Kautionskonto
Inhaltsverzeichnis
Ein Kautionskonto ist ein spezielles Konto, auf dem Geldbeträge hinterlegt werden, die als Sicherheit für bestimmte Verpflichtungen dienen. In der Praxis ist das Kautionskonto vor allem im Mietrecht bekannt, doch auch in anderen Vertragsverhältnissen können Kautionen hinterlegt und treuhänderisch verwaltet werden. Wesentlich ist, dass das Kautionskonto die Interessen von Gläubiger und Schuldner gleichermaßen schützen soll, indem das Geld getrennt vom übrigen Vermögen verwahrt und nur unter klar geregelten Bedingungen verwendet wird.
Begriff und Grundprinzip
Unter einem Kautionskonto versteht man ein Konto bei einem Kreditinstitut, auf dem eine Geldkaution sicher und in der Regel verzinslich angelegt wird. Es dient dazu, eine vertraglich vereinbarte Sicherheit in Geldform aufzubewahren, ohne dass die Partei, die die Kaution erhält, frei darüber verfügen kann. Typischerweise wird das Kautionskonto rechtlich so ausgestaltet, dass es dem Sicherungszweck dient und nicht in die allgemeine Vermögensmasse der empfangenden Partei fällt.
Das Kautionskonto steht damit im Spannungsfeld zwischen Eigentum, Besitz und Sicherungsrecht. Der Kautionsgeber bleibt wirtschaftlich berechtigt, während der Kautionsnehmer ein Sicherungsrecht an der Summe erhält. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der jeweiligen Rechtsordnung und den vertraglichen Vereinbarungen ab, doch der Grundgedanke bleibt: Das Kautionskonto ist ein Instrument der Absicherung und der Transparenz.
Abgrenzung zu anderen Konten
Ein Kautionskonto ist von gewöhnlichen Zahlungs und Sparkonten abzugrenzen. Zwar wird es meist als Spar oder Treuhandkonto geführt, doch der Zweck ist ein anderer. Ein normales Girokonto dient der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, ein gewöhnliches Sparkonto der Vermögensbildung. Das Kautionskonto hingegen verfolgt in erster Linie einen Sicherungszweck, nicht die laufende Nutzung.
- Es ist zweckgebunden und darf nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen eingesetzt werden.
- Es ist in vielen Fällen vom Vermögen des Kautionsnehmers zu trennen.
- Es wird häufig mit besonderen gesetzlichen Regeln verknüpft, etwa im Mietrecht.
Damit erfüllt das Kautionskonto eine eigenständige Funktion innerhalb der Kontolandschaft und ist rechtlich wie wirtschaftlich als Sonderform zu verstehen.
Rechtsnatur und Funktion
Die Rechtsnatur des Kautionskontos ist von der zugrunde liegenden Kautionsvereinbarung abhängig. Juristisch handelt es sich oft um eine Kombination aus Sicherungsabrede, Treuhand und Kontovertrag mit der Bank. Der Kautionsgeber zahlt eine Summe auf ein Konto ein, das entweder auf seinen Namen, auf den Namen des Kautionsnehmers oder als offenes Treuhandkonto geführt wird. Entscheidend ist, dass im Innenverhältnis klar geregelt ist, wem das Guthaben wirtschaftlich zusteht und unter welchen Bedingungen darauf zugegriffen werden darf.
Das Kautionskonto ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument zur geordneten Sicherung von Ansprüchen, das Vertrauen zwischen den Vertragsparteien schaffen soll.
Im Kern erfüllt das Kautionskonto drei Funktionen: Es sichert mögliche Ansprüche des Kautionsnehmers, es schützt das Vermögen des Kautionsgebers vor unberechtigtem Zugriff und es schafft eine transparente Grundlage für die spätere Abrechnung.
Sicherungsfunktion
Die Sicherungsfunktion ist der zentrale Zweck. Der Kautionsnehmer erhält mit dem Kautionskonto eine greifbare Sicherheit für den Fall, dass der Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt. Im Mietrecht kann dies etwa für Schäden an der Mietsache oder ausstehende Mietzahlungen gelten. In anderen Bereichen können es nicht erfüllte Lieferverpflichtungen oder Vertragsstrafen sein.
Die Sicherung beruht darauf, dass der Kautionsbetrag im Ernstfall teilweise oder vollständig einbehalten und zur Deckung der Ansprüche verwendet wird. Ohne ein Kautionskonto müsste der Kautionsnehmer eigenen Mitteln oder langwierigen Gerichtsverfahren vertrauen, um seine Forderungen durchzusetzen.
Schutzfunktion
Gleichzeitig schützt das Kautionskonto den Kautionsgeber. Würde die Kaution schlicht auf das Privat oder Geschäftskonto des Kautionsnehmers überwiesen, bestünde das Risiko, dass die Summe in dessen Vermögen aufgeht und im Fall einer Insolvenz in die Insolvenzmasse fällt. Ein korrekt geführtes Kautionskonto ist in vielen Rechtsordnungen so ausgestaltet, dass das Guthaben separat geführt wird und nicht ohne weiteres zur Befriedigung anderer Gläubiger herangezogen werden darf.
Dadurch dient das Kautionskonto als Schutzmechanismus gegen Vermischung und unberechtigte Verwendung. Der Kautionsgeber kann sich darauf verlassen, dass seine Kaution nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage verbraucht wird.
Transparenz und Abrechnungsfunktion
Schließlich trägt das Kautionskonto zur Transparenz bei. Durch Kontoauszüge, Zinsgutschriften und eine klare Dokumentation der Bewegungen auf dem Konto können beide Parteien nachvollziehen, wie sich die Kaution entwickelt. Dies ist besonders relevant bei länger laufenden Verträgen, bei denen Zinsen anfallen und sich der Wert der Kaution im Zeitverlauf verändert.
Am Ende des Vertragsverhältnisses ermöglicht das Kautionskonto eine geordnete Abrechnung. Es kann festgestellt werden, welcher Betrag einschließlich Zinsen zurückzuzahlen ist und welche Beträge möglicherweise zur Deckung von Ansprüchen einbehalten werden dürfen.
Typische Anwendungsbereiche
Das Kautionskonto ist in verschiedenen Lebens und Wirtschaftsbereichen anzutreffen. Besonders verbreitet ist es im Mietrecht, doch auch im Geschäftsverkehr und im öffentlichen Bereich spielt es eine Rolle.
Kautionskonto im Mietrecht
Im Wohnraummietrecht ist das Kautionskonto ein etabliertes Instrument. Der Mieter zahlt eine Kaution, die in vielen Ländern gesetzlich begrenzt ist, und der Vermieter ist verpflichtet, diese Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Häufig wird ein Spar oder Anlagekonto mit üblicher Verzinsung gewählt, das ausdrücklich als Mietkautionskonto gekennzeichnet ist.
Das Kautionskonto dient hier der Absicherung von Forderungen des Vermieters, insbesondere:
- offene Mietforderungen
- Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen
- Schäden an der Mietsache, die über die normale Abnutzung hinausgehen
- Vertragsverletzungen, die zu finanziellen Ansprüchen führen
Der Mieter behält einen Anspruch auf Auszahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses, soweit der Vermieter keine berechtigten Forderungen geltend macht. Die Zinsen, die das Kautionskonto abwirft, stehen in der Regel dem Mieter zu und erhöhen den zurückzuzahlenden Betrag.
Kautionskonto im Geschäftsverkehr
Auch im unternehmerischen Bereich kann ein Kautionskonto zur Absicherung eingesetzt werden. Beispiele sind Sicherheitsleistungen bei langfristigen Lieferverträgen, bei Bauprojekten oder bei der Vergabe von Konzessionen. Unternehmen hinterlegen eine Kaution, um die ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten. Kommt es zu Pflichtverletzungen, kann der Vertragspartner auf die Kaution zugreifen, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.
Im Geschäftsverkehr wird das Kautionskonto häufig als Treuhandkonto ausgestaltet. Ein neutraler Dritter, etwa eine Bank oder ein Notar, verwaltet die Kaution treuhänderisch. Dadurch erhöht sich das Vertrauen beider Parteien, da kein Vertragspartner alleinige Verfügungsgewalt hat. Die Bedingungen für die Freigabe der Kaution werden detailliert im Vertrag festgehalten.
Kautionskonto im öffentlichen Bereich
Im öffentlichen Recht können Kautionen verlangt werden, um die Einhaltung bestimmter Auflagen zu sichern. Dies kann etwa bei Ausschreibungen, bei der Erteilung von Genehmigungen oder bei der Teilnahme an bestimmten Verfahren der Fall sein. Die hinterlegte Kaution wird häufig ebenfalls über ein Kautionskonto verwaltet, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Die Verwaltung über ein Kautionskonto stellt sicher, dass öffentliche Stellen die Mittel zweckgebunden einsetzen und nach Abschluss des Verfahrens eine korrekte Abrechnung vornehmen. Dies stärkt die Kontrolle und die Nachprüfbarkeit staatlichen Handelns.
Einrichtung und Verwaltung
Die Einrichtung eines Kautionskontos erfolgt in der Regel bei einem Kreditinstitut. Die konkrete Form kann variieren, doch einige Grundschritte sind typisch.
Eröffnung des Kontos
Bei der Eröffnung eines Kautionskonto sind mehrere Fragen zu klären:
- Auf wessen Namen wird das Konto geführt
- Wer ist wirtschaftlich Berechtigter
- Welche Verfügungsbefugnisse bestehen
- Wie erfolgt die Verzinsung
Im Mietrecht wird das Konto häufig auf den Namen des Vermieters geführt, jedoch mit dem klaren Vermerk, dass es sich um ein Mietkautionskonto handelt. Alternativ kann das Konto direkt auf den Namen des Mieters eröffnet und zugunsten des Vermieters verpfändet werden. Beide Varianten verfolgen das Ziel, die Kaution vom übrigen Vermögen zu trennen.
Einzahlung und Anlageform
Nach der Kontoeröffnung wird die Kaution auf das Kautionskonto eingezahlt. Die Anlageform ist meist konservativ, etwa als Spareinlage mit Kündigungsfrist oder als täglich fällige Einlage mit geringer Verzinsung. Da das Hauptziel Sicherheit und Liquidität ist, stehen risikobehaftete Anlageformen nicht im Vordergrund.
Die Verzinsung orientiert sich an marktüblichen Konditionen für vergleichbare Einlagen. Das Kautionskonto kann je nach Vereinbarung mit variablen oder festen Zinsen ausgestattet sein. Wichtig ist, dass die Konditionen transparent sind und für beide Parteien nachvollziehbar dokumentiert werden.
Laufende Verwaltung
Die laufende Verwaltung des Kautionskontos umfasst die Überwachung der Zinsgutschriften, die Aufbewahrung der Kontoauszüge und die Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben. Der Kautionsnehmer muss sicherstellen, dass das Konto korrekt geführt wird und dass keine unberechtigten Verfügungen erfolgen. Der Kautionsgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, über den Bestand und die Entwicklung des Kautionskontos informiert zu sein.
In manchen Fällen wird vereinbart, dass der Kautionsgeber Kopien der Kontoauszüge erhält oder dass bei bestimmten Vorgängen, etwa bei der Änderung der Anlageform, seine Zustimmung erforderlich ist. Dies erhöht die Transparenz und verringert das Konfliktpotenzial.
Zugriff und Auflösung
Der Zugriff auf das Kautionskonto ist streng zweckgebunden. Ein unberechtigter Zugriff kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und Schadensersatzansprüche auslösen.
Voraussetzungen für den Zugriff
Ein Zugriff auf das Kautionskonto ist in der Regel nur zulässig, wenn der Sicherungsfall eingetreten ist. Dies ist der Fall, wenn der Kautionsgeber seine vertraglichen Pflichten verletzt und dem Kautionsnehmer ein Schaden oder eine offene Forderung entstanden ist. Die genaue Definition des Sicherungsfalls ergibt sich aus dem Vertrag und gegebenenfalls aus gesetzlichen Bestimmungen.
Im Mietrecht ist etwa Voraussetzung, dass berechtigte Forderungen bestehen, die nicht anderweitig beglichen wurden. Der Vermieter muss die Forderungen inhaltlich darlegen und darf die Kaution nicht pauschal einbehalten. In anderen Vertragsverhältnissen können Fristen, Nachbesserungsmöglichkeiten und formale Anforderungen für den Zugriff festgelegt sein.
Abrechnung und Rückzahlung
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist eine Abrechnung des Kautionskontos vorzunehmen. Dabei wird geprüft, ob und in welcher Höhe berechtigte Ansprüche des Kautionsnehmers bestehen. Soweit keine oder nur teilweise Ansprüche bestehen, ist der verbleibende Betrag an den Kautionsgeber zurückzuzahlen, einschließlich der ihm zustehenden Zinsen.
Die Abrechnung erfolgt häufig in schriftlicher Form, in der alle relevanten Positionen aufgeführt werden. Das Kautionskonto wird anschließend aufgelöst oder auf Null gestellt. Die ordnungsgemäße Rückzahlung ist ein wichtiger Bestandteil der Beendigung des Vertragsverhältnisses und trägt zur abschließenden Klärung der gegenseitigen Ansprüche bei.
Rechtliche Besonderheiten
Das Kautionskonto ist rechtlich durch eine Reihe von Besonderheiten gekennzeichnet, die sich aus Gesetzen und Rechtsprechung ergeben. Diese Besonderheiten betreffen insbesondere die Trennung vom übrigen Vermögen, die Verzinsung und die Behandlung im Insolvenzfall.
Trennung vom Vermögen
Ein zentrales Merkmal eines Kautionskonto ist die Pflicht zur getrennten Aufbewahrung. Der Kautionsnehmer darf die Kaution nicht mit seinem eigenen Vermögen vermischen. Dies soll verhindern, dass die Kaution unbemerkt verbraucht wird oder anderen Gläubigern zur Verfügung steht. In vielen Rechtsordnungen ist diese Trennung gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere im Mietrecht.
Die Trennung wird praktisch durch ein eigenes Konto umgesetzt, das ausdrücklich als Kautionskonto geführt wird. Die Bank erkennt die besondere Zweckbindung und kann dies in den Kontounterlagen vermerken. Dadurch wird die rechtliche Zuordnung erleichtert und die Position des Kautionsgebers gestärkt.
Verzinsung und Zinszuordnung
Die Verzinsung eines Kautionskontos hängt von der gewählten Anlageform und den vertraglichen Vereinbarungen ab. In vielen Fällen ist vorgesehen, dass die Kaution zu einem marktüblichen Zinssatz angelegt wird. Die anfallenden Zinsen stehen häufig dem Kautionsgeber zu, da sie wirtschaftlich auf seinem Vermögen beruhen.
Die Zinszuordnung ist rechtlich bedeutsam, da sie Einfluss auf die Höhe des Rückzahlungsanspruchs hat. Das Kautionskonto kann sich über die Jahre durch Zinsen erheblich erhöhen, insbesondere bei langfristigen Verträgen. Eine klare Regelung zur Zinszuordnung verhindert Streitigkeiten bei der Abrechnung.
Insolvenzrechtliche Behandlung
Im Insolvenzfall stellt sich die Frage, wie das Kautionskonto zu behandeln ist. Ist die Kaution ordnungsgemäß getrennt angelegt, fällt sie häufig nicht in die Insolvenzmasse des Kautionsnehmers. Der Kautionsgeber kann dann sein Recht an der Kaution geltend machen und eine Aussonderung oder Absonderung verlangen, je nach rechtlicher Ausgestaltung.
Wurde die Kaution hingegen mit dem übrigen Vermögen vermischt, kann sie in die Insolvenzmasse fallen und der Kautionsgeber muss sich als Gläubiger zur Tabelle anmelden. Dies verdeutlicht die praktische Bedeutung einer korrekten Führung des Kautionskontos. Die insolvenzrechtliche Behandlung ist daher ein starkes Argument für eine saubere Trennung und Dokumentation.
Vor und Nachteile
Das Kautionskonto bietet sowohl für den Kautionsgeber als auch für den Kautionsnehmer Vorteile, ist jedoch auch mit bestimmten Nachteilen und Pflichten verbunden.
Vorteile für den Kautionsgeber
- Schutz des Vermögens: Die getrennte Verwahrung schützt vor unberechtigter Verwendung und vor dem Zugriff anderer Gläubiger.
- Transparenz: Durch Kontoauszüge und klare Dokumentation besteht Nachvollziehbarkeit über die Entwicklung der Kaution.
- Verzinsung: Das Kautionskonto kann Zinsen abwerfen, die den Wert der hinterlegten Kaution erhöhen.
Vorteile für den Kautionsnehmer
- Sicherheit: Das Kautionskonto schafft eine verlässliche Sicherheit für mögliche Forderungen.
- Rechtssicherheit: Die formalisierte Anlage reduziert Streitigkeiten über das Bestehen und die Höhe der Kaution.
- Vertrauensbildung: Die Einrichtung eines Kautionskontos signalisiert Seriosität und Vertragstreue.
Nachteile und Pflichten
Dem stehen Pflichten und mögliche Nachteile gegenüber. Der Kautionsnehmer muss die Kosten und den Verwaltungsaufwand für das Konto tragen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zudem ist er an die Zweckbindung gebunden und kann die Kaution nicht frei nutzen. Der Kautionsgeber wiederum bindet Kapital, das ihm während der Vertragslaufzeit nicht zur Verfügung steht.
In Zeiten niedriger Zinsen kann es außerdem vorkommen, dass die Verzinsung des Kautionskontos kaum spürbar ist oder sogar hinter der Inflation zurückbleibt. Dennoch bleibt der Sicherungsaspekt im Vordergrund, sodass das Kautionskonto trotz begrenzter Rendite seine Berechtigung behält.
Praktische Hinweise und Gestaltungsmöglichkeiten
In der Praxis ist es sinnvoll, die Einrichtung und Nutzung eines Kautionskonto sorgfältig zu planen und vertraglich zu regeln. Eine klare Gestaltung reduziert Konflikte und erleichtert die Handhabung.
Vertragliche Regelungen
Vertragspartner sollten schriftlich festhalten:
- die Höhe der Kaution
- die Art des Kautionskontos und die Bankverbindung
- die Verzinsung und die Zinszuordnung
- die Voraussetzungen für den Zugriff auf die Kaution
- das Verfahren der Abrechnung und Rückzahlung
Durch eine detaillierte Regelung wird der rechtliche Rahmen des Kautionskontos transparent. Missverständnisse und Streitigkeiten lassen sich so verringern. Besonders bei größeren Summen oder komplexen Vertragsverhältnissen ist eine präzise vertragliche Ausgestaltung empfehlenswert.
Informations und Mitwirkungspflichten
Um die Vertrauensfunktion des Kautionskontos zu stärken, können Informations und Mitwirkungspflichten vereinbart werden. Der Kautionsnehmer kann sich verpflichten, dem Kautionsgeber bei Kontoeröffnung die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ebenso kann vereinbart werden, dass der Kautionsgeber über wesentliche Änderungen informiert wird.
Solche Regelungen fördern die Transparenz und ermöglichen es dem Kautionsgeber, die ordnungsgemäße Führung des Kautionskontos zu überprüfen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien begrenzt ist oder hohe Beträge betroffen sind.
Alternative Sicherungsformen
Obwohl das Kautionskonto ein bewährtes Instrument darstellt, existieren auch alternative Sicherungsformen, etwa Bürgschaften, Garantien oder die Verpfändung anderer Vermögenswerte. Die Wahl zwischen einem Kautionskonto und alternativen Sicherheiten hängt von den individuellen Bedürfnissen und der Risikobereitschaft der Parteien ab.
Das Kautionskonto zeichnet sich insbesondere durch seine Einfachheit und Nachvollziehbarkeit aus. Im Vergleich zu komplexen Sicherungsinstrumenten ist es leicht verständlich und rechtlich etabliert. Deshalb bleibt es in vielen Bereichen die bevorzugte Form der Sicherungsleistung.
Bedeutung im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kontext
Das Kautionskonto hat über seine technische Funktion hinaus eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung. Es trägt zur Stabilität von Vertragsbeziehungen bei und ermöglicht es, Risiken kalkulierbar zu machen. Durch die Möglichkeit, Sicherheiten in Geldform geordnet zu verwalten, werden Geschäfts und Mietverhältnisse erleichtert und das Vertrauen zwischen Parteien gestärkt, die sich häufig nicht persönlich kennen.
In einer arbeitsteiligen und mobil geprägten Gesellschaft, in der Menschen und Unternehmen regelmäßig neue Verträge schließen, ist ein verlässliches Sicherungsinstrument von besonderer Relevanz. Das Kautionskonto reduziert Unsicherheiten und ermöglicht es, auch größere Vermögenswerte zu überlassen, ohne sich allein auf persönliche Vertrauensbeziehungen verlassen zu müssen.
Gleichzeitig spiegelt das Kautionskonto die Balance zwischen Freiheit und Absicherung wider. Es erlaubt Vertragsparteien, Risiken einzugehen und Chancen zu nutzen, ohne ungeschützt zu sein. Diese Funktion macht das Kautionskonto zu einem festen Bestandteil moderner Vertrags und Wirtschaftsbeziehungen.
Zusammenfassende Einordnung
Das Kautionskonto ist ein spezialisiertes Konto zur Sicherung vertraglicher Ansprüche, das durch getrennte Verwahrung, Zweckbindung und häufige Verzinsung gekennzeichnet ist. Es dient der Absicherung möglicher Forderungen, dem Schutz des Kautionsgebers vor unberechtigtem Zugriff und der transparenten Abrechnung am Ende des Vertragsverhältnisses. Vor allem im Mietrecht, aber auch im Geschäfts und öffentlichen Bereich, ist das Kautionskonto ein etabliertes Instrument, das rechtlich und wirtschaftlich eine eigenständige Rolle spielt.
Durch seine klare Struktur und die Möglichkeit, die Bedingungen vertraglich detailliert zu regeln, ermöglicht das Kautionskonto eine geordnete und nachvollziehbare Verwaltung von Kautionen. Es schafft Vertrauen, erhöht die Rechtssicherheit und trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. In einer komplexen Vertragswelt bleibt das Kautionskonto daher ein zentrales Instrument, um Sicherheit und Transparenz bei der Hinterlegung von Geldkautionen zu gewährleisten.
Häufige Fragen zu „Kautionskonto“
Ein Kautionskonto ist ein spezielles Bankkonto, auf dem die Mietkaution eines Mieters getrennt vom Vermögen des Vermieters aufbewahrt wird. Es dient dazu, die Kaution sicher zu verwahren und sorgt dafür, dass das Geld im Falle einer Insolvenz des Vermieters geschützt ist.
In der Regel eröffnet der Vermieter das Kautionskonto, kann aber auch zustimmen, dass der Mieter selbst ein verpfändetes Kautionskonto einrichtet. Das Konto läuft meist auf den Namen des Vermieters, ist aber ausdrücklich als Mietkautionskonto gekennzeichnet und dem jeweiligen Mietverhältnis zugeordnet.
Die Mietkaution darf in Deutschland höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei monatlichen Raten zu zahlen, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.
Ein klassisches Kautionskonto wird verzinst, meist jedoch nur sehr gering. Die Zinsen stehen grundsätzlich dem Mieter zu und werden am Ende des Mietverhältnisses zusammen mit der Kaution abgerechnet.
Nach Ende des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung darf der Vermieter die Kaution nur so lange einbehalten, wie er berechtigte Ansprüche prüfen oder geltend machen muss. Für offene Nebenkostenabrechnungen oder Schäden an der Wohnung kann er einen Teil oder die gesamte Kaution einbehalten, den Rest muss er mit Zinsen an den Mieter zurückzahlen.

