Reservierungsgebühr
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Die Reservierungsgebühr ist ein juristisch und wirtschaftlich bedeutsamer Begriff, der vor allem im Zusammenhang mit der Anbahnung von Verträgen über Immobilien, Mietobjekte, Fahrzeuge oder andere hochwertige Güter verwendet wird. Sie bezeichnet eine Zahlung, die ein Interessent an einen Anbieter leistet, um sich für einen bestimmten Zeitraum das bevorzugte Zugriffsrecht auf einen Gegenstand oder eine Leistung zu sichern. Die Reservierungsgebühr steht damit im Spannungsfeld zwischen bloßer Anzahlung, Sicherungsinstrument und möglichem Druckmittel im Vorfeld eines Hauptvertrags. In vielen Rechtsordnungen ist die rechtliche Einordnung der Reservierungsgebühr nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts, der Rechtsprechung und der Auslegung des Einzelfalls.
Begriffliche Einordnung und Grundfunktion
Unter einer Reservierungsgebühr versteht man eine Geldleistung, die ein Interessent freiwillig oder auf Vorschlag des Anbieters erbringt, damit ein bestimmtes Objekt für eine festgelegte Zeitspanne nicht an Dritte veräußert oder vermietet wird. Typischerweise verpflichtet sich der Anbieter, während der Reservierungsdauer keine konkurrierenden Angebote anzunehmen und dem Zahlenden ein bevorzugtes Verhandlungsrecht einzuräumen. Die Reservierungsgebühr dient somit einerseits als Signal der Ernsthaftigkeit des Kauf oder Mietinteresses, andererseits als wirtschaftliche Kompensation für den Anbieter, der während der Reservierungsfrist auf andere Interessenten verzichtet.
Im Kern erfüllt die Reservierungsgebühr drei Grundfunktionen. Erstens fungiert sie als Sicherungsinstrument, das die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass der Interessent den geplanten Hauptvertrag tatsächlich abschließt. Zweitens deckt sie organisatorische Kosten des Anbieters, etwa für Besichtigungen, Beratung oder die vorübergehende Herausnahme eines Objekts aus der aktiven Vermarktung. Drittens kann sie als Filter dienen, indem sie spontan agierende oder wenig entschlossene Interessenten abschreckt und den Kreis der Verhandlungspartner auf ernsthafte Bewerber reduziert.
Abgrenzung zu ähnlichen Zahlungen
Reservierungsgebühr und Anzahlung
Die Reservierungsgebühr ist von der klassischen Anzahlung zu unterscheiden. Eine Anzahlung ist regelmäßig Teil des vereinbarten Kaufpreises und wird auf diesen angerechnet, sobald der Hauptvertrag zustande kommt. Die Anzahlung setzt in der Regel bereits einen wirksamen Hauptvertrag voraus oder wird zumindest in unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dessen Abschluss geleistet. Die Reservierungsgebühr hingegen wird oft in einer Phase gezahlt, in der der Hauptvertrag noch nicht endgültig geschlossen ist. Sie ist damit eher ein Entgelt für die vorübergehende Exklusivität von Verhandlungen als für die eigentliche Leistung.
In vielen Fällen wird jedoch vertraglich vereinbart, dass die Reservierungsgebühr im Falle des späteren Vertragsschlusses auf den Kauf oder Mietpreis angerechnet wird. Dadurch erhält sie eine Doppelfunktion. Einerseits bleibt sie Entgelt für die Reservierung, andererseits wird sie zur Teilzahlung auf die Hauptleistung. Diese Mischform führt in der Praxis häufig zu Missverständnissen, wenn unklar bleibt, ob und unter welchen Bedingungen eine Rückzahlung erfolgen muss, falls der Hauptvertrag doch nicht zustande kommt.
Reservierungsgebühr und Kaution
Auch von der Kaution ist die Reservierungsgebühr abzugrenzen. Eine Kaution dient vor allem der Absicherung von Ansprüchen aus einem bereits bestehenden Vertrag, etwa aus einem Miet oder Werkvertrag. Sie wird im Regelfall vom Vertragspartner treuhänderisch gehalten und bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung zurückgezahlt. Die Reservierungsgebühr ist demgegenüber kein Sicherungsinstrument für Leistungsstörungen im laufenden Vertragsverhältnis, sondern ein Entgelt für eine Vorleistung im Stadium der Vertragsanbahnung. Eine Rückzahlungspflicht besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart oder rechtlich geboten ist.
Reservierungsgebühr und Optionsprämie
In der Finanz und Vertragsgestaltungspraxis existiert zudem der Begriff der Optionsprämie. Eine Optionsprämie wird für das Recht gezahlt, innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festgelegten Preis einen Vertrag einseitig abzuschließen oder abzulehnen. Die Reservierungsgebühr kann einer Optionsprämie ähneln, wenn sie dem Interessenten ein exklusives Recht einräumt, das Objekt zu den bereits festgelegten Konditionen zu erwerben oder zu mieten. Im Unterschied zur typischen Optionsprämie sind die Konditionen bei einer Reservierungsgebühr jedoch häufig noch nicht vollständig ausverhandelt, und der rechtliche Bindungsgrad ist oft geringer.
Typische Anwendungsbereiche
Immobilienkauf und Immobilienmiete
Der häufigste Anwendungsbereich der Reservierungsgebühr liegt im Immobiliensektor. Makler, Bauträger und Vermieter nutzen die Reservierungsgebühr, um Interessenten eine bevorzugte Stellung bei der Auswahl von Wohnungen, Häusern oder Gewerbeobjekten zu sichern. Besonders bei stark nachgefragten Objekten, etwa in Ballungszentren, wird eine Reservierungsgebühr verlangt, damit das Objekt für einen festgelegten Zeitraum nicht an andere Interessenten vergeben wird. Der Interessent erhält dadurch Zeit zur Finanzierungsklärung, zur Prüfung von Unterlagen oder zur Einholung von Gutachten.
Im Bereich der Vermietung dient die Reservierungsgebühr häufig dazu, eine Wohnung bis zur endgültigen Entscheidung des Vermieters oder bis zur Unterzeichnung des Mietvertrags zurückzuhalten. Im Bereich des Kaufs kann die Reservierungsgebühr ein Zwischenschritt zwischen mündlicher Kaufabsicht und notarieller Beurkundung sein. Je nach vertraglicher Ausgestaltung kann sie bei Zustandekommen des Kauf oder Mietvertrags mit dem Kaufpreis beziehungsweise der ersten Miete verrechnet werden.
Automobilhandel und Fahrzeugleasing
Im Automobilhandel wird eine Reservierungsgebühr häufig bei besonders gefragten Modellen, limitierten Sondereditionen oder Fahrzeugen mit langer Lieferzeit eingesetzt. Der Händler sichert dem Interessenten zu, ein bestimmtes Fahrzeug oder ein Produktionskontingent für einen bestimmten Zeitraum freizuhalten. Die Reservierungsgebühr reduziert das Risiko des Händlers, dass das reservierte Fahrzeug später unverkauft bleibt, und ermöglicht dem Kunden, sich ohne unmittelbaren Vertragsabschluss ein bestimmtes Modell zu sichern.
Auch im Leasingbereich kann eine Reservierungsgebühr vorkommen, etwa wenn ein Unternehmen Fahrzeuge für einen späteren Zeitpunkt benötigt und sicherstellen möchte, dass bestimmte Ausstattungsvarianten verfügbar sind. In solchen Fällen dient die Reservierungsgebühr als Zeichen der Verbindlichkeit und kann bei Vertragsabschluss auf die erste Leasingrate angerechnet werden.
Veranstaltungen, Gastronomie und Dienstleistungen
In der Gastronomie und im Veranstaltungsbereich wird die Reservierungsgebühr oft zur Absicherung von Tisch oder Raumreservierungen eingesetzt. Besonders bei großen Gruppen, exklusiven Veranstaltungen oder saisonal stark nachgefragten Terminen verlangen Restaurants, Hotels oder Eventlocations eine Reservierungsgebühr, um kurzfristige Absagen und Leerstände zu vermeiden. Wird die Veranstaltung wie geplant durchgeführt, wird die Reservierungsgebühr häufig mit der späteren Rechnung verrechnet.
Auch Dienstleister wie Fotografen, Caterer oder Veranstaltungsplaner können eine Reservierungsgebühr erheben, um bestimmte Termine im Kalender zu blockieren. Dadurch wird verhindert, dass der Dienstleister sich für denselben Zeitraum mehrfach verpflichtet oder bei kurzfristigen Stornierungen ohne Auftrag bleibt. Je nach Vertragsgestaltung kann die Reservierungsgebühr bei Stornierung ganz oder teilweise einbehalten werden.
Rechtliche Einordnung und Wirksamkeitsvoraussetzungen
Vertragliche Grundlage
Die rechtliche Wirksamkeit einer Reservierungsgebühr hängt maßgeblich von der vertraglichen Grundlage ab. In der Regel wird eine gesonderte Reservierungsvereinbarung geschlossen, die die Höhe der Gebühr, die Dauer der Reservierung, die Rechte und Pflichten der Parteien sowie die Bedingungen der Rückzahlung oder Anrechnung regelt. Diese Vereinbarung kann schriftlich, mündlich oder konkludent zustande kommen, wobei aus Beweisgründen eine schriftliche Fixierung zu empfehlen ist.
Eine wirksame Reservierungsvereinbarung setzt voraus, dass sich beide Parteien über den wesentlichen Inhalt einig sind. Dazu gehören insbesondere die genaue Bezeichnung des zu reservierenden Objekts, die konkrete Höhe der Reservierungsgebühr, der Zeitraum der Reservierung sowie die Frage, ob und in welchen Fällen die Gebühr zurückgezahlt oder angerechnet wird. Unklare oder einseitig benachteiligende Klauseln können zur Unwirksamkeit einzelner Regelungen oder der gesamten Vereinbarung führen.
Transparenz und Informationspflichten
Für die rechtliche Durchsetzbarkeit der Reservierungsgebühr spielt die Transparenz der Vereinbarung eine zentrale Rolle. Der Zahlende muss vor Abgabe seiner Willenserklärung klar erkennen können, welche Gegenleistung er für die Reservierungsgebühr erhält und welche Risiken er übernimmt. Dazu zählt insbesondere die Information darüber, ob die Reservierungsgebühr bei Nichtzustandekommen des Hauptvertrags vollständig, teilweise oder gar nicht zurückerstattet wird.
In vielen Rechtsordnungen unterliegen derartige Vereinbarungen zudem der Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen, sofern sie vom Anbieter vorformuliert und einer Vielzahl von Kunden gestellt werden. Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen, etwa weil sie eine hohe Reservierungsgebühr ohne angemessene Gegenleistung oder ohne Rückzahlungsmöglichkeit vorsehen, können unwirksam sein. Anbieter sind daher gut beraten, die Bedingungen klar, verständlich und ausgewogen zu formulieren.
Rückzahlungspflichten und Risikoverteilung
Ein zentraler Streitpunkt im Zusammenhang mit der Reservierungsgebühr ist die Frage der Rückzahlungspflicht. Grundsätzlich gilt, dass eine Zahlung ohne rechtlichen Grund zurückzuerstatten ist. Besteht jedoch eine wirksame Reservierungsvereinbarung, kann die Reservierungsgebühr als Entgelt für die bereits erbrachte Reservierungsleistung angesehen werden. Ob eine Rückzahlungspflicht besteht, hängt daher von der Auslegung der Vereinbarung und den Umständen des Einzelfalls ab.
Häufig werden differenzierte Regelungen getroffen. Bricht der Interessent ohne wichtigen Grund die Verhandlungen ab, kann vereinbart werden, dass die Reservierungsgebühr ganz oder teilweise beim Anbieter verbleibt. Kommt der Hauptvertrag hingegen aus Gründen nicht zustande, die im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen, etwa weil dieser das Objekt anderweitig veräußert, spricht vieles für eine vollständige Rückzahlung. Bei beiderseitigem Scheitern der Verhandlungen ohne Verschulden einer Partei kann eine hälftige Teilung oder eine vollständige Rückzahlung vereinbart werden.
Wirtschaftliche Bedeutung
Sicherungsinstrument für Anbieter
Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Reservierungsgebühr ein wichtiges Instrument zur Steuerung von Angebot und Nachfrage. Anbieter können durch die Erhebung einer Reservierungsgebühr die Zahl der ernsthaften Interessenten identifizieren und ihre Ressourcen effizienter einsetzen. Besichtigungen, Beratungsgespräche und Verhandlungsprozesse sind mit Zeit und Kosten verbunden. Die Reservierungsgebühr trägt dazu bei, dass diese Aufwendungen nicht ausschließlich von unverbindlichen Anfragen ausgelöst werden.
Darüber hinaus vermindert die Reservierungsgebühr das Risiko von Leerständen oder ungenutzten Kapazitäten. Im Veranstaltungs und Gastronomiebereich kann ein kurzfristiger Ausfall von Reservierungen erhebliche Umsatzeinbußen verursachen. Die Reservierungsgebühr wirkt hier als eine Art Ausfallentschädigung und ermöglicht eine stabilere Planung von Personal, Waren und Räumlichkeiten.
Planungssicherheit für Nachfrager
Auch für Nachfrager hat die Reservierungsgebühr eine wirtschaftliche Funktion. Sie verschafft Planungssicherheit, indem sie verhindert, dass ein begehrtes Objekt während der Entscheidungs oder Finanzierungsphase an andere Interessenten vergeben wird. Dies ist besonders relevant bei komplexen oder langfristigen Verpflichtungen, etwa beim Erwerb einer Immobilie oder beim Abschluss eines umfangreichen Dienstleistungsvertrags. Die Reservierungsgebühr schafft einen zeitlich begrenzten Schutzraum, in dem der Interessent seine Entscheidung sorgfältig vorbereiten kann.
Gleichzeitig ermöglicht die Reservierungsgebühr eine bessere Verhandlungsposition. Wer durch eine Reservierung bereits als ernsthafter Interessent auftritt, wird vom Anbieter häufig intensiver betreut, erhält ausführlichere Informationen und kann detaillierter über Konditionen verhandeln. Die Zahlung der Reservierungsgebühr fungiert damit als Signal, das die Verhandlungssituation strukturiert.
Gestaltung und Inhalt einer Reservierungsvereinbarung
Wesentliche Vertragsbestandteile
Eine sorgfältig formulierte Reservierungsvereinbarung ist der Schlüssel zu einer rechtssicheren und für beide Seiten fairen Reservierungsgebühr. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen folgende Punkte:
- Bezeichnung des Objekts: genaue Beschreibung der zu reservierenden Sache oder Dienstleistung
- Höhe der Reservierungsgebühr: klarer Betrag, gegebenenfalls inklusive Steuerangaben
- Dauer der Reservierung: exakter Zeitraum oder ein klar bestimmbares Enddatum
- Pflichten des Anbieters: Zusicherung, das Objekt in der Reservierungszeit nicht anderweitig zu vergeben
- Pflichten des Interessenten: etwa Fristen zur Vorlage von Unterlagen oder zur Entscheidung über den Hauptvertrag
- Anrechnung: Regelung, ob und in welcher Form die Reservierungsgebühr auf den späteren Preis angerechnet wird
- Rückzahlung: Bestimmungen zu Rückzahlung, Teilrückzahlung oder Verfall der Gebühr bei verschiedenen Szenarien
- Form: gegebenenfalls Hinweise auf Schriftform oder elektronische Kommunikation
Eine klare Struktur und verständliche Sprache reduzieren das Risiko späterer Streitigkeiten. Je genauer die Bedingungen der Reservierungsgebühr geregelt sind, desto geringer ist der Interpretationsspielraum und desto größer ist die Rechtssicherheit.
Flexible und starre Modelle
In der Praxis existieren sowohl flexible als auch starre Modelle der Reservierungsgebühr. Bei flexiblen Modellen werden unterschiedliche Rückzahlungsszenarien vorgesehen, etwa eine teilweise Rückzahlung bei frühzeitiger Absage oder eine vollständige Rückzahlung bei nachgewiesenen Hinderungsgründen. Starre Modelle sehen hingegen häufig den vollständigen Verfall der Reservierungsgebühr vor, sobald der Interessent den Hauptvertrag nicht abschließt. Solche starren Regelungen können rechtlich angreifbar sein, wenn sie den Interessenten unangemessen benachteiligen.
Ein ausgewogenes Modell kombiniert eine angemessene Kompensation für den Anbieter mit einer fairen Risikoverteilung für den Interessenten. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass ein Teil der Reservierungsgebühr als pauschaler Aufwendungsersatz beim Anbieter verbleibt, während der Rest im Falle des Scheiterns der Verhandlungen zurückgezahlt wird. Auf diese Weise wird die Reservierungsleistung honoriert, ohne den Interessenten übermäßig zu belasten.
Praktische Aspekte und typische Konflikte
Kommunikation vor Vertragsabschluss
Die Praxis zeigt, dass viele Konflikte rund um die Reservierungsgebühr aus unzureichender oder missverständlicher Kommunikation entstehen. Interessenten gehen häufig davon aus, dass eine Reservierungsgebühr automatisch zurückzuzahlen ist, wenn kein Vertrag zustande kommt, während Anbieter die Gebühr als endgültiges Entgelt für die Reservierung betrachten. Eine offene und detaillierte Kommunikation vor Vertragsabschluss ist daher von zentraler Bedeutung.
Anbieter sollten klar erläutern, welche Rechte der Interessent durch die Reservierungsgebühr erwirbt, welche Pflichten damit verbunden sind und welche Konsequenzen ein Rücktritt oder eine Verzögerung hat. Interessenten wiederum sollten gezielt nachfragen, ob die Reservierungsgebühr anrechenbar, rückzahlbar oder verfallbar ist und ob besondere Bedingungen gelten. Eine schriftliche Dokumentation der besprochenen Punkte schafft Klarheit und kann späteren Missverständnissen vorbeugen.
Typische Streitfälle
Typische Streitfälle betreffen vor allem Situationen, in denen der Hauptvertrag nicht zustande kommt. Häufig behaupten Interessenten, sie seien über die Folgen der Reservierungsgebühr nicht ausreichend aufgeklärt worden oder hätten auf Rückzahlungszusagen vertraut. Anbieter berufen sich dagegen auf die erbrachte Reservierungsleistung und auf vertragliche Klauseln, die den Verfall der Reservierungsgebühr vorsehen. In solchen Fällen kommt es auf die genaue Vertragslage, die Beweisbarkeit von Absprachen und die Auslegung der getroffenen Vereinbarungen an.
Weitere Konflikte entstehen, wenn der Anbieter trotz geleisteter Reservierungsgebühr das Objekt an einen Dritten vergibt oder die Reservierungsdauer nicht einhält. In solchen Konstellationen kann der Interessent neben der Rückforderung der Reservierungsgebühr gegebenenfalls Schadensersatz verlangen, etwa für nutzlos aufgewendete Kosten. Die rechtliche Bewertung hängt hierbei von der konkreten Ausgestaltung der Reservierungsvereinbarung und vom Verschulden des Anbieters ab.
Verbraucherschutz und Risikominimierung
Schutzbedürftigkeit von Verbrauchern
Verbraucher sind bei der Vereinbarung einer Reservierungsgebühr oftmals schutzbedürftig, weil sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen nicht vollständig überblicken. Sie sehen in der Reservierungsgebühr häufig nur einen Schritt auf dem Weg zum gewünschten Objekt, ohne die mögliche Endgültigkeit der Zahlung zu bedenken. Gleichzeitig verfügen professionelle Anbieter in der Regel über größere Erfahrung und rechtliche Beratung, was zu einem Informationsgefälle führen kann.
Verbraucherschutzrechtliche Vorschriften und die Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen dienen dazu, dieses Gefälle abzumildern. Klauseln, die Verbrauchern unangemessen hohe Risiken auferlegen oder wesentliche Informationen verschweigen, können unwirksam sein. Eine fair gestaltete Reservierungsgebühr sollte daher sowohl die Interessen des Anbieters als auch die Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers berücksichtigen.
Empfehlungen für Interessenten
Interessenten können das Risiko einer nachteiligen Reservierungsgebühr durch einige Vorsichtsmaßnahmen reduzieren:
- Schriftliche Vereinbarung: stets auf eine schriftliche Fixierung der Bedingungen bestehen
- Klare Fragen: ausdrücklich nach Rückzahlungsmodalitäten, Anrechnung und Reservierungsdauer fragen
- Vergleichsangebote: prüfen, ob andere Anbieter auf eine Reservierungsgebühr verzichten oder günstigere Bedingungen anbieten
- Höhe der Gebühr: abwägen, ob die verlangte Reservierungsgebühr im Verhältnis zum Wert des Objekts und zur Dauer der Reservierung angemessen ist
- Beratung: bei hohen Beträgen oder komplexen Verträgen fachkundigen Rat einholen
Durch eine informierte Entscheidung und eine bewusste Prüfung der Vertragsbedingungen kann der Interessent sicherstellen, dass die Reservierungsgebühr seinen eigenen Interessen dient und nicht zu einer ungewollten finanziellen Belastung wird.
Zusammenfassende Betrachtung
Die Reservierungsgebühr ist ein vielgestaltiges Instrument der Vertrags und Wirtschaftspraxis, das sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Sie ermöglicht es Anbietern, ernsthafte Interessenten zu identifizieren, Ressourcen effizienter einzusetzen und Ausfallrisiken zu reduzieren. Gleichzeitig verschafft sie Nachfragern Planungssicherheit und ein bevorzugtes Zugriffsrecht auf begehrte Objekte oder Leistungen. Ihre rechtliche Einordnung hängt maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der Reservierungsvereinbarung ab und bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Entgelt für eine Vorleistung, Anzahlung auf einen Hauptvertrag und möglichem Druckmittel in Verhandlungssituationen.
Eine sachgerechte Verwendung der Reservierungsgebühr setzt Transparenz, Fairness und eine sorgfältige Vertragsgestaltung voraus. Je klarer geregelt ist, welche Leistungen der Anbieter erbringt, wie lange die Reservierung gilt und unter welchen Bedingungen eine Rückzahlung oder Anrechnung erfolgt, desto eher erfüllt die Reservierungsgebühr ihre Funktion als nützliches und akzeptiertes Instrument der Vertragsanbahnung. In einer ausgewogenen Ausgestaltung unterstützt sie die Interessen beider Seiten, indem sie Verbindlichkeit schafft, Entscheidungsprozesse strukturiert und den Weg zu tragfähigen Hauptverträgen ebnet.
Häufige Fragen zu „Reservierungsgebühr“
Eine Reservierungsgebühr ist ein Betrag, den Sie zahlen, damit ein bestimmter Gegenstand oder eine Leistung für Sie freigehalten wird. Häufig kommt sie bei Immobilien, Mietwagen oder Hotelzimmern vor, um das Objekt für einen bestimmten Zeitraum nicht an andere Interessenten zu vergeben.
Ob Sie die Reservierungsgebühr zurückbekommen, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Oft wird sie mit dem späteren Kaufpreis oder der Miete verrechnet, in anderen Fällen verfällt sie, wenn Sie sich doch gegen den Abschluss entscheiden.
Eine Reservierungsgebühr ist rechtlich bindend, wenn sie in einem klar formulierten Vertrag festgehalten ist und beide Seiten zugestimmt haben. Allerdings prüfen Gerichte im Streitfall, ob die Höhe angemessen ist und ob Sie ausreichend über Ihre Rechte und Pflichten informiert wurden.
Das größte Risiko besteht darin, dass Sie das Geld ganz oder teilweise verlieren, wenn Sie den Kauf oder die Buchung nicht abschließen. Außerdem kann es passieren, dass trotz Gebühr kein endgültiger Anspruch auf den Abschluss eines Vertrags entsteht, wenn dies im Reservierungsvertrag nicht eindeutig geregelt ist.
Lesen Sie den Reservierungsvertrag genau und achten Sie darauf, ob und unter welchen Bedingungen die Gebühr zurückgezahlt oder angerechnet wird. Klären Sie schriftlich, wie lange reserviert wird, was passiert, wenn Sie oder der Anbieter abspringen und ob zusätzliche Kosten auf Sie zukommen können.

