Güterstandsschaukel
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Die Güterstandsschaukel ist ein juristischer Fachbegriff aus dem deutschen Familien und Erbrecht, der eine gezielte Abfolge von Änderungen des ehelichen Güterstandes beschreibt, um Vermögen zwischen Ehegatten zu übertragen und dabei insbesondere erbschaftsteuerliche und schenkungsteuerliche Effekte zu gestalten. Im Kern nutzt die Güterstandsschaukel die gesetzlichen Folgen des Wechsels von einem Güterstand in einen anderen, vor allem die Beendigung der Zugewinngemeinschaft und den dabei entstehenden Zugewinnausgleichsanspruch, um Vermögensverschiebungen rechtlich zulässig und steuerlich optimiert vorzunehmen.
Begriffsbestimmung und rechtliche Einordnung
Unter dem Begriff Güterstandsschaukel versteht man ein geplantes Hin und Her wechseln zwischen verschiedenen ehelichen Güterständen, typischerweise zwischen Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung oder zwischen gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Güterständen. Die Güterstandsschaukel ist kein eigener Güterstand, sondern eine Gestaltungsstrategie, die sich der in den gesetzlichen Regelungen angelegten Rechtsfolgen bedient. Sie setzt zwingend einen notariell beurkundeten Ehevertrag oder eine entsprechende Änderungsvereinbarung voraus.
Die Güterstandsschaukel bewegt sich im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere der Vorschriften über den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch die Beendigung der Zugewinngemeinschaft entsteht ein Anspruch des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten auf Ausgleich des während der Ehe erzielten Zugewinns. Dieser Ausgleichsanspruch kann gezielt genutzt werden, um Vermögen steuerlich begünstigt zu übertragen. In vielen Fällen wird die Güterstandsschaukel zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge, zur Vermögensbündelung oder zur Reduzierung künftiger Erbschaftsteuerbelastungen eingesetzt.
Historische Entwicklung und begriffliche Herkunft
Die Güterstandsschaukel hat sich nicht durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, sondern durch Praxis und Rechtswissenschaft herausgebildet. Der Begriff wurde von Beratern und Fachautoren geprägt, um die wiederholte Änderung des Güterstandes in einem Bild zu veranschaulichen. Die Ehegatten schaukeln bildlich gesprochen von einem Güterstand zum anderen und gegebenenfalls wieder zurück, um die gewünschten Rechtsfolgen zu erreichen.
Mit der zunehmenden Bedeutung von Vermögens und Unternehmensnachfolgeplanungen gewann die Güterstandsschaukel in der Beratungspraxis an Relevanz. Gerichte und Finanzverwaltung mussten sich deshalb mit der Frage auseinandersetzen, ob die Güterstandsschaukel als zulässige Steuergestaltung oder als unzulässiger Gestaltungsmissbrauch zu bewerten ist. Die Diskussion führte zu einer differenzierten Betrachtung, die heute den rechtlichen Rahmen für die Anwendung der Güterstandsschaukel bildet.
Rechtliche Grundlagen der Güterstandsschaukel
Zugewinngemeinschaft und Zugewinnausgleich
Die Güterstandsschaukel baut in der Regel auf der Zugewinngemeinschaft als gesetzlichem Regelfall der Ehe auf. In diesem System bleiben die Vermögensmassen der Ehegatten getrennt, jedoch wird der während der Ehezeit erzielte Vermögenszuwachs am Ende ausgeglichen. Beendet man die Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag oder Scheidung, entsteht ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Die Güterstandsschaukel setzt genau an diesem Punkt an, denn der Ausgleichsanspruch kann zu erheblichen Vermögensverschiebungen führen.
Wird durch Ehevertrag der Güterstand geändert, gilt die Zugewinngemeinschaft als beendet. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte kann dann einen Ausgleich verlangen, der in Geld oder durch Übertragung von Vermögensgegenständen erfolgen kann. Die Güterstandsschaukel nutzt diese gesetzlich vorgesehene Vermögensverschiebung, um Vermögen auf einen Ehegatten zu konzentrieren oder um Freibeträge im Erbschaftsteuerrecht besser auszuschöpfen.
Gütertrennung und modifizierte Zugewinngemeinschaft
Die Güterstandsschaukel wird häufig so gestaltet, dass die Ehegatten zunächst von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung wechseln und zu einem späteren Zeitpunkt wieder in eine Zugewinngemeinschaft oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zurückkehren. Der erste Wechsel löst den Zugewinnausgleich aus, der zweite Wechsel dient der erneuten Begründung eines Güterstandes, der für die weitere Vermögensplanung geeignet ist. Die Güterstandsschaukel ist deshalb immer ein mehrstufiger Vorgang und keine einmalige Maßnahme.
In der Praxis werden oft modifizierte Formen der Zugewinngemeinschaft gewählt, um bestimmte Vermögenswerte, etwa Unternehmensanteile, ganz oder teilweise vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Dadurch lässt sich die Güterstandsschaukel gezielt auf bestimmte Vermögensbereiche konzentrieren. Die Flexibilität dieser Gestaltungsmöglichkeit macht die Güterstandsschaukel zu einem wichtigen Instrument der individuellen Vermögensplanung.
Typischer Ablauf einer Güterstandsschaukel
Schritt 1: Analyse der Vermögens und Familienverhältnisse
Vor jeder Güterstandsschaukel steht eine umfassende Bestandsaufnahme. Berater prüfen die Vermögensstruktur, die familiären Beziehungen, bestehende Erb und Pflichtteilsansprüche sowie die steuerlichen Rahmenbedingungen. Nur wenn klar ist, welche Ziele verfolgt werden, kann die Güterstandsschaukel sinnvoll eingesetzt werden.
- Ermittlung der Vermögenswerte beider Ehegatten
- Bewertung von Immobilien, Unternehmensanteilen und Kapitalanlagen
- Prüfung bestehender Testamente und Erbverträge
- Analyse der steuerlichen Situation und Freibeträge
Die Güterstandsschaukel eignet sich vor allem, wenn ein Ehegatte deutlich vermögender ist als der andere und wenn langfristig eine Übertragung dieses Vermögens auf Kinder oder andere Erben geplant ist. In solchen Konstellationen kann die Güterstandsschaukel helfen, die steuerliche Belastung zu verringern und die Versorgung des weniger vermögenden Ehegatten zu sichern.
Schritt 2: Notarieller Ehevertrag zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft
Die eigentliche Güterstandsschaukel beginnt mit einem notariellen Vertrag, in dem die Ehegatten die Zugewinngemeinschaft aufheben und etwa Gütertrennung vereinbaren. Dieser Schritt löst die Beendigung des bisherigen Güterstandes aus. Der Stichtag der Beendigung ist für die Berechnung des Zugewinnausgleichs maßgeblich. Ohne notarielle Beurkundung ist eine Güterstandsschaukel rechtlich nicht möglich, da die Änderung des Güterstandes nur in dieser Form wirksam vereinbart werden kann.
Der Notar hat die Pflicht, beide Ehegatten über die rechtlichen Folgen aufzuklären. Dies umfasst die Darstellung des entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs und der möglichen steuerlichen Konsequenzen. Die Güterstandsschaukel setzt deshalb ein hohes Maß an Transparenz und Zustimmung beider Ehegatten voraus.
Schritt 3: Berechnung und Erfüllung des Zugewinnausgleichs
Nach der Beendigung der Zugewinngemeinschaft wird der Zugewinn beider Ehegatten ermittelt. Derjenige, der den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen den Ausgleich. Die Güterstandsschaukel nutzt diesen Ausgleichsanspruch, indem Vermögen auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten übertragen wird. Dies kann in Form von Geld, Immobilien oder Unternehmensanteilen geschehen.
In steuerlicher Hinsicht wird die Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs in vielen Fällen nicht wie eine Schenkung behandelt, sondern als Ausgleich einer gesetzlichen Forderung. Die Güterstandsschaukel kann daher dazu führen, dass erhebliche Vermögenswerte ohne oder mit deutlich reduzierter Schenkungsteuer übertragen werden. Dieser Effekt ist ein wesentlicher Beweggrund für den Einsatz der Güterstandsschaukel in der Praxis.
Schritt 4: Vereinbarung eines neuen Güterstandes
Nach der Abwicklung des Zugewinnausgleichs entscheiden die Ehegatten, ob sie dauerhaft in Gütertrennung verbleiben oder durch einen weiteren Ehevertrag einen neuen Güterstand begründen. Häufig wird im Rahmen der Güterstandsschaukel nach einiger Zeit wieder eine Zugewinngemeinschaft oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart. Dadurch wird die Grundlage für künftige Zugewinnausgleichsansprüche und damit für weitere Gestaltungen geschaffen.
Die Rückkehr in einen anderen Güterstand ist der zweite Teil der Güterstandsschaukel und verleiht der Gestaltung ihren bildhaften Namen. In Einzelfällen kann die Güterstandsschaukel auch mehrfach durchgeführt werden, wobei dann stets sorgfältig zu prüfen ist, ob steuerliche oder zivilrechtliche Grenzen erreicht werden.
Ziele und Einsatzbereiche der Güterstandsschaukel
Vermögensübertragung zwischen Ehegatten
Ein zentrales Ziel der Güterstandsschaukel ist die steuerlich optimierte Vermögensübertragung zwischen Ehegatten. Wenn ein Ehegatte über umfangreiches Vermögen verfügt, kann der Zugewinnausgleich genutzt werden, um dieses Vermögen teilweise auf den anderen Ehegatten zu verlagern, ohne dass eine klassische Schenkung vorliegt. Die Güterstandsschaukel ermöglicht so eine Umverteilung innerhalb der Ehe, die sowohl die wirtschaftliche Unabhängigkeit des weniger vermögenden Ehegatten stärkt als auch spätere Erbschaftsteuerbelastungen beeinflusst.
Vorbereitung der Unternehmensnachfolge
Im Bereich der Unternehmensnachfolge wird die Güterstandsschaukel häufig eingesetzt, um Unternehmensanteile oder Betriebsvermögen so zu positionieren, dass sie später steuerlich begünstigt auf die nächste Generation übertragen werden können. Durch die Güterstandsschaukel kann beispielsweise erreicht werden, dass Unternehmensanteile zunächst auf den Ehegatten übergehen, der später eine günstigere Ausgangsposition für weitere Übertragungen an Kinder oder andere Nachfolger hat.
Die Güterstandsschaukel bietet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, Freibeträge mehrfach und über mehrere Personen hinweg zu nutzen. Dadurch kann die Gesamtsteuerbelastung der Nachfolgeplanung erheblich reduziert werden. Zugleich bleibt die Kontrolle über das Unternehmen häufig innerhalb der Familie, da die Übertragungen vertraglich abgesichert und mit Stimmrechtsregelungen kombiniert werden können.
Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
Ein weiterer Einsatzbereich der Güterstandsschaukel liegt in der Gestaltung von Pflichtteilsrechten. Durch die gezielte Verschiebung von Vermögen zwischen den Ehegatten kann der Nachlass des später zuerst versterbenden Ehegatten verringert werden, was die Höhe der Pflichtteilsansprüche bestimmter Angehöriger beeinflussen kann. Die Güterstandsschaukel wird in solchen Fällen Teil einer umfassenden Nachlassplanung, die darauf abzielt, den Handlungsspielraum der Ehegatten zu erweitern.
Die rechtliche Zulässigkeit solcher Gestaltungen hängt jedoch von der konkreten Ausgestaltung ab. Die Güterstandsschaukel darf nicht allein den Zweck verfolgen, Pflichtteilsberechtigte rechtsmissbräuchlich zu benachteiligen. Vielmehr muss sie in ein Gesamtbild eingebettet sein, das auch legitime wirtschaftliche und versorgungsbezogene Ziele verfolgt.
Steuerliche Aspekte der Güterstandsschaukel
Erbschaft und Schenkungsteuer
Die steuerliche Behandlung der Güterstandsschaukel ist komplex und von erheblicher praktischer Bedeutung. Der Zugewinnausgleich, der durch die Beendigung des Güterstandes ausgelöst wird, gilt steuerlich in vielen Fällen nicht als schenkungsteuerpflichtige Zuwendung, sondern als Ausgleich einer vermögensrechtlichen Forderung. Die Güterstandsschaukel macht sich diese Einordnung zunutze, indem sie Vermögensübertragungen in den Rahmen des Zugewinnausgleichs verlagert.
Für die Erbschaftsteuer kann die Güterstandsschaukel ebenfalls vorteilhaft sein. Wenn Vermögen bereits zu Lebzeiten im Wege der Güterstandsschaukel auf den anderen Ehegatten übertragen wurde, reduziert sich das steuerpflichtige Vermögen im Nachlass des zuerst versterbenden Ehegatten. Gleichzeitig erhöhen sich die Vermögenswerte beim überlebenden Ehegatten, der seinerseits über eigene Freibeträge gegenüber den gemeinsamen Kindern verfügt. Die Güterstandsschaukel kann so dazu beitragen, das Vermögen auf mehrere steuerliche Anfallstellen zu verteilen.
Gestaltungsspielräume und Grenzen
Die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung erkennen die Güterstandsschaukel grundsätzlich als zulässiges Instrument an, sofern sie nicht ausschließlich der Steuervermeidung dient und die zivilrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Wird die Güterstandsschaukel jedoch in einer Weise eingesetzt, die keinen nachvollziehbaren wirtschaftlichen Hintergrund erkennen lässt, kann der Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs erhoben werden. In einem solchen Fall droht die steuerliche Nichtanerkennung der angestrebten Vorteile.
Die Güterstandsschaukel bewegt sich im Spannungsfeld zwischen zulässiger Steuergestaltung und möglichem Gestaltungsmissbrauch. Ihre rechtliche Akzeptanz hängt maßgeblich von der sorgfältigen Planung und der Einbettung in ein schlüssiges Gesamtkonzept ab.
Um Risiken zu vermeiden, ist es üblich, die Güterstandsschaukel mit weiteren Maßnahmen zu kombinieren, etwa mit langfristigen Nachfolgekonzepten, Versorgungsregelungen für Ehegatten und klaren testamentarischen Anordnungen. Dadurch wird deutlich, dass die Güterstandsschaukel nicht isoliert, sondern als Baustein einer umfassenden Vermögensplanung eingesetzt wird.
Voraussetzungen und formale Anforderungen
Notarielle Beurkundung
Jede Änderung des ehelichen Güterstandes erfordert eine notarielle Beurkundung. Dies gilt sowohl für den Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung als auch für die spätere Rückkehr in einen anderen Güterstand. Die Güterstandsschaukel setzt daher zwingend eine enge Zusammenarbeit mit einem Notar voraus, der die Ehegatten über die rechtlichen Folgen belehrt und die Vereinbarungen rechtssicher formuliert.
Die notarielle Form dient dem Schutz beider Ehegatten. Sie stellt sicher, dass die Tragweite der Güterstandsschaukel verstanden wird und dass keine Partei unangemessen benachteiligt wird. In der Praxis werden im Rahmen der Güterstandsschaukel häufig zusätzliche Regelungen aufgenommen, etwa zu Unterhaltsfragen, zur Absicherung im Trennungsfall oder zur Behandlung bestimmter Vermögensgegenstände.
Transparenz und Dokumentation
Die Durchführung einer Güterstandsschaukel sollte sorgfältig dokumentiert werden. Dazu gehören Berechnungen des Zugewinnausgleichs, Bewertungen von Vermögensgegenständen und schriftliche Erläuterungen der Ziele der Gestaltung. Eine umfassende Dokumentation erleichtert die spätere Nachvollziehbarkeit gegenüber Finanzbehörden und Gerichten und trägt dazu bei, die Ernsthaftigkeit und Plausibilität der Güterstandsschaukel zu belegen.
Berater empfehlen, die Beweggründe der Ehegatten in den Verträgen oder in ergänzenden Unterlagen festzuhalten. Dazu zählen etwa die Sicherung der Altersversorgung, die Vorbereitung der Unternehmensnachfolge oder die Herstellung einer ausgewogeneren Vermögensverteilung innerhalb der Ehe. Eine solche Begründung unterstützt die Einordnung der Güterstandsschaukel als legitime Ausübung der privatautonomen Gestaltungsfreiheit.
Chancen und Risiken der Güterstandsschaukel
Vorteile
- Steuerliche Optimierung: Die Güterstandsschaukel ermöglicht Vermögensübertragungen mit potenziell geringerer Steuerbelastung.
- Stärkung des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten: Durch den Zugewinnausgleich kann dessen Vermögensposition deutlich verbessert werden.
- Flexible Nachfolgeplanung: Die Güterstandsschaukel lässt sich auf individuelle Familien und Unternehmensstrukturen zuschneiden.
- Nutzung gesetzlicher Mechanismen: Die Gestaltung beruht auf ausdrücklich vorgesehenen Rechtsfolgen des Güterstandswechsels.
Nachteile und Gefahren
- Komplexität: Die Güterstandsschaukel erfordert fundierte rechtliche und steuerliche Expertise.
- Konfliktpotenzial: Ungleichgewichtige Gestaltungen können das Vertrauensverhältnis der Ehegatten belasten.
- Risiko der steuerlichen Nichtanerkennung: Bei fehlendem wirtschaftlichem Hintergrund kann ein Gestaltungsmissbrauch angenommen werden.
- Anpassungsbedarf: Änderungen der Gesetzeslage oder der persönlichen Verhältnisse können erneute Anpassungen erforderlich machen.
Die Güterstandsschaukel ist daher kein Standardinstrument für jede Ehe, sondern ein spezialisiertes Werkzeug für bestimmte Konstellationen. Sie setzt ein hohes Maß an Planung, Beratung und gegenseitigem Vertrauen voraus.
Praktische Beispiele für die Anwendung der Güterstandsschaukel
Beispiel 1: Vermögenskonzentration bei einem Ehegatten
In einer Ehe verfügt ein Ehegatte über umfangreiches Betriebs und Immobilienvermögen, während der andere Ehegatte nur geringes Vermögen besitzt. Durch eine Güterstandsschaukel wird zunächst die Zugewinngemeinschaft aufgehoben und Gütertrennung vereinbart. Der Zugewinnausgleich führt dazu, dass ein Teil des Vermögens auf den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten übertragen wird. Anschließend wird eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart, in der bestimmte Vermögenswerte vom künftigen Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Die Güterstandsschaukel bewirkt hier eine ausgewogenere Vermögensverteilung und schafft zugleich eine günstige Ausgangslage für spätere Erbfolgeregelungen.
Beispiel 2: Vorbereitung der Übergabe eines Familienunternehmens
Ein Familienunternehmen soll langfristig an die Kinder übergehen. Zuvor wird im Rahmen einer Güterstandsschaukel ein Teil der Unternehmensanteile auf den Ehegatten des Unternehmers übertragen, um die steuerlichen Freibeträge beider Elternteile gegenüber den Kindern nutzen zu können. Die Güterstandsschaukel wird dabei mit gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen kombiniert, die sicherstellen, dass die Leitung des Unternehmens weiterhin in der Familie verbleibt. In dieser Konstellation dient die Güterstandsschaukel als Bindeglied zwischen familienrechtlicher und steuerlicher Gestaltung.
Abgrenzung zu anderen Gestaltungsinstrumenten
Schenkung und vorweggenommene Erbfolge
Die Güterstandsschaukel unterscheidet sich von der klassischen Schenkung dadurch, dass die Vermögensübertragung nicht unmittelbar auf einem Schenkungsvertrag beruht, sondern auf dem gesetzlichen Anspruch aus Zugewinnausgleich. Während bei einer Schenkung regelmäßig Schenkungsteuer anfällt, kann die Güterstandsschaukel dazu führen, dass der Vermögensübergang steuerlich anders bewertet wird. Gleichwohl lassen sich Güterstandsschaukel und Schenkung kombinieren, etwa wenn nach der Vermögensverschiebung zwischen den Ehegatten weitere Übertragungen an Kinder erfolgen.
Erbvertrag und Testament
Erbverträge und Testamente regeln die Vermögensnachfolge für den Todesfall, während die Güterstandsschaukel vor allem zu Lebzeiten wirkt. Dennoch besteht eine enge Verbindung, da die durch die Güterstandsschaukel geschaffene Vermögenslage die Grundlage für die erbrechtlichen Verfügungen bildet. Eine stimmige Gesamtplanung berücksichtigt daher sowohl die lebzeitigen Gestaltungen als auch die letztwilligen Verfügungen. Die Güterstandsschaukel ist in diesem Gefüge ein dynamisches Instrument, das auf veränderte Lebenssituationen reagieren kann.
Bewertung und rechtspolitische Einordnung
Die Güterstandsschaukel steht exemplarisch für die Möglichkeiten und Grenzen privatautonomer Gestaltungen im Familien und Erbrecht. Sie zeigt, wie gesetzliche Regelungen, die ursprünglich auf Ausgleich und Gerechtigkeit innerhalb der Ehe zielen, von fachkundigen Beratern genutzt werden können, um komplexe Vermögensstrukturen zu steuern. Die kritische Diskussion um die Güterstandsschaukel dreht sich vor allem um die Frage, ob hier eine Lücke im Steuerrecht genutzt oder missbraucht wird. Befürworter betonen, dass die Güterstandsschaukel auf klaren gesetzlichen Mechanismen beruht und den Ehegatten erlaubt, ihre Vermögensverhältnisse eigenverantwortlich zu gestalten. Kritiker sehen die Gefahr, dass sehr vermögende Personen durch die Güterstandsschaukel Steuerbelastungen vermeiden, die andere Bürger zu tragen haben.
Unabhängig von dieser rechtspolitischen Bewertung hat sich die Güterstandsschaukel in der Praxis als anerkanntes Instrument etabliert. Sie wird von Fachliteratur, Rechtsprechung und Beratungspraxis differenziert behandelt und unterliegt einer fortlaufenden Weiterentwicklung. Wer die Güterstandsschaukel in Betracht zieht, sollte sich der Chancen und Risiken bewusst sein und sie nicht als isoliertes Steuerinstrument, sondern als Teil einer umfassenden, langfristig angelegten Vermögens und Nachfolgeplanung verstehen. Auf diese Weise kann die Güterstandsschaukel dazu beitragen, sowohl die wirtschaftliche Sicherheit der Ehegatten als auch die geordnete Weitergabe von Vermögen über Generationen hinweg zu gewährleisten.
Häufige Fragen zu „Güterstandsschaukel“
Die Güterstandsschaukel ist ein steuerlicher Gestaltungsweg, bei dem Ehepartner ihren Güterstand ändern, meist vom gesetzlichen Güterstand zur Gütertrennung und später wieder zurück. Durch diese gezielte Änderung können größere Vermögenswerte zwischen den Ehepartnern verschoben werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt.
Ehepaare nutzen die Güterstandsschaukel vor allem, um Vermögen steueroptimiert auf den anderen Partner zu übertragen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, um spätere Erbschaftsteuer zu senken oder Vermögen innerhalb der Familie besser zu verteilen.
In der Praxis schließen die Ehepartner zunächst einen notariellen Ehevertrag, um den bisherigen Güterstand zu beenden und etwa Gütertrennung zu vereinbaren. Mit der Beendigung des Güterstandes entsteht ein Zugewinnausgleich, der steuerlich begünstigt ist, und später kann durch einen weiteren notariellen Vertrag wieder in den alten Güterstand gewechselt werden.
Die Güterstandsschaukel ist grundsätzlich legal, wenn sie korrekt gestaltet und notariell beurkundet wird. Sie bewegt sich jedoch in einem sensiblen steuerlichen Bereich, weshalb eine sorgfältige Planung mit Fachanwalt und Steuerberater wichtig ist, damit das Finanzamt die Gestaltung anerkennt.
Sie lohnt sich meist nur für Ehepaare mit größerem Vermögen, bei denen hohe Erbschaft oder Schenkungsteuer drohen könnte. Risiken bestehen vor allem in fehlerhafter Gestaltung, möglichen steuerlichen Nachteilen oder neuen Ungleichgewichten im Vermögen, daher sollte man die persönlichen und rechtlichen Folgen genau prüfen lassen.

