Vergleichswertrichtlinie
Inhaltsverzeichnis
Die Vergleichswertrichtlinie ist ein zentraler Begriff der Immobilienbewertung und beschreibt ein normiertes Regelwerk, das die Ermittlung von Grundstücks und Immobilienwerten nach dem Vergleichswertverfahren strukturiert. Sie dient Gutachtern, Behörden, Kreditinstituten und Gerichten als verbindlicher Orientierungsrahmen, um Marktwerte aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen abzuleiten. Die Vergleichswertrichtlinie verfolgt das Ziel, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Einheitlichkeit der Wertermittlung sicherzustellen und damit verlässliche Grundlagen für wirtschaftliche und rechtliche Entscheidungen zu schaffen.
Begriff und Einordnung
Unter der Vergleichswertrichtlinie versteht man eine fachliche Richtlinie, die die Anwendung des Vergleichswertverfahrens systematisch regelt. Das Vergleichswertverfahren basiert auf der Annahme, dass sich der Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie aus den Preisen vergleichbarer Objekte ableiten lässt, die in einem funktionierenden Markt tatsächlich verkauft wurden. Die Vergleichswertrichtlinie konkretisiert diese Grundidee, indem sie festlegt, wie geeignete Vergleichsfälle auszuwählen, zu analysieren und auf das zu bewertende Objekt zu übertragen sind. Sie steht typischerweise im Kontext weiterer Wertermittlungsrichtlinien und ergänzt gesetzliche Vorschriften, ohne sie zu ersetzen.
Im praktischen Sprachgebrauch wird die Vergleichswertrichtlinie häufig in einem Atemzug mit der Verkehrswertermittlung genannt, da sie maßgeblich dazu beiträgt, den Verkehrswert als den Preis zu bestimmen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Die Richtlinie richtet sich sowohl an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als auch an interne Bewerter von Banken, Versicherungen und Unternehmen, die Immobilienportfolios bewerten.
Zweck und Zielsetzung der Vergleichswertrichtlinie
Die Vergleichswertrichtlinie erfüllt mehrere Funktionen, die sich inhaltlich ergänzen. Sie soll Unsicherheiten reduzieren, Bewertungsprozesse standardisieren und die Vergleichbarkeit von Gutachten erhöhen. Im Kern verfolgt sie folgende Zielsetzungen:
- Objektivierung der Wertermittlung
Die Vergleichswertrichtlinie schafft einheitliche Maßstäbe, damit unterschiedliche Gutachter bei gleichen Ausgangsdaten zu weitgehend übereinstimmenden Ergebnissen gelangen. Dadurch werden subjektive Einschätzungen begrenzt und Wertgutachten besser überprüfbar.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Durch klare Vorgaben zur Auswahl und Aufbereitung von Vergleichsdaten trägt die Vergleichswertrichtlinie dazu bei, dass Dritte die Herleitung eines Vergleichswertes Schritt für Schritt nachvollziehen können. Dies ist insbesondere für Gerichte, Kreditentscheider und Aufsichtsbehörden von Bedeutung.
- Marktorientierung
Die Richtlinie zwingt Bewertende dazu, sich konsequent am realen Marktgeschehen zu orientieren. Sie legt Wert darauf, dass nur tatsächlich erzielte Kaufpreise und keine bloßen Angebotspreise oder spekulativen Erwartungen in die Ableitung des Vergleichswertes einfließen.
- Rechts und Planungssicherheit
Indem die Vergleichswertrichtlinie verlässliche Bewertungsstandards bereitstellt, verbessert sie die Planbarkeit von Investitionen, die Kalkulation von Sicherheiten und die Bewertung von Risiken im Immobilienbereich. Sie trägt somit zur Stabilität des Immobilien und Finanzmarktes bei.
Struktur und Aufbau
Die Vergleichswertrichtlinie ist typischerweise in mehrere Abschnitte gegliedert, die von allgemeinen Begriffsbestimmungen bis hin zu speziellen Anwendungsfragen reichen. Im Zentrum stehen methodische Vorgaben, die sich an der Praxis der Gutachterausschüsse und Sachverständigen orientieren.
Begriffsbestimmungen
Ein einleitender Teil der Vergleichswertrichtlinie widmet sich der Definition grundlegender Begriffe. Dazu gehören etwa die Begriffe Vergleichsgrundstück, Vergleichsobjekt, Vergleichspreis und Anpassungsfaktor. Dieser Teil sorgt dafür, dass alle Anwender dieselbe Fachsprache verwenden und Missverständnisse minimiert werden.
Regeln zur Datengrundlage
Ein weiterer Abschnitt befasst sich mit den Anforderungen an die Kaufpreissammlung, aus der die Vergleichspreise gewonnen werden. Die Vergleichswertrichtlinie legt fest, dass die Daten vollständig, aktuell und sorgfältig geprüft sein müssen. Sie beschreibt, welche Informationen zu jedem Kaufvertrag zu erfassen sind, etwa Lage, Grundstücksgröße, bauliche Nutzung, Ausstattungsmerkmale, rechtliche Belastungen und besondere Vereinbarungen.
Methodische Vorgaben zur Ableitung von Vergleichswerten
Der Kern der Vergleichswertrichtlinie besteht aus methodischen Anweisungen. Hier wird erläutert, wie aus den erhobenen Kaufpreisen typische Vergleichsfaktoren oder Vergleichspreise pro Quadratmeter zu bilden sind, wie Ausreißer zu erkennen und zu behandeln sind und wie Anpassungen für Unterschiede zwischen Vergleichsobjekten und Bewertungsobjekt vorzunehmen sind.
Besondere Anwendungsfälle
Schließlich enthält die Vergleichswertrichtlinie Regelungen für besondere Situationen, etwa wenn nur wenige Vergleichsfälle vorliegen, wenn der Markt stark schwankend ist oder wenn es sich um sehr spezielle Objektarten handelt. Dieser Teil soll sicherstellen, dass das Vergleichswertverfahren auch dann sachgerecht angewendet werden kann, wenn die Datenlage nicht ideal ist.
Zentrale Inhalte der Vergleichswertrichtlinie
Auswahl geeigneter Vergleichsobjekte
Die Vergleichswertrichtlinie verlangt, dass Vergleichsobjekte dem Bewertungsobjekt in wesentlichen Merkmalen möglichst ähnlich sind. Zu den maßgeblichen Vergleichskriterien gehören insbesondere:
- Lage
Lagekategorie, städtebauliche Umgebung, infrastrukturelle Anbindung und Image des Quartiers sollen möglichst übereinstimmen. Die Richtlinie betont, dass Lageunterschiede einen erheblichen Einfluss auf den Wert haben und sorgfältig zu berücksichtigen sind.
- Nutzungsart und bauliche Struktur
Wohnimmobilien werden vorzugsweise mit Wohnimmobilien verglichen, Bürogebäude mit Bürogebäuden und so weiter. Auch Baujahr, Bauweise und Modernisierungsstand sollen ähnlich sein, um Verzerrungen zu vermeiden.
- Rechtliche Verhältnisse
Eigentumsform, Erbbaurechte, Dienstbarkeiten oder Baulasten können den Wert beeinflussen. Die Vergleichswertrichtlinie fordert, dass nur solche Vergleichsfälle herangezogen werden, deren rechtliche Rahmenbedingungen bekannt und mit dem Bewertungsobjekt vergleichbar sind oder sachgerecht angepasst werden können.
- Flächen und Zuschnitt
Grundstücksgröße, Zuschnitt, Bebauungsdichte und nutzbare Flächen sollen in einem angemessenen Rahmen übereinstimmen. Starke Abweichungen erfordern Korrekturen, deren Herleitung die Richtlinie detailliert beschreibt.
Erhebung und Prüfung der Kaufpreise
Die Vergleichswertrichtlinie legt großen Wert auf die Qualität der Kaufpreisdaten. Sie sieht vor, dass nur solche Preise verwendet werden, die unter marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. Dazu gehört insbesondere, dass Käufer und Verkäufer unabhängig voneinander handeln, keine ungewöhnlichen persönlichen oder wirtschaftlichen Verflechtungen bestehen und keine außergewöhnlichen Zwänge den Preis beeinflusst haben.
Ferner verlangt die Vergleichswertrichtlinie, dass Preisbestandteile präzise analysiert werden. In den Kaufpreis eingerechnete bewegliche Gegenstände sind herauszurechnen. Besondere Vereinbarungen wie Übernahme von Instandhaltungsrücklagen, Mietgarantien oder ungewöhnliche Zahlungsmodalitäten müssen identifiziert und wertmäßig bereinigt werden. Ziel ist ein bereinigter Kaufpreis, der den reinen Immobilienwert widerspiegelt.
Bildung von Vergleichsfaktoren
Aus den geprüften Kaufpreisen werden nach den Vorgaben der Vergleichswertrichtlinie Vergleichsfaktoren oder Vergleichspreise gebildet. Üblich sind etwa Quadratmeterpreise für Grundstücksflächen, Wohnflächen oder Nutzflächen. Die Richtlinie beschreibt, wie aus einer Vielzahl von Einzelpreisen ein typischer Wert abzuleiten ist, der die Marktsituation angemessen abbildet.
Dabei wird großer Wert darauf gelegt, Ausreißer zu erkennen und gegebenenfalls auszuschließen. Extrem hohe oder extrem niedrige Preise können auf besondere Umstände zurückgehen und den typischen Wert verzerren. Die Vergleichswertrichtlinie empfiehlt statistische Verfahren und Plausibilitätsprüfungen, um einen robusten Vergleichsfaktor zu bestimmen.
Anpassung an das Bewertungsobjekt
Kein Vergleichsobjekt gleicht dem Bewertungsobjekt vollständig. Die Vergleichswertrichtlinie beschreibt daher systematisch, wie Unterschiede wertmäßig zu berücksichtigen sind. Anpassungen können etwa erforderlich sein für:
- Unterschiede in der Lagequalität
Wenn ein Vergleichsobjekt in einer leicht besseren oder schlechteren Lage liegt als das Bewertungsobjekt, ist ein prozentualer Zu oder Abschlag auf den Vergleichspreis vorzunehmen. Die Richtlinie verlangt, dass solche Anpassungen nachvollziehbar begründet und auf nachvollziehbare Marktbeobachtungen gestützt werden.
- Abweichende Objektmerkmale
Unterschiede im Modernisierungszustand, in der Ausstattung, im energetischen Niveau oder in der Grundrissqualität werden durch Zu oder Abschläge auf den Vergleichswert berücksichtigt. Die Vergleichswertrichtlinie fordert, dass diese Anpassungen in ihrer Größenordnung plausibel sind und nicht willkürlich erfolgen.
- Rechtliche Besonderheiten
Abweichende Mietverhältnisse, befristete Nutzungsrechte oder besondere Baulasten können den Wert mindern oder erhöhen. Die Richtlinie sieht vor, dass solche Effekte soweit möglich quantifiziert und transparent dokumentiert werden.
Anwendungsbereich
Bewertung von unbebauten Grundstücken
Die Vergleichswertrichtlinie kommt besonders häufig bei der Bewertung unbebauter Grundstücke zum Einsatz. Hier lassen sich Werte gut aus Bodenrichtwerten und Vergleichskaufpreisen ableiten, da die baulichen Einflüsse entfallen und sich der Wert im Wesentlichen aus Lage, Größe und Bebaubarkeit ergibt. Die Richtlinie beschreibt, wie aus Bodenrichtwerten und konkreten Vergleichsfällen ein marktgerechter Bodenwert für ein einzelnes Grundstück zu bestimmen ist.
Bewertung von Wohnimmobilien
Auch bei Ein und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen wird die Vergleichswertrichtlinie häufig angewendet. Gerade in Märkten mit vielen Transaktionen stehen ausreichend Vergleichspreise zur Verfügung, um den Marktwert zuverlässig abzuleiten. Die Richtlinie hilft dabei, Unterschiede in Baujahr, Modernisierungsstand, Wohnfläche und Lage systematisch zu berücksichtigen.
Einsatz bei gewerblichen Immobilien
Bei Büro, Handels oder Logistikimmobilien ist die Anwendung der Vergleichswertrichtlinie anspruchsvoller, da Märkte heterogener sein können und weniger standardisierte Objekte existieren. Dennoch wird das Vergleichswertverfahren auch hier genutzt, insbesondere wenn ausreichend Vergleichsfälle mit ähnlicher Nutzung und ähnlichem Mietniveau vorliegen. Die Richtlinie gibt Hinweise, wie in solchen Märkten vorzugehen ist und wann auf ergänzende Verfahren zurückzugreifen ist.
Rolle in gerichtlichen und behördlichen Verfahren
In gerichtlichen Auseinandersetzungen über Immobilienwerte sowie in steuerlichen oder enteignungsrechtlichen Verfahren dient die Vergleichswertrichtlinie als fachlicher Maßstab. Gutachten, die sich an ihren Vorgaben orientieren, genießen eine hohe Akzeptanz. Sie erleichtert Richtern und Behörden die Prüfung der sachlichen Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit von Wertermittlungen.
Methodische Besonderheiten
Marktanpassung und Zeitbezug
Da Immobilienmärkte zeitlichen Schwankungen unterliegen, verlangt die Vergleichswertrichtlinie eine sorgfältige Markt und Zeitbezugskorrektur. Vergleichskaufpreise, die zu einem anderen Zeitpunkt erzielt wurden als der Bewertungsstichtag, müssen an die aktuelle Marktlage angepasst werden. Dies kann über Indexreihen, Marktberichte oder statistische Auswertungen erfolgen, die Preisentwicklungen in der jeweiligen Region widerspiegeln.
Die Richtlinie betont, dass der Stichtag der Bewertung klar zu definieren und jede zeitliche Anpassung nachvollziehbar zu begründen ist. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass veraltete Preise unreflektiert übernommen werden und zu fehlerhaften Werturteilen führen.
Umgang mit geringer Datenbasis
In Märkten mit wenigen Transaktionen oder sehr speziellen Objekten ist die Datenbasis für Vergleichswerte oft dünn. Die Vergleichswertrichtlinie sieht für solche Fälle vor, dass auch entfernter liegende Vergleichsmärkte herangezogen oder ergänzende Verfahren eingesetzt werden können. Dabei ist stets offenzulegen, inwieweit die gewonnenen Werte auf Annahmen beruhen und welche Unsicherheiten bestehen.
Die Richtlinie empfiehlt, in solchen Situationen besonders sorgfältig zu arbeiten und gegebenenfalls mehrere Verfahren parallel anzuwenden. So kann der Vergleichswert mit Ergebnissen aus dem Ertrags oder Sachwertverfahren abgeglichen werden, um ein plausibles Gesamtbild zu erhalten.
Qualitätssicherung und Dokumentation
Ein zentrales Anliegen der Vergleichswertrichtlinie ist die Qualitätssicherung. Sie fordert eine ausführliche Dokumentation aller wesentlichen Schritte der Wertermittlung. Dazu gehören die Auswahl der Vergleichsfälle, die Bereinigung der Kaufpreise, die Bildung von Vergleichsfaktoren sowie alle vorgenommenen Anpassungen.
Die Vergleichswertrichtlinie verlangt, dass jede Wertableitung für einen fachkundigen Dritten ohne zusätzliche Erläuterungen nachvollziehbar ist.
Diese Anforderung macht deutlich, dass Transparenz und Nachprüfbarkeit als Kernelemente der Richtlinie verstanden werden. Sie sollen die Nachvollziehbarkeit von Gutachten erhöhen und die Grundlage für eine sachliche Diskussion über Wertansätze schaffen.
Bedeutung für verschiedene Akteure
Sachverständige und Gutachterausschüsse
Für Sachverständige bildet die Vergleichswertrichtlinie einen verbindlichen Rahmen für ihre tägliche Arbeit. Sie erleichtert die systematische Auswertung der Kaufpreissammlung und die Erstellung von Gutachten, indem sie klare methodische Leitplanken setzt. Gutachterausschüsse nutzen die Richtlinie, um aus den bei ihnen geführten Kaufpreissammlungen verlässliche Bodenrichtwerte und Vergleichsfaktoren abzuleiten.
Banken und Finanzinstitute
Kreditinstitute stützen sich bei der Beleihungswertermittlung von Immobilien auf Bewertungsstandards, die eng mit der Vergleichswertrichtlinie verknüpft sind. Ein nach dieser Richtlinie ermittelter Vergleichswert gilt als marktnaher und belastbarer Anhaltspunkt für die Einschätzung von Risiken. Die Richtlinie trägt somit dazu bei, dass Kreditentscheidungen auf fundierten Werten beruhen und Sicherheiten angemessen bewertet werden.
Investoren und Projektentwickler
Professionelle Investoren und Projektentwickler nutzen die Grundsätze der Vergleichswertrichtlinie, um eigene Marktanalysen zu strukturieren. Auch wenn sie nicht in jedem Fall formale Gutachten erstellen lassen, orientieren sie sich an den dort beschriebenen Methoden, um Kaufpreise, Projektkalkulationen und Exit Strategien zu bewerten. Die Richtlinie wirkt damit über den engeren Kreis der Gutachter hinaus in die Immobilienwirtschaft hinein.
Gerichte und öffentliche Hand
Gerichte greifen auf Gutachten zurück, die sich an der Vergleichswertrichtlinie orientieren, um über Entschädigungen, Auseinandersetzungen im Erbrecht oder Streitigkeiten beim Immobilienkauf zu entscheiden. Die öffentliche Hand nutzt vergleichswertbasierte Gutachten zum Beispiel bei der Bemessung von Entschädigungen im Rahmen von Enteignungen oder bei der Festlegung von Kaufpreisen für kommunale Grundstücke. Die Richtlinie schafft hier eine verlässliche fachliche Grundlage.
Abgrenzung zu anderen Richtlinien und Verfahren
Die Vergleichswertrichtlinie steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines umfassenderen Systems von Wertermittlungsregeln. Sie konzentriert sich auf das Vergleichswertverfahren, während andere Richtlinien das Ertragswert oder Sachwertverfahren betreffen. Alle diese Richtlinien verfolgen das gemeinsame Ziel, den Verkehrswert möglichst zuverlässig zu ermitteln, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte.
Während das Ertragswertverfahren vor allem bei renditeorientierten Objekten im Vordergrund steht und das Sachwertverfahren den Substanzwert betont, knüpft die Vergleichswertrichtlinie unmittelbar an beobachtete Marktpreise an. In der Praxis werden die Verfahren häufig kombiniert. Ein nach der Vergleichswertrichtlinie ermittelter Wert dient dann als Plausibilitätskontrolle für Ertrags oder Sachwerte und umgekehrt.
Praktische Herausforderungen
Marktdynamik und Datenzugang
Die erfolgreiche Anwendung der Vergleichswertrichtlinie setzt einen funktionierenden Markt mit ausreichender Zahl von Transaktionen voraus. In stark schwankenden Märkten oder in Phasen mit wenigen Verkäufen kann es schwierig sein, repräsentative Vergleichspreise zu finden. Zudem ist der Zugang zu detaillierten Kaufpreisdaten in vielen Ländern reglementiert und erfordert besondere Befugnisse oder institutionelle Anbindung.
Die Richtlinie trägt diesen Herausforderungen Rechnung, indem sie die Anforderungen an Datenqualität und Datenherkunft klar benennt. Sie kann jedoch nicht verhindern, dass in bestimmten Marktsituationen größere Unsicherheiten verbleiben. Bewertende müssen dann mit besonderer Sorgfalt arbeiten und die Grenzen der Aussagekraft ihrer Gutachten offenlegen.
Bewertung besonderer Objektarten
Bei sehr individuellen oder spezialisierten Immobilien wie Forschungsgebäuden, Freizeitparks oder Produktionsanlagen stößt das Vergleichswertverfahren an Grenzen. Die Vergleichswertrichtlinie erkennt dies ausdrücklich an und empfiehlt, in solchen Fällen auf alternative Verfahren auszuweichen oder den Vergleichswert nur ergänzend heranzuziehen. Gleichwohl bleibt der Vergleich mit Markttransaktionen auch hier ein wichtiges Element, sofern überhaupt geeignete Daten vorhanden sind.
Interpretationsspielräume
Obwohl die Vergleichswertrichtlinie eine detaillierte Struktur vorgibt, bleiben in der praktischen Anwendung Ermessensspielräume. Die Auswahl der Vergleichsobjekte, die Beurteilung der Marktüblichkeit einzelner Transaktionen und die Höhe von Zu oder Abschlägen erfordern fachliche Urteilskraft. Die Richtlinie kann diese Entscheidungen nicht vollständig standardisieren, sondern lediglich leiten.
Dies führt dazu, dass zwei Gutachter trotz Anwendung der Vergleichswertrichtlinie zu leicht unterschiedlichen Ergebnissen gelangen können. Die Richtlinie reduziert jedoch die Bandbreite möglicher Abweichungen und stellt sicher, dass Unterschiede begründet und überprüfbar sind.
Zusammenfassende Bewertung
Die Vergleichswertrichtlinie ist ein wesentliches Instrument zur Sicherung einer einheitlichen, marktorientierten und nachvollziehbaren Immobilienbewertung. Sie definiert die methodischen Grundlagen des Vergleichswertverfahrens, legt Anforderungen an die Datengrundlage fest und beschreibt, wie Unterschiede zwischen Vergleichsobjekten und Bewertungsobjekt sachgerecht zu berücksichtigen sind. Indem sie die Auswertung von Kaufpreisen systematisiert, stärkt sie die Objektivität von Wertgutachten und schafft Vertrauen bei allen Beteiligten.
In der Praxis zeigt sich, dass die Vergleichswertrichtlinie vor allem dort ihre volle Wirkung entfaltet, wo ein transparenter Markt mit ausreichend Transaktionen besteht. Sie stößt an Grenzen, wenn die Datenlage schwach oder der Markt von atypischen Einflüssen geprägt ist. Dennoch bleibt sie auch in solchen Situationen ein wichtiger Referenzrahmen, der die Vorgehensweise strukturiert und die Dokumentationspflicht schärft.
Für Sachverständige, Behörden, Finanzinstitute und Gerichte bietet die Vergleichswertrichtlinie eine gemeinsame fachliche Grundlage. Sie erleichtert die Kommunikation zwischen den Akteuren, da alle Beteiligten auf denselben methodischen Kanon zurückgreifen können. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Bewertungen erhöht und die Gefahr willkürlicher Wertansätze verringert.
Insgesamt trägt die Vergleichswertrichtlinie dazu bei, Immobilienmärkte transparenter und Entscheidungen auf dem Immobiliensektor verlässlicher zu machen. Sie bündelt bewährte fachliche Erfahrungen in einer strukturierten Form und stellt sicher, dass die Ermittlung von Vergleichswerten nicht als bloße Schätzung, sondern als nachvollziehbarer und überprüfbarer Prozess verstanden wird. Gerade in einem Umfeld, in dem Immobilienwerte erhebliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung besitzen, leistet die Vergleichswertrichtlinie damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Fairness des Marktgeschehens.
Häufige Fragen zu „Vergleichswertrichtlinie“
Die Vergleichswertrichtlinie ist eine fachliche Anleitung, wie Immobilien nach dem Vergleichswertverfahren bewertet werden sollen. Sie legt fest, wie Gutachter vergleichbare Kaufpreise ermitteln und anpassen, damit ein realistischer Marktwert entsteht.
Sie wird vor allem bei der Bewertung von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen genutzt, wenn genügend Vergleichskaufpreise vorliegen. Typische Anwendungsfälle sind Kaufpreisfindung, Beleihungswertermittlung für Banken und die Wertermittlung in gerichtlichen oder steuerlichen Verfahren.
Verpflichtend ist die Vergleichswertrichtlinie vor allem für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie für Gutachterausschüsse. Viele private Gutachter und Banken orientieren sich ebenfalls daran, um nachvollziehbare und einheitliche Bewertungen zu gewährleisten.
Die Richtlinie schreibt vor, dass möglichst viele tatsächlich verkaufte, gut dokumentierte Vergleichsobjekte herangezogen werden sollen. Ihre Kaufpreise werden an Unterschiede wie Lage, Größe, Zustand und Ausstattung angepasst, um daraus den Wert des zu bewertenden Objekts abzuleiten.
Nein, das Vergleichswertverfahren ist die Methode, mit der Immobilien über Vergleichspreise bewertet werden. Die Vergleichswertrichtlinie beschreibt im Detail, wie dieses Verfahren fachlich korrekt, einheitlich und nachvollziehbar anzuwenden ist.

