Leasehold
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Leasehold ist ein zentraler Begriff des Immobilienrechts im angloamerikanischen Raum und beschreibt eine besondere Form des zeitlich befristeten Nutzungsrechts an Grundstücken und Gebäuden. Im Unterschied zum vollen Eigentum an Grund und Boden erhält der Inhaber eines Leasehold keine unbefristete Herrschaftsmacht über das Grundstück, sondern ein vertraglich begrenztes Recht, dieses Grundstück zu nutzen, zu bebauen oder bestehende Gebäude zu bewohnen. Dieses Recht wird in der Regel gegen Zahlung eines Entgelts eingeräumt und kann sehr unterschiedliche Ausgestaltungen annehmen, die von einfachen Wohnnutzungen bis zu komplexen gewerblichen Projekten reichen.
Begriffsbestimmung und Grundstruktur
Unter Leasehold versteht man im Kern ein schuldrechtlich und sachenrechtlich ausgestaltetes Nutzungsrecht, das auf einem langfristigen Miet oder Pachtvertrag beruht. Die Besonderheit besteht darin, dass der Inhaber dieses Rechts häufig wie ein Eigentümer agiert, ohne zivilrechtlich Eigentümer des Grundstücks zu sein. Das Recht entsteht durch einen Lease Vertrag, der zwischen dem Eigentümer des Grundstücks und dem zukünftigen Leasehold Inhaber geschlossen wird. Dieser Vertrag legt Dauer, Entgelt, Nutzungsmöglichkeiten und Pflichten der Parteien fest und bildet die rechtliche Grundlage für das gesamte Verhältnis.
Der Eigentümer des Grundstücks wird im Kontext des Leasehold als Freeholder oder Landlord bezeichnet, während der Berechtigte als Leaseholder oder Tenant bezeichnet wird. Beide Positionen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden und bilden zusammen eine abgestufte Eigentums und Nutzungsordnung, bei der der Freeholder die letzte Verfügungsgewalt über das Grundstück behält, während der Leaseholder ein abgeleitetes, aber oft weitreichendes Nutzungsrecht erhält.
Wesentliche Merkmale des Leasehold
- Befristung: Leasehold ist immer zeitlich begrenzt und endet automatisch mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit.
- Entgeltlichkeit: Der Leaseholder zahlt typischerweise einen regelmäßigen Ground Rent sowie gegebenenfalls eine einmalige Vorauszahlung oder Premium.
- Nutzungsrecht: Das Recht umfasst die Nutzung von Grundstück oder Gebäude nach Maßgabe des Vertrages, häufig einschließlich des Rechts auf bauliche Veränderungen im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben.
- Abgeleitete Rechtsposition: Der Leaseholder ist nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern Inhaber eines beschränkten dinglichen Rechts, das auf dem Eigentum des Freeholders aufbaut.
- Übertragbarkeit: Viele Leasehold Rechte sind veräußerbar und vererblich, unterliegen aber oft Zustimmungserfordernissen und weiteren Beschränkungen.
Historische und rechtliche Einordnung
Leasehold hat seine Wurzeln im englischen Feudalrecht, in dem Land in einer hierarchischen Ordnung von Rechten vergeben wurde. Der König als oberster Lehnsherr verlieh Land an Adel und Kirche, die ihrerseits untergeordnete Rechte an Nutzer weitergaben. Aus dieser Struktur entwickelten sich differenzierte Formen von Nutzungsrechten, zu denen auch der moderne Leasehold gehört. Während das Feudalsystem als solches in vielen Ländern abgeschafft wurde, blieb die Idee der gestuften Nutzungsrechte erhalten und prägt bis heute das Immobilienrecht in zahlreichen Commonwealth Staaten.
Rechtlich wird Leasehold in vielen Jurisdiktionen als besondere Form des langfristigen Miet oder Pachtvertrages behandelt, der über eine rein schuldrechtliche Bindung hinausgeht und dingliche Wirkungen entfaltet. Dies bedeutet, dass das Recht nicht nur zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien gilt, sondern auch gegenüber Rechtsnachfolgern Bestand haben kann. In Ländern mit Grundbuchsystem wird ein Leasehold häufig im Register eingetragen, um seine Wirkung gegenüber Dritten zu sichern und Transparenz über die Eigentums und Nutzungsverhältnisse zu schaffen.
Leasehold im Vergleich zu Freehold
Zur Einordnung des Begriffs ist ein Vergleich mit dem Freehold Konzept hilfreich. Während Freehold ein unbefristetes und umfassendes Eigentumsrecht an einem Grundstück beschreibt, ist Leasehold von vornherein zeitlich begrenzt. Der Freeholder kann grundsätzlich auf Dauer über das Grundstück verfügen, es vererben, belasten oder veräußern. Der Leaseholder hingegen verfügt nur über ein Recht auf Nutzung innerhalb der vereinbarten Laufzeit und nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.
- Dauer: Freehold ist unbefristet, Leasehold ist befristet.
- Verfügungsgewalt: Der Freeholder behält die letzte Entscheidungsmacht über das Grundstück, der Leaseholder hat nur abgeleitete Rechte.
- Wertentwicklung: Der Wert eines Freehold ist in der Regel stabiler, während der Wert eines Leasehold mit abnehmender Restlaufzeit sinkt.
- Rechte und Pflichten: Freeholder tragen typischerweise die Verantwortung für den Grund und die übergeordnete Struktur, Leaseholder häufig für das Gebäudeinnere und bestimmte laufende Kosten.
Vertragsdauer und Laufzeitmodelle
Die Laufzeit ist ein zentrales Merkmal des Leasehold. In vielen Rechtssystemen sind typische Laufzeiten von 20 bis 999 Jahren anzutreffen, wobei besonders im Wohnbereich Laufzeiten von 99 oder 125 Jahren verbreitet sind. Die Wahl der Laufzeit hängt von der wirtschaftlichen Zielsetzung, der Art der Nutzung und den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Eine sehr lange Laufzeit nähert sich in ihrer wirtschaftlichen Wirkung dem Freehold an, bleibt rechtlich jedoch ein zeitlich begrenztes Recht.
Restlaufzeit und Wert des Leasehold
Die wirtschaftliche Bewertung eines Leasehold hängt maßgeblich von der verbleibenden Restlaufzeit ab. Je kürzer diese Restlaufzeit ist, desto geringer ist in der Regel der Marktwert des Rechts. Banken und andere Kreditgeber berücksichtigen diese Restlaufzeit bei der Finanzierung und setzen oft Mindestanforderungen, unterhalb derer sie keine oder nur eingeschränkte Finanzierungen gewähren. Dadurch kann ein Leasehold mit sehr kurzer Restlaufzeit schwerer veräußerbar sein.
In der Praxis entsteht häufig ein Bedürfnis nach Verlängerung des Leasehold, wenn die Restlaufzeit unter ein bestimmtes Niveau fällt. In einigen Rechtsordnungen bestehen gesetzliche Ansprüche auf Verlängerung, in anderen ist dies nur durch individuelle Vereinbarung mit dem Freeholder möglich. Die Konditionen einer Verlängerung beeinflussen wiederum den Wert des Rechts und können zu komplexen Verhandlungen führen.
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Rechte des Leaseholders
Der Leaseholder erhält durch den Lease Vertrag ein Bündel von Rechten, die je nach Ausgestaltung sehr weitreichend sein können. Typischerweise gehören dazu:
- Nutzungsrecht: Das Recht, das Grundstück oder die Einheit im Rahmen der vertraglich festgelegten Zwecke zu nutzen, etwa zu Wohn oder Geschäftszwecken.
- Recht auf Ruhe und ungestörte Nutzung: Der Freeholder darf die Nutzung nicht willkürlich beeinträchtigen, solange der Leaseholder seine Pflichten erfüllt.
- Veräußerungsrecht: In vielen Fällen darf der Leaseholder sein Recht verkaufen oder übertragen, häufig unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Freeholders.
- Vererblichkeit: Das Leasehold kann regelmäßig vererbt und in Nachlassplanungen einbezogen werden, solange die Laufzeit nicht abgelaufen ist.
- Recht auf Informationen: Der Leaseholder hat Anspruch auf Einsicht in Abrechnungen, Pläne und Unterlagen, die seine laufenden Kosten und Instandhaltungsverpflichtungen betreffen.
Pflichten des Leaseholders
Dem stehen Pflichten gegenüber, die im Vertrag und im Gesetz konkretisiert werden. Wichtige Pflichten sind:
- Zahlungspflichten: Regelmäßige Zahlung des Ground Rent sowie von Service Charges und gegebenenfalls Sonderumlagen.
- Instandhaltungspflicht: Verantwortung für die Pflege und den Erhalt des dem Leasehold zugeordneten Bereichs, insbesondere im Inneren der Einheit.
- Einhaltung von Nutzungsbeschränkungen: Verbot bestimmter Nutzungen, etwa gewerbliche Tätigkeit in reinen Wohnobjekten oder störende Aktivitäten.
- Versicherungspflichten: Je nach Vertragslage Beteiligung an den Kosten der Gebäudeversicherung oder Abschluss eigener Versicherungen.
- Genehmigungspflichten: Einholung der Zustimmung des Freeholders bei baulichen Veränderungen oder bei der Übertragung des Leasehold.
Rechte und Pflichten des Freeholders
Der Freeholder behält die übergeordnete Kontrolle über das Grundstück und ist häufig für die strukturelle Integrität des Gebäudes verantwortlich. Zu seinen Rechten zählen unter anderem:
- Anspruch auf Ground Rent: Regelmäßige Zahlungen des Leaseholders als Gegenleistung für die Einräumung des Rechts.
- Kontrollrechte: Überwachung der Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen und Durchsetzung von Abhilfemaßnahmen bei Verstößen.
- Rückfallrecht: Nach Ablauf oder bei berechtigter Kündigung des Leasehold fällt das Nutzungsrecht an den Freeholder zurück.
Zu den Pflichten des Freeholders gehören insbesondere die ordnungsgemäße Verwaltung des Grundstücks und der Gemeinschaftsflächen, die Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen an Dach, Fassade und tragenden Teilen sowie eine transparente Abrechnung der umgelegten Kosten. Der Freeholder muss dabei die Interessen der Leaseholder angemessen berücksichtigen und darf seine Position nicht missbräuchlich ausnutzen.
Finanzielle Aspekte und Kostenstruktur
Ground Rent und Service Charges
Ein charakteristisches Merkmal des Leasehold ist die Aufteilung der Kosten zwischen Freeholder und Leaseholder. Der Leaseholder zahlt in der Regel einen Ground Rent, der entweder als fester Betrag oder als dynamisch anpassbarer Betrag ausgestaltet sein kann. Zusätzlich fallen Service Charges an, die die Kosten für Instandhaltung, Verwaltung, Versicherung und gemeinschaftliche Einrichtungen abdecken. Die genaue Verteilung und Berechnung dieser Kosten ist regelmäßig Gegenstand detaillierter vertraglicher Regelungen.
Die Transparenz der Service Charges ist für Leaseholder von großer Bedeutung, da unklare oder überhöhte Abrechnungen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können. In vielen Rechtsordnungen bestehen daher gesetzliche Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit dieser Kosten. Leaseholder können häufig Einsicht in Rechnungen und Verträge verlangen und haben gegebenenfalls Zugang zu Schlichtungs oder Gerichtsverfahren, um Streitigkeiten zu klären.
Wertentwicklung und Marktgängigkeit
Der Marktwert eines Leasehold hängt neben der Restlaufzeit von weiteren Faktoren ab, etwa der Lage, der baulichen Qualität, der Höhe des Ground Rent und der Struktur der Service Charges. Ein moderater Ground Rent und eine faire Kostenstruktur erhöhen die Attraktivität eines Leasehold, während stark steigende oder ungewöhnlich hohe Entgelte den Wert mindern können. Käufer und Investoren prüfen daher regelmäßig die vertraglichen Konditionen im Detail, bevor sie ein Leasehold erwerben.
Auf dem Immobilienmarkt kann ein Leasehold ähnlich wie ein Eigentum gehandelt werden, allerdings mit der Besonderheit, dass der Käufer in das bestehende Vertragsverhältnis eintritt und alle Rechte und Pflichten übernimmt. Dies erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, um unerwartete Verpflichtungen oder Beschränkungen zu vermeiden. Ein gut strukturiertes Leasehold mit klaren und ausgewogenen Bedingungen kann für Eigennutzer und Investoren gleichermaßen attraktiv sein.
Typische Anwendungsbereiche des Leasehold
Wohnimmobilien
Im Bereich der Wohnimmobilien wird Leasehold häufig für Wohnungen in Mehrparteienhäusern verwendet. Der Freeholder besitzt das Grundstück und die Struktur des Gebäudes, während die einzelnen Wohnungen als Leasehold Einheiten vergeben werden. Die Leaseholder erhalten das Recht, ihre Wohnung zu nutzen und zu gestalten, während gemeinschaftliche Bereiche wie Treppenhäuser, Aufzüge und Außenanlagen gemeinsam verwaltet und über Service Charges finanziert werden.
In einigen Ländern ist es üblich, dass neu errichtete Wohnanlagen als Leasehold strukturiert werden, um eine einheitliche Verwaltung und langfristige Kontrolle über das Gesamtobjekt zu ermöglichen. Für die Bewohner bedeutet dies eine Kombination aus individueller Gestaltungsfreiheit innerhalb der Wohnung und gemeinschaftlicher Verantwortung für das Gebäude als Ganzes.
Gewerbe und Industrie
Im gewerblichen Bereich dient Leasehold häufig der langfristigen Sicherung von Standorten für Unternehmen, ohne dass diese das Grundstück vollständig erwerben müssen. Einkaufszentren, Bürokomplexe oder Industrieareale werden oft auf Basis von Leasehold Strukturen entwickelt. Unternehmen können auf diese Weise ihre Flächen langfristig nutzen und baulich anpassen, während der Grundstückseigentümer weiterhin an der Wertentwicklung des Areals partizipiert.
Gerade bei großflächigen Entwicklungsprojekten ermöglicht Leasehold eine flexible Gestaltung der Eigentums und Nutzungsverhältnisse. Projektentwickler können Teilflächen als Leasehold vergeben, während sie als Freeholder die Gesamtentwicklung steuern. Dies erleichtert die Finanzierung, die Koordination von Infrastrukturen und die langfristige städtebauliche Planung.
Öffentliche und gemeinnützige Nutzung
Auch öffentliche Körperschaften und gemeinnützige Organisationen nutzen Leasehold, um Grundstücke für Schulen, Krankenhäuser, Kultur oder Sozialeinrichtungen bereitzustellen. Durch die Vergabe eines langfristigen Leasehold können diese Einrichtungen Planungssicherheit erhalten, ohne dass das Grundstück dauerhaft aus öffentlicher Hand gegeben werden muss. Gleichzeitig lassen sich vertragliche Vorgaben zur Nutzung und zum Erhalt bestimmter Standards festschreiben.
Rechtliche Risiken und Konfliktfelder
Vertragsverstöße und Beendigung
Wie jedes langfristige Rechtsverhältnis birgt auch das Leasehold Konfliktpotenzial. Vertragsverstöße können sowohl vom Leaseholder als auch vom Freeholder ausgehen. Zahlt der Leaseholder wiederholt keinen Ground Rent oder verletzt er gravierende Nutzungsbeschränkungen, kann der Freeholder unter bestimmten Voraussetzungen zur Kündigung oder zum Entzug des Rechts berechtigt sein. Umgekehrt kann der Leaseholder Ansprüche gegen den Freeholder geltend machen, wenn dieser seine Instandhaltungs oder Verwaltungspflichten verletzt.
Die Beendigung eines Leasehold ist ein einschneidendes Ereignis, da der Leaseholder sein Nutzungsrecht verliert und im Regelfall keine Entschädigung für verbleibende Investitionen erhält, sofern keine besondere Regelung besteht. Daher ist die genaue vertragliche Ausgestaltung der Kündigungsgründe und der Abwicklungsmodalitäten von erheblicher Bedeutung. In vielen Rechtsordnungen bestehen Schutzmechanismen, die sicherstellen sollen, dass ein Leasehold nicht leichtfertig beendet werden kann.
Streit über Kosten und Instandhaltung
Ein häufiger Konfliktpunkt im Zusammenhang mit Leasehold sind Streitigkeiten über die Höhe und Angemessenheit von Service Charges sowie über den Umfang notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen. Leaseholder können sich durch unerwartet hohe Nachforderungen oder durch unzureichende Pflege der gemeinschaftlichen Bereiche benachteiligt fühlen. Freeholder wiederum sehen sich mit der Aufgabe konfrontiert, ein Gebäude wirtschaftlich zu verwalten und zugleich die Erwartungen der Nutzer zu erfüllen.
Hinweis zur Konfliktvermeidung: Eine klare, transparente und realistische Kostenstruktur im Lease Vertrag ist ein wesentliches Instrument, um spätere Auseinandersetzungen zu reduzieren und das Vertrauen zwischen Freeholder und Leaseholder zu stärken.
Regulatorische Entwicklungen und Reformtendenzen
In verschiedenen Ländern wird die Leasehold Struktur immer wieder Gegenstand rechtspolitischer Diskussionen. Kritiker bemängeln, dass bestimmte Ausprägungen des Leasehold zu einer wirtschaftlichen Benachteiligung von Nutzern führen können, insbesondere wenn Ground Rent und Service Charges unvorhersehbar ansteigen oder wenn die Möglichkeiten zur Verlängerung der Laufzeit stark eingeschränkt sind. Reformen zielen daher häufig darauf ab, die Position der Leaseholder zu stärken, Transparenz zu erhöhen und missbräuchliche Vertragsgestaltungen zu verhindern.
Reformansätze reichen von Obergrenzen für Ground Rent über erleichterte Verfahren zur Verlängerung oder Umwandlung von Leasehold in volles Eigentum bis hin zu strengeren Anforderungen an die Offenlegung von Kosten und Risiken beim Verkauf eines Leasehold. Für bestehende Verträge gelten dabei oft Übergangsregelungen, während für neue Verträge strengere Standards eingeführt werden. Die konkrete Ausgestaltung hängt von den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen ab, zeigt jedoch eine gemeinsame Tendenz zu mehr Verbraucherschutz und ausgewogeneren Vertragsbeziehungen.
Leasehold im internationalen Kontext
Obwohl Leasehold besonders im englisch geprägten Rechtskreis verbreitet ist, finden sich vergleichbare Konzepte auch in anderen Ländern, etwa in Form von Erbbaurechten oder langfristigen Pachtverträgen. Diese Rechtsinstitute verfolgen ein ähnliches Ziel, nämlich die Trennung von Grundstückseigentum und Gebäudenutzung über einen längeren Zeitraum. Unterschiede bestehen in der rechtlichen Einordnung, der typischen Laufzeit, den Verlängerungsmöglichkeiten und den steuerlichen Konsequenzen.
Im internationalen Immobilienverkehr ist es wichtig, die Besonderheiten des jeweiligen Leasehold Systems zu kennen, da sie die Bewertung, Finanzierung und Nutzung von Immobilienprojekten maßgeblich beeinflussen. Investoren, die in fremden Rechtsordnungen tätig werden, müssen sich mit den lokalen Regeln vertraut machen, um Risiken angemessen einschätzen zu können. Ein Leasehold, das in einem Land als marktüblich und sicher gilt, kann in einem anderen Land ungewöhnlich oder mit zusätzlichen Unsicherheiten behaftet sein.
Praktische Bedeutung für Nutzer und Investoren
Entscheidungskriterien beim Erwerb eines Leasehold
Für Privatpersonen, die eine Wohnung oder ein Haus auf Leasehold Basis erwerben möchten, ist eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen unerlässlich. Wichtige Fragen betreffen die Restlaufzeit, die Höhe und Anpassung des Ground Rent, die Struktur der Service Charges, die Möglichkeiten zur Verlängerung des Leasehold sowie eventuelle Nutzungsbeschränkungen. Ein ausführliches Verständnis dieser Faktoren hilft dabei, die langfristigen finanziellen Belastungen und die Werthaltigkeit des Erwerbs realistisch einzuschätzen.
Investoren betrachten Leasehold häufig unter Renditegesichtspunkten. Sie analysieren, inwieweit die laufenden Einnahmen und die mögliche Wertsteigerung des Rechts im Verhältnis zum Kaufpreis stehen. Zudem prüfen sie, ob sich durch Verhandlungen mit dem Freeholder, durch bauliche Verbesserungen oder durch eine Umstrukturierung der Verwaltung zusätzliche wirtschaftliche Potenziale erschließen lassen. Ein professionell gemanagtes Leasehold Objekt kann stabile und planbare Erträge bieten, insbesondere in gefragten Lagen mit begrenztem Angebot an Freehold Flächen.
Rolle von Beratung und Due Diligence
Aufgrund der Komplexität der rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ist bei Leasehold Transaktionen eine qualifizierte Beratung von besonderer Bedeutung. Juristische, steuerliche und technische Experten arbeiten häufig zusammen, um die Chancen und Risiken eines konkreten Leasehold umfassend zu bewerten. Eine sorgfältige Due Diligence umfasst die Prüfung des Lease Vertrages, der Grundbuch oder Registereinträge, der Abrechnungen der vergangenen Jahre, der baulichen Substanz und der geplanten zukünftigen Maßnahmen.
Ein gründlich geprüftes Leasehold reduziert das Risiko unerwarteter Kosten und Konflikte und schafft eine solide Grundlage für langfristige Nutzungs oder Investitionsentscheidungen.
Zusammenfassende Einordnung des Begriffs Leasehold
Leasehold bezeichnet ein zeitlich befristetes, entgeltliches und rechtlich gesichertes Nutzungsrecht an einem Grundstück oder Gebäude, das sich in vielen Aspekten dem vollen Eigentum annähert, ohne dieses jedoch zu ersetzen. Der Begriff umfasst ein komplexes Geflecht aus Rechten und Pflichten, in dem der Freeholder als Eigentümer des Bodens und der Leaseholder als Inhaber des abgeleiteten Nutzungsrechts in einer dauerhaften Rechtsbeziehung stehen. Die Ausgestaltung dieser Beziehung erfolgt durch detaillierte Verträge, die Laufzeit, Entgelte, Nutzungsmöglichkeiten, Instandhaltung und Beendigung regeln.
Aus wirtschaftlicher Sicht ermöglicht Leasehold eine flexible Nutzung von Grundstücken und Gebäuden, fördert die Entwicklung komplexer Immobilienprojekte und bietet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen die Möglichkeit, langfristig auf Flächen zuzugreifen, ohne diese vollständig erwerben zu müssen. Zugleich bringt Leasehold spezifische Risiken mit sich, insbesondere im Hinblick auf Restlaufzeit, Kostenstruktur und potenzielle Interessenkonflikte zwischen Freeholder und Leaseholder. Eine sorgfältige vertragliche Gestaltung, transparente Verwaltung und gegebenenfalls eine angemessene gesetzliche Regulierung sind daher entscheidend, um die Vorteile dieses Instruments zu nutzen und seine Nachteile zu begrenzen.
In der Gesamtschau stellt Leasehold ein vielschichtiges Rechtsinstitut dar, das im Schnittfeld von Eigentumsordnung, Vertragsrecht, Immobilienwirtschaft und Stadtentwicklung angesiedelt ist. Wer ein Leasehold erwirbt oder vergibt, bewegt sich in einem Rahmen, der von historisch gewachsenen Strukturen ebenso geprägt ist wie von aktuellen Marktbedingungen und rechtspolitischen Reformen. Ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Grundlagen, der typischen Vertragsmechanismen und der wirtschaftlichen Implikationen ist daher unerlässlich, um die Tragweite dieses Begriffs richtig einzuordnen und informierte Entscheidungen im Umgang mit Leasehold zu treffen.
Häufige Fragen zu „Leasehold“
Leasehold ist eine Form des Eigentums, bei der man eine Immobilie nur für einen bestimmten Zeitraum nutzen darf, weil das Grundstück jemand anderem gehört. Man kauft also nicht das Grundstück, sondern ein Nutzungsrecht für meist mehrere Jahrzehnte.
Bei Freehold gehört Ihnen sowohl das Gebäude als auch das Grundstück dauerhaft. Bei Leasehold besitzen Sie nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an der Immobilie, während das Grundstück im Eigentum eines anderen bleibt.
Leasehold Verträge werden oft für sehr lange Zeiträume abgeschlossen, zum Beispiel 50, 75 oder 99 Jahre, manchmal sogar noch länger. Je kürzer die verbleibende Laufzeit ist, desto schwieriger kann ein Verkauf oder eine Finanzierung werden.
Neben dem Kaufpreis können regelmäßige Gebühren wie Ground Rent und Service Charges anfallen. Diese dienen meist der Instandhaltung des Gebäudes und gemeinsamer Flächen und sollten vor dem Kauf genau geprüft werden.
Wenn die Laufzeit endet, fällt das Nutzungsrecht in der Regel an den Grundstückseigentümer zurück, sofern der Vertrag nicht verlängert oder erneuert wird. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, das Leasehold gegen Zahlung einer Gebühr zu verlängern, was jedoch rechtzeitig verhandelt werden sollte.

