Teilungserklärung
Inhaltsverzeichnis
Die Teilungserklärung ist ein zentrales Rechtsdokument des deutschen Wohnungseigentumsrechts und bildet die rechtliche Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum an einem Grundstück. Sie legt fest, wie ein Grundstück samt Gebäude in rechtlich selbstständige Einheiten aufgeteilt wird und wie diese Einheiten zueinander sowie zum gemeinschaftlichen Eigentum stehen. Ohne eine wirksam beurkundete und im Grundbuch eingetragene Teilungserklärung kann im Regelfall kein rechtlich abgesichertes Wohnungseigentum entstehen, sodass sie für Erwerber, Verwalter, Bauträger und Kreditinstitute von grundlegender Bedeutung ist.
Begriff und rechtliche Einordnung
Unter einer Teilungserklärung versteht man die rechtsverbindliche Erklärung des Eigentümers eines Grundstücks, dass dieses Grundstück in einzelne, rechtlich verselbstständigte Einheiten aufgeteilt wird, die jeweils als Wohnungseigentum oder Teileigentum im Grundbuch eingetragen werden. Die Teilungserklärung basiert auf den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und entfaltet ihre Wirkung gegenüber allen aktuellen und künftigen Eigentümern der gebildeten Einheiten. Sie ist damit zugleich eine Art Grundordnung der Gemeinschaft und bestimmt die Struktur einer Wohnungseigentümergemeinschaft dauerhaft.
Die Teilungserklärung wird regelmäßig durch einen Notar beurkundet und anschließend beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht. Erst mit der Eintragung im Grundbuch entsteht das Wohnungseigentum im rechtlichen Sinne. In der Praxis wird die Teilungserklärung häufig mit einer Gemeinschaftsordnung verbunden, die zusätzliche Regelungen über Rechte und Pflichten der Eigentümer enthält. Die Teilungserklärung kann als ein statisches Grundgerüst verstanden werden, das nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit qualifizierten Mehrheiten geändert werden kann.
Funktion und Zweck
Die Teilungserklärung erfüllt mehrere Funktionen, die sowohl rechtlicher als auch wirtschaftlicher Natur sind. Sie schafft zunächst die formale Voraussetzung dafür, dass einzelne Wohnungen oder gewerbliche Einheiten separat verkauft, belastet und vererbt werden können. Darüber hinaus regelt sie die interne Struktur der Eigentümergemeinschaft und schafft klare Zuordnungen von Rechten und Pflichten.
Rechtliche Funktion
Rechtlich dient die Teilungserklärung dazu, das zuvor einheitliche Grundstück in Miteigentumsanteile am Gesamtgrundstück und in Sondereigentum an bestimmten Räumen aufzuteilen. Dadurch entsteht eine Kombination aus ideellem Miteigentum und realer Zuordnung bestimmter Gebäudeteile zu einem Eigentümer. Die Teilungserklärung definiert präzise, welche Flächen als Sondereigentum und welche als Gemeinschaftseigentum gelten und wie hoch der jeweilige Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück ist. Diese Angaben sind für die Eintragung im Grundbuch und für die rechtliche Zuordnung von Rechten und Pflichten unerlässlich.
Wirtschaftliche Funktion
Wirtschaftlich ermöglicht die Teilungserklärung die Vermarktung einzelner Einheiten, etwa beim Vertrieb von Eigentumswohnungen durch Bauträger. Banken nutzen die in der Teilungserklärung festgelegten Strukturen, um die Werthaltigkeit von Sicherheiten zu prüfen, da sie erkennen können, welche Einheit genau als Pfandobjekt dienen soll. Für Käufer wiederum schafft die Teilungserklärung Transparenz über den Umfang ihres Eigentums, über etwaige Sondernutzungsrechte und über ihre Beteiligung an gemeinschaftlichen Kosten. Die Teilungserklärung bildet damit die Grundlage für langfristige Investitionsentscheidungen im Bereich des Wohnungseigentums.
Inhaltliche Bestandteile
Eine Teilungserklärung weist typischerweise mehrere Kernbestandteile auf, die zusammen ein geschlossenes Regelwerk ergeben. Diese Bestandteile können je nach Objekt und Gestaltungswunsch variieren, folgen jedoch bestimmten rechtlichen Mindestanforderungen.
Aufteilung in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Im Zentrum der Teilungserklärung steht die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum umfasst regelmäßig die in sich abgeschlossenen Räume einer Wohnung oder einer gewerblichen Einheit, während Gemeinschaftseigentum alle Teile des Gebäudes und des Grundstücks bezeichnet, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Die Teilungserklärung legt fest, welche Räume, Flächen und Bauteile welchem Bereich zugeordnet werden, und schafft damit Rechtssicherheit.
- Sondereigentum: Hierzu zählen typischerweise Wohnräume, Küchen, Bäder, Abstellräume innerhalb der Wohnung und häufig auch bestimmte Nebenräume wie Kellerabteile, sofern sie eindeutig einem bestimmten Wohnungseigentum zugeordnet und entsprechend als Sondereigentum deklariert sind.
- Gemeinschaftseigentum: Dazu gehören in der Regel tragende Wände, Dach, Fassade, Treppenhäuser, Flure, technische Anlagen, Außenanlagen sowie alle Teile, die für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind oder dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen.
Die Teilungserklärung bestimmt, wie weit sich die Befugnisse des einzelnen Eigentümers an seinem Sondereigentum erstrecken und wo die gemeinschaftliche Verantwortung beginnt. Diese Abgrenzung ist entscheidend für Fragen der Instandhaltung, der Kostenverteilung und der Nutzungsmöglichkeiten.
Miteigentumsanteile
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Teilungserklärung ist die Festlegung der Miteigentumsanteile. Jeder Sondereigentumseinheit wird ein bestimmter ideeller Anteil am gesamten Grundstück und am Gemeinschaftseigentum zugeordnet. Dieser Anteil wird häufig in Form von Bruchteilen oder Tausendsteln angegeben. Die Höhe des Miteigentumsanteils orientiert sich oft an der Größe oder am Wert der Einheit, kann jedoch auch nach anderen sachgerechten Kriterien bemessen werden.
Die Miteigentumsanteile sind von praktischer Bedeutung, da sie regelmäßig als Grundlage für die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten dienen und das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung beeinflussen können. Die Teilungserklärung legt fest, ob die Kosten nach Miteigentumsanteilen, nach Verbrauch oder nach anderen Parametern verteilt werden sollen.
Aufteilungsplan
Zur Teilungserklärung gehört üblicherweise ein Aufteilungsplan, der von der Baubehörde oder einer vergleichbaren Stelle mit einer Bescheinigung versehen wird. Dieser Plan zeigt die räumliche Aufteilung des Gebäudes und ordnet die einzelnen Einheiten sowie etwaige Sondernutzungsrechte grafisch zu. Die in der Teilungserklärung verwendeten Bezeichnungen der Einheiten stimmen mit den Nummern im Aufteilungsplan überein, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen.
Der Aufteilungsplan ist integraler Bestandteil der Teilungserklärung, da er die abstrakten rechtlichen Zuordnungen in eine konkrete, anschauliche Form überführt und damit die Grundlage für die Eintragung der einzelnen Einheiten im Grundbuch bildet.
Gemeinschaftsordnung und Hausordnung
Häufig enthält die Teilungserklärung eine sogenannte Gemeinschaftsordnung. Diese regelt das Zusammenleben und die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft detaillierter als das Gesetz. Die Gemeinschaftsordnung kann verschiedene Themen umfassen:
- Stimmrechtsverteilung in der Eigentümerversammlung
- Bestellung und Abberufung des Verwalters
- Nutzungsregelungen für Gemeinschaftsflächen
- Regelungen zur Instandhaltung und Instandsetzung
- Vorgaben zur Kostenverteilung
Daneben kann eine Hausordnung Bestandteil der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung sein. Sie enthält konkrete Verhaltensregeln für den Alltag, etwa zu Ruhezeiten, Nutzung von gemeinschaftlichen Einrichtungen oder zur Tierhaltung. Während die Hausordnung eher den praktischen Gebrauch regelt, bestimmt die Teilungserklärung im engeren Sinn die rechtlichen Grundstrukturen.
Formelle Anforderungen
Damit eine Teilungserklärung wirksam ist und Wohnungseigentum begründet werden kann, müssen bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Anforderungen dienen dem Schutz der Beteiligten und der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr.
Notarielle Beurkundung
Die Teilungserklärung bedarf in der Regel der notariellen Beurkundung. Der Notar prüft die Identität der Beteiligten, erläutert die rechtliche Tragweite der Erklärungen und sorgt dafür, dass die Formvorschriften eingehalten werden. Durch die notarielle Beurkundung wird sichergestellt, dass die Teilungserklärung inhaltlich klar und rechtlich wirksam formuliert ist.
Eintragung im Grundbuch
Nach der notariellen Beurkundung wird die Teilungserklärung beim Grundbuchamt eingereicht. Das Grundbuchamt prüft die formelle und teilweise auch materielle Richtigkeit und nimmt die Eintragung der Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten vor. Erst mit dieser Eintragung entsteht das Wohnungseigentum rechtlich. Die Teilungserklärung wird in der Grundakte verwahrt und kann von Berechtigten eingesehen werden, um sich über die Struktur des Objekts und die Rechte der einzelnen Eigentümer zu informieren.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
In vielen Fällen ist für die Eintragung von Sondereigentum eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Diese wird von der zuständigen Behörde ausgestellt und bestätigt, dass die einzelnen Einheiten baulich so voneinander getrennt sind, dass sie in sich abgeschlossen und unabhängig nutzbar sind. Die Teilungserklärung nimmt auf diese Bescheinigung Bezug und verknüpft sie mit dem Aufteilungsplan. Die Abgeschlossenheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bildung von rechtlich eigenständigen Wohnungseigentumseinheiten.
Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung
Die Teilungserklärung begründet nicht nur die Existenz der einzelnen Eigentumseinheiten, sondern ordnet auch Rechte und Pflichten zu. Diese wirken sowohl im Innenverhältnis zwischen den Eigentümern als auch im Außenverhältnis gegenüber Dritten.
Nutzungsrechte
Die Teilungserklärung bestimmt, wie die jeweiligen Einheiten genutzt werden dürfen. Sie kann beispielsweise festlegen, dass bestimmte Einheiten ausschließlich zu Wohnzwecken dienen dürfen, während andere für gewerbliche Zwecke vorgesehen sind. Diese Festlegungen sind für Eigentümer und Mieter verbindlich und können die zulässige Art der Nutzung deutlich einschränken oder gestalten.
Darüber hinaus regelt die Teilungserklärung häufig Sondernutzungsrechte. Diese betreffen Teile des Gemeinschaftseigentums, die einem bestimmten Eigentümer zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden, etwa Gartenflächen, Stellplätze oder Dachterrassen. Obwohl diese Flächen rechtlich Gemeinschaftseigentum bleiben, erhält der berechtigte Eigentümer ein exklusives Nutzungsrecht, das in der Teilungserklärung genau beschrieben wird.
Instandhaltung und Instandsetzung
Die Frage, wer für die Instandhaltung und Instandsetzung bestimmter Gebäudeteile verantwortlich ist, wird häufig in der Teilungserklärung konkretisiert. Grundsätzlich ist jeder Eigentümer für sein Sondereigentum selbst verantwortlich, während das Gemeinschaftseigentum von der Gemeinschaft insgesamt getragen wird. Die Teilungserklärung kann jedoch abweichende Regelungen vorsehen, etwa wenn bestimmte Bauteile zwar zum Gemeinschaftseigentum gehören, aber nur von einzelnen Eigentümern genutzt werden.
Solche differenzierten Regelungen dienen dazu, eine gerechte Verteilung der Lasten zu erreichen und Konflikte zu vermeiden. Die Teilungserklärung kann zum Beispiel bestimmen, dass die Kosten für die Instandhaltung von Sondernutzungsflächen überwiegend oder ausschließlich von demjenigen Eigentümer zu tragen sind, der das Sondernutzungsrecht innehat.
Kosten- und Lastenverteilung
Die Teilungserklärung legt fest, wie die laufenden Kosten und Lasten der Gemeinschaft verteilt werden. Dazu gehören etwa Kosten für Heizung, Wasser, Versicherung, Hausmeisterdienste, Instandhaltungsrücklagen oder Verwaltung. Die Verteilung kann nach Miteigentumsanteilen, nach Verbrauch, nach Nutzung oder nach einer Kombination verschiedener Kriterien erfolgen.
- Verteilung nach Miteigentumsanteilen: Häufige Standardregel, bei der jeder Eigentümer entsprechend seinem Anteil am Gemeinschaftseigentum an den Kosten beteiligt wird.
- Verteilung nach Verbrauch: Vor allem bei Heiz- oder Wasserkosten üblich, sofern entsprechende Messeinrichtungen vorhanden sind.
- Spezielle Verteilerschlüssel: Für bestimmte Kostenarten können eigene Schlüssel vorgesehen werden, um Besonderheiten des Objekts zu berücksichtigen.
Die in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsmaßstäbe sind grundsätzlich verbindlich und können nur unter Einhaltung der dafür vorgesehenen formellen Anforderungen geändert werden.
Bedeutung beim Erwerb von Wohnungseigentum
Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder einer gewerblichen Einheit ist die Teilungserklärung für Erwerber von besonderer Bedeutung. Sie bestimmt den Umfang des erworbenen Eigentums, die damit verbundenen Rechte und Pflichten sowie die Rahmenbedingungen des Zusammenlebens in der Gemeinschaft.
Prüfung durch den Käufer
Vor dem Erwerb sollte die Teilungserklärung sorgfältig geprüft werden. Käufer können anhand der Teilungserklärung erkennen, welche Flächen zum Sondereigentum gehören, welche als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen sind und ob Sondernutzungsrechte bestehen. Ebenso lassen sich Nutzungsbeschränkungen, etwa das Verbot bestimmter gewerblicher Tätigkeiten oder Vorgaben zur Haustierhaltung, aus der Teilungserklärung entnehmen.
Darüber hinaus erlaubt die Teilungserklärung Rückschlüsse auf die finanzielle Belastung, da sie Aufschluss über die Verteilung der Kosten und über eventuelle besondere Lasten einzelner Einheiten gibt. Ein sorgfältiger Blick in die Teilungserklärung kann spätere Überraschungen vermeiden und bildet eine wesentliche Grundlage für die Kaufentscheidung.
Bedeutung für die Finanzierung
Auch Kreditinstitute berücksichtigen die Teilungserklärung bei der Beurteilung von Finanzierungen. Sie prüfen, ob die rechtliche Struktur des Objekts klar und belastbar ist und ob die zu finanzierende Einheit eindeutig identifizierbar und verwertbar ist. Die Teilungserklärung gibt darüber Auskunft, ob rechtliche Besonderheiten bestehen, die das Risiko der Bank beeinflussen könnten, etwa ungewöhnliche Kostenverteilungsschlüssel oder weitreichende Sonderrechte einzelner Eigentümer.
Änderung und Anpassung
Da die Teilungserklärung die grundlegende Ordnung der Gemeinschaft festlegt, ist ihre Änderung an strenge Voraussetzungen gebunden. Dies soll verhindern, dass einzelne Eigentümer ohne ausreichende Zustimmung der übrigen Gemeinschaft wesentliche Strukturen verändern können.
Voraussetzungen für Änderungen
Änderungen der Teilungserklärung erfordern in der Regel die Zustimmung aller betroffenen Eigentümer, insbesondere wenn sie in bestehende Rechte eingreifen oder die Verteilung von Kosten und Lasten verändern. In bestimmten Fällen können auch qualifizierte Mehrheiten ausreichen, sofern das Gesetz oder die Gemeinschaftsordnung dies zulassen. Jede Änderung muss notariell beurkundet und im Grundbuch vermerkt werden, damit sie rechtliche Wirkung entfaltet.
In der Praxis werden Änderungen der Teilungserklärung häufig im Rahmen umfassender Modernisierungen, bei baulichen Erweiterungen oder bei einer Neuordnung der Nutzung einzelner Einheiten erforderlich. Die sorgfältige Abstimmung und Dokumentation ist dabei unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Grenzen der Änderbarkeit
Die Änderbarkeit der Teilungserklärung findet dort Grenzen, wo zwingende gesetzliche Vorgaben berührt werden oder wo schutzwürdige Interessen einzelner Eigentümer verletzt würden. So können etwa grundlegende Eigentumspositionen nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Eigentümers eingeschränkt werden. Auch darf die Teilungserklärung nicht in Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften treten, etwa des Bauordnungsrechts oder des Denkmalschutzes.
Praktische Relevanz und typische Problemfelder
In der täglichen Praxis spielt die Teilungserklärung eine zentrale Rolle bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen und ist häufig Ausgangspunkt für Diskussionen und Auslegungsfragen. Viele Konflikte innerhalb von Eigentümergemeinschaften haben ihren Ursprung in unklaren Formulierungen oder in unterschiedlichen Interpretationen der Teilungserklärung.
Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Ein häufiges Problemfeld ist die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Wenn die Teilungserklärung hierzu keine eindeutigen Aussagen trifft oder wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen, wer für bestimmte Instandhaltungsmaßnahmen verantwortlich ist. Klare und präzise Formulierungen in der Teilungserklärung können solche Konflikte bereits im Vorfeld minimieren.
Nutzungsbeschränkungen
Ein weiteres Feld möglicher Auseinandersetzungen betrifft Nutzungsbeschränkungen. Wenn die Teilungserklärung die Nutzung einer Einheit auf Wohnzwecke beschränkt, stellt sich etwa die Frage, ob eine kurzzeitige Vermietung zulässig ist oder ob bestimmte berufliche Tätigkeiten in der Wohnung ausgeübt werden dürfen. Die Auslegung der in der Teilungserklärung verwendeten Begriffe ist hierbei entscheidend und kann im Einzelfall auch durch Gerichte konkretisiert werden.
Kostenverteilung
Die in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsmaßstäbe für Kosten und Lasten sind ebenfalls ein häufiger Anlass für Diskussionen. Eigentümer, die sich durch bestimmte Regelungen benachteiligt fühlen, streben mitunter eine Änderung der Teilungserklärung an oder versuchen, die bestehende Regelung anders auszulegen. Eine transparente und nachvollziehbare Gestaltung der Kostenverteilung in der Teilungserklärung trägt dazu bei, die Akzeptanz innerhalb der Gemeinschaft zu fördern und Streitigkeiten zu reduzieren.
Historische und systematische Einordnung
Die Teilungserklärung ist eng mit der Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts verbunden. Wohnungseigentum wurde eingeführt, um breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb von Eigentum an Wohnungen zu ermöglichen und um den Wohnungsbau zu fördern. Die Teilungserklärung stellt in diesem System das Instrument dar, mit dem ein einheitliches Grundstück in mehrere rechtlich selbstständige Einheiten aufgespalten wird, ohne dass das Grundstück physisch geteilt werden muss.
Systematisch ist die Teilungserklärung an der Schnittstelle zwischen Sachenrecht und Schuldrecht angesiedelt. Sie schafft sachenrechtliche Zuordnungen und wirkt zugleich wie ein dauerhaftes Regelwerk für die schuldrechtlichen Beziehungen innerhalb der Gemeinschaft. In diesem Sinne ist die Teilungserklärung mehr als nur ein technisches Dokument, sondern ein grundlegendes Ordnungsinstrument für das Zusammenleben und die wirtschaftliche Nutzung von Mehrparteienimmobilien.
Bedeutung für Verwaltung und Governance
Für die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen bildet die Teilungserklärung den maßgeblichen Rahmen. Verwalter, Beiräte und Eigentümerversammlungen orientieren sich bei ihren Entscheidungen an den in der Teilungserklärung niedergelegten Vorgaben. Sie bestimmt, welche Beschlüsse mit welcher Mehrheit gefasst werden können, welche Kompetenzen der Verwalter hat und wie weit die Autonomie der Gemeinschaft reicht.
Die Teilungserklärung kann zudem Regelungen zur Bildung von Untergemeinschaften oder zur besonderen Verwaltung bestimmter Gebäudeteile enthalten. In größeren Anlagen mit mehreren Häusern oder Nutzungskomplexen wird die Teilungserklärung häufig so gestaltet, dass bestimmte Bereiche eigene Kostenkreise bilden und separat verwaltet werden können. Dies ermöglicht eine differenzierte Steuerung und verhindert, dass Eigentümer für Kosten aufkommen müssen, die ausschließlich andere Bereiche betreffen.
Zusammenfassende Würdigung
Die Teilungserklärung ist das grundlegende Rechtsdokument für die Begründung und Ausgestaltung von Wohnungseigentum und Teileigentum. Sie definiert die Zuordnung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, legt Miteigentumsanteile fest, regelt Nutzungsrechte, Kostenverteilung und Verwaltungsstrukturen und bildet damit die rechtliche und organisatorische Basis einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ihre Bedeutung erstreckt sich von der initialen Begründung des Wohnungseigentums über den laufenden Betrieb und die Verwaltung der Anlage bis hin zu Fragen der Finanzierung und der langfristigen Wertentwicklung.
Wer Wohnungseigentum erwirbt, verwaltet oder finanziert, kommt mit der Teilungserklärung zwangsläufig in Berührung. Eine sorgfältige Gestaltung und regelmäßige Überprüfung der Teilungserklärung tragen dazu bei, rechtliche Klarheit zu schaffen, wirtschaftliche Risiken zu minimieren und ein geordnetes sowie konfliktarmes Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft zu ermöglichen. Gerade weil die Teilungserklärung dauerhaft wirkt und nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden kann, verdient sie bei der Planung, beim Erwerb und bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen besondere Aufmerksamkeit. In diesem Sinne ist die Teilungserklärung nicht nur ein formaler Akt, sondern ein zentrales Instrument zur Strukturierung von Eigentumsverhältnissen und zur Organisation gemeinschaftlichen Wohnens.
Häufige Fragen zu „Teilungserklärung“
Die Teilungserklärung ist ein offizielles Dokument, mit dem ein Grundstück oder ein Haus in einzelne Wohnungen und gegebenenfalls Gewerbeeinheiten aufgeteilt wird. Sie legt fest, wem welche Räume als Sondereigentum gehören und welche Flächen von allen gemeinsam genutzt werden, zum Beispiel Treppenhaus oder Garten.
Die Teilungserklärung bestimmt, welche Rechte und Pflichten Sie als Wohnungseigentümer haben. Sie regelt unter anderem, was Sie in Ihrer Wohnung frei entscheiden dürfen und wo Sie die Gemeinschaft der Eigentümer fragen oder zustimmen lassen müssen.
In der Teilungserklärung finden sich ein Aufteilungsplan, die genaue Beschreibung der einzelnen Einheiten und der Gemeinschaftsflächen sowie die Miteigentumsanteile. Oft sind dort auch Nutzungsregelungen enthalten, etwa ob eine Einheit als Büro genutzt werden darf oder ob bestimmte Flächen nur einzelnen Eigentümern zustehen.
Die Teilungserklärung wird in der Regel vom Eigentümer des Grundstücks mit Hilfe eines Notars erstellt. Sie muss notariell beurkundet und beim Grundbuchamt eingetragen werden, damit die Aufteilung rechtlich wirksam ist.
Eine Änderung der Teilungserklärung ist möglich, aber meist nur mit Zustimmung aller oder einer großen Mehrheit der Wohnungseigentümer. Die Änderung muss erneut notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden, was Zeit und Kosten verursacht.

