteure

Die Wertermittlung Erbbaugrundstück ist für unterschiedliche Beteiligte von zentraler Bedeutung. Jeder Akteur betrachtet das Erbbaurecht aus einer spezifischen Perspektive, die in der Bewertung angemessen reflektiert werden muss.

Grundstückseigentümer

Für Eigentümer ist die Bewertung ein Instrument zur Steuerung ihres Grundvermögens. Sie nutzen die Wertermittlung Erbbaugrundstück, um Entscheidungen über die Verlängerung von Verträgen, die Anpassung des Erbbauzinses oder den möglichen Verkauf des Erbbaugrundstücks zu treffen. Zudem bildet der ermittelte Wert eine Grundlage für die Bilanzierung und für interne Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Erbbauberechtigte

Erbbauberechtigte benötigen eine fundierte Wertermittlung Erbbaugrundstück, um den Marktwert ihres Rechts zu kennen. Dies ist wichtig bei der Veräußerung des Erbbaurechts, bei Finanzierungen, bei der Planung von Modernisierungen oder bei Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer. Die Bewertung macht transparent, in welchem Umfang der gezahlte Erbbauzins und die verbleibende Laufzeit den wirtschaftlichen Nutzen beeinflussen.

Finanzierende Institute

Banken und andere Kreditgeber verwenden die Wertermittlung Erbbaugrundstück, um das Beleihungsrisiko einzuschätzen. Sie analysieren, wie stabil die Erträge des Erbbaurechts sind und welche Sicherheiten im Fall von Zahlungsausfällen bestehen. Eine sachgerechte Bewertung ist Voraussetzung dafür, dass Erbbaurechte als Kreditsicherheiten akzeptiert und mit angemessenen Konditionen finanziert werden.

Öffentliche Hand und Steuerbehörden

Behörden greifen auf die Wertermittlung Erbbaugrundstück zurück, um steuerliche Bemessungsgrundlagen zu bestimmen, etwa bei Erbschaft und Schenkung, bei Grundsteuer oder bei sonstigen Abgaben. Eine einheitliche und transparente Bewertungspraxis trägt dazu bei, Gleichbehandlung und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Methodische Anforderungen und Qualitätssicherung

Eine fachgerechte Wertermittlung Erbbaugrundstück erfordert methodische Sorgfalt, aktuelle Marktdaten und fundierte Rechtskenntnisse. Sachverständige müssen ihre Vorgehensweise offenlegen und die getroffenen Annahmen plausibel begründen.

Transparenz der Annahmen

Jede Bewertung beruht auf Annahmen zu Marktentwicklung, Zinssätzen, Mietniveaus und Kostenstrukturen. In der Wertermittlung Erbbaugrundstück ist es wesentlich, diese Annahmen offen zu legen und ihre Herleitung zu erläutern. Nur so können Dritte die Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Ergebnisse prüfen.

Verwendung geeigneter Datenquellen

Für die Bewertung werden Bodenrichtwerte, Marktberichte, Mietspiegel und statistische Erhebungen verwendet. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück setzt voraus, dass die verwendeten Daten aktuell, regional passend und methodisch belastbar sind. Unsichere oder veraltete Daten können zu erheblichen Fehlbewertungen führen und müssen daher kritisch hinterfragt werden.

Dokumentation und Nachprüfbarkeit

Ein Bewertungsbericht zur Wertermittlung Erbbaugrundstück enthält eine ausführliche Beschreibung des Bewertungsobjekts, eine Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die gewählten Verfahren, die zugrunde gelegten Parameter sowie die Herleitung des Endergebnisses. Diese Dokumentation ermöglicht es, die Bewertung auch nach längerer Zeit nachzuvollziehen und gegebenenfalls an veränderte Marktbedingungen anzupassen.

Abgrenzung zu anderen Bewertungsarten

Die Wertermittlung Erbbaugrundstück unterscheidet sich von der Bewertung unbelasteter Grundstücke und von der reinen Gebäudebewertung. Die Trennung von Boden und Bauwerk in unterschiedliche Rechtspositionen führt zu eigenen Bewertungsfragen, die eine besondere Fachkenntnis erfordern.

Unbelastete Grundstücke

Bei unbelasteten Grundstücken fällt der Verkehrswert regelmäßig mit dem Wert der vollen Eigentümerposition zusammen. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück hingegen muss die wirtschaftliche Aufteilung zwischen Eigentümer und Erbbauberechtigtem berücksichtigen. Der Gesamtwert kann sich dabei anders verteilen, als es bei einem herkömmlichen Grundstück der Fall wäre.

Reine Gebäudewerte

Gebäudebewertungen ohne Berücksichtigung des Bodens kommen etwa bei Mietwertgutachten oder bei technischen Bewertungen zum Einsatz. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück bindet den Gebäudewert jedoch stets an das Erbbaurecht und die Besonderheiten des Erbbauzinses. Eine isolierte Betrachtung des Bauwerks würde die tatsächliche wirtschaftliche Situation nicht vollständig wiedergeben.

Entwicklungstendenzen und Zukunftsaspekte

Die Rahmenbedingungen für die Wertermittlung Erbbaugrundstück unterliegen Veränderungen durch Markttrends, gesetzliche Anpassungen und gesellschaftliche Entwicklungen. Diese Dynamik wirkt sich auf die Bewertungspraxis aus und erfordert eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Methoden.

Veränderungen auf den Immobilienmärkten

Steigende Bodenpreise, veränderte Zinsniveaus und neue Wohnformen beeinflussen die Attraktivität von Erbbaurechten. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück muss diese Entwicklungen aufnehmen und ihre Auswirkung auf Erbbauzinsen, Vertragslaufzeiten und Renditeerwartungen analysieren. Eine flexible und marktorientierte Bewertungspraxis ist daher von zunehmender Bedeutung.

Rechtliche Anpassungen

Gesetzesänderungen im Bereich des Erbbaurechts, der Immobilienbewertung oder der Besteuerung können die Grundlagen der Wertermittlung Erbbaugrundstück verändern. Anpassungen bei der Grundsteuer, neue Vorgaben zur Verkehrswertermittlung oder Änderungen im Mietrecht wirken sich mittelbar auf Erträge, Risiken und damit auf den Wert von Erbbaugrundstücken aus.

Nachhaltigkeit und energetische Anforderungen

Energetische Standards, Nachhaltigkeitskriterien und Klimaschutzanforderungen gewinnen im Immobiliensektor an Bedeutung. Sie beeinflussen Modernisierungsbedarf, Betriebskosten und Marktakzeptanz von Gebäuden. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück muss diese Faktoren berücksichtigen, indem sie beispielsweise energetische Sanierungsmaßnahmen in die Ertragsprognosen einbezieht und mögliche Wertveränderungen durch verbesserte Energieeffizienz bewertet.

Zusammenfassende Einordnung

Die Wertermittlung Erbbaugrundstück ist ein eigenständiger Bereich der Immobilienbewertung, der die besondere Rechtsstruktur des Erbbaurechts in einen nachvollziehbaren wirtschaftlichen Wert übersetzt. Sie verbindet rechtliche Analyse, marktorientierte Bewertung und finanzmathematische Methoden zu einem konsistenten Gesamtbild. Indem sie die Interessen von Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten, Finanzierern und öffentlichen Stellen berücksichtigt, trägt sie wesentlich zur Transparenz und Funktionsfähigkeit des Marktes für Erbbaurechte bei. Die Wertermittlung Erbbaugrundstück ermöglicht es, langfristige Nutzungsrechte, laufende Erbbauzinsen und zukünftige Heimfallansprüche sachgerecht zu bewerten und in Entscheidungen einzubeziehen. Damit bildet sie eine unverzichtbare Grundlage für die rechtssichere Gestaltung und wirtschaftliche Steuerung von Erbbaurechtsverhältnissen und gewährleistet, dass die komplexe Struktur von Erbbaugrundstücken in klaren, nachvollziehbaren Wertgrößen ausgedrückt werden kann.

Häufige Fragen zu „Wertermittlung Erbbaugrundstück“

Bei der Wertermittlung eines Erbbaugrundstücks wird der wirtschaftliche Wert des Grundstücks mit Erbbaurecht bestimmt. Dabei werden sowohl der Bodenwert als auch die vertraglichen Regelungen des Erbbaurechts wie Laufzeit und Erbbauzins berücksichtigt.

Bei einem normalen Grundstück gehört Grund und Boden in der Regel dem Eigentümer des Hauses. Beim Erbbaugrundstück ist der Boden vom Gebäude getrennt und Sie zahlen einen regelmäßigen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Diese Besonderheit beeinflusst den Wert und wird in speziellen Rechenverfahren berücksichtigt.

Wichtige Faktoren sind die Höhe des Erbbauzinses, die Restlaufzeit des Erbbaurechts und die vertraglichen Regelungen zur Verlängerung oder zum Heimfall. Außerdem spielen Lage, Größe und Bebaubarkeit des Grundstücks sowie die Entwicklung der Bodenpreise in der Umgebung eine große Rolle.

In der Regel wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder ein qualifizierter Gutachter mit Erfahrung im Erbbaurecht beauftragt. Für gerichtsfeste Gutachten oder bei Streitfällen sollte unbedingt ein entsprechend zertifizierter Sachverständiger gewählt werden.

Eine Wertermittlung ist wichtig, wenn Sie das Erbbaurecht verkaufen, beleihen oder den Erbbauzins neu verhandeln möchten. Sie dient als neutrale Grundlage für Kaufpreisverhandlungen, Finanzierungen und Entscheidungen über die weitere Nutzung des Grundstücks.

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