Realteilung Grundstück
Inhaltsverzeichnis
Der Begriff Realteilung Grundstück bezeichnet die rechtliche und tatsächliche Aufteilung eines bestehenden Grundstücks in mehrere selbstständige neue Grundstücke, die jeweils eigenständig im Grundbuch geführt werden. Im Unterschied zu rein schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen Eigentümern zielt die Realteilung Grundstück auf eine dauerhafte, grundbuchrechtlich nachvollziehbare Trennung der Flächen und der zugehörigen Rechte. Sie ist damit ein zentraler Vorgang im Grundstücksrecht, im Bauplanungsrecht und in der praktischen Immobilienwirtschaft, weil sie die Grundlage für eigenständige Veräußerung, Belastung und Nutzung der neu entstehenden Grundstückseinheiten schafft.
Begriffsbestimmung und rechtliche Einordnung
Unter Realteilung Grundstück versteht man die Aufspaltung eines bisher einheitlichen Flurstücks oder mehrerer Flurstücke in mindestens zwei neue Flurstücke, die jeweils eine eigene wirtschaftliche und rechtliche Einheit bilden. Diese Aufspaltung erfolgt in der Regel durch eine Vermessung, eine grundbuchrechtliche Teilung und die gegebenenfalls erforderliche öffentlich rechtliche Genehmigung. Die Realteilung grenzt sich gegenüber der bloßen vertraglichen Aufteilung von Nutzungsrechten dadurch ab, dass sie unmittelbar die dingliche Struktur des Eigentums verändert und neue Grundstücke im Rechtssinn entstehen lässt.
Die Realteilung Grundstück ist in Deutschland vor allem durch das Bürgerliche Gesetzbuch, das Grundbuchrecht, das Baugesetzbuch sowie landesrechtliche Vorschriften zur Grundstücksteilung geprägt. Auch das Nachbarrecht und gegebenenfalls das Wohnungseigentumsrecht spielen eine Rolle, wenn aus der Realteilung neue nachbarliche Beziehungen oder die Alternative einer Begründung von Wohnungs oder Teileigentum erwachsen. In der juristischen Systematik zählt die Realteilung Grundstück zu den dinglichen Rechtsgeschäften, die in enger Wechselwirkung mit öffentlich rechtlichen Anforderungen stehen.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Die Realteilung Grundstück ist von mehreren verwandten Gestaltungen zu unterscheiden, die im Alltag häufig vermischt werden, rechtlich jedoch unterschiedliche Wirkungen entfalten.
- Teilungserklärung im Wohnungseigentumsrecht: Hier wird kein Grundstück in mehrere Grundstücke aufgespalten, sondern an einem einheitlichen Grundstück wird Wohnungseigentum oder Teileigentum begründet. Das Grundstück bleibt als solches erhalten, während Sondereigentum an einzelnen Einheiten entsteht. Dies ist keine Realteilung im klassischen Sinn.
- Parzellierung ohne Grundbuchvollzug: Eine rein interne Aufteilung einer Fläche, etwa durch Nutzungsverträge oder Pachtverträge, führt nicht zu neuen Grundstücken im Rechtssinn. Erst die grundbuchliche Umsetzung macht eine Realteilung Grundstück aus.
- Erbauseinandersetzung ohne Grundstücksteilung: Erben können vereinbaren, dass ein Grundstück einem Miterben zu Alleineigentum übertragen wird und andere Erben wertmäßig abgefunden werden. Auch hier erfolgt keine Realteilung Grundstück, da das Grundstück als Einheit bestehen bleibt.
- Flurbereinigung: In der Flurbereinigung werden Grundstücke neu geordnet und zugeschnitten, häufig unter Zusammenlegung und Neuverteilung. Sie kann Realteilungen einschließen, folgt aber einem eigenen, öffentlich rechtlichen Verfahren mit spezieller Zielrichtung.
Voraussetzungen und rechtlicher Rahmen
Die Realteilung Grundstück unterliegt einem komplexen Zusammenspiel von privatrechtlichen und öffentlich rechtlichen Anforderungen. Eigentümer müssen sowohl ihre zivilrechtliche Verfügungsbefugnis als auch die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben beachten.
Zivilrechtliche Ausgangslage
Voraussetzung für eine wirksame Realteilung Grundstück ist die Verfügungsbefugnis über das Ausgangsgrundstück. Eigentümer können grundsätzlich frei über ihr Grundstück verfügen, soweit keine gesetzlichen Beschränkungen oder Rechte Dritter entgegenstehen. Belastungen wie Grundschulden, Dienstbarkeiten oder Reallasten sind sorgfältig zu prüfen, weil sie durch die Teilung auf die neuen Grundstücke verteilt oder angepasst werden müssen.
Bei Miteigentum, insbesondere bei Bruchteilsgemeinschaften oder Erbengemeinschaften, bedarf die Realteilung Grundstück in der Regel der Zustimmung aller Miteigentümer. Häufig wird die Realteilung selbst als Mittel der Auseinandersetzung einer Gemeinschaft genutzt, indem jedem Beteiligten ein eigenes, neu gebildetes Grundstück zugeordnet wird. In diesem Fall wirkt die Realteilung Grundstück nicht nur grundstücksrechtlich, sondern auch vermögensrechtlich ausgleichend.
Öffentlich rechtliche Genehmigungspflichten
Die Realteilung Grundstück ist in vielen Fällen genehmigungspflichtig. Das Baugesetzbuch sieht vor, dass die Teilung eines Grundstücks innerhalb bestimmter Geltungsbereiche, etwa von Bebauungsplänen oder im unbeplanten Innenbereich, der Genehmigung durch die zuständige Behörde bedarf. Ziel ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und unzweckmäßige oder bauplanungsrechtlich unzulässige Zuschnitte zu verhindern.
In zahlreichen Bundesländern existieren ergänzende Regelungen, die festlegen, wann eine Teilungsgenehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt oder versagt werden kann. Die Realteilung Grundstück darf insbesondere nicht dazu führen, dass die neu entstehenden Grundstücke bauordnungsrechtliche Mindestanforderungen verfehlen, etwa hinsichtlich der Erschließung, der Abstandsflächen oder der zulässigen baulichen Nutzung.
Besondere Beschränkungen
- Denkmalschutz: Steht ein Grundstück oder ein darauf befindliches Bauwerk unter Denkmalschutz, kann die Realteilung Grundstück zusätzlichen Abstimmungs und Genehmigungspflichten unterliegen, um den Schutzzweck nicht zu gefährden.
- Landwirtschaftliche Flächen: In Gebieten mit landwirtschaftlicher Prägung können agrarrechtliche Vorschriften die Mindestgröße von Flächen betreffen oder eine Zersplitterung verhindern wollen. Die Realteilung Grundstück ist dann nur eingeschränkt möglich.
- Wasser und Naturschutzrecht: Liegt das Grundstück in einem Schutzgebiet oder an Gewässern, können naturschutzrechtliche oder wasserrechtliche Vorgaben den Zuschnitt und die Nutzbarkeit der neuen Grundstücke beeinflussen.
Verfahrensablauf der Realteilung
Die praktische Durchführung einer Realteilung Grundstück erfolgt in mehreren Schritten, die aufeinander aufbauen und sowohl technische als auch rechtliche Elemente umfassen.
Vermessung und Bildung neuer Flurstücke
Am Anfang steht die vermessungstechnische Vorbereitung. Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder die zuständige Katasterbehörde ermittelt die exakten Grenzen des bestehenden Grundstücks und erstellt einen Teilungsentwurf. Dieser Entwurf legt fest, wie die Fläche in neue Flurstücke aufgeteilt werden soll, welche Grenzen verlaufen und welche Flächenanteile jeweils entstehen.
Die Realteilung Grundstück setzt voraus, dass die neuen Flurstücke im Liegenschaftskataster erfasst werden. Dazu werden Grenzpunkte festgelegt, Abmarkungen vorgenommen und ein aktueller Lageplan erstellt. Erst mit der Übernahme der neuen Flurstücke in das Kataster ist die technische Grundlage geschaffen, um die Teilung im Grundbuch zu vollziehen.
Beantragung und Erteilung der Teilungsgenehmigung
Parallel oder im Anschluss an die vermessungstechnische Vorbereitung ist, sofern erforderlich, eine Teilungsgenehmigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Der Antrag enthält in der Regel den Teilungsplan, Angaben zum Eigentümer und zum geplanten Zuschnitt sowie Informationen zur beabsichtigten Nutzung der neu entstehenden Grundstücke.
Die Behörde prüft, ob die geplante Realteilung Grundstück mit den Vorgaben des Bauplanungsrechts, der örtlichen Bauvorschriften und sonstiger öffentlich rechtlicher Regelungen vereinbar ist. Sie kann Auflagen erteilen, etwa zur Sicherung der Erschließung oder zur Einhaltung bestimmter Grenzabstände. Wird die Genehmigung erteilt, bildet sie die öffentlich rechtliche Grundlage für den anschließenden Grundbuchvollzug.
Notarielle Beurkundung und Grundbuchvollzug
Die eigentliche rechtliche Umsetzung der Realteilung Grundstück erfolgt über den Grundbuchvollzug. Häufig ist hierfür eine notarielle Mitwirkung erforderlich, insbesondere wenn im Zuge der Teilung Eigentumsübertragungen, Belastungsanpassungen oder Vereinbarungen zwischen mehreren Beteiligten vorgenommen werden.
Der Notar erstellt die erforderlichen Urkunden, etwa Teilungsverträge, Auflassungen oder Vereinbarungen zur Verteilung von Grundpfandrechten. Anschließend beantragt er beim Grundbuchamt die Eintragung der neuen Grundstücke. Das Grundbuchamt prüft die formellen und materiellen Voraussetzungen und legt für jedes neu gebildete Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt an oder nimmt entsprechende Eintragungen in bestehenden Blättern vor. Mit der Eintragung ist die Realteilung Grundstück im rechtlichen Sinne abgeschlossen.
Wirkungen der Realteilung
Die Realteilung Grundstück hat weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen, die sowohl den Eigentümer als auch Dritte betreffen. Sie verändert die Struktur des Grundbesitzes, die Zuordnung von Rechten und Pflichten sowie die Möglichkeiten der künftigen Nutzung.
Entstehung neuer Grundstückseinheiten
Durch die Realteilung Grundstück entstehen selbstständige Grundstückseinheiten, die jeweils eigenständig belastet, veräußert oder bebaut werden können, soweit die übrigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Verselbstständigung eröffnet neue Gestaltungsspielräume, etwa die gezielte Entwicklung einzelner Teilflächen oder deren separate Veräußerung an unterschiedliche Erwerber.
Gleichzeitig können durch die neue Grenzziehung Nachbarschaftsbeziehungen entstehen, die zuvor nicht bestanden. Die neu gebildeten Grundstücke werden zu eigenständigen Rechtssubjekten im Sinne des Sachenrechts, mit eigenen Grenzen, eigenen Eintragungen im Grundbuch und eigenen Beziehungen zu Nachbarn, Gläubigern und Behörden.
Auswirkungen auf Belastungen und Dienstbarkeiten
Ein zentrales Thema der Realteilung Grundstück ist die Behandlung bestehender Belastungen. Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten oder Reallasten, die auf dem Ausgangsgrundstück lasten, müssen entweder auf die neuen Grundstücke übertragen, zwischen ihnen aufgeteilt oder im Einzelfall gelöscht werden.
- Grundpfandrechte: Werden Grundpfandrechte auf mehrere neue Grundstücke verteilt, entsteht häufig eine Gesamtgrundschuld oder Gesamthypothek. Der Gläubiger behält damit eine umfassende Sicherung, während die Eigentümer der einzelnen Grundstücke gesamtschuldnerisch haften.
- Dienstbarkeiten: Geh und Fahrtrechte, Leitungsrechte oder sonstige Dienstbarkeiten können so angepasst werden, dass sie nur auf bestimmten neuen Grundstücken lasten oder ihnen zugutekommen. Die Realteilung Grundstück erfordert hier sorgfältige Abstimmung, um spätere Konflikte zu vermeiden.
- Reallasten und sonstige Rechte: Auch Reallasten oder Vorkaufsrechte können von der Teilung betroffen sein. Ihre Fortgeltung oder Anpassung ist Teil der rechtlichen Gestaltung.
Steuerliche und wirtschaftliche Konsequenzen
Die Realteilung Grundstück kann steuerliche Folgen haben, etwa im Bereich der Grunderwerbsteuer, der Einkommensteuer oder der Grundsteuer. Ob und in welchem Umfang Steuern anfallen, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab, insbesondere davon, ob die Realteilung mit Eigentumsübertragungen verbunden ist oder rein intern erfolgt.
Wirtschaftlich ermöglicht die Realteilung Grundstück eine gezielte Verwertung von Teilflächen. Eigentümer können einzelne Teilgrundstücke verkaufen, bebauen oder belasten, ohne das gesamte Ausgangsgrundstück einbeziehen zu müssen. Dies erhöht die Flexibilität und kann den Wert des Grundbesitzes steigern, etwa wenn durch die Teilung baureife Bauplätze entstehen oder eine bessere Anpassung an den Marktbedarf erreicht wird.
Typische Anwendungsfälle
Die Realteilung Grundstück findet in unterschiedlichen Konstellationen Anwendung und ist in der Praxis ein häufiges Instrument zur Strukturierung von Grundbesitz.
Aufteilung von Baugrundstücken
Ein klassischer Anwendungsfall ist die Aufteilung eines großen Baugrundstücks in mehrere kleinere Bauplätze. Eigentümer, insbesondere Projektentwickler oder Kommunen, nutzen die Realteilung Grundstück, um mehrere eigenständig bebaubare Parzellen zu schaffen. Diese können anschließend einzeln veräußert oder mit unterschiedlichen Gebäuden bebaut werden.
Die städtebauliche Planung spielt hierbei eine zentrale Rolle. Die Realteilung Grundstück muss sich in die bestehende oder geplante Bebauungsstruktur einfügen, Erschließungswege sichern und die Einhaltung von Baugrenzen und Baulinien gewährleisten. Gerade in Neubaugebieten ist die Realteilung ein integraler Bestandteil der Flächenentwicklung.
Erbauseinandersetzung und Familienvermögen
In Erbfällen dient die Realteilung Grundstück häufig der gerechten Verteilung von Grundbesitz unter mehreren Erben. Anstatt das Grundstück gemeinsam zu halten oder einen Miterben auszuzahlen, können die Erben vereinbaren, das Grundstück in mehrere Teilflächen aufzuteilen. Jeder Erbe erhält dann ein eigenes Grundstück, über das er frei verfügen kann.
Auch in Familien mit umfangreichem Grundvermögen wird die Realteilung Grundstück genutzt, um Vermögenswerte zu strukturieren, Generationenwechsel zu organisieren oder Konflikte zu vermeiden. Sie ermöglicht eine klare Zuordnung von Flächen zu einzelnen Familienmitgliedern und erleichtert damit langfristige Planungen.
Trennung unterschiedlicher Nutzungen
Manche Eigentümer nutzen die Realteilung Grundstück, um unterschiedliche Nutzungen sauber voneinander zu trennen. Ein Grundstück, auf dem sich sowohl gewerbliche als auch wohnwirtschaftliche Flächen befinden, kann real geteilt werden, sodass für jede Nutzung ein eigenes Grundstück entsteht. Dies erleichtert die Finanzierung, die Verpachtung oder den Verkauf einzelner Teile.
Auch im Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder bei gemischten Nutzungen mit Freizeitflächen kann die Realteilung Grundstück sinnvoll sein, um betriebliche Einheiten zu bilden oder Flächen an unterschiedliche Nutzer zu übertragen.
Vorteile und Risiken der Realteilung
Die Entscheidung für eine Realteilung Grundstück ist mit Chancen und Risiken verbunden. Eigentümer sollten beide Seiten sorgfältig abwägen, bevor sie die Realteilung einleiten.
Vorteile
- Flexibilität: Durch die Bildung mehrerer Grundstücke entsteht eine größere Flexibilität bei Verkauf, Bebauung und Belastung. Teilflächen können unabhängig voneinander entwickelt werden.
- Wertsteigerung: In vielen Fällen führt die Realteilung Grundstück zu einer besseren Ausnutzung des Flächenpotenzials, etwa durch Schaffung zusätzlicher Bauplätze. Dies kann den Gesamtwert des Grundbesitzes erhöhen.
- Konfliktvermeidung: Insbesondere bei mehreren Beteiligten, etwa in Erbengemeinschaften, kann die klare Zuordnung eigener Grundstücke Konflikte reduzieren und die Verwaltung vereinfachen.
- Finanzierung: Banken können einzelne Teilgrundstücke gezielt beleihen. Die Realteilung Grundstück ermöglicht damit maßgeschneiderte Finanzierungsstrukturen, ohne den gesamten Besitz zu belasten.
Risiken und Nachteile
- Kosten: Vermessung, Genehmigungsverfahren, notarielle Beurkundung und Grundbuchvollzug verursachen Kosten. Zudem können Erschließungsbeiträge oder Anschlusskosten anfallen.
- Planungsrechtliche Beschränkungen: Die Realteilung Grundstück kann an bauplanungsrechtlichen Vorgaben scheitern oder nur mit Einschränkungen möglich sein. Unvorteilhafte Zuschnitte können die Bebaubarkeit mindern.
- Komplexität: Die Abstimmung mit Behörden, Gläubigern und Miteigentümern erfordert sorgfältige Planung. Fehler bei der Gestaltung können nachträglich schwer korrigierbar sein.
- Zersplitterung: Eine zu weitgehende Aufteilung kann zu kleinteiligen Strukturen führen, die langfristig unübersichtlich oder unwirtschaftlich sind.
Besonderheiten bei gemeinschaftlichem Eigentum
Wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer eines Grundstücks sind, erhält die Realteilung Grundstück eine besondere Bedeutung. Sie kann sowohl Instrument zur Auseinandersetzung als auch Quelle neuer Konflikte sein.
Bruchteilsgemeinschaft
In einer Bruchteilsgemeinschaft halten mehrere Personen Anteile am gesamten Grundstück. Die Realteilung Grundstück kann hier dazu dienen, jedem Miteigentümer ein eigenes Grundstück zuzuweisen. Dies geschieht durch einen Teilungsvertrag, in dem die Beteiligten die Zuordnung der neu gebildeten Flurstücke regeln. Häufig wird der Wert der Teilflächen durch Gutachten oder interne Vereinbarungen ausgeglichen.
Die Zustimmung aller Beteiligten ist in der Regel erforderlich. Kommt sie nicht zustande, kann die gerichtliche Teilungsversteigerung drohen, die jedoch nicht zwingend zu einer Realteilung Grundstück führt, sondern auch in einem Verkauf des gesamten Grundstücks bestehen kann.
Erbengemeinschaft
In der Erbengemeinschaft ist das Grundstück Teil des Nachlasses und steht den Erben zur gesamten Hand zu. Die Realteilung Grundstück wird hier häufig im Rahmen der Erbauseinandersetzung vereinbart. Die Erben legen fest, wie das Grundstück geteilt und welche Teilflächen welchem Erben zugeordnet werden. Anschließend erfolgt die grundbuchrechtliche Umsetzung.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Abstimmung mit Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern oder Nachlassgläubigern, wenn ihre Rechte durch die Realteilung Grundstück berührt werden können. Auch steuerliche Aspekte der Erbauseinandersetzung sind zu berücksichtigen.
Praktische Gesichtspunkte und Planung
In der Praxis ist die Realteilung Grundstück nicht nur ein juristischer Vorgang, sondern ein Projekt, das sorgfältige Planung und Koordination erfordert. Eigentümer sollten frühzeitig alle relevanten Faktoren einbeziehen.
Vorbereitung und Beratung
Vor Einleitung der Realteilung Grundstück empfiehlt sich eine umfassende Bestandsaufnahme. Dazu gehören die Prüfung des Grundbuchs, die Analyse bestehender Verträge, die Klärung der planungsrechtlichen Situation und die Ermittlung der wirtschaftlichen Ziele. Fachkundige Beratung durch Vermessungsingenieure, Rechtsanwälte, Notare und gegebenenfalls Steuerberater kann helfen, Risiken zu erkennen und die optimale Struktur der Realteilung zu entwickeln.
Ein gut ausgearbeiteter Teilungsplan berücksichtigt nicht nur die aktuellen Bedürfnisse, sondern auch mögliche künftige Entwicklungen. Die Realteilung Grundstück sollte so gestaltet werden, dass spätere Erweiterungen, Umbauten oder weitere Teilungen nicht unnötig erschwert werden.
Erschließung und Infrastruktur
Ein wesentlicher praktischer Aspekt der Realteilung Grundstück ist die Sicherung der Erschließung. Jedes neu gebildete Grundstück benötigt in der Regel einen Zugang zu öffentlichen Straßen, Versorgungsleitungen und Entsorgungssystemen. Fehlt eine ausreichende Erschließung, kann die Bebaubarkeit eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
In vielen Fällen werden im Zuge der Realteilung Grundstück Wege und Leitungsrechte vereinbart, um die Versorgung der rückwärtigen oder innenliegenden Grundstücke zu gewährleisten. Diese Rechte sollten klar im Grundbuch eingetragen werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch die Verteilung von Erschließungs und Anschlusskosten ist zu regeln.
Gestaltung der Grenzen
Die konkrete Grenzziehung ist ein zentrales Element der Realteilung Grundstück. Sie beeinflusst nicht nur die Flächengröße, sondern auch die Nutzbarkeit und Wertentwicklung der Teilgrundstücke. Bei der Planung der Grenzen sollten topografische Gegebenheiten, bestehende Bebauung, Ausrichtung zur Sonne, Lärmbelastung sowie die Lage von Zufahrten und Leitungen berücksichtigt werden.
Eine sachgerechte Grenzgestaltung kann dazu beitragen, dass alle Beteiligten angemessen berücksichtigt werden und die neu entstehenden Grundstücke funktional und wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden können. Die Realteilung Grundstück ist damit auch eine Aufgabe der Flächen und Standortplanung.
Zusammenfassende Einordnung
Die Realteilung Grundstück ist ein vielschichtiger Vorgang, der rechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte vereint. Sie ermöglicht die Bildung neuer, eigenständiger Grundstückseinheiten, schafft Flexibilität in der Nutzung und Verwertung von Flächen und kann zur Wertsteigerung des Grundbesitzes beitragen. Gleichzeitig erfordert sie sorgfältige Planung, die Beachtung zahlreicher Vorschriften und eine genaue Abstimmung zwischen allen Beteiligten.
Als Instrument des Grundstücks und Sachenrechts ist die Realteilung Grundstück tief in die Strukturen des Grundbuch und Katasterwesens eingebettet. Sie verbindet privatrechtliche Gestaltungsfreiheit mit öffentlich rechtlichen Anforderungen an eine geordnete städtebauliche und ländliche Entwicklung. In der Praxis reicht ihr Anwendungsbereich von der Aufteilung privater Baugrundstücke über die Auseinandersetzung von Erb und Miteigentumsgemeinschaften bis hin zur professionellen Projektentwicklung. Wer eine Realteilung Grundstück in Betracht zieht, sollte sich der Tragweite der Entscheidung bewusst sein, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen und die Realteilung so gestalten, dass die neu entstehenden Grundstücke dauerhaft sinnvoll genutzt und rechtssicher gehandhabt werden können. Damit wird die Realteilung Grundstück zu einem zentralen Instrument der vorausschauenden Grundstücksgestaltung und der strukturierten Entwicklung von Flächen im privaten wie im öffentlichen Interesse.
Häufige Fragen zu „Realteilung Grundstück“
Unter Realteilung versteht man die Aufteilung eines bestehenden Grundstücks in mehrere eigenständige Grundstücke. Jeder Miteigentümer erhält dabei ein eigenes, vermessenes Flurstück, das im Grundbuch separat eingetragen wird.
Eine Realteilung ist oft sinnvoll, wenn mehrere Erben oder Miteigentümer ein Grundstück nicht gemeinsam nutzen oder verwalten möchten. So kann jeder seinen eigenen Teil unabhängig verkaufen, bebauen oder selbst nutzen.
Für die Realteilung muss das Grundstück vermessungstechnisch teilbar sein und die neue Aufteilung muss mit dem Bauplanungsrecht und dem Baurecht vereinbar sein. Zudem müssen alle Miteigentümer zustimmen und die Teilung muss vom Grundbuchamt eingetragen werden.
Es fallen in der Regel Kosten für die Vermessung, die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch an. Je nach Gemeinde können zusätzlich Gebühren für die bauordnungsrechtliche Genehmigung oder die Erschließung neuer Grundstückszufahrten hinzukommen.
Zunächst beauftragen die Eigentümer eine Vermessungsstelle, die die neuen Grundstücksgrenzen festlegt und einen Teilungsplan erstellt. Anschließend erfolgt die notarielle Beurkundung der Teilung und danach die Eintragung der neuen Flurstücke im Grundbuch.

