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Gemeinschaftsordnung

Erfahren Sie, wie die Gemeinschaftsordnung das Zusammenleben und die Rechte von Wohnungseigentümern rechtssicher regelt.

Inhaltsverzeichnis

Die Gemeinschaftsordnung ist ein zentraler Begriff des Wohnungs und Immobilienrechts und beschreibt ein verbindliches Regelwerk, das das Zusammenleben und die Rechtsbeziehungen innerhalb einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern ordnet. Sie legt fest, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Mitglieder haben, wie gemeinschaftliche Einrichtungen genutzt werden dürfen und welche Verfahren zur Entscheidungsfindung in der Eigentümergemeinschaft gelten. In ihrer Funktion ähnelt die Gemeinschaftsordnung einer Kombination aus Satzung, Geschäftsordnung und Hausordnung, besitzt jedoch eine höhere rechtliche Verbindlichkeit und ist in der Regel im Grundbuch verankert.

Begriffliche Einordnung und Rechtsnatur

Unter dem Begriff Gemeinschaftsordnung versteht man im juristischen Sinn eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer, die die innere Verfassung der Gemeinschaft gestaltet und das Verhältnis der Eigentümer untereinander sowie zur Verwaltung der Anlage regelt. Sie wirkt wie ein normatives Gerüst, das die abstrakten Vorgaben des Gesetzgebers konkretisiert und auf die Besonderheiten der jeweiligen Wohnanlage zuschneidet.

Rechtscharakter der Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung ist eine privatrechtliche Vereinbarung mit quasi satzungsähnlichem Charakter. Sie wird häufig bereits vom teilenden Eigentümer oder Bauträger erstellt und im Zuge der Begründung von Wohnungseigentum in die Teilungserklärung aufgenommen. Dadurch erhält die Gemeinschaftsordnung Bindungswirkung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Eigentümer, weil sie über die Eintragung im Grundbuch mit dem jeweiligen Sondereigentum verknüpft ist.

Die Regelungen der Gemeinschaftsordnung haben Vorrang vor dispositiven gesetzlichen Vorschriften, soweit das Gesetz Abweichungen zulässt. Unabdingbare gesetzliche Vorgaben dürfen hingegen auch durch eine Gemeinschaftsordnung nicht aufgehoben oder eingeschränkt werden. Auf diese Weise entsteht ein abgestuftes Normengefüge, in dem das Gesetz den Rahmen setzt und die Gemeinschaftsordnung die konkrete Ausgestaltung übernimmt.

Abgrenzung zu verwandten Regelwerken

Die Gemeinschaftsordnung ist von anderen Regelungsinstrumenten zu unterscheiden, die in Wohnungseigentumsanlagen ebenfalls eine Rolle spielen.

  • Hausordnung: Die Hausordnung enthält vor allem praktische Verhaltensregeln für den Alltag, etwa zu Ruhezeiten, Reinigungspflichten oder der Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Sie kann häufig durch Mehrheitsbeschluss geändert werden und besitzt keine grundbuchliche Verankerung.
  • Verwaltungsvertrag: Der Vertrag mit dem Verwalter regelt Rechte und Pflichten zwischen Gemeinschaft und Verwaltung. Er betrifft nicht das grundlegende Binnenverhältnis der Eigentümer untereinander, sondern die Ausführung der Verwaltungsaufgaben.
  • Teilungserklärung: Die Teilungserklärung begründet das Wohnungseigentum und legt die Zuordnung von Sonder und Gemeinschaftseigentum fest. Die Gemeinschaftsordnung ist oft Bestandteil oder Anhang der Teilungserklärung, geht inhaltlich jedoch über die bloße Aufteilung hinaus.

Die Gemeinschaftsordnung besitzt im Gefüge dieser Dokumente eine herausgehobene Stellung, weil sie die grundlegenden Spielregeln der Eigentümergemeinschaft normiert und als dauerhaftes Ordnungsinstrument gedacht ist.

Typische Inhalte der Gemeinschaftsordnung

Die konkrete Ausgestaltung einer Gemeinschaftsordnung kann sich von Anlage zu Anlage deutlich unterscheiden. Dennoch haben sich bestimmte Regelungsbereiche herausgebildet, die in der Praxis fast immer abgedeckt werden.

Regelungen zu Rechten und Pflichten der Eigentümer

Ein Kernbereich der Gemeinschaftsordnung betrifft die Bestimmung von Rechten und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Dabei geht es um die Nutzung des Sondereigentums, die Inanspruchnahme des Gemeinschaftseigentums und die Mitwirkung an gemeinschaftlichen Entscheidungen.

  • Nutzungsrechte: Die Gemeinschaftsordnung kann festlegen, ob Wohnungen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen oder ob eine gewerbliche Nutzung ganz oder teilweise zulässig ist. Sie kann auch bestimmen, ob kurzzeitige Vermietungen, etwa an Feriengäste, erlaubt, eingeschränkt oder ausgeschlossen sind.
  • Pflichten zur Rücksichtnahme: Regelungen zur Lärmvermeidung, zur Haustierhaltung oder zur Gestaltung von Balkonen und Terrassen dienen dazu, Konflikte zu minimieren und ein geordnetes Zusammenleben zu sichern.
  • Pflege und Instandhaltung: Die Gemeinschaftsordnung kann einzelne Instandhaltungspflichten konkret zuweisen, etwa für Fenster, Leitungen oder Balkone, soweit dies im Einklang mit der gesetzlichen Systematik von Sonder und Gemeinschaftseigentum steht.

Durch diese Inhalte wirkt die Gemeinschaftsordnung auf den Alltag der Eigentümer unmittelbar ein und prägt das Erscheinungsbild sowie das soziale Klima der Wohnanlage.

Kostentragung und Verteilungsschlüssel

Ein weiterer zentraler Themenbereich betrifft die Aufteilung der gemeinschaftlichen Kosten. Die Gemeinschaftsordnung kann bestimmen, nach welchen Schlüsseln die Eigentümer an Betriebskosten, Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten beteiligt werden.

  • Verteilung nach Miteigentumsanteilen: Häufig orientiert sich die Kostenverteilung an den im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteilen, die meist aus der Wohnfläche oder dem Wert der Einheit abgeleitet werden.
  • Abweichende Verteilungsschlüssel: Die Gemeinschaftsordnung kann abweichende Regelungen vorsehen, etwa eine Verteilung nach Verbrauch, nach Nutzung oder nach Einheit. So ist es möglich, bestimmte Kosten nur den Eigentümern von Gewerbeeinheiten oder Tiefgaragenstellplätzen zuzuweisen.
  • Sonderumlagen: Regelungen über Voraussetzungen und Verfahren zur Erhebung von Sonderumlagen können ebenfalls Bestandteil der Gemeinschaftsordnung sein und schaffen Klarheit für außergewöhnliche Kostenbelastungen.

Die genaue Ausgestaltung der Kostenregelungen in der Gemeinschaftsordnung hat erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für jeden Eigentümer, weil sie die langfristige finanzielle Belastung maßgeblich beeinflusst.

Organisation und Willensbildung der Gemeinschaft

Die Gemeinschaftsordnung bestimmt häufig auch die interne Organisation der Eigentümergemeinschaft und die Abläufe der Entscheidungsfindung.

  • Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen: Fristen, Form der Einladung, Mindestinhalte der Tagesordnung und Regelungen zur Beschlussfähigkeit können in der Gemeinschaftsordnung konkretisiert werden.
  • Mehrheitsverhältnisse: Soweit das Gesetz Spielräume lässt, kann die Gemeinschaftsordnung festlegen, für welche Entscheidungen einfache, qualifizierte oder einstimmige Mehrheiten erforderlich sind.
  • Stimmrecht: Die Gemeinschaftsordnung kann bestimmen, ob nach Köpfen, nach Einheiten oder nach Miteigentumsanteilen abgestimmt wird und wie bei mehreren Eigentümern einer Einheit das Stimmrecht ausgeübt wird.

Durch diese organisatorischen Bestimmungen sorgt die Gemeinschaftsordnung für Transparenz und Berechenbarkeit bei der kollektiven Willensbildung und reduziert das Risiko formeller Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Beschlüssen.

Verwaltung und Vertretung

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist ein weiterer Bereich, den eine Gemeinschaftsordnung detailliert regeln kann.

  • Bestellung und Abberufung des Verwalters: Kriterien für die Auswahl, die Dauer der Bestellung und Gründe für eine vorzeitige Abberufung können festgelegt werden.
  • Kompetenzen des Verwalters: Die Gemeinschaftsordnung kann den Handlungsspielraum des Verwalters konkretisieren, etwa bei der Vergabe von Aufträgen oder der Geltendmachung von Ansprüchen.
  • Beirat: Die Einrichtung eines Verwaltungsbeirats, seine Zusammensetzung und seine Aufgaben können in der Gemeinschaftsordnung beschrieben werden, um die Kontrolle und Unterstützung der Verwaltung zu strukturieren.

In diesem Bereich wirkt die Gemeinschaftsordnung wie ein institutioneller Rahmen, der sicherstellt, dass die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums effizient und im Einklang mit den Interessen der Eigentümer erfolgt.

Nutzungsbeschränkungen und Gestaltungsregeln

Die Gemeinschaftsordnung kann eine Vielzahl von Nutzungsbeschränkungen und gestalterischen Vorgaben enthalten, die das Erscheinungsbild und die Funktionalität der Wohnanlage sichern sollen.

  • Architektonische Einheitlichkeit: Vorgaben zur Fassadengestaltung, zu Markisen, Fenstern oder Balkonverkleidungen dienen der Wahrung eines einheitlichen Erscheinungsbildes.
  • Nutzung von Gemeinschaftsflächen: Regeln zur Nutzung von Gartenflächen, Spielplätzen, Waschküchen oder Fahrradkellern vermeiden Interessenkonflikte und Übernutzung.
  • Werbeanlagen und Beschilderungen: Besonders in gemischt genutzten Anlagen kann die Gemeinschaftsordnung bestimmen, in welchem Umfang Werbetafeln oder Firmenschilder zulässig sind.

Solche Regelungen zeigen, dass die Gemeinschaftsordnung nicht nur rechtliche, sondern auch ästhetische und soziale Funktionen erfüllt.

Entstehung und Änderung der Gemeinschaftsordnung

Die Frage, wie eine Gemeinschaftsordnung entsteht und wie sie geändert werden kann, ist für das Verständnis ihrer Verbindlichkeit und Dynamik von zentraler Bedeutung.

Entstehung im Rahmen der Begründung von Wohnungseigentum

In der Praxis wird die Gemeinschaftsordnung häufig vom ursprünglichen Eigentümer des Grundstücks oder vom Bauträger entworfen. Sie wird zusammen mit der Teilungserklärung notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Mit dem Erwerb einer Wohnung tritt der Käufer in die bestehende Gemeinschaftsordnung ein, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

Die Gemeinschaftsordnung entfaltet ihre Bindungswirkung in der Regel bereits mit der Eintragung der ersten Wohnungseinheit im Grundbuch und bleibt auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen.

Dadurch ist gewährleistet, dass alle Eigentümer denselben verbindlichen Regelungen unterliegen und nicht jede Eigentumsübertragung zu einer Neuverhandlung der grundlegenden Spielregeln führt.

Vereinbarungsänderung und Anpassung

Die Änderung einer bestehenden Gemeinschaftsordnung ist rechtlich möglich, aber an hohe Anforderungen geknüpft. Da es sich um eine Vereinbarung aller Eigentümer handelt, ist im Grundsatz Einstimmigkeit erforderlich, sofern das Gesetz oder die Gemeinschaftsordnung selbst nichts Abweichendes zulässt.

  • Einstimmige Vereinbarung: Änderungen, die in den Kernbereich der Gemeinschaftsordnung eingreifen, etwa Nutzungsbeschränkungen oder Kostenverteilung, bedürfen in der Regel der Zustimmung sämtlicher Eigentümer.
  • : Manche Gemeinschaftsordnungen enthalten Klauseln, die bestimmte Änderungen durch qualifizierte Mehrheiten ermöglichen. Solche Öffnungsklauseln müssen jedoch klar formuliert sein und dürfen nicht gegen zwingendes Recht verstoßen.
  • Formvorschriften: Vereinbarungsänderungen bedürfen meist der notariellen Beurkundung und der Eintragung im Grundbuch, um gegenüber Rechtsnachfolgern wirksam zu sein.

Die hohe Hürde für Änderungen spiegelt die Funktion der Gemeinschaftsordnung als stabiles Fundament der Eigentümergemeinschaft wider. Zugleich kann sie dazu führen, dass überholte oder unpraktische Regelungen nur schwer an neue Gegebenheiten angepasst werden können.

Funktion und Bedeutung im praktischen Zusammenleben

Die Gemeinschaftsordnung erfüllt im Alltag der Wohnungseigentümer eine Vielzahl von Funktionen, die weit über juristische Formalien hinausgehen.

Ordnungsrahmen für das Zusammenleben

Die Gemeinschaftsordnung schafft einen klaren Ordnungsrahmen, in dem individuelle Freiheitsrechte und kollektive Interessen austariert werden. Sie definiert, welche Verhaltensweisen zulässig sind und wo die Grenzen der individuellen Nutzung liegen, um die Rechte der übrigen Eigentümer zu schützen.

Indem die Gemeinschaftsordnung typische Konfliktfelder wie Lärm, Tierhaltung, Parkplatznutzung oder bauliche Veränderungen vorstrukturiert, trägt sie zur Konfliktprävention bei. Eigentümer wissen im Voraus, welche Erwartungen an sie gestellt werden und welche Handlungsmöglichkeiten sie haben.

Rechts und Planungssicherheit

Für Käufer und Eigentümer ist die Gemeinschaftsordnung eine wesentliche Informationsquelle, um die langfristigen Rahmenbedingungen ihres Eigentums zu beurteilen. Sie vermittelt Klarheit darüber, welche Nutzungen erlaubt sind, mit welchen Kosten zu rechnen ist und welche Mitsprachemöglichkeiten bestehen.

Insbesondere Investoren und Vermieter nutzen die Gemeinschaftsordnung, um zu prüfen, ob ihre beabsichtigte Nutzung, zum Beispiel als Ferienwohnung oder als Praxis, mit den gemeinschaftlichen Regeln vereinbar ist. Auf diese Weise dient die Gemeinschaftsordnung als Instrument der Planungssicherheit und als Grundlage wirtschaftlicher Entscheidungen.

Konfliktlösung und Streitvermeidung

Kommt es dennoch zu Auseinandersetzungen, bildet die Gemeinschaftsordnung einen wichtigen Maßstab für die Beurteilung von Ansprüchen und Rechten. Gerichte und Schlichtungsstellen greifen auf die Regelungen der Gemeinschaftsordnung zurück, um die Zulässigkeit bestimmter Verhaltensweisen oder Beschlüsse zu prüfen.

Die Gemeinschaftsordnung fungiert damit als objektivierter Maßstab, der individuelle Interessen relativiert und Entscheidungen auf eine vorher vereinbarte Grundlage stellt.

Diese Funktion trägt dazu bei, subjektive Gerechtigkeitsvorstellungen zu kanalisieren und Konflikte in rechtlich geordnete Bahnen zu lenken.

Besondere Regelungsbereiche der Gemeinschaftsordnung

Neben den allgemeinen Inhalten gibt es spezielle Themenfelder, in denen die Gemeinschaftsordnung häufig detaillierte Vorgaben macht, weil dort erfahrungsgemäß erhöhte Konfliktpotenziale bestehen.

Tierhaltung

Die Frage der Tierhaltung ist ein typisches Beispiel für einen Bereich, in dem die Gemeinschaftsordnung präzise Regelungen treffen kann. Sie kann etwa bestimmen, ob und in welchem Umfang Hunde oder Katzen gehalten werden dürfen, ob bestimmte Rassen ausgeschlossen sind oder ob eine Genehmigung der Gemeinschaft erforderlich ist.

Solche Regelungen müssen allerdings die allgemeinen Grenzen des Zivil und Tierschutzrechts beachten. Eine Gemeinschaftsordnung kann nicht in beliebiger Weise Grundrechte oder gesetzlich geschützte Interessen beschneiden, sie kann jedoch Rahmenbedingungen definieren, die das Zusammenleben erleichtern.

Vermietung und Nutzung zu gewerblichen Zwecken

Die Vermietung von Einheiten, insbesondere als Ferienwohnungen oder über kurzfristige Vermietungsplattformen, hat in vielen Anlagen zu Diskussionen geführt. Eine Gemeinschaftsordnung kann hier konkretisieren, ob eine solche Nutzung zulässig ist oder ob sie als unzulässige Zweckentfremdung angesehen wird.

Auch gewerbliche Nutzungen, etwa als Arztpraxis, Kanzlei oder Ladenlokal, können über die Gemeinschaftsordnung gesteuert werden. Dabei ist zu beachten, dass bereits bei der Formulierung der Gemeinschaftsordnung die spätere Marktentwicklung und der Wandel von Wohn und Arbeitsformen berücksichtigt werden sollten, um übermäßige Starrheit zu vermeiden.

Bauliche Veränderungen und Modernisierungen

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind ein weiterer Bereich, in dem die Gemeinschaftsordnung prägende Wirkung entfalten kann. Sie kann etwa festlegen, unter welchen Voraussetzungen ein Eigentümer bauliche Maßnahmen durchführen darf, ob bestimmte Gestaltungsstandards einzuhalten sind oder wie die Kosten zu verteilen sind.

Die Gemeinschaftsordnung kann auch Regelungen zur Förderung energetischer Sanierungen oder zur Installation moderner Technik, etwa Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge, enthalten. Dadurch wird sie zu einem Instrument, mit dem die Eigentümergemeinschaft auf technische und ökologische Entwicklungen reagieren kann.

Gemeinschaftsordnung und individuelle Freiheit

Die Gemeinschaftsordnung bewegt sich stets im Spannungsfeld zwischen kollektiver Ordnung und individueller Freiheit. Sie begrenzt die Nutzungsmöglichkeiten des einzelnen Eigentümers, dient zugleich aber auch dem Schutz seiner Rechte gegenüber den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft.

Grenzen der Regelungsmacht

Die Regelungsmacht der Gemeinschaftsordnung findet ihre Grenze in zwingenden gesetzlichen Vorschriften und in grundlegenden Prinzipien des Zivilrechts. Klauseln, die einzelne Eigentümer unangemessen benachteiligen oder gegen Treu und Glauben verstoßen, können unwirksam sein.

Auch Eingriffe in elementare Persönlichkeitsrechte oder unverhältnismäßige Beschränkungen der Nutzung des Sondereigentums sind rechtlich problematisch. Die Gemeinschaftsordnung muss daher so gestaltet sein, dass sie einerseits klare Regeln setzt, andererseits aber die berechtigten Interessen der einzelnen Eigentümer wahrt.

Balance zwischen Kollektiv und Individuum

Die Kunst einer ausgewogenen Gemeinschaftsordnung besteht darin, eine tragfähige Balance zwischen kollektiven Belangen und individueller Gestaltungsfreiheit herzustellen. Während einige Eigentümer strenge Regeln zur Sicherung von Ruhe und Ordnung bevorzugen, legen andere Wert auf flexible Nutzungsmöglichkeiten und persönliche Entfaltungsräume.

In diesem Spannungsfeld kommt der Ausgestaltung der Gemeinschaftsordnung eine gestaltende Rolle zu. Sie prägt die Identität der Wohnanlage und beeinflusst, welche Art von Eigentümern sich dort langfristig wohlfühlt und engagiert.

Praktische Bedeutung bei Erwerb und Verwaltung

Beim Erwerb einer Wohnung und bei der laufenden Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist die Gemeinschaftsordnung ein unverzichtbares Dokument, das sorgfältig gelesen und verstanden werden sollte.

Gemeinschaftsordnung beim Wohnungskauf

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung ist die Einsicht in die Gemeinschaftsordnung von erheblicher Bedeutung. Käufer sollten prüfen, ob die vorgesehenen Nutzungsarten mit den Regelungen vereinbar sind, welche Kostenverteilung gilt und welche Einschränkungen oder Besonderheiten bestehen.

Die Gemeinschaftsordnung kann beispielsweise Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze, zur Nutzung von Kellerräumen oder zur Zulässigkeit von baulichen Veränderungen enthalten, die für die Entscheidung zum Erwerb maßgeblich sind. Eine bewusste Auseinandersetzung mit der Gemeinschaftsordnung schützt vor späteren Überraschungen und Konflikten.

Rolle in der laufenden Verwaltung

In der laufenden Verwaltung dient die Gemeinschaftsordnung als Leitfaden für Verwalter, Beirat und Eigentümer. Sie bietet Orientierung bei der Vorbereitung von Beschlüssen, bei der Gestaltung von Hausordnungen und bei der Beurteilung von Einzelfragen.

Verwalter nutzen die Gemeinschaftsordnung, um ihre Kompetenzen und Pflichten zu bestimmen, Eigentümer berufen sich auf sie, um eigene Ansprüche geltend zu machen oder Beschlüsse zu überprüfen. Auf diese Weise ist die Gemeinschaftsordnung ein ständiger Bezugspunkt für die Organisation und Weiterentwicklung der Eigentümergemeinschaft.

Zusammenfassung und Einordnung

Die Gemeinschaftsordnung ist ein zentrales Ordnungsinstrument im Wohnungseigentumsrecht. Sie bündelt die grundlegenden Regeln für das Zusammenleben und die Verwaltung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft und verbindet rechtliche, organisatorische und soziale Aspekte zu einem einheitlichen Regelwerk. Als Bestandteil der Teilungserklärung und mit grundbuchlicher Verankerung wirkt sie dauerhaft und bindet alle gegenwärtigen und künftigen Eigentümer.

Mit der Gemeinschaftsordnung werden Rechte und Pflichten der Eigentümer definiert, Kostenverteilungsschlüssel festgelegt, Entscheidungsverfahren geregelt und Nutzungsbeschränkungen formuliert. Sie bietet damit einen verlässlichen Rahmen, in dem individuelle Nutzungsmöglichkeiten und kollektive Interessen austariert werden. Zugleich unterliegt sie Grenzen, die sich aus zwingendem Recht und allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen ergeben.

In der praktischen Anwendung ist die Gemeinschaftsordnung sowohl Orientierungsrahmen als auch Konfliktlösungsinstrument. Sie dient Käufern zur Einschätzung der langfristigen Rahmenbedingungen ihres Eigentums, Verwaltern als Arbeitsgrundlage und Gerichten als Maßstab zur Beurteilung von Streitigkeiten. Ihre Ausgestaltung prägt das soziale und wirtschaftliche Gefüge der Wohnanlage und beeinflusst, wie harmonisch und effizient eine Eigentümergemeinschaft funktioniert.

Damit erweist sich die Gemeinschaftsordnung als ein komplexes und zugleich unverzichtbares Element moderner Eigentumsstrukturen, das weit über eine bloße Sammlung von Verhaltensregeln hinausgeht. Sie verkörpert den Versuch, individuelle Freiheit und gemeinschaftliche Ordnung in einem verbindlichen und zugleich anpassungsfähigen Regelwerk zu vereinen, das das Zusammenleben vieler Menschen auf engem Raum dauerhaft tragfähig gestaltet.

Häufige Fragen zu „Gemeinschaftsordnung“

Die Gemeinschaftsordnung ist eine Art Grundregelwerk für eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie legt fest, wie das Zusammenleben organisiert ist, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Eigentümer haben und wie über bestimmte Dinge entschieden wird.

Die Teilungserklärung teilt ein Gebäude rechtlich in einzelne Wohnungen und legt fest, wem welcher Miteigentumsanteil gehört. Die Gemeinschaftsordnung baut darauf auf und regelt vor allem das Zusammenleben, die Nutzung der Anlagen und interne Abläufe in der Eigentümergemeinschaft.

Die Gemeinschaftsordnung ist in der Regel Bestandteil der notariellen Teilungserklärung und im Grundbuch eingetragen. Sie erhalten sie meist vom Notar, vom Verwalter oder können sie über einen Grundbuchauszug einsehen.

Ja, die Gemeinschaftsordnung kann grundsätzlich von der Eigentümerversammlung geändert werden, meist mit einer qualifizierten Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit. Welche Mehrheit genau erforderlich ist, hängt vom Inhalt der Regelung und den gesetzlichen Vorgaben ab.

Typische Inhalte sind Regelungen zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen, zur Hausordnung, zu Stimmrechten und zur Kostenverteilung. Oft finden sich auch Bestimmungen zu Haustieren, baulichen Veränderungen und zur Bestellung sowie Abberufung des Verwalters.

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