Immobilien Experten
Sehr gut
4.9
/
5
3086 Bewertungen
Echte Bewertungen für Immobilien Experten
4.9 / 5
Sehr gut
Basierend auf 3086 echten Bewertungen
Notenberechnung basierend auf Sternen:
5.00 – 4.50
Sehr gut
4.49 – 3.50
Gut
3.49 – 2.50
Befriedigend
2.49 – 1.50
Ausreichend
1.49 – 1.00
Mangelhaft

Nach jedem Termin erhalten unsere Kunden eine E-Mail mit der Bitte, uns zu bewerten. Diese Bewertungen werden unverändert auf unserer Website dargestellt. Da der Bewertungslink ausschließlich an unsere tatsächlichen Kunden versendet wird und erst nach Abgabe der Bewertung zugänglich ist, ist ein Missbrauch ausgeschlossen.

Das bedeutet: Unsere Bewertungen stammen ausschließlich von echten Kunden – keinen Interessenten, keinen Fake-Bewertungen, keinen Trollen.

Unsere Erfahrung mit öffentlichen Bewertungsportalen hat gezeigt, dass dort nicht immer faire und authentische Bewertungen abgegeben werden. Um eine verlässliche und ehrliche Darstellung zu gewährleisten, haben wir uns entschieden, auf diese Plattformen zu verzichten.

Stattdessen veröffentlichen wir nun echte Kundenbewertungen – wahlweise mit Namen oder anonym, je nach Wunsch des Kunden. Die Echtheit dieser Bewertungen versichern wir rechtsverbindlich, sodass sich unsere Kunden auf transparente und ehrliche Rückmeldungen verlassen können.

Beratung & Förderungen: 0800 - 220 33 30 Gebührenfrei
Sehr gut
4.9/5
🏆 BAFA-zertifizierte Energieberater | 🇩🇪 Förderexperten des Bundes
3086 Bewertungen4.9/5 Sehr gut
Kostenlose und unverbindliche Beratung: 0800 - 220 33 30 info@immobilien-experten.de
In Kooperation mit Wüstenrot Energieberatung Logo
Unverbindlich beraten lassen:
0800 - 220 33 30 Gebührenfrei
Unverbindlich beraten lassen:
0800 - 220 33 30Gebührenfrei
Kostenlose Erstberatung

Käuferprovision

Erfahren Sie, was die Käuferprovision bedeutet, wie sie berechnet wird und welche Rechte Sie als Immobilienkäufer haben.

Inhaltsverzeichnis

Die Käuferprovision ist ein zentraler Begriff im Immobilienwesen und in anderen Bereichen des Handels, in denen Vermittlungsleistungen eine Rolle spielen. Sie beschreibt ein Entgelt, das der Käufer an einen Vermittler zahlt, typischerweise an einen Makler, der den Abschluss eines Kaufvertrags vorbereitet oder ermöglicht. Im Folgenden wird die Käuferprovision in ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Dimension systematisch erläutert und in ihren verschiedenen Ausprägungen beschrieben.

Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Unter Käuferprovision versteht man die Vergütung, die der Käufer eines Wirtschaftsguts, insbesondere einer Immobilie, einem Vermittler schuldet, wenn dieser durch seine Tätigkeit den Kaufvertrag zustande gebracht hat. Sie ist eine Form der Maklerprovision und gehört damit zu den Erfolgsvergütungen, die nur anfallen, wenn tatsächlich ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen wird.

Die Käuferprovision grenzt sich von der Verkäuferprovision ab, die vom Veräußerer eines Objekts getragen wird. In vielen Märkten werden beide Vergütungsformen kombiniert, sodass sowohl Käufer als auch Verkäufer einen Anteil an der Gesamtprovision tragen. Diese Konstellation wird häufig als Innenprovision und Außenprovision bezeichnet, wobei die Käuferprovision in der Praxis meist der Teil ist, der offen gegenüber dem Käufer ausgewiesen wird.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Käuferprovision oftmals auch als Courtage oder Maklercourtage bezeichnet. Juristisch handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung für Nachweis oder Vermittlung einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags. Die Käuferprovision ist damit keine versteckte Gebühr, sondern ein klar definierter Bestandteil der Transaktionskosten.

Rechtlicher Rahmen

Vertragliche Grundlage

Die Käuferprovision setzt grundsätzlich einen Maklervertrag zwischen Käufer und Makler voraus. Dieser Vertrag kann ausdrücklich, etwa durch schriftliche Vereinbarung, oder konkludent, etwa durch Inanspruchnahme der Maklerleistung mit Kenntnis des Provisionsverlangens, zustande kommen. Entscheidend ist, dass der Käufer erkennt, dass der Makler seine Leistung nicht unentgeltlich erbringt und dass im Erfolgsfall eine Käuferprovision fällig wird.

In vielen Ländern ist die Ausgestaltung des Maklervertrags gesetzlich geregelt. Die Käuferprovision darf nur verlangt werden, wenn der Makler seine vertraglich geschuldete Leistung erbracht hat und der Kaufvertrag infolge dieser Tätigkeit zustande gekommen ist. Ohne wirksamen Kaufvertrag entsteht kein Anspruch auf Käuferprovision. Ebenso ist in der Regel keine Käuferprovision geschuldet, wenn der Makler den Abschluss des Vertrags nicht beeinflusst hat oder der Käufer das Objekt unabhängig von der Maklertätigkeit gefunden hat.

Transparenz und Informationspflichten

Die Käuferprovision unterliegt strengen Transparenzanforderungen. Der Käufer muss vor Inanspruchnahme der Maklerleistung klar darüber informiert werden, dass und in welcher Höhe eine Käuferprovision im Erfolgsfall anfällt. Dies umfasst die Angabe des Provisionssatzes, der Berechnungsgrundlage und gegebenenfalls der Mehrwertsteuer. In vielen Rechtsordnungen ist die verdeckte Einpreisung der Käuferprovision in den Kaufpreis ohne deutlichen Hinweis rechtlich problematisch.

Besondere Bedeutung hat die Transparenzpflicht bei der Vermittlung von Wohnimmobilien an Verbraucher. Hier gelten häufig verbraucherschützende Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die Kostenbelastung durch die Käuferprovision für den Käufer von Anfang an nachvollziehbar ist. Verstöße gegen diese Pflichten können zu Unwirksamkeit der Provisionsvereinbarung oder zu Schadensersatzansprüchen führen.

Fälligkeit und Durchsetzung

Die Käuferprovision wird in der Regel mit wirksamem Abschluss des Kaufvertrags fällig. In der Praxis wird häufig vereinbart, dass die Käuferprovision erst mit Vollzug des Kaufvertrags, etwa mit Eintragung im Grundbuch bei Immobilien, zahlbar ist. Dies dient dazu, das Risiko für den Käufer zu begrenzen, falls der Vertrag aus Gründen scheitert, die nicht in seinem Einflussbereich liegen.

Die Durchsetzung eines Anspruchs auf Käuferprovision erfolgt zivilrechtlich. Der Makler muss nachweisen, dass

  • ein wirksamer Maklervertrag besteht
  • er eine nachweisbare oder vermittelnde Tätigkeit entfaltet hat
  • der Kaufvertrag infolge dieser Tätigkeit zustande gekommen ist
  • keine Ausschlussgründe, etwa treuwidriges Verhalten, vorliegen

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Käuferprovision erfolgreich eingefordert werden. Streitigkeiten entstehen häufig über die Frage der Kausalität, also ob der Vertrag tatsächlich auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.

Funktion und wirtschaftliche Bedeutung

Honorierung der Vermittlungsleistung

Die Käuferprovision erfüllt die Funktion, die Vermittlungsleistung des Maklers aus Sicht des Käufers zu honorieren. Der Makler erbringt typischerweise eine Vielzahl von Leistungen, darunter

  • Recherche geeigneter Objekte oder Angebote
  • Einholung und Aufbereitung von Objektunterlagen
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungen
  • Beratung zu Lage, Zustand und Marktwert
  • Unterstützung bei Preisverhandlungen
  • Koordination mit Notaren, Banken und Behörden

Die Käuferprovision ist das Entgelt dafür, dass diese Leistungen nicht isoliert, sondern zielgerichtet auf den Abschluss eines konkreten Kaufvertrags erbracht werden. Da die Vergütung erfolgsabhängig ist, trägt der Makler das Risiko, bei ausbleibendem Vertragsschluss trotz Aufwand keine Käuferprovision zu erhalten.

Kostenverteilung im Markt

Die Verteilung der Provisionslast zwischen Käufer und Verkäufer hat direkte Auswirkungen auf die Marktstruktur und die Preisbildung. Trägt der Käufer einen erheblichen Anteil an der Gesamtprovision, erhöht dies seine Erwerbsnebenkosten. Diese Kosten müssen bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden und können die maximale Kaufpreisbereitschaft senken. In Märkten mit hoher Käuferprovision werden Verkäufer mitunter niedrigere Kaufpreise akzeptieren müssen, um eine ausreichende Nachfrage sicherzustellen.

Umgekehrt kann eine Regelung, nach der die Käuferprovision begrenzt oder auf den Verkäufer verlagert wird, zu höheren nominalen Kaufpreisen führen, da Verkäufer ihre Gesamtkosten in den Preis einpreisen. Aus ökonomischer Sicht handelt es sich bei der Käuferprovision daher um einen Faktor, der die Verteilung, nicht aber notwendigerweise die Gesamthöhe der Transaktionskosten bestimmt. Gleichwohl beeinflusst die Art der Kostenverteilung das Verhalten der Marktteilnehmer und die Transparenz des Marktes.

Anreizwirkungen und Interessenkonflikte

Die Käuferprovision schafft Anreize, die sowohl positive als auch problematische Effekte haben können. Positiv ist, dass der Makler ein Interesse daran hat, passende Objekte zu finden und den Käufer durch den gesamten Prozess zu begleiten, da sein Einkommen direkt vom erfolgreichen Vertragsabschluss abhängt. Die Käuferprovision motiviert den Makler, den Kaufprozess aktiv zu betreiben und Hindernisse zu überwinden.

Gleichzeitig können Interessenkonflikte entstehen, wenn der Makler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision erhält. In solchen Fällen muss er zwischen teilweise gegenläufigen Interessen vermitteln. Der Käufer wünscht sich einen möglichst niedrigen Kaufpreis, während der Verkäufer einen möglichst hohen Preis anstrebt. Die Käuferprovision sollte deshalb in einem klaren rechtlichen und ethischen Rahmen stehen, der Transparenz, Neutralität und Fairness sicherstellt.

Berechnung und Höhe der Käuferprovision

Prozentuale Bemessung

In der Praxis wird die Käuferprovision häufig als prozentualer Anteil am Kaufpreis vereinbart. Die konkrete Höhe variiert je nach Region, Marktsegment und Art des Objekts. Üblich sind Sätze, die sich innerhalb eines marktüblichen Rahmens bewegen, wobei regionale Gepflogenheiten eine große Rolle spielen. Die Käuferprovision wird in der Regel auf den im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreis bezogen und versteht sich häufig zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die prozentuale Bemessung hat den Vorteil, dass sie die Käuferprovision automatisch an die wirtschaftliche Bedeutung der Transaktion anpasst. Je höher der Kaufpreis, desto höher die absolute Käuferprovision. Kritiker bemängeln jedoch, dass damit ein Anreiz geschaffen wird, eher höhere als niedrigere Kaufpreise zu akzeptieren, da die Provision mitsteigt. Befürworter argumentieren, dass sich in wettbewerbsintensiven Märkten die Provisionssätze ohnehin an den Erwartungen der Marktteilnehmer orientieren.

Festprovisionen und alternative Modelle

Neben der klassischen prozentualen Käuferprovision existieren alternative Vergütungsmodelle. Dazu gehören

  • Festprovisionen in Form eines pauschalen Betrags
  • Staffelprovisionen, bei denen unterschiedliche Preissegmente verschieden vergütet werden
  • Kombinationsmodelle aus Grundhonorar und erfolgsabhängigem Anteil

Diese Modelle sollen eine stärkere Kostenkontrolle für den Käufer ermöglichen und können insbesondere bei höherpreisigen Objekten attraktiv sein. Eine pauschale Käuferprovision entkoppelt die Vergütung von kleineren Schwankungen im Kaufpreis und kann so den Eindruck von Neutralität stärken. Allerdings muss auch hier klar geregelt sein, welche Leistungen von der Käuferprovision erfasst sind und welche Zusatzleistungen gegebenenfalls gesondert abgerechnet werden.

Einflussfaktoren auf die Provisionshöhe

Die konkrete Höhe der Käuferprovision wird von mehreren Faktoren beeinflusst:

  • Marktlage In Märkten mit hoher Nachfrage und geringem Angebot kann die Verhandlungsmacht der Makler größer sein, was tendenziell zu stabilen oder höheren Provisionssätzen führt.
  • Objektart Komplexe Gewerbeobjekte oder Spezialimmobilien erfordern oft einen höheren Beratungsaufwand, was sich in der Käuferprovision widerspiegeln kann.
  • Leistungsumfang Umfassende Servicepakete, etwa detaillierte Marktanalysen, Begleitung bei Finanzierungsfragen oder After Sales Betreuung, können eine höhere Käuferprovision rechtfertigen.
  • Wettbewerbssituation In Regionen mit vielen Maklern und hoher Konkurrenz können Käufer günstigere Konditionen aushandeln oder zwischen Modellen wählen.

Die Käuferprovision ist damit nicht starr, sondern das Ergebnis von Marktmechanismen und individueller Vertragsgestaltung. Eine sorgfältige Prüfung des Provisionsmodells gehört zu den zentralen Aufgaben eines Käufers, der die Gesamtkosten seiner Transaktion realistisch einschätzen möchte.

Praktische Aspekte für Käufer

Vertragsprüfung und Verhandlung

Vor Unterzeichnung eines Maklervertrags sollte der Käufer die Vereinbarung zur Käuferprovision genau prüfen. Entscheidend sind unter anderem

  • Höhe der Käuferprovision in Prozent oder als Festbetrag
  • Berechnungsgrundlage, insbesondere Einbeziehung von Nebenleistungen
  • Fälligkeit der Zahlung
  • Regelungen zu Rückabwicklung oder Scheitern des Vertrags

In vielen Fällen besteht Verhandlungsspielraum. Käufer können versuchen, die Käuferprovision zu senken, ein alternatives Vergütungsmodell zu vereinbaren oder zusätzliche Leistungen ohne Erhöhung der Provision zu erhalten. Eine offene Kommunikation mit dem Makler ist hierbei wesentlich, da die Käuferprovision nicht nur eine Kostenposition darstellt, sondern auch die Grundlage für die Qualität und Intensität der Betreuung bildet.

Finanzierungsplanung

Die Käuferprovision ist Teil der Erwerbsnebenkosten und sollte in der Finanzierungsplanung frühzeitig berücksichtigt werden. Sie erhöht den Kapitalbedarf des Käufers und kann die maximal mögliche Kaufpreisspanne beeinflussen. Banken berücksichtigen die Käuferprovision unterschiedlich. Teilweise wird sie in die Gesamtfinanzierung einbezogen, teilweise muss sie aus Eigenmitteln bestritten werden.

Eine sorgfältige Kalkulation der Käuferprovision hilft, Finanzierungsengpässe zu vermeiden. Käufer sollten darauf achten, ob die Käuferprovision zusätzlich zum Kaufpreis oder als Teil eines Gesamtpakets ausgewiesen wird. Eine klare Trennung erleichtert die Vergleichbarkeit verschiedener Angebote und verhindert, dass die tatsächliche Kostenbelastung unterschätzt wird.

Bewertung des Nutzen Kosten Verhältnisses

Die Beurteilung, ob eine Käuferprovision angemessen ist, hängt vom wahrgenommenen Nutzen der Maklerleistung ab. Käufer sollten sich fragen, inwieweit der Makler

  • Zugang zu Objekten bietet, die sonst schwer auffindbar wären
  • fachliche Expertise in Markt und Bewertung einbringt
  • Verhandlungen professionell führt
  • rechtliche und organisatorische Risiken reduziert

Eine gut eingesetzte Käuferprovision kann dazu beitragen, Fehlentscheidungen zu vermeiden, bessere Konditionen zu erzielen und den gesamten Kaufprozess effizienter zu gestalten. Der monetäre Aufwand wird dann durch Zeitersparnis, Sicherheit und Qualität der Entscheidung kompensiert.

Rolle in verschiedenen Marktsegmenten

Wohnimmobilien

Im Bereich der Wohnimmobilien ist die Käuferprovision besonders verbreitet und stark reguliert. Sie betrifft sowohl den Erwerb von Eigentumswohnungen als auch von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern. Da hier häufig Privatpersonen als Käufer auftreten, steht der Verbraucherschutz im Vordergrund. Die Käuferprovision muss klar ausgewiesen, verständlich erläutert und in einem ausgewogenen Verhältnis zur Leistung stehen.

In vielen Ländern haben gesetzliche Reformen dazu geführt, dass die Kosten der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer gerechter verteilt werden sollen. Die Käuferprovision ist dabei ein zentrales Instrument, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten. Gleichzeitig bleibt sie ein wichtiges Entgelt, das die professionelle Vermittlung von Wohnraum erst ermöglicht.

Gewerbeimmobilien

Bei Gewerbeimmobilien ist die Käuferprovision häufig individuell ausgestaltet und unterliegt stärker der freien Verhandlung. Unternehmen als Käufer verfügen oft über eigene Fachkenntnisse oder ziehen spezialisierte Berater hinzu. Die Käuferprovision kann hier höher ausfallen, da die Objekte komplexer sind und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Transaktion größer sein können.

In diesem Segment spielt die Käuferprovision eine wichtige Rolle bei der Strukturierung von Großtransaktionen, Portfolioverkäufen und langfristigen Standortentscheidungen. Der Makler tritt oft als strategischer Partner auf, dessen Vergütung über eine reine Standardprovision hinausgehen kann. Gleichwohl bleibt die Käuferprovision ein erfolgsabhängiges Entgelt, das an den Abschluss eines konkreten Kaufvertrags geknüpft ist.

Andere Märkte und digitale Plattformen

Die Käuferprovision ist nicht auf Immobilien beschränkt. Auch in anderen Märkten, etwa beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder hochwertigen Konsumgütern, kann eine Käuferprovision vereinbart werden. Mit dem Aufkommen digitaler Plattformen haben sich neue Vermittlungsformen entwickelt. Online Marktplätze, Vergleichsportale oder spezialisierte Plattformen können ebenfalls eine Art Käuferprovision erheben, etwa in Form von Servicegebühren oder Transaktionsentgelten.

In diesen digitalen Kontexten wird die Käuferprovision häufig automatisiert berechnet und transparent im Bestellprozess ausgewiesen. Die Grundlogik bleibt jedoch dieselbe die Käuferprovision ist das Entgelt für eine Vermittlungs oder Nachweistätigkeit, die den Käufer in die Lage versetzt, einen informierten und effizienten Kaufabschluss zu tätigen.

Rechtspolitische und gesellschaftliche Diskussion

Debatte um Kostenverteilung

Die Käuferprovision steht immer wieder im Zentrum rechtspolitischer Diskussionen. Kritiker argumentieren, dass eine hohe Käuferprovision insbesondere für private Käufer eine Belastung darstellt und den Zugang zu Wohneigentum erschwert. Sie plädieren für Modelle, in denen der Verkäufer einen größeren Anteil der Provision übernimmt oder die Käuferprovision gesetzlich begrenzt wird.

Befürworter einer flexiblen Gestaltung betonen, dass die Käuferprovision Ausdruck der Vertragsfreiheit ist und es den Marktteilnehmern ermöglichen sollte, die für sie passende Kostenverteilung zu wählen. Eine starre Regulierung könne den Wettbewerb einschränken, Innovationen behindern und zu versteckten Kostenverschiebungen führen. Die Käuferprovision bleibt damit ein Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Vertragsautonomie.

Transparenz und Verbraucherschutz

Gesellschaftlich wird zunehmend Wert auf Transparenz und Verständlichkeit gelegt. Die Käuferprovision muss so kommuniziert werden, dass auch rechtlich und wirtschaftlich weniger versierte Käufer die Tragweite der Vereinbarung erkennen. Dies betrifft nicht nur die Höhe der Käuferprovision, sondern auch die Frage, welche Leistungen konkret erbracht werden und wie sich die Provision im Verhältnis zum Gesamtpreis darstellt.

Die Käuferprovision ist dann sachgerecht, wenn sie für den Käufer nachvollziehbar, verhandelbar und an eine klar definierte Gegenleistung geknüpft ist.

Eine solche Sichtweise betont, dass die Käuferprovision nicht nur als Kostenfaktor, sondern als Bestandteil eines transparenten und fairen Vertragsverhältnisses zu verstehen ist.

Zusammenfassung und Einordnung

Die Käuferprovision ist ein zentrales Element des Maklerwesens und spielt insbesondere beim Erwerb von Immobilien eine herausragende Rolle. Sie bezeichnet die Vergütung, die ein Käufer an einen Vermittler zahlt, wenn dieser durch Nachweis oder Vermittlung zum Abschluss eines Kaufvertrags beigetragen hat. Die Käuferprovision basiert auf einem Maklervertrag, ist in ihrer Höhe und Ausgestaltung verhandelbar und unterliegt rechtlichen Rahmenbedingungen, die Transparenz und Fairness gewährleisten sollen.

Wirtschaftlich betrachtet verteilt die Käuferprovision die Transaktionskosten zwischen den Beteiligten und beeinflusst damit Kaufentscheidungen, Preisbildung und Marktstruktur. Sie honoriert die fachliche und organisatorische Leistung des Maklers, schafft aber auch Anreiz und Interessenkonflikte, die durch klare Regeln und offene Kommunikation ausbalanciert werden müssen. Für Käufer ist es wesentlich, die Käuferprovision als integralen Bestandteil der Gesamtkosten zu verstehen, sie in die Finanzierungsplanung einzubeziehen und das Nutzen Kosten Verhältnis der Maklerleistung kritisch zu prüfen.

In einer zunehmend komplexen und regulierten Marktumgebung bleibt die Käuferprovision ein Instrument, das sowohl Gestaltungsfreiheit als auch Verantwortungsbewusstsein erfordert. Sie ist weder per se vorteilhaft noch nachteilig, sondern gewinnt ihre Bedeutung aus der konkreten Ausgestaltung und Anwendung im Einzelfall. Wer die Funktionsweise, die rechtlichen Grundlagen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Käuferprovision kennt, kann fundierte Entscheidungen treffen und die eigenen Interessen im Rahmen von Verhandlungen sachgerecht vertreten. Damit trägt ein reflektierter Umgang mit der Käuferprovision dazu bei, dass Vermittlungsleistungen transparent, effizient und im Einklang mit den Erwartungen aller Beteiligten erbracht werden.

Häufige Fragen zu „Käuferprovision“

Die Käuferprovision ist ein Honorar, das der Käufer einer Immobilie an den Makler zahlt. Sie wird fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein Kaufvertrag zustande kommt. Die Höhe wird im Maklervertrag oder im Exposé festgelegt und ist in der Regel ein Prozentsatz vom Kaufpreis.

Üblich sind je nach Region und Markt zwischen etwa drei und sieben Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Die genaue Höhe hängt von der Vereinbarung mit dem Makler, der Lage der Immobilie und den regionalen Gepflogenheiten ab. Sie sollte immer vor Besichtigungen transparent genannt werden.

Die Käuferprovision zahlt grundsätzlich der Käufer, wenn er einen Maklervertrag abgeschlossen hat und der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. In vielen Fällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten, etwa bei Wohnimmobilien. Fällig wird die Provision meist nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.

Die Käuferprovision ist grundsätzlich verhandelbar, da es keine gesetzlich festen Sätze gibt. Sie können vor Vertragsabschluss mit dem Makler über die Höhe sprechen oder nach Objekten suchen, bei denen keine oder nur eine geringe Käuferprovision anfällt. Wichtig ist, alle Absprachen schriftlich festzuhalten.

Kommt kein notarieller Kaufvertrag zustande, ist in der Regel auch keine Käuferprovision zu zahlen. Die Provision entsteht nur, wenn der Makler nachweislich den erfolgreichen Abschluss des Kaufvertrags vermittelt hat. Ausnahmen können gelten, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

Kersten Streit, Leitung Immobilienvermittlung, Immobilien Experten
Ich freue mich auf Ihren Anruf
Ihr Kersten Streit
Immobilien Experten
Schreiben Sie uns

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Käuferprovision weiter.