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Verwalterbestellung

Erfahren Sie, wie eine Verwalterbestellung rechtssicher abläuft und welche Rechte und Pflichten dabei zu beachten sind.

Inhaltsverzeichnis

Die Verwalterbestellung ist ein zentraler Rechtsbegriff im deutschen Immobilien und Wohnungseigentumsrecht und bezeichnet die formelle Bestellung einer natürlichen oder juristischen Person zum Verwalter einer Gemeinschaft oder eines Vermögensbestandes. Im Kern beschreibt die Verwalterbestellung den geregelten Akt, durch den eine Person mit der laufenden Geschäftsführung, Organisation und rechtlichen Vertretung eines bestimmten Verwaltungsobjekts betraut wird. Typischerweise ist damit die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Immobilienportfolios, Nachlässen oder Sondervermögen gemeint. Die Verwalterbestellung schafft eine rechtliche Grundlage für Rechte und Pflichten des Verwalters und bestimmt zugleich den Rahmen, in dem dieser für die Beteiligten handeln darf.

Begriffliche Einordnung und Grundfunktionen

Die Verwalterbestellung lässt sich als Schnittstelle zwischen rechtlicher Organisation und praktischer Geschäftsführung beschreiben. Sie ist kein bloßer Formalakt, sondern ein Vorgang mit konstitutiver Wirkung. Erst durch eine wirksame Verwalterbestellung erhält der Verwalter die Befugnis, im Namen der Gemeinschaft oder des Vermögensinhabers rechtsverbindlich zu handeln und laufende Verwaltungsaufgaben zu übernehmen.

Im rechtlichen Alltag erfüllt die Verwalterbestellung drei Grundfunktionen. Erstens ordnet sie Zuständigkeiten zu und klärt, wer für Verwaltungsvorgänge verantwortlich ist. Zweitens schafft sie Transparenz für Eigentümer, Gläubiger und Vertragspartner, da erkennbar ist, wer zur Vertretung befugt ist. Drittens dient sie dem Schutz der Beteiligten, indem sie die Voraussetzungen, den Ablauf und die Grenzen der Verwaltung rechtlich definiert.

Die Verwalterbestellung ist dabei immer an ein bestimmtes Verwaltungsobjekt gebunden. Dieses kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft, ein Mietshaus, ein Nachlass, ein Treuhandvermögen oder ein sonstiges Sondervermögen sein. Je nach Rechtsgebiet gelten unterschiedliche Detailregelungen, doch der Grundgedanke bleibt gleich: Die Verwalterbestellung schafft eine verantwortliche Stelle, die die laufende Verwaltung ordnungsgemäß und im Interesse der Berechtigten ausübt.

Rechtsgrundlagen und typische Anwendungsbereiche

Wohnungseigentumsrecht

Besonders prägend ist die Verwalterbestellung im Wohnungseigentumsrecht. Hier betrifft sie die Bestellung eines Verwalters für eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist eine rechtsfähige Einheit, die ein gemeinsames Verwaltungsorgan benötigt. Die Verwalterbestellung stellt sicher, dass die gemeinschaftlichen Angelegenheiten dauerhaft und professionell geführt werden.

Im Rahmen der Wohnungseigentumsverwaltung umfasst die Verwalterbestellung typischerweise folgende Elemente.

  • Benennung der Person oder Gesellschaft die die Verwalterfunktion übernimmt.
  • Festlegung der Amtszeit also Beginn und Ende der Verwaltertätigkeit.
  • Definition der Aufgaben einschließlich kaufmännischer und technischer Verwaltung.
  • Bestimmung der Vergütung die der Verwalter für seine Tätigkeit erhält.
  • Regelung der Abberufung also unter welchen Voraussetzungen die Verwalterbestellung vorzeitig beendet werden kann.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft trifft die Entscheidung über die Verwalterbestellung in der Regel durch Beschluss in einer Eigentümerversammlung. Dieser Beschluss bildet die rechtliche Grundlage für das anschließende Verwaltermandat, das meist in einem schriftlichen Verwaltervertrag konkretisiert wird.

Insolvenz und Zwangsverwaltung

Auch im Insolvenzrecht und in der Zwangsverwaltung spielt die Verwalterbestellung eine wichtige Rolle. In einem Insolvenzverfahren erfolgt die Verwalterbestellung durch das zuständige Gericht. Der bestellte Insolvenzverwalter erhält die Aufgabe, das Vermögen des Schuldners zu sichern, zu verwalten und zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger zu verwerten.

In der Zwangsverwaltung von Immobilien wird ein Zwangsverwalter bestellt, der Mieten einzieht, laufende Kosten begleicht und das Objekt wirtschaftlich sinnvoll betreibt. Hier erfolgt die Verwalterbestellung in der Regel ebenfalls durch gerichtlichen Beschluss. Die Verwalterbestellung dient in diesem Zusammenhang in erster Linie dem Gläubigerschutz und der geordneten Abwicklung bestehender Forderungen.

Nachlass und Vermögensverwaltung

Im Erbrecht kann eine Verwalterbestellung in Form der Nachlassverwaltung oder Testamentsvollstreckung auftreten. Ein Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker wird eingesetzt, um den Nachlass eines Verstorbenen zu sichern, zu verwalten und nach bestimmten Vorgaben zu verteilen. Die Verwalterbestellung kann hier durch letztwillige Verfügung oder durch gerichtliche Anordnung erfolgen.

Daneben gibt es Verwalterbestellungen im Bereich der Vermögensverwaltung für Minderjährige, Betreute oder juristische Personen. In diesen Fällen steht der Schutz des Vermögens und die ordnungsgemäße Erfüllung gesetzlicher Pflichten im Vordergrund.

Formelle Voraussetzungen der Verwalterbestellung

Beschluss oder gerichtliche Anordnung

Je nach Rechtsgebiet erfolgt die Verwalterbestellung entweder durch einen Beschluss der Beteiligten oder durch gerichtliche Anordnung. Im Wohnungseigentumsrecht ist die Verwalterbestellung regelmäßig Beschlussgegenstand einer Eigentümerversammlung. Die Eigentümer entscheiden mit der gesetzlich vorgesehenen Mehrheit, welche Person oder welches Unternehmen die Verwaltung übernimmt.

Im Insolvenzrecht, in der Zwangsverwaltung oder in bestimmten Fällen der Nachlassverwaltung ist die Verwalterbestellung hingegen eine hoheitliche Entscheidung des Gerichts. Das Gericht wählt eine geeignete Person aus, die die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die Verwalterbestellung wird dann durch gerichtlichen Beschluss wirksam und der Verwalter erhält seine Amtsurkunde oder einen vergleichbaren Nachweis.

Persönliche und fachliche Eignung

Die Verwalterbestellung setzt in der Regel voraus, dass die bestellte Person bestimmte persönliche und fachliche Anforderungen erfüllt. Dazu zählen Zuverlässigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, Fachkenntnisse im jeweiligen Rechtsgebiet und häufig auch praktische Verwaltungserfahrung. In der Wohnungseigentumsverwaltung kommen Kenntnisse in Buchführung, Immobilienwirtschaft, Vertragsrecht und Bautechnik hinzu.

Die Verwalterbestellung soll sicherstellen, dass die Verwaltung in kompetente Hände gelegt wird. In vielen Bereichen haben sich daher Mindeststandards, Zertifizierungen und Qualifikationsnachweise etabliert. Eigentümer und Gerichte achten bei der Verwalterbestellung zunehmend darauf, dass die bestellte Person diese Anforderungen erfüllt, um Konflikte und Fehlentwicklungen zu vermeiden.

Form und Dokumentation

Die Verwalterbestellung bedarf einer nachvollziehbaren Dokumentation. Bei der Wohnungseigentumsverwaltung erfolgt dies typischerweise durch ein Protokoll der Eigentümerversammlung, in dem der Beschluss über die Verwalterbestellung festgehalten wird. Zusätzlich wird ein schriftlicher Verwaltervertrag abgeschlossen, der die Rechte und Pflichten des Verwalters konkretisiert.

Bei gerichtlichen Verwalterbestellungen dokumentiert der Beschluss die Person, den Umfang und die Dauer des Verwalteramts. Der Verwalter erhält häufig eine Ausfertigung oder Bescheinigung, mit der er seine Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten nachweisen kann. Die schriftliche Fixierung der Verwalterbestellung dient der Rechtssicherheit und der Nachprüfbarkeit.

Inhalt und Reichweite der Verwalterbefugnisse

Alltägliche Verwaltungsgeschäfte

Die Verwalterbestellung verleiht dem Verwalter die Befugnis, alltägliche Verwaltungsgeschäfte im Namen der Gemeinschaft oder des Vermögensinhabers zu tätigen. Dazu zählen die Einziehung von Hausgeldern oder Mieten, die Beauftragung von Handwerkern, der Abschluss von Versorgungs und Wartungsverträgen sowie die Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen.

Der Umfang dieser Alltagsgeschäfte ergibt sich aus Gesetz, Beschlüssen der Beteiligten und dem Verwaltervertrag. Die Verwalterbestellung zielt darauf, einen reibungslosen Verwaltungsablauf zu ermöglichen, ohne dass für jede einzelne Maßnahme ein neuer Beschluss eingeholt werden muss. Zugleich bleibt der Verwalter aber an die grundlegenden Entscheidungen der Eigentümer oder des Gerichts gebunden.

Vertretung nach außen

Mit der Verwalterbestellung ist regelmäßig eine Vertretungsmacht verbunden. Der Verwalter kann im Rahmen seiner Befugnisse Verträge abschließen, Erklärungen abgeben und Rechtsgeschäfte tätigen. Vertragspartner dürfen in der Regel darauf vertrauen, dass der Verwalter entsprechend der Verwalterbestellung handelt.

Hinweis zur Bedeutung
Die Verwalterbestellung schafft eine klare Zuordnung von Rechten und Pflichten. Sie ermöglicht es Dritten, sich auf die Vertretungsmacht des Verwalters zu verlassen, und stärkt so die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.

Die Reichweite der Vertretungsmacht kann durch Gesetz, Beschlüsse oder vertragliche Vereinbarungen begrenzt sein. Überschreitet der Verwalter seine Befugnisse, kann dies zu Haftungsfragen führen und die Wirksamkeit einzelner Rechtsgeschäfte in Frage stellen.

Besondere Maßnahmen und Grenzen

Neben der alltäglichen Verwaltung kann die Verwalterbestellung auch die Durchführung besonderer Maßnahmen umfassen, etwa größere Instandsetzungsprojekte, bauliche Veränderungen oder die Aufnahme von Darlehen. Solche Maßnahmen bedürfen jedoch häufig eines gesonderten Beschlusses der Eigentümer oder einer ausdrücklichen gerichtlichen Genehmigung.

Die Verwalterbestellung ist daher stets im Zusammenspiel mit den Entscheidungsrechten der Eigentümer oder Gläubiger zu sehen. Der Verwalter führt aus, was die Entscheidungsgremien vorgeben, und verfügt nur insoweit über autonome Handlungsspielräume, wie es der Zweck und die Ausgestaltung der Verwalterbestellung erlauben.

Rechte und Pflichten des Verwalters

Treuepflicht und Sorgfaltspflicht

Aus der Verwalterbestellung erwachsen dem Verwalter umfassende Treue und Sorgfaltspflichten. Er hat die Interessen der Gemeinschaft oder des Vermögensinhabers vorrangig zu berücksichtigen und eigene Interessen zurückzustellen. Die Verwalterbestellung begründet ein besonderes Vertrauensverhältnis, das ein redliches, transparentes und wirtschaftlich vernünftiges Handeln verlangt.

Die Sorgfaltspflicht umfasst die ordnungsgemäße Buchführung, die sorgfältige Auswahl von Dienstleistern, die gewissenhafte Vorbereitung von Entscheidungen und die laufende Überwachung des Verwaltungsobjekts. Verstöße gegen diese Pflichten können zu Schadensersatzansprüchen und zur vorzeitigen Beendigung der Verwalterbestellung führen.

Informations und Rechenschaftspflichten

Die Verwalterbestellung verpflichtet den Verwalter, die Beteiligten umfassend zu informieren und regelmäßig Rechenschaft abzulegen. Dazu zählen Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, Berichte über laufende Maßnahmen und die Vorlage relevanter Unterlagen. Eigentümer und Gläubiger sollen in die Lage versetzt werden, die Verwaltungstätigkeit nachzuvollziehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Die Verwalterbestellung verlangt zudem, dass der Verwalter Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft vorbereitet, Versammlungen einberuft und die Umsetzung gefasster Beschlüsse koordiniert. Die Informationspflicht ist damit ein zentrales Element der Verwalterfunktion und Voraussetzung für eine funktionierende Selbstorganisation der Beteiligten.

Vergütung und Aufwendungsersatz

Mit der Verwalterbestellung ist in der Regel eine Vergütung verbunden. Diese wird im Verwaltervertrag oder in der gerichtlichen Anordnung festgelegt. Die Vergütung soll die laufende Verwaltungstätigkeit abdecken und steht in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang und zur Komplexität der Aufgaben.

Darüber hinaus hat der Verwalter Anspruch auf Ersatz notwendiger Aufwendungen, die ihm im Zuge der Ausübung seines Amtes entstehen. Dazu zählen etwa Porto, Kopierkosten, Reisekosten oder Gebühren für behördliche Auskünfte. Die Verwalterbestellung begründet damit ein entgeltliches Geschäftsbesorgungsverhältnis, das klar strukturiert und nachvollziehbar abgerechnet werden muss.

Dauer, Verlängerung und Beendigung

Amtszeit und Verlängerung

Die Verwalterbestellung ist regelmäßig auf eine bestimmte Zeitspanne begrenzt. Im Wohnungseigentumsrecht werden häufig Amtszeiten von mehreren Jahren vereinbart, um Kontinuität in der Verwaltung zu gewährleisten. Zugleich behalten sich die Eigentümer die Möglichkeit vor, die Verwalterbestellung nicht zu verlängern und einen anderen Verwalter zu wählen.

Eine Verlängerung der Verwalterbestellung erfordert in der Regel einen erneuten Beschluss oder eine ausdrückliche Vereinbarung. Die Beteiligten können so regelmäßig überprüfen, ob die Verwaltungstätigkeit ihren Erwartungen entspricht und ob eine Fortsetzung sinnvoll erscheint.

Ordentliche und außerordentliche Beendigung

Die Verwalterbestellung endet mit Ablauf der vereinbarten Amtszeit, durch ordentliche Abberufung oder durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Eigentümer oder Gericht können die Verwalterbestellung beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, der Verwalter seine Pflichten erheblich verletzt oder aus anderen Gründen eine Fortsetzung unzumutbar erscheint.

Wichtige Gründe können etwa grobe Pflichtverletzungen, fehlende Transparenz, erhebliche Abrechnungsfehler, Interessenkonflikte oder der Verlust der fachlichen Eignung sein. In solchen Fällen dient die Beendigung der Verwalterbestellung dem Schutz der Beteiligten und der Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung.

Übergabe und Abwicklung

Mit dem Ende der Verwalterbestellung ist eine geordnete Übergabe der Verwaltungsunterlagen, Konten und Schlüssel verbunden. Der bisherige Verwalter hat sämtliche relevanten Dokumente, Abrechnungen und Verträge an den neuen Verwalter oder an die Gemeinschaft zu übergeben. Die Verwalterbestellung endet nicht abrupt, sondern geht in eine Abwicklungsphase über, in der offene Fragen geklärt und Verantwortlichkeiten übergeben werden.

Die ordnungsgemäße Abwicklung ist wesentlich, um Verwaltungslücken zu vermeiden und einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Eine sorgfältige Dokumentation der Verwalterbestellung und der während der Amtszeit getroffenen Maßnahmen erleichtert diesen Prozess erheblich.

Praktische Bedeutung und typische Problemfelder

Auswahl des Verwalters

Die Bedeutung der Verwalterbestellung zeigt sich besonders deutlich bei der Auswahl des Verwalters. Eigentümer und Gerichte stehen vor der Aufgabe, eine Person zu bestimmen, die fachlich geeignet, zuverlässig und wirtschaftlich vernünftig ist. Fehlentscheidungen bei der Verwalterbestellung können zu langfristigen Konflikten, finanziellen Nachteilen und Vertrauensverlust führen.

In der Praxis werden daher Referenzen, Qualifikationsnachweise und bisherige Verwaltungserfahrungen sorgfältig geprüft. Die Verwalterbestellung ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine wirtschaftliche Entscheidung, die die Qualität der Verwaltung über Jahre prägt.

Konflikte in der Eigentümergemeinschaft

Im Bereich der Wohnungseigentumsverwaltung ist die Verwalterbestellung häufig Gegenstand intensiver Diskussionen. Unterschiedliche Vorstellungen über die gewünschte Verwaltungsstrategie, die Höhe der Vergütung oder die Bewertung der bisherigen Leistung können zu Spannungen führen. Die Verwalterbestellung wird dann zum Ausdruck tiefer liegender Interessengegensätze innerhalb der Gemeinschaft.

Eine transparente Kommunikation, klare vertragliche Regelungen und eine sorgfältige Vorbereitung der Beschlüsse können helfen, solche Konflikte zu entschärfen. Die Verwalterbestellung sollte stets auf einer sachlichen Bewertung der Verwaltungserfordernisse beruhen und nicht primär von persönlichen Sympathien oder kurzfristigen Erwägungen getragen sein.

Haftungsfragen und Kontrollmechanismen

Die Verwalterbestellung wirft auch Fragen der Haftung und Kontrolle auf. Eigentümer und Gläubiger müssen sicherstellen, dass der Verwalter seine Aufgaben sorgfältig erfüllt und Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden. Regelmäßige Prüfungen der Abrechnungen, Einsicht in Unterlagen und eine aktive Beteiligung an Entscheidungsprozessen sind wesentliche Elemente dieser Kontrolle.

Kommt es zu Pflichtverletzungen, kann die Verwalterbestellung Grundlage für Haftungsansprüche sein. Der Verwalter haftet dann unter Umständen für entstandene Schäden. Auch Versicherungen, etwa Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle und werden häufig bereits im Rahmen der Verwalterbestellung berücksichtigt.

Abgrenzungen zu verwandten Begriffen

Verwalterbestellung und Bevollmächtigung

Die Verwalterbestellung ist von einer bloßen Bevollmächtigung zu unterscheiden. Während eine Vollmacht primär die Vertretungsmacht im Außenverhältnis regelt, begründet die Verwalterbestellung ein umfassenderes Verwaltungsmandat mit organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Komponenten. Sie umfasst nicht nur die Befugnis zum Handeln, sondern auch eine strukturierte Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.

Die Verwalterbestellung wirkt zudem häufig gegenüber einer Vielzahl von Beteiligten und ist auf Dauer angelegt. Eine Vollmacht kann demgegenüber punktuell oder zeitlich eng begrenzt sein und sich auf einzelne Rechtsgeschäfte beschränken.

Verwalterbestellung und Organbestellung

In Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder Aktiengesellschaft erfolgt eine Organbestellung, etwa die Bestellung eines Geschäftsführers oder Vorstands. Diese ähnelt in ihrer Funktion teilweise der Verwalterbestellung, unterscheidet sich aber in der rechtlichen Ausgestaltung. Die Organbestellung begründet ein gesetzlich geregeltes Organverhältnis innerhalb einer juristischen Person, während die Verwalterbestellung häufig ein Geschäftsbesorgungsverhältnis für eine eigenständige Gemeinschaft oder ein Sondervermögen betrifft.

Dennoch lassen sich Parallelen erkennen. Sowohl die Organbestellung als auch die Verwalterbestellung verfolgen das Ziel, eine verantwortliche Leitungsperson zu bestimmen, die im Rahmen vorgegebener Regeln handelt und Rechenschaft ablegt.

Bedeutung der Verwalterbestellung für Rechtssicherheit und Organisation

Die Verwalterbestellung hat eine grundlegende Bedeutung für die Organisation von Gemeinschaften und Vermögensmassen. Ohne eine klare Verwalterbestellung würden Entscheidungsprozesse ins Stocken geraten, Verantwortlichkeiten unklar bleiben und die Handlungsfähigkeit der Beteiligten erheblich eingeschränkt. Die Verwalterbestellung stellt sicher, dass es eine zentrale Stelle gibt, die Informationen bündelt, Maßnahmen koordiniert und die laufende Verwaltung professionell ausführt.

Für Eigentümer, Gläubiger und sonstige Beteiligte bietet die Verwalterbestellung einen verlässlichen Ansprechpartner. Sie wissen, an wen sie sich bei Fragen, Problemen oder Vertragsabschlüssen wenden können. Zugleich schafft die Verwalterbestellung die Möglichkeit, die Verwaltungstätigkeit zu bewerten, zu kontrollieren und bei Bedarf neu auszurichten.

In einer zunehmend komplexen Immobilien und Vermögenslandschaft gewinnt die Verwalterbestellung weiter an Bedeutung. Professionelle Verwaltungsstrukturen, transparente Entscheidungsprozesse und klare Verantwortlichkeiten sind unverzichtbar, um langfristig Werte zu erhalten, Risiken zu steuern und die Interessen unterschiedlicher Beteiligter in Einklang zu bringen. Die Verwalterbestellung bildet dabei den rechtlichen Rahmen, in dem diese Aufgaben geordnet und nachvollziehbar erfüllt werden können.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Verwalterbestellung als geregelter Akt der Bestellung eines Verwalters eine tragende Säule moderner Verwaltungsorganisation darstellt. Sie definiert, wer in welchem Umfang und auf welcher Grundlage für die Verwaltung eines bestimmten Objekts verantwortlich ist. Durch die Verwalterbestellung werden Rechte und Pflichten zugeordnet, Kontrollmechanismen etabliert und die Handlungsfähigkeit von Gemeinschaften und Vermögensmassen gesichert. Damit ist die Verwalterbestellung weit mehr als ein formaler Schritt, sie ist ein zentrales Instrument zur Sicherung von Ordnung, Transparenz und Verlässlichkeit in der rechtlichen und wirtschaftlichen Realität.

Häufige Fragen zu „Verwalterbestellung“

Die Verwalterbestellung ist die formelle Entscheidung der Wohnungseigentümer, wer die Verwaltung der Wohnanlage übernimmt. Der bestellte Verwalter kümmert sich zum Beispiel um die Finanzen, Instandhaltung und die Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung.

In der Regel bestellen die Wohnungseigentümer den Verwalter durch einen Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung. Der Beschluss wird im Protokoll festgehalten und anschließend ein Verwaltervertrag mit der gewählten Person oder Firma geschlossen.

Die Verwalterbestellung gilt meist für eine feste Laufzeit, häufig drei bis fünf Jahre, wie im Verwaltervertrag vereinbart. Die Eigentümer können den Verwalter aber auch vorzeitig abberufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa grobe Pflichtverletzungen.

Ein Verwalter sollte fachlich qualifiziert und zuverlässig sein, etwa durch eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung in der Immobilienverwaltung. Oft wird auf Referenzen, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine offizielle Registrierung oder Zertifizierung geachtet.

Wenn kein Verwalter bestellt ist, fehlen wichtige Strukturen für Verwaltung, Abrechnungen und Instandhaltung, was zu Problemen im Alltag führen kann. In Streitfällen oder bei Uneinigkeit kann das zuständige Gericht auf Antrag einen Verwalter einsetzen.

Kersten Streit, Leitung Immobilienvermittlung, Immobilien Experten
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