Immobilienwertermittlungsverordnung
Inhaltsverzeichnis
Die Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine zentrale Rechtsverordnung des deutschen Immobilienbewertungsrechts und regelt die methodischen Grundlagen für die Ermittlung von Verkehrswerten und anderen Wertarten von Grundstücken und Gebäuden. Sie dient als verbindlicher Rahmen für Sachverständige, Gutachterausschüsse, Gerichte, Kreditinstitute und weitere Akteure, die Immobilienwerte nachvollziehbar, transparent und rechtssicher bestimmen müssen.
Begriff und rechtliche Einordnung
Unter der Immobilienwertermittlungsverordnung versteht man eine bundesrechtliche Verordnung, die auf Grundlage des Baugesetzbuches erlassen wird und die Einzelheiten der Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für Rechte an Grundstücken normiert. Sie konkretisiert die im Gesetz nur allgemein umrissenen Bewertungsgrundsätze und sorgt dafür, dass die Wertermittlung von Immobilien nicht beliebig erfolgt, sondern nach einheitlichen und fachlich begründeten Kriterien.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung ist damit ein zentrales Bindeglied zwischen gesetzlicher Rahmensetzung und praktischer Sachverständigentätigkeit. Sie definiert Begriffe, legt Bewertungsverfahren fest, strukturiert die Ermittlung von Daten und stellt sicher, dass die Wertermittlung auf einem nachvollziehbaren und reproduzierbaren methodischen Fundament steht.
Zweck und Zielsetzung
Der Hauptzweck der Immobilienwertermittlungsverordnung liegt in der Herstellung von Transparenz und Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Immobilienbewertungen. Werte, die etwa in Gerichtsverfahren, bei Enteignungen, bei der Beleihung von Immobilien oder bei steuerlichen Bewertungen benötigt werden, sollen nicht nur sachgerecht, sondern auch in sich konsistent und für Dritte nachvollziehbar sein.
- Sicherung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe im gesamten Bundesgebiet
- Schaffung eines rechtlich verlässlichen Rahmens für Sachverständigengutachten
- Stärkung des Vertrauens in ermittelte Verkehrswerte von Grundstücken
- Förderung eines funktionierenden und fairen Immobilienmarktes
Die Immobilienwertermittlungsverordnung wirkt damit zugleich ordnend und stabilisierend auf den Immobilienmarkt, indem sie die Grundlage für objektivierte Wertfeststellungen legt, die unabhängig von kurzfristigen Marktschwankungen und subjektiven Einschätzungen nachvollzogen werden können.
Geltungsbereich und Anwendungsbereich
Die Immobilienwertermittlungsverordnung gilt für die Ermittlung von Verkehrswerten und anderen Wertarten von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie bestimmten Rechten und Lasten, die mit Grundstücken verbunden sind. Sie richtet sich an alle Stellen, die nach öffentlichem Recht mit der Bewertung von Immobilien befasst sind, insbesondere an Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, an Behörden, Gerichte und öffentlich bestellte Sachverständige.
Adressaten der Verordnung
- Gutachterausschüsse nutzen die Immobilienwertermittlungsverordnung, um Bodenrichtwerte, sonstige Grundstücksmarktdaten und Verkehrswertgutachten auf einheitlicher Basis zu erstellen.
- Behörden greifen auf die Regelungen zurück, wenn sie etwa im Rahmen von Enteignungsverfahren, städtebaulichen Maßnahmen oder steuerlichen Bewertungen Grundstückswerte benötigen.
- Gerichte verwenden die Verordnung als Maßstab zur Überprüfung von Gutachten und zur eigenen rechtlichen Beurteilung von Immobilienwerten.
- Sachverständige stützen ihre Gutachten auf die in der Verordnung vorgegebenen Verfahren und Begriffe, um fachlich anerkannte und rechtlich belastbare Bewertungen vorzunehmen.
Sachlicher Geltungsbereich
Die Immobilienwertermittlungsverordnung findet Anwendung auf
- unbebaute Grundstücke
- bebaute Grundstücke mit Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung oder gemischter Nutzung
- Erbbaurechte und andere grundstücksgleiche Rechte
- grundstücksbezogene Rechte und Lasten wie Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten oder Reallasten, soweit sie wertrelevant sind
Die Verordnung ist nicht auf einzelne Marktsegmente beschränkt, sondern erfasst das gesamte Spektrum der Immobilienarten und Nutzungsformen, von Einfamilienhäusern über Bürogebäude bis hin zu Sonderimmobilien, soweit deren Bewertung im Rahmen des geregelten Systems möglich ist.
Zentrale Begriffe der Immobilienwertermittlungsverordnung
Die Immobilienwertermittlungsverordnung enthält eine Reihe von grundlegenden Definitionen, die für das Verständnis der Wertermittlung unverzichtbar sind. Sie dienen dazu, einen gemeinsamen fachlichen Sprachgebrauch sicherzustellen und Missverständnisse zu vermeiden.
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der zentrale Bewertungsbegriff. Er bezeichnet den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks sowie nach der sonstigen Beschaffenheit und Lage zu erzielen wäre. Besondere oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht.
Der Verkehrswert stellt damit den objektivierten Marktwert dar, der sich bei einem freien Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage unter normalen Umständen ergeben würde.
Marktwertorientierung
Die Immobilienwertermittlungsverordnung ist auf eine marktorientierte Wertermittlung ausgerichtet. Das bedeutet, dass alle Bewertungsverfahren und Parameter so gestaltet sind, dass sie die tatsächlichen Marktverhältnisse abbilden. Marktanpassungsfaktoren, Liegenschaftszinssätze, Bodenrichtwerte und Vergleichsfaktoren werden auf Grundlage realer Kaufpreissammlungen und empirischer Auswertungen herangezogen.
Bodenrichtwerte und sonstige Grundstücksmarktdaten
Ein zentrales Element ist die Verwendung von Bodenrichtwerten und weiteren Grundstücksmarktdaten, die von den Gutachterausschüssen erhoben werden. Dazu zählen insbesondere
- Bodenrichtwerte für unterschiedliche Lagen und Nutzungen
- Liegenschaftszinssätze für verschiedene Objektarten
- Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke
- Indexreihen zur zeitlichen Anpassung von Kaufpreisen
Die Immobilienwertermittlungsverordnung betont die Bedeutung dieser Marktdaten als Grundlage für eine realitätsnahe und gleichzeitig standardisierte Wertermittlung.
Bewertungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung
Die Verordnung normiert mehrere anerkannte Bewertungsverfahren, die je nach Objektart, Nutzungsstruktur und Datenlage anzuwenden sind. Sie schreibt nicht in jedem Einzelfall ein bestimmtes Verfahren zwingend vor, legt jedoch fest, welche Verfahren als fachlich anerkannt gelten und wie sie methodisch auszugestalten sind.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren basiert auf dem Vergleich des zu bewertenden Grundstücks mit tatsächlich am Markt gehandelten, hinreichend ähnlichen Objekten. Es wird vor allem bei Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken eingesetzt, sofern ausreichend geeignete Vergleichspreise vorliegen.
- Ermittlung geeigneter Vergleichsobjekte
- Anpassung der Vergleichspreise an Unterschiede in Lage, Größe, Nutzung und Zustand
- Herleitung eines marktgerechten Vergleichswertes
Die Immobilienwertermittlungsverordnung beschreibt, wie Vergleichsfaktoren anzuwenden sind und wie Abweichungen systematisch zu berücksichtigen sind, um einen sachgerechten und nachvollziehbaren Vergleichswert zu erhalten.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren dient der Bewertung von Objekten, bei denen die Erzielung von Erträgen aus Vermietung oder Verpachtung im Vordergrund steht. Typische Anwendungsfälle sind Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Einzelhandelsimmobilien oder gemischt genutzte Objekte.
Das Verfahren gliedert sich im Kern in zwei Komponenten
- Ermittlung des Bodenwerts
- Ermittlung des Gebäudewerts auf Basis der nachhaltig erzielbaren Erträge
Die Immobilienwertermittlungsverordnung regelt, wie die nachhaltig erzielbaren Mieten zu bestimmen sind, wie Bewirtschaftungskosten anzusetzen sind und wie der Liegenschaftszinssatz zur Kapitalisierung der Reinerträge zu verwenden ist. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung von marktüblichen Erträgen und außergewöhnlichen oder nur vorübergehenden Einnahmen.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren orientiert sich an den Herstellungskosten der baulichen Anlagen unter Berücksichtigung von Alterswertminderungen und sonstigen Wertbeeinflussungen. Es wird häufig bei eigengenutzten Einfamilienhäusern, besonderen Objekten mit geringer Vergleichbarkeit oder bei speziellen Nutzungen eingesetzt, bei denen die Ertragsorientierung nicht im Vordergrund steht.
- Bestimmung des Bodenwertes
- Berechnung der Regelherstellungskosten für Gebäude und Außenanlagen
- Berücksichtigung von Alterswertminderung und besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen
Die Immobilienwertermittlungsverordnung legt fest, wie Sachwertfaktoren zur Marktanpassung des rein rechnerischen Sachwertes einzusetzen sind, damit der Endwert den tatsächlichen Marktverhältnissen entspricht.
Sonderfälle und ergänzende Methoden
Neben den drei Hauptverfahren erkennt die Immobilienwertermittlungsverordnung ergänzende Methoden und Sonderansätze an, etwa
- Residualwertberechnungen bei Projektentwicklungen
- Bewertungen von Erbbaurechten und Rechten an Grundstücken
- Bewertungen von baurechtlichen Entwicklungsoptionen
Diese Ansätze werden in den Rahmen der allgemeinen Bewertungsgrundsätze eingebettet, um sicherzustellen, dass auch komplexe oder atypische Fälle nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien behandelt werden.
Grundsätze der Wertermittlung
Die Immobilienwertermittlungsverordnung beruht auf mehreren leitenden Grundsätzen, die für jedes Gutachten und jede Wertableitung maßgeblich sind. Sie prägen den Charakter der Wertermittlung als objektivierte, fachlich begründete und rechtlich überprüfbare Tätigkeit.
Objektivität und Nachvollziehbarkeit
Alle Bewertungen müssen auf objektiven Kriterien beruhen und für sachkundige Dritte nachvollziehbar sein. Subjektive Einschätzungen ohne hinreichende Begründung sind zu vermeiden. Der Gutachter hat seine Annahmen, Datenquellen und Rechenschritte offenzulegen, sodass ein fachkundiger Leser den Weg vom Ausgangsdatenbestand zum ermittelten Wert lückenlos nachvollziehen kann.
Marktorientierung und Datenbasis
Die Immobilienwertermittlungsverordnung verlangt eine konsequente Marktorientierung. Das bedeutet
- Heranziehung aktueller und geeigneter Marktdaten
- Berücksichtigung der regionalen Immobilienmarktsituation
- Verwendung von Bodenrichtwerten, Liegenschaftszinssätzen und Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse
Wo Marktdaten fehlen oder nur eingeschränkt vorliegen, sind Plausibilitätsprüfungen, Schätzungen auf Basis ähnlicher Märkte und ergänzende Analysen erforderlich, um die Marktgerechtigkeit der Bewertung zu gewährleisten.
Stichtagsprinzip
Die Wertermittlung bezieht sich immer auf einen bestimmten Bewertungsstichtag. Alle rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten sowie Marktverhältnisse sind so zu berücksichtigen, wie sie zu diesem Stichtag bestanden. Nachträgliche Entwicklungen bleiben außer Betracht, auch wenn sie später bekannt werden.
Das Stichtagsprinzip stellt sicher, dass Wertfeststellungen eindeutig und rechtlich belastbar sind, da sie an einen klar definierten Zeitpunkt gebunden werden.
Datenquellen und Rolle der Gutachterausschüsse
Die Immobilienwertermittlungsverordnung misst den Gutachterausschüssen eine zentrale Rolle bei, da sie die notwendigen Marktdaten liefern, die für eine sachgerechte Wertermittlung unerlässlich sind.
Kaufpreissammlung
Gutachterausschüsse führen Kaufpreissammlungen, in denen alle notariell beurkundeten Grundstückskaufverträge eines Zuständigkeitsbereichs erfasst werden. Aus diesen Daten werden
- Bodenrichtwerte
- Liegenschaftszinssätze
- Vergleichsfaktoren
- weitere Grundstücksmarktdaten
abgeleitet. Die Immobilienwertermittlungsverordnung knüpft an diese Daten an und verlangt, dass sie bei der Wertermittlung vorrangig zu berücksichtigen sind, sofern sie für den jeweiligen Bewertungsfall geeignet sind.
Bedeutung für die Praxis
Ohne die durch Gutachterausschüsse bereitgestellten Daten wäre eine marktorientierte und zugleich standardisierte Wertermittlung nur schwer möglich. Die Verordnung stellt daher sicher, dass die Verbindung zwischen empirischer Marktdatenbasis und methodischer Wertermittlung eng und dauerhaft ausgestaltet ist.
Anwendungsfelder der Immobilienwertermittlungsverordnung
Die Immobilienwertermittlungsverordnung wirkt in zahlreiche Rechts- und Praxisbereiche hinein. Überall dort, wo Immobilienwerte eine rechtliche, wirtschaftliche oder steuerliche Rolle spielen, bildet sie einen maßgeblichen Bezugspunkt.
Gerichtliche Verfahren
In Zivilprozessen, familienrechtlichen Auseinandersetzungen, Zwangsversteigerungsverfahren und Enteignungsverfahren werden Verkehrswerte benötigt. Gerichte greifen bei der Beauftragung und Bewertung von Sachverständigengutachten auf die Verordnung zurück, um sicherzustellen, dass die Wertermittlung nach allgemein anerkannten Regeln erfolgt.
Kreditwirtschaft und Beleihungswertermittlung
Auch wenn für die Beleihungswertermittlung besondere Vorschriften gelten können, orientieren sich viele Kreditinstitute in der Praxis an den Grundsätzen der Immobilienwertermittlungsverordnung. Die standardisierten Verfahren und die Marktorientierung ermöglichen eine verlässliche Einschätzung der Werthaltigkeit von Sicherheiten.
Steuerliche Bewertungen
Bei der Festsetzung bestimmter Steuerarten, etwa der Grunderwerbsteuer oder der Erbschaftsteuer, können Immobilienwerte eine Rolle spielen. Die Finanzverwaltung und steuerliche Gutachter verwenden häufig die in der Verordnung beschriebenen Verfahren als fachliche Grundlage, auch wenn steuerrechtliche Sonderregelungen zu beachten sind.
Stadtentwicklung und Bodenpolitik
Im Rahmen der Stadtentwicklung, der Bodenpolitik und der Durchführung städtebaulicher Maßnahmen sind verlässliche Grundstückswerte unverzichtbar. Die Immobilienwertermittlungsverordnung liefert hier den methodischen Rahmen für Bewertungen, die etwa bei Umlegungen, Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Verträgen benötigt werden.
Systematische Struktur und Aufbau
Die Immobilienwertermittlungsverordnung ist systematisch aufgebaut und führt den Leser von allgemeinen Grundsätzen über Begriffsbestimmungen zu konkreten Verfahrensregelungen und Detailvorschriften. Sie verbindet rechtliche Anforderungen mit fachlich technischen Vorgaben und schafft so ein in sich geschlossenes Regelwerk.
Allgemeine Vorschriften
Zu Beginn werden Zweck, Geltungsbereich und grundlegende Begriffe definiert. Diese allgemeinen Vorschriften bilden das Fundament, auf dem die folgenden Verfahrensregelungen aufbauen. Hier werden auch die Grundprinzipien wie Marktorientierung, Stichtagsprinzip und Objektivität verankert.
Besondere Verfahrensregelungen
In weiteren Abschnitten werden die einzelnen Bewertungsverfahren detailliert beschrieben. Dazu gehören etwa
- Vorgaben zur Anwendung des Vergleichswertverfahrens
- Regelungen zur Ermittlung von Ertragswerten
- Methoden zur Berechnung von Sachwerten
- Vorschriften für die Behandlung von Rechten und Lasten
Jeder Abschnitt enthält sowohl begriffliche Festlegungen als auch rechnerische und methodische Vorgaben, die sicherstellen, dass die Verfahren in der Praxis einheitlich angewendet werden.
Bedeutung für Sachverständige und Ausbildung
Für Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung ist die Immobilienwertermittlungsverordnung ein unverzichtbares Referenzdokument. Sie prägt Ausbildung, Prüfungen und Fortbildung und ist zugleich tägliches Arbeitsinstrument in der Gutachtenpraxis.
Fachliche Standards
Die Verordnung definiert fachliche Mindeststandards, an denen sich Sachverständige messen lassen müssen. Wer davon abweicht, muss dies besonders begründen und nachweisen, dass die gewählte Vorgehensweise dennoch mit den Grundprinzipien der Wertermittlung vereinbar ist. Dadurch wird ein hoher Qualitätsstandard der Gutachten gesichert.
Aus- und Fortbildung
In Lehrgängen, Studiengängen und Qualifizierungsprogrammen zur Immobilienbewertung bildet die Immobilienwertermittlungsverordnung einen Kernbestandteil. Studierende und angehende Sachverständige lernen, die Begriffe, Verfahren und Rechenschritte nicht nur theoretisch zu verstehen, sondern auch praktisch anzuwenden und kritisch zu hinterfragen.
Praktische Herausforderungen und Auslegung
Obwohl die Immobilienwertermittlungsverordnung detaillierte Vorgaben enthält, bleibt in der Praxis Raum für Auslegung und fachliche Bewertung. Immobilienmärkte sind dynamisch, Objekte sind individuell, und nicht jede Besonderheit kann im Wortlaut der Verordnung vollständig abgebildet werden.
Individuelle objektspezifische Merkmale
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie außergewöhnliche bauliche Ausstattungen, spezielle technische Anlagen oder besondere rechtliche Konstellationen erfordern oft eine differenzierte Betrachtung. Sachverständige müssen diese Merkmale erkennen, bewerten und im Rahmen der vorgegebenen Verfahren sachgerecht berücksichtigen.
Datenverfügbarkeit und Datenqualität
Die Qualität einer Wertermittlung hängt wesentlich von der Verfügbarkeit und Qualität der Marktdaten ab. In Regionen mit wenigen Transaktionen oder bei sehr speziellen Immobilienarten kann es schwierig sein, ausreichende Vergleichsdaten zu finden. Die Immobilienwertermittlungsverordnung verlangt in solchen Fällen eine besonders sorgfältige Herleitung und Plausibilisierung der angesetzten Parameter.
Weiterentwicklung und Anpassungsbedarf
Die Immobilienwertermittlungsverordnung ist kein statisches Regelwerk, sondern unterliegt wie das Immobilienwesen selbst einem Wandel. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, neue Marktsegmente, technische Entwicklungen im Bauwesen und veränderte gesellschaftliche Anforderungen können Anpassungen erforderlich machen.
Einbindung neuer Bewertungsaspekte
Mit der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimarisiken gewinnen neue Bewertungsaspekte an Relevanz. Energieeffiziente Gebäude, nachhaltige Baustoffe und klimabezogene Standortfaktoren können den Marktwert von Immobilien beeinflussen. Die Verordnung muss diese Entwicklungen mittelbar berücksichtigen, indem sie die Marktorientierung stärkt und Raum für die Einbeziehung solcher Faktoren lässt, soweit sie bereits im Marktverhalten sichtbar werden.
Digitalisierung und Datenanalyse
Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten der Datenerhebung und Datenanalyse. Automatisierte Bewertungsmodelle, umfangreiche Datenbanken und geografische Informationssysteme können die Arbeit der Sachverständigen unterstützen. Die Immobilienwertermittlungsverordnung bleibt dabei der methodische Rahmen, der sicherstellt, dass auch bei Einsatz moderner Technologien die Grundsätze der Nachvollziehbarkeit, Objektivität und Marktorientierung gewahrt bleiben.
Bedeutung für den Immobilienmarkt
Die Immobilienwertermittlungsverordnung hat eine weitreichende Bedeutung für das Funktionieren des Immobilienmarktes. Sie trägt dazu bei, Informationsasymmetrien zu verringern und eine gemeinsame Bewertungsbasis zu schaffen, auf der Marktteilnehmer fundierte Entscheidungen treffen können.
Vertrauen und Markttransparenz
Indem sie einheitliche und überprüfbare Bewertungsstandards etabliert, stärkt die Verordnung das Vertrauen in die Ergebnisse von Immobilienbewertungen. Käufer, Verkäufer, Investoren und Kreditgeber können sich eher auf Gutachten verlassen, wenn sie wissen, dass diese nach klaren und allgemein anerkannten Regeln erstellt wurden.
Risiko- und Konfliktminimierung
Transparente und nachvollziehbare Bewertungen helfen, Konflikte über Immobilienwerte zu vermeiden oder zu entschärfen. Wo dennoch Streit entsteht, bietet die Immobilienwertermittlungsverordnung einen objektiven Maßstab, an dem unterschiedliche Wertvorstellungen gemessen und überprüft werden können. Dies erleichtert sowohl außergerichtliche Einigungen als auch gerichtliche Entscheidungen.
Zusammenfassende Einordnung
Die Immobilienwertermittlungsverordnung ist ein zentrales Instrument der deutschen Immobilienbewertung. Sie verbindet rechtliche Anforderungen mit fachlichen Standards und schafft ein kohärentes System zur Ermittlung von Verkehrswerten und anderen Wertarten. Durch die Festlegung von Begriffen, Verfahren und Datenanforderungen sorgt sie für Einheitlichkeit, Transparenz und Marktorientierung in einem Bereich, der für Wirtschaft, Gesellschaft und öffentliche Hand von erheblicher Bedeutung ist.
Für Sachverständige, Gutachterausschüsse, Gerichte und Behörden bildet die Immobilienwertermittlungsverordnung die maßgebliche Grundlage ihrer Bewertungstätigkeit. Sie trägt dazu bei, dass Immobilienwerte nicht nur rechnerisch hergeleitet, sondern auch fachlich begründet und rechtlich überprüfbar sind. In einer Immobilienwirtschaft, die von hohen Vermögenswerten, langfristigen Investitionsentscheidungen und vielfältigen rechtlichen Bezügen geprägt ist, stellt die Verordnung damit ein unverzichtbares Regelwerk dar, das die Qualität, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von Wertermittlungen dauerhaft sichert.
Häufige Fragen zu „Immobilienwertermittlungsverordnung“
Die Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine deutsche Verordnung, die regelt, wie der Wert von Grundstücken und Gebäuden rechtlich korrekt ermittelt werden soll. Sie legt fest, welche Verfahren und Berechnungsgrundlagen Gutachter und Sachverständige verwenden müssen, damit Bewertungen vergleichbar und nachvollziehbar sind.
Die Verordnung spielt eine Rolle, wenn Immobilien gekauft, verkauft, beliehen oder vererbt werden und ein offizieller Verkehrswert benötigt wird. Banken, Gerichte und Behörden stützen sich bei ihren Entscheidungen auf Gutachten, die nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung erstellt wurden.
Vor allem öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Gutachterausschüsse sowie Gutachter, die für Gerichte oder Behörden arbeiten, müssen sich an die Verordnung halten. Auch viele private Gutachter orientieren sich daran, um rechtssichere und anerkannte Wertermittlungen zu erstellen.
Die Verordnung beschreibt unter anderem das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Je nach Art der Immobilie etwa Einfamilienhaus, Mietshaus oder Gewerbeobjekt wird das passende Verfahren oder eine Kombination daraus angewendet.
Wenn ein Gutachten nach der Immobilienwertermittlungsverordnung erstellt wurde, haben Sie eine objektive und nachvollziehbare Grundlage für Preisverhandlungen. Das schützt vor unrealistisch hohen oder zu niedrigen Preisvorstellungen und kann im Streitfall vor Gericht von großer Bedeutung sein.

