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Grundbuchberichtigung

Erfahren Sie, wie Sie eine Grundbuchberichtigung rechtssicher, zügig und kosteneffizient durchführen.

Inhaltsverzeichnis

Die Grundbuchberichtigung ist ein zentraler Begriff des deutschen Grundstücksrechts und beschreibt das Verfahren, mit dem Eintragungen im Grundbuch an die tatsächliche Rechtslage angepasst werden. Sie dient der Sicherung von Rechtsklarheit und Rechtsfrieden im Grundstücksverkehr und stellt sicher, dass das Grundbuch als verlässliche Informationsquelle über Eigentumsverhältnisse und dingliche Rechte an Grundstücken genutzt werden kann. Die Grundbuchberichtigung ist damit ein rechtstechnisches Instrument, das sowohl für Eigentümer als auch für Erwerber, Gläubiger, Notare und Gerichte von erheblicher praktischer Bedeutung ist.

Begriff und rechtliche Einordnung

Unter Grundbuchberichtigung versteht man die Korrektur einer unrichtigen Grundbucheintragung, wenn der Inhalt des Grundbuchs nicht mehr mit der wirklichen Rechtslage übereinstimmt. Es handelt sich nicht um eine neue Rechtsbegründung, sondern um die Anpassung der Eintragungen an bereits bestehende Rechte. Im Zentrum steht der Grundsatz der Grundbuchrichtigkeit, der verlangt, dass das Grundbuch den tatsächlichen Rechtszustand möglichst vollständig und zutreffend widerspiegelt.

Die Grundbuchberichtigung ist rechtlich ein Verfahren vor dem Grundbuchamt, das in der Regel auf Antrag eingeleitet wird. Sie knüpft an die Vorschriften der Grundbuchordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuchs an. Mit der Grundbuchberichtigung wird also nicht ein neues Recht geschaffen, sondern ein bereits bestehendes Recht in das Grundbuch eingefügt oder ein nicht mehr bestehendes Recht gelöscht oder inhaltlich angepasst.

Abgrenzung zu anderen Grundbuchvorgängen

Die Grundbuchberichtigung ist von anderen Vorgängen im Grundbuch zu unterscheiden. Sie unterscheidet sich insbesondere von der Eintragung eines neuen Rechts, etwa beim Eigentumsübergang durch Kaufvertrag oder bei der Bestellung einer Grundschuld. Während bei der Neubegründung ein Recht erst entsteht oder übertragen wird, setzt die Grundbuchberichtigung eine bereits eingetretene Rechtsänderung voraus, die im Grundbuch noch keinen Niederschlag gefunden hat oder dort fehlerhaft dargestellt wird.

Ebenfalls abzugrenzen ist die Grundbuchberichtigung von bloßen Verwaltungsakten des Grundbuchamts, wie etwa der Berichtigung von Schreibfehlern ohne rechtliche Relevanz. Eine echte Grundbuchberichtigung liegt nur vor, wenn die rechtliche Zuordnung eines Rechts, seine Personenzuordnung oder sein Inhalt betroffen ist.

Zweck und Funktion

Die Grundbuchberichtigung erfüllt mehrere Funktionen, die für das Grundstücksrecht und den Rechtsverkehr insgesamt von großer Bedeutung sind.

Rechtsklarheit und Publizität

Das Grundbuch dient der Publizität von Rechten an Grundstücken. Wer sich über Eigentumsverhältnisse oder Belastungen informieren will, soll sich auf den Inhalt des Grundbuchs verlassen können. Die Grundbuchberichtigung sorgt dafür, dass diese Publizitätsfunktion erhalten bleibt. Sie beseitigt Unrichtigkeiten, die etwa durch Erbfolge, Erfüllung gesicherter Forderungen oder durch formelle Fehler entstehen.

Die Grundbuchberichtigung stellt sicher, dass das Grundbuch als öffentliches Register ein möglichst getreues Abbild der wirklichen Rechtslage bleibt.

Auf diese Weise stärkt die Grundbuchberichtigung das Vertrauen in den Grundstücksverkehr und unterstützt die Rechtssicherheit bei Kauf, Beleihung und Verwertung von Immobilien.

Schutz der Beteiligten

Die Grundbuchberichtigung dient auch dem Schutz der unmittelbar beteiligten Personen. Ein Eigentümer hat ein berechtigtes Interesse daran, als solcher im Grundbuch ausgewiesen zu sein. Umgekehrt soll eine Person, die nicht (mehr) Eigentümer ist, nicht weiterhin als Eigentümer im Grundbuch erscheinen. Gleiches gilt für Gläubiger, deren Rechte im Grundbuch gesichert sind, etwa durch Hypothek oder Grundschuld. Die Grundbuchberichtigung ermöglicht es, unzutreffende Eintragungen zu korrigieren und damit die Rechtsposition der Beteiligten zu klären.

Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung

Die Grundbuchberichtigung setzt bestimmte rechtliche Voraussetzungen voraus. Nur wenn diese erfüllt sind, kann das Grundbuchamt die begehrte Änderung vornehmen.

Unrichtigkeit des Grundbuchs

Erste Voraussetzung ist die Unrichtigkeit des Grundbuchs. Das Grundbuch ist unrichtig, wenn sein Inhalt von der wirklichen Rechtslage abweicht. Diese Abweichung kann unterschiedliche Ursachen haben:

  • Rechtsänderungen außerhalb des Grundbuchs
    Beispielsweise geht das Eigentum am Grundstück im Erbfall unmittelbar auf den Erben über. Wenn dieser Eigentumsübergang noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, ist das Grundbuch unrichtig, weil dort noch der Erblasser als Eigentümer ausgewiesen wird.

  • Erfüllung oder Erlöschen von Rechten
    Wird eine durch Grundschuld gesicherte Forderung vollständig getilgt, besteht die wirtschaftliche Grundlage der Grundschuld nicht mehr. Solange die Grundschuld im Grundbuch fortbesteht, bildet sie die wirkliche Rechtslage nicht vollständig ab. Eine Grundbuchberichtigung kann dann zur Löschung oder Anpassung führen.

  • Fehler bei früheren Eintragungen
    Auch Fehler des Grundbuchamts oder unvollständige Unterlagen im früheren Verfahren können dazu führen, dass der eingetragene Rechtszustand nicht der tatsächlichen Rechtslage entspricht. In diesen Fällen dient die Grundbuchberichtigung der nachträglichen Korrektur.

Berichtigungsinteresse

In der Regel wird ein Berichtigungsinteresse vorausgesetzt. Dieses ergibt sich meist schon aus der Tatsache, dass jemand als Eigentümer oder Berechtigter im Grundbuch richtig ausgewiesen sein möchte. Das Berichtigungsinteresse ist Ausdruck des Bedürfnisses nach Klarheit und Verlässlichkeit. Bei der Grundbuchberichtigung wird daher geprüft, ob die begehrte Änderung für die Beteiligten eine rechtliche Relevanz besitzt.

Nachweis der Unrichtigkeit

Die Unrichtigkeit des Grundbuchs ist gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen. Hierzu dienen öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, etwa Erbscheine, notarielle Urkunden oder gerichtliche Entscheidungen. Der Nachweis muss so geführt werden, dass das Grundbuchamt ohne verbleibende Zweifel von der Unrichtigkeit überzeugt ist. Die Anforderungen sind hoch, weil mit der Grundbuchberichtigung in bestehende Rechtspositionen eingegriffen werden kann.

Verfahrensablauf

Die Grundbuchberichtigung folgt einem bestimmten Verfahrensablauf vor dem zuständigen Grundbuchamt. Dieser Ablauf ist auf Transparenz, Nachprüfbarkeit und Rechtssicherheit ausgerichtet.

Antrag oder Amtsweg

Grundsätzlich wird eine Grundbuchberichtigung durch Antrag eingeleitet. Antragsberechtigt ist in erster Linie derjenige, dessen Recht betroffen ist, in der Regel also der Eigentümer oder der Inhaber eines dinglichen Rechts. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein und die gewünschte Änderung klar bezeichnen.

In bestimmten Fällen kann das Grundbuchamt auch von Amts wegen tätig werden, etwa wenn sich die Unrichtigkeit aus eigenen Unterlagen ergibt. Dennoch bleibt die Grundbuchberichtigung im Regelfall ein antragsgebundenes Verfahren, das auf Initiative der Beteiligten beruht.

Prüfung durch das Grundbuchamt

Nach Eingang des Antrags prüft das Grundbuchamt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Es untersucht insbesondere, ob die Unrichtigkeit des Grundbuchs hinreichend nachgewiesen ist und ob alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Die Prüfung erfolgt anhand der vorgelegten Urkunden und der vorhandenen Grundbuchunterlagen.

Ergibt sich im Rahmen dieser Prüfung, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann das Grundbuchamt den Antrag zurückweisen. In diesem Fall steht den Beteiligten der Weg der Beschwerde offen, um die Entscheidung überprüfen zu lassen.

Eintragung der Berichtigung

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, nimmt das Grundbuchamt die Berichtigung vor. Dies kann in Form einer Eintragung, Abänderung oder Löschung erfolgen. Die Grundbuchberichtigung wird im Grundbuch sichtbar dokumentiert, etwa durch Eintragung eines neuen Eigentümers, durch Löschung einer Grundschuld oder durch Anpassung des Inhalts eines Rechts.

Die Eintragung entfaltet Rechtswirkungen im Hinblick auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs. Künftige Erwerber oder Gläubiger können sich auf den berichtigten Inhalt verlassen, sofern nicht ausnahmsweise andere Umstände bekannt sind, die Zweifel begründen.

Typische Anwendungsfälle

Die Grundbuchberichtigung kommt in einer Vielzahl praktischer Konstellationen vor. Einige typische Fälle verdeutlichen die Bedeutung dieses Instruments.

Berichtigung nach Erbfall

Stirbt der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, geht das Eigentum automatisch auf den oder die Erben über. Das Grundbuch weist jedoch zunächst weiterhin den Erblasser als Eigentümer aus. Um diesen Zustand zu korrigieren, ist eine Grundbuchberichtigung erforderlich. Die Erben weisen ihre Rechtsstellung in der Regel durch Vorlage eines Erbscheins oder eines notariellen Testaments mit Eröffnungsprotokoll nach.

Mit der Berichtigung wird der Erbe als neuer Eigentümer eingetragen. Dadurch wird der Rechtszustand nach außen dokumentiert und der Erbe kann das Grundstück wirksam veräußern, belasten oder darüber verfügen. Ohne Grundbuchberichtigung wären solche Verfügungen rechtlich erschwert oder mit Unsicherheiten behaftet.

Berichtigung nach Scheidung oder Aufhebung von Gemeinschaften

Wenn Ehegatten gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind und im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ein Ehegatte das Grundstück allein übernehmen soll, muss dies im Grundbuch nachvollzogen werden. Die Grundbuchberichtigung dient dann dazu, denjenigen Ehegatten als alleinigen Eigentümer einzutragen, der das Grundstück nach der Vereinbarung oder gerichtlichen Entscheidung behalten soll.

Ähnliches gilt bei der Auflösung von Erbengemeinschaften oder Gesellschaften, die als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Die Berichtigung stellt sicher, dass die tatsächliche Zuordnung des Eigentums im Grundbuch korrekt wiedergegeben wird.

Berichtigung nach Tilgung von Grundpfandrechten

Werden Hypotheken oder Grundschulden vollständig zurückgezahlt, besteht ein Interesse an deren Löschung aus dem Grundbuch. Solange sie eingetragen sind, können sie den Verkehrswert eines Grundstücks mindern oder die Beleihung erschweren. Die Grundbuchberichtigung ermöglicht in diesen Fällen die Löschung oder Anpassung des Grundpfandrechts.

Der Nachweis der Tilgung erfolgt meist durch Löschungsbewilligungen der Gläubiger oder entsprechende Bescheinigungen. Nach erfolgreicher Berichtigung erscheint das Grundstück im Grundbuch frei von den betreffenden Belastungen, was seine rechtliche Stellung verbessert.

Berichtigung bei Flächenänderungen

Kommt es zu Vermessungen, Teilungen oder Zusammenlegungen von Grundstücken, kann sich die Flächengröße oder die Zuordnung einzelner Flurstücke ändern. Die Grundbuchberichtigung erfasst solche Änderungen und passt die Beschreibung des Grundstücks an die neuen Gegebenheiten an. Dadurch wird verhindert, dass das Grundbuch veraltete oder unzutreffende Angaben zur Lage und Größe enthält.

Rechtsfolgen der Grundbuchberichtigung

Die Grundbuchberichtigung hat mehrere rechtliche Konsequenzen, die sowohl die Beteiligten als auch Dritte betreffen.

Wiederherstellung der Grundbuchrichtigkeit

Mit der Berichtigung wird der Zustand der Grundbuchrichtigkeit wiederhergestellt. Der eingetragene Rechtszustand stimmt nun mit der wirklichen Rechtslage überein. Dies ist die zentrale Rechtsfolge der Grundbuchberichtigung und Grundlage für alle weiteren Wirkungen im Rechtsverkehr.

Auswirkungen auf den gutgläubigen Erwerb

Der öffentliche Glaube des Grundbuchs schützt unter bestimmten Voraussetzungen den gutgläubigen Erwerber eines Grundstücks. Ist das Grundbuch unrichtig, kann es dazu kommen, dass jemand ein Recht von einem Nichtberechtigten erwirbt, wenn er auf den Inhalt des Grundbuchs vertraut. Die Grundbuchberichtigung verringert das Risiko solcher Konstellationen, indem sie Unrichtigkeiten beseitigt und den öffentlichen Glauben wieder auf eine zutreffende Grundlage stellt.

Nach erfolgter Berichtigung müssen Erwerber und Gläubiger sich an dem neuen, korrigierten Inhalt orientieren. Der Schutz des guten Glaubens knüpft dann an die berichtigte Eintragung an.

Auswirkungen auf Sicherheiten und Kreditverhältnisse

Im Kreditverkehr spielen Grundpfandrechte eine zentrale Rolle. Banken und andere Kreditgeber stützen ihre Entscheidungen häufig auf den Inhalt des Grundbuchs. Eine korrekte Darstellung der Sicherheiten ist daher unverzichtbar. Die Grundbuchberichtigung wirkt sich unmittelbar auf die Bewertung von Sicherheiten aus, indem sie überholte oder fehlerhafte Eintragungen bereinigt.

Wird eine nicht mehr bestehende Grundschuld gelöscht, verbessert sich die Position des Eigentümers und möglicherweise auch die Rangstellung anderer Gläubiger. Umgekehrt können nachträglich eingetragene Rechte die Risikobewertung verändern. Die Berichtigung schafft in all diesen Fällen eine verlässliche Basis für kreditwirtschaftliche Entscheidungen.

Mitwirkungspflichten und Beteiligung Dritter

Die Grundbuchberichtigung berührt häufig die Rechte mehrerer Personen. Das Verfahren sieht deshalb Mitwirkungs und Anhörungsrechte vor, um einen fairen Ausgleich der Interessen zu gewährleisten.

Mitwirkung des eingetragenen Berechtigten

Ist eine Person im Grundbuch als Berechtigter eingetragen, obwohl ihr das betreffende Recht tatsächlich nicht zusteht, kann ihre Mitwirkung erforderlich sein, um das Grundbuch zu berichtigen. Dies geschieht häufig in Form von Bewilligungen oder Erklärungen, mit denen die unzutreffende Eintragung zur Löschung oder Änderung freigegeben wird.

Verweigert der eingetragene Berechtigte seine Mitwirkung, kann der tatsächlich Berechtigte unter Umständen gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die erforderlichen Erklärungen zu ersetzen. Die Grundbuchberichtigung kann dann auf Grundlage entsprechender gerichtlicher Entscheidungen erfolgen.

Schutz Dritter

Dritte, deren Rechte durch die Berichtigung berührt werden könnten, sind in geeigneter Form zu beteiligen. Dies kann durch Anhörung oder durch Einholung von Erklärungen geschehen. Ziel ist es, die Rechtssphäre Dritter nicht ohne ihre Kenntnis oder Mitwirkung zu verändern. Die Beteiligung Dritter trägt zur Legitimation und Akzeptanz der Grundbuchberichtigung bei und verhindert nachträgliche Streitigkeiten über ihre Rechtmäßigkeit.

Formelle Anforderungen und Nachweise

Die Grundbuchberichtigung unterliegt strengen Formvorschriften. Sie dienen dem Schutz vor Manipulationen und vor übereilten oder fehlerhaften Änderungen.

Urkundsform

In der Regel sind öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden erforderlich, um eine Grundbuchberichtigung zu erreichen. Notarielle Urkunden, Erbscheine, gerichtliche Beschlüsse oder behördliche Bescheinigungen sind typische Nachweismittel. Sie gewährleisten eine zuverlässige Feststellung der maßgeblichen Tatsachen und reduzieren das Risiko von Falschangaben.

Inhaltliche Bestimmtheit

Der Antrag auf Grundbuchberichtigung muss inhaltlich bestimmt sein. Er muss erkennen lassen, welches Recht in welcher Weise berichtigt werden soll. Unklare oder widersprüchliche Anträge können nicht Grundlage einer Eintragung sein. Das Grundbuchamt prüft daher nicht nur die formelle Wirksamkeit der Unterlagen, sondern auch deren inhaltliche Eignung zur Begründung der begehrten Berichtigung.

Praktische Bedeutung

Die Grundbuchberichtigung hat im Alltag des Grundstücksverkehrs eine erhebliche praktische Bedeutung. Sie begleitet zahlreiche Vorgänge, die mit der Übertragung, Belastung oder Nutzung von Grundstücken verbunden sind.

Bedeutung für Eigentümer

Für Eigentümer ist die korrekte Eintragung im Grundbuch ein wesentlicher Bestandteil ihrer Rechtsposition. Sie ermöglicht es, das Grundstück zu veräußern, zu beleihen oder als Sicherheit einzusetzen. Die Grundbuchberichtigung ist daher oft eine notwendige Vorstufe zu weiteren Rechtsgeschäften. Ohne vorherige Berichtigung kann es zu Verzögerungen, Unsicherheiten oder sogar zur Unwirksamkeit geplanter Verträge kommen.

Bedeutung für Erwerber und Investoren

Erwerber und Investoren stützen ihre Entscheidungen regelmäßig auf die Eintragungen im Grundbuch. Eine verlässliche Informationsgrundlage ist für die Bewertung von Risiken und Chancen unerlässlich. Die Grundbuchberichtigung trägt dazu bei, dass die im Grundbuch dargestellte Rechtslage mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt und damit eine fundierte Entscheidungsgrundlage bietet.

Bedeutung für Kreditgeber

Kreditgeber wie Banken oder Versicherungen nutzen das Grundbuch, um die Werthaltigkeit von Sicherheiten zu prüfen. Unrichtige oder veraltete Eintragungen können zu Fehleinschätzungen und Risiken führen. Die Grundbuchberichtigung stellt sicher, dass die eingetragenen Grundpfandrechte, Rangverhältnisse und Belastungen den wirklichen Verhältnissen entsprechen. Dies erleichtert die Kreditvergabe und stärkt die Stabilität des Finanzsystems im Bereich der Immobilienfinanzierung.

Besonderheiten und Grenzen

Die Grundbuchberichtigung ist kein grenzenloses Instrument. Sie unterliegt bestimmten Schranken und weist einige Besonderheiten auf, die im Einzelfall zu beachten sind.

Keine Schaffung neuer Rechte

Mit einer Grundbuchberichtigung können keine neuen Rechte geschaffen werden. Sie dient ausschließlich der Anpassung des Grundbuchs an bereits bestehende Rechtsverhältnisse. Wer ein neues Recht begründen oder ein bestehendes Recht inhaltlich ändern möchte, muss hierfür die dafür vorgesehenen rechtlichen Wege nutzen, etwa durch Abschluss eines notariellen Vertrags und anschließende Eintragung.

Bindung an die materielle Rechtslage

Die Grundbuchberichtigung ist an die materielle Rechtslage gebunden. Das Grundbuchamt darf keine Eintragungen vornehmen, die im Widerspruch zur wirklichen Rechtslage stehen. Bestehen Zweifel oder Unklarheiten, kann das Amt die Berichtigung verweigern, bis die Rechtslage durch geeignete Nachweise oder gerichtliche Entscheidungen geklärt ist. Die Grundbuchberichtigung setzt somit eine bereits feststehende Rechtslage voraus und ersetzt nicht deren Klärung.

Zeitliche Grenzen und Verjährung

Die Möglichkeit zur Grundbuchberichtigung kann durch Zeitablauf oder durch schutzwürdiges Vertrauen Dritter faktisch begrenzt sein. In bestimmten Konstellationen kann der Schutz des gutgläubigen Erwerbs oder anderer Rechtspositionen einer nachträglichen Berichtigung entgegenstehen. Die genaue Abgrenzung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und erfordert eine sorgfältige rechtliche Bewertung.

Zusammenfassende Würdigung

Die Grundbuchberichtigung ist ein unerlässliches Instrument zur Sicherung der Richtigkeit des Grundbuchs und damit zur Gewährleistung von Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr. Sie korrigiert Abweichungen zwischen eingetragenem und tatsächlichem Rechtszustand, schützt die Interessen der Beteiligten und stärkt das Vertrauen in das Grundbuch als öffentliches Register. Durch klare formelle Anforderungen, die Bindung an die materielle Rechtslage und die Beteiligung der Betroffenen schafft die Grundbuchberichtigung einen verlässlichen Rahmen für Korrekturen.

Im Zusammenspiel mit anderen grundbuchrechtlichen Verfahren sorgt die Grundbuchberichtigung dafür, dass Eigentums und Belastungsverhältnisse an Grundstücken transparent und nachvollziehbar bleiben. Sie begleitet Erbfälle, Vermögensauseinandersetzungen, Kreditvergaben und Investitionsentscheidungen und trägt damit wesentlich zur Stabilität des Immobilien und Kreditmarktes bei. Indem sie Unrichtigkeiten beseitigt und den öffentlichen Glauben des Grundbuchs auf eine zutreffende Grundlage stellt, erfüllt die Grundbuchberichtigung eine zentrale Aufgabe im System des Sachenrechts und bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil einer geordneten Grundstücksordnung.

Häufige Fragen zu „Grundbuchberichtigung“

Eine Grundbuchberichtigung ist die Korrektur oder Aktualisierung von Einträgen im Grundbuch, wenn diese nicht mehr mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmen. Das kann zum Beispiel nach einem Eigentümerwechsel, einer Erbfolge oder der Löschung einer bereits zurückgezahlten Grundschuld nötig sein.

Sie müssen eine Grundbuchberichtigung veranlassen, wenn sich rechtlich etwas an Ihrem Grundstück ändert, das im Grundbuch noch nicht richtig eingetragen ist. Typische Fälle sind Erbschaften, Scheidungen, Eigentumsübertragungen oder die vollständige Rückzahlung eines eingetragenen Darlehens.

Für eine Grundbuchberichtigung stellen Sie beim zuständigen Grundbuchamt einen Antrag und fügen die nötigen Nachweise bei, etwa Urkunden vom Notar, Erbscheine oder Löschungsbewilligungen der Bank. Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen und nimmt dann die entsprechenden Änderungen im Grundbuch vor.

Welche Unterlagen genau nötig sind, hängt vom Einzelfall ab, häufig werden aber notarielle Urkunden, Kaufverträge, Erbscheine oder gerichtliche Beschlüsse verlangt. Zusätzlich brauchen Sie meist einen schriftlichen Antrag auf Berichtigung, der klar beschreibt, welche Einträge geändert werden sollen.

Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängen vom Wert des Grundstücks und dem Umfang der Änderung ab. In der Regel trägt derjenige die Kosten, der die Berichtigung veranlasst oder dem die Änderung wirtschaftlich zugutekommt, zum Beispiel der neue Eigentümer.

Kersten Streit, Leitung Immobilienvermittlung, Immobilien Experten
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