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Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag

Erfahren Sie, welche Zusicherungen im Garantiekatalog eines Immobilienkaufvertrags stehen sollten – und wie sie Ihre Rechte wirksam absichern.

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag bezeichnet die systematische Zusammenstellung aller vertraglich vereinbarten Zusicherungen, Beschaffenheitsgarantien und Gewährleistungsregelungen in einem Vertrag über den Erwerb einer Immobilie. Er dient der klaren Strukturierung der Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Zustand des Grundstücks oder der Wohnung und bildet einen zentralen Bestandteil der Risikoverteilung beim Immobilienkauf.

Begriff und rechtliche Einordnung

Unter einem Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag wird im juristischen Sprachgebrauch eine geordnete Auflistung aller Garantien verstanden, die der Verkäufer gegenüber dem Käufer hinsichtlich bestimmter Eigenschaften der Immobilie abgibt. Der Katalog ist kein eigener Vertragstyp, sondern ein Bestandteil des notariellen Immobilienkaufvertrags. Er konkretisiert die gesetzliche Gewährleistung und kann diese in weiten Teilen modifizieren oder ersetzen. In der Praxis erscheint der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag häufig als nummerierte Liste innerhalb des Vertragswerks, die einzelne Garantiethemen wie Eigentumsverhältnisse, Lastenfreiheit, Bausubstanz, Altlasten, Mietverhältnisse oder technische Anlagen gesondert behandelt.

Rechtlich bewegt sich der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag im Spannungsfeld zwischen gesetzlicher Sachmängelhaftung und individualvertraglicher Risikozuweisung. Während das Gesetz beim Immobilienkauf grundsätzlich von einer Haftung des Verkäufers für Sach und Rechtsmängel ausgeht, wird in der notariellen Praxis häufig eine weitgehende Haftungsbeschränkung vereinbart. Der Garantiekatalog bildet in diesem Zusammenhang die positiv formulierte Ausnahme von einem ansonsten oft vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Die im Katalog ausdrücklich genannten Eigenschaften der Immobilie gelten dann als zugesicherte Beschaffenheit, deren Fehlen Gewährleistungsansprüche oder sogar Schadensersatzansprüche auslösen kann.

Funktion und Zweck

Der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag erfüllt mehrere Funktionen, die sowohl rechtlicher als auch wirtschaftlicher Natur sind. Er dient zunächst der Transparenz, indem er die wesentlichen Eigenschaften der Immobilie in strukturierter Form dokumentiert. Zugleich schafft er Rechtssicherheit, da Käufer und Verkäufer klar erkennen können, für welche Umstände der Verkäufer einstehen will und welche Risiken der Käufer selbst trägt. Schließlich hat der Katalog auch eine Beweisfunktion, weil er im Streitfall als zentrale Referenz für den vereinbarten Vertragsinhalt herangezogen wird.

Transparenzfunktion

Im Rahmen eines komplexen Immobiliengeschäfts werden zahlreiche Informationen ausgetauscht. Der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag bündelt diese Informationen in rechtlich verbindlicher Form und verhindert, dass wichtige Zusicherungen nur mündlich erfolgen oder in informellen Unterlagen verstreut bleiben. Durch die systematische Gliederung können die Vertragsparteien prüfen, ob alle für sie wesentlichen Punkte ausdrücklich erfasst sind. So lassen sich Missverständnisse über den Umfang der zugesagten Eigenschaften reduzieren.

Risikoverteilung

Ein zentrales Anliegen des Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag ist die ausgewogene oder bewusst gestaltete Verteilung der Risiken zwischen Käufer und Verkäufer. Der Verkäufer übernimmt für die im Katalog genannten Punkte eine erhöhte Verantwortung, während der Käufer im Gegenzug das Risiko für nicht garantierte Umstände akzeptiert. Dadurch entsteht eine vertragliche Feinsteuerung zwischen umfassender Sachmängelhaftung und weitgehendem Haftungsausschluss. Die Parteien können je nach Verhandlungsposition und Beschaffenheit des Objekts festlegen, welche Risiken vergütungsrelevant sind und welche als typisches Unternehmerrisiko des Käufers gelten sollen.

Beweis und Dokumentation

Im Streitfall ist die Frage entscheidend, welche Eigenschaften der Immobilie als vertraglich vereinbart gelten. Der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag schafft hierzu eine klare Dokumentationsgrundlage. Da die Garantien in der Regel nummeriert und nach Themen geordnet sind, lässt sich im Nachhinein genau feststellen, ob ein bestimmter Umstand vom Katalog erfasst wurde. Dies erleichtert die gerichtliche und außergerichtliche Klärung von Haftungsfragen und reduziert das Risiko langwieriger Beweisaufnahmen über mündliche Nebenabreden oder unverbindliche Exposéangaben.

Typische Inhalte eines Garantiekatalogs

Die konkrete Ausgestaltung eines Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag hängt von der Art der Immobilie, dem Verwendungszweck und der Verhandlungsmacht der Beteiligten ab. Dennoch haben sich bestimmte Themenbereiche herausgebildet, die in der Praxis regelmäßig in einem solchen Katalog aufgenommen werden.

Rechtsverhältnisse an der Immobilie

Ein wesentlicher Abschnitt betrifft die rechtliche Zuordnung und Belastung des Grundstücks oder der Wohnung. Typische Zusicherungen sind:

  • Garantie des uneingeschränkten Eigentums des Verkäufers an der veräußerten Immobilie

  • Erklärung, dass keine weiteren, nicht im Grundbuch eingetragenen Rechte Dritter bestehen

  • Zusicherung der Lastenfreiheit mit Ausnahme der im Vertrag ausdrücklich genannten Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten

  • Bestätigung, dass keine Vorkaufsrechte, Wiederkaufsrechte oder sonstige Erwerbsrechte Dritter bestehen, soweit sie nicht offengelegt wurden

In diesem Bereich konkretisiert der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag die Rechtslage, die sich teilweise bereits aus dem Grundbuch ergibt, und ergänzt sie um nicht eintragungsfähige rechtliche Bindungen. Für den Käufer ist dies von zentraler Bedeutung, da verdeckte Rechte Dritter seinen Nutzungsspielraum erheblich einschränken können.

Baulicher Zustand und Beschaffenheit

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der physischen Beschaffenheit des Gebäudes und der baulichen Anlagen. Typische Garantien betreffen:

  • Baujahr und wesentliche Modernisierungen oder Sanierungen

  • Tragende Konstruktion und Standsicherheit

  • Dach, Fassade, Fenster und Abdichtung gegen Feuchtigkeit

  • Ver und Entsorgungsleitungen innerhalb des Gebäudes

  • Heizungsanlage, Lüftungssysteme und sonstige technische Einrichtungen

Je nach Verhandlungsstand kann der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag hier sehr detailliert gefasst sein oder sich auf grundlegende Zusicherungen beschränken. Häufig wird etwa garantiert, dass keine dem Verkäufer bekannten, verborgenen Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelprobleme bestehen. Ebenso kann garantiert werden, dass bestimmte Bauteile innerhalb eines definierten Zeitraums erneuert wurden oder dass keine gravierenden statischen Mängel bekannt sind.

Öffentlich rechtliche Situation

Die öffentlich rechtlichen Rahmenbedingungen einer Immobilie sind für ihre Nutzung und Entwicklung maßgeblich. Ein sorgfältig gestalteter Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag enthält daher Zusicherungen zu:

  • Baurechtlicher Zulässigkeit der bestehenden Bebauung

  • Vorliegen der erforderlichen Baugenehmigungen und Nutzungsänderungsgenehmigungen

  • Nichtvorliegen bestandskräftiger Nutzungsuntersagungen oder Abrissverfügungen

  • Einhalten von Auflagen aus Baugenehmigungen, soweit sie dem Verkäufer bekannt sind

Darüber hinaus können Aussagen zu laufenden oder drohenden Verfahren mit Bauaufsichts oder Denkmalschutzbehörden aufgenommen werden. Der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag dient damit als Schnittstelle zwischen dem privatrechtlichen Kaufvertrag und dem öffentlichen Baurecht, indem er die für den Käufer relevanten behördlichen Rahmenbedingungen in vertraglicher Form abbildet.

Altlasten und Umweltrisiken

Besondere Bedeutung kommt in vielen Fällen dem Thema Altlasten und sonstigen Umweltrisiken zu. Der Boden und gegebenenfalls das Grundwasser können mit Schadstoffen belastet sein, ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar wäre. In diesem Bereich enthält der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag häufig Erklärungen des Verkäufers, dass:

  • ihm keine Altlastenverdachtsflächen oder eingetragene Altlasten bekannt sind

  • keine behördlichen Anordnungen zur Sanierung oder Untersuchung des Bodens vorliegen

  • keine umweltrelevanten Nutzungen wie Tankstellen, chemische Reinigungen oder industrielle Anlagen auf dem Grundstück betrieben wurden, soweit dies nicht offengelegt ist

Je nach Objektart kann der Katalog um spezifische Zusicherungen ergänzt werden, etwa zu stillgelegten Heizöltanks, Asbest in Bauteilen oder PCB haltigen Materialien. In diesen Fällen wirkt der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag als zentrales Instrument, um das wirtschaftliche Risiko teurer Sanierungsmaßnahmen vertraglich zu adressieren.

Miet und Nutzungsverhältnisse

Bei vermieteten Wohn oder Gewerbeimmobilien bilden die bestehenden Miet und Pachtverhältnisse einen wesentlichen wirtschaftlichen Faktor. Der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag enthält hierzu typischerweise Zusicherungen über:

  • Vollständigkeit und Wirksamkeit der bestehenden Mietverträge

  • Höhe der aktuell geschuldeten Mieten und Nebenkosten

  • Nichtbestehen verdeckter Mietnachlässe oder Nebenabreden

  • Höhe der geleisteten Kautionen und deren Anlageform

Außerdem kann garantiert werden, dass keine anhängigen Räumungs oder Zahlungsklagen gegen Mieter bestehen oder dass keine Mietminderungen geltend gemacht werden, soweit diese nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt sind. Der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag wird damit zum Bindeglied zwischen der rechtlichen und wirtschaftlichen Bewertung der Immobilie, da die Zuverlässigkeit der Mieteinnahmen maßgeblich für den Kaufpreis und die Finanzierung ist.

Abgrenzung zu anderen Vertragselementen

Der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag steht in enger Beziehung zu anderen Teilen des Kaufvertrags, insbesondere zur Beschreibung der Beschaffenheit, zu Haftungsausschlüssen und zu Regelungen über Mängelrechte. Eine klare Abgrenzung ist erforderlich, um Widersprüche zu vermeiden.

Beschaffenheitsvereinbarung

Die im Katalog enthaltenen Zusicherungen bilden in der Regel zugleich die vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung. Während die allgemeine Objektbeschreibung häufig einen eher informativen Charakter hat, stellen die im Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag aufgeführten Punkte eine rechtlich verbindliche Festlegung der geschuldeten Eigenschaften dar. Fehlt eine garantierte Eigenschaft, liegt ein Sachmangel vor, unabhängig davon, ob die Immobilie ansonsten den üblichen Standards entspricht.

Gewährleistungsausschluss

In vielen Immobilienkaufverträgen wird ein umfassender Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung vereinbart, insbesondere bei Verkäufen zwischen Privatpersonen oder beim Verkauf gebrauchter Objekte. Der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag durchbricht diesen Ausschluss für die ausdrücklich garantierten Merkmale. Juristisch bedeutet dies, dass der Verkäufer für die Richtigkeit seiner Garantien verschuldensunabhängig einstehen kann, während für nicht garantierte Umstände der Haftungsausschluss greift. Der Katalog bildet damit die positive Liste der Haftungstatbestände innerhalb eines ansonsten reduzierten Gewährleistungsregimes.

Aufklärungspflichten

Unabhängig vom Inhalt des Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag bestehen gesetzliche Aufklärungspflichten des Verkäufers über ihm bekannte, wesentliche Mängel. Ein sorgfältig formulierter Katalog kann diese Pflichten nicht ausschalten, wohl aber konkretisieren. Gibt der Verkäufer etwa ausdrücklich an, dass ihm keine Feuchtigkeitsschäden bekannt sind, obwohl ihm entsprechende Probleme bewusst sind, liegt nicht nur eine Verletzung der Garantie, sondern auch eine arglistige Täuschung vor. Der Katalog verstärkt somit die rechtliche Verbindlichkeit der Aufklärung und kann im Streitfall Indizwirkung für das Vorliegen einer Arglist entfalten.

Gestaltung und Strukturierung

Die Ausgestaltung eines Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag erfordert Sorgfalt und juristische Expertise. Ziel ist eine klare, widerspruchsfreie und verständliche Regelung, die sowohl den Schutzbedürfnissen des Käufers als auch den berechtigten Interessen des Verkäufers Rechnung trägt.

Systematische Gliederung

In der Praxis hat es sich bewährt, den Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag in thematisch geordnete Abschnitte zu unterteilen. Eine mögliche Gliederung umfasst:

  • Rechtliche Verhältnisse inklusive Eigentum, Grundbuch und Rechte Dritter

  • Bauliche Beschaffenheit mit Angaben zur Bausubstanz und zu technischen Anlagen

  • Öffentlich rechtliche Situation mit Baurecht und behördlichen Verfahren

  • Umwelt und Altlasten mit ökologischen Risiken

  • Miet und Nutzungsverhältnisse mit wirtschaftlichen Parametern

Diese Struktur ermöglicht es, den Katalog im Bedarfsfall gezielt zu erweitern oder zu präzisieren, ohne die Übersichtlichkeit zu gefährden. Zugleich erleichtert sie es den Parteien, bestimmte Themenbereiche intensiver zu verhandeln, während andere standardisiert übernommen werden können.

Formulierungsprinzipien

Bei der Formulierung der einzelnen Garantien ist Klarheit von zentraler Bedeutung. Unbestimmte Begriffe sollten vermieden oder im Vertrag definiert werden. Der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag sollte möglichst präzise angeben, auf welchen Zeitpunkt sich eine Garantie bezieht, etwa auf den Tag der Beurkundung oder den Übergabetag. Ebenso ist festzulegen, ob der Verkäufer eine Garantie im Sinne einer verschuldensunabhängigen Einstandspflicht übernimmt oder lediglich sein Wissen erklärt. Eine häufig verwendete Formulierung lautet, dass der Verkäufer nach bestem Wissen bestimmte Umstände verneint oder bestätigt. In diesem Fall liegt eher eine Wissenserklärung als eine strenge Garantie vor, was die Reichweite der Haftung beeinflusst.

Praktische Bedeutung und Anwendung

In der notariellen und anwaltlichen Praxis hat sich der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag als zentrales Instrument der Vertragsgestaltung etabliert. Sein konkreter Umfang hängt vom Transaktionstyp und den beteiligten Parteien ab.

Privater Immobilienkauf

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses durch Privatpersonen wird der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag häufig in vereinfachter Form verwendet. Typischerweise werden grundlegende Zusicherungen zur Eigentumslage, zur Lastenfreiheit und zum Nichtvorliegen dem Verkäufer bekannter gravierender Mängel aufgenommen. Der Umfang bleibt überschaubar, da die Parteien oft auf Musterverträge oder Standardformulierungen zurückgreifen. Dennoch kann auch in diesem Bereich eine gezielte Erweiterung des Katalogs sinnvoll sein, etwa wenn der Käufer besonderen Wert auf die Beschaffenheit bestimmter Bauteile legt oder wenn bekannte Risiken wie frühere Wasserschäden angesprochen werden.

Gewerbliche Transaktionen

Bei komplexen gewerblichen Immobilientransaktionen mit hohen Kaufpreisen und institutionellen Beteiligten ist der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag regelmäßig deutlich umfangreicher. Er umfasst dann detaillierte Regelungen zu technischen Anlagen, Umweltfragen, Mietverträgen, behördlichen Genehmigungen und steuerlichen Aspekten. Oft wird der Katalog in enger Abstimmung mit technischen Gutachten, Umweltberichten und rechtlichen Due Diligence Prüfungen erstellt. In diesem Kontext ist der Katalog nicht nur ein juristisches Instrument, sondern auch ein Ergebnis intensiver Prüfung und Verhandlung, das die wirtschaftliche Bewertung der Immobilie maßgeblich beeinflusst.

Projektentwicklungen und Neubauten

Bei der Veräußerung von Neubauten oder Projektentwicklungen übernimmt der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag eine besondere Rolle. Hier werden häufig Bau und Ausstattungsbeschreibungen in den Vertrag integriert, die als Grundlage für Garantien dienen. Typische Zusagen betreffen die Einhaltung bestimmter energetischer Standards, die Verwendung definierter Materialien oder die Fertigstellung bis zu einem bestimmten Termin. Der Katalog fungiert in diesem Fall als Brücke zwischen bautechnischer Leistungsbeschreibung und rechtlicher Einstandspflicht des Verkäufers oder Bauträgers.

Rechtsfolgen bei Verletzung von Garantien

Verstößt der Verkäufer gegen eine im Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag übernommene Garantie, stehen dem Käufer verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung. Die genaue Reichweite hängt von der konkreten Formulierung und der Einordnung als Garantie oder Wissenserklärung ab.

Mängelrechte des Käufers

Liegt in der Verletzung einer Garantie zugleich ein Sachmangel der Immobilie, kann der Käufer die gesetzlichen Mängelrechte geltend machen, soweit diese nicht wirksam ausgeschlossen wurden. Dazu gehören Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz. Da Immobilien jedoch nicht ohne Weiteres nachgebessert werden können, spielt in der Praxis insbesondere die Minderung des Kaufpreises oder der Schadensersatz eine Rolle. Der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag bildet hierbei die Referenz, anhand derer der Mangel festgestellt wird, weil er die geschuldete Sollbeschaffenheit definiert.

Selbstständige Garantiehaftung

Wird eine Garantie als selbstständige Einstandspflicht formuliert, kann der Käufer unabhängig von der gesetzlichen Mängelhaftung Schadensersatz verlangen, wenn sich die garantierte Eigenschaft als unzutreffend erweist. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob den Verkäufer ein Verschulden trifft. Der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag entfaltet dann eine eigenständige Haftungsgrundlage, die neben die allgemeinen Gewährleistungsregeln tritt. Die Parteien können im Vertrag festlegen, ob und in welchem Umfang diese Haftung begrenzt werden soll, etwa durch Haftungshöchstbeträge, zeitliche Begrenzungen oder Selbstbehalte.

Bedeutung für die Vertragsparteien

Für beide Vertragsparteien hat der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag erhebliche Bedeutung, wenn auch mit unterschiedlicher Perspektive. Käufer sehen im Katalog ein wichtiges Schutzinstrument, Verkäufer betrachten ihn als kalkulierbares Haftungsregime.

Interessen des Käufers

Der Käufer ist regelmäßig bestrebt, einen möglichst umfassenden und klar formulierten Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag zu vereinbaren. Aus seiner Sicht dient der Katalog dazu, Unsicherheiten über den Zustand der Immobilie zu reduzieren und im Falle unzutreffender Angaben verlässliche Ansprüche zu begründen. Ein detaillierter Katalog kann zudem die Finanzierung erleichtern, da Kreditgeber Wert auf rechtlich abgesicherte Informationen zum Objekt legen. Der Käufer wird daher versuchen, insbesondere solche Punkte in den Katalog aufzunehmen, die schwer selbst zu überprüfen oder mit erheblichen Folgekosten verbunden sind, wie Altlasten, versteckte Baumängel oder rechtliche Beschränkungen der Nutzung.

Interessen des Verkäufers

Der Verkäufer verfolgt demgegenüber das Ziel, seine Haftungsrisiken zu begrenzen und zugleich die Transaktion für den Käufer attraktiv zu gestalten. Ein sorgfältig formulierter Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag ermöglicht ihm, bestimmte Risiken bewusst auszuschließen und andere in kalkulierbare Bahnen zu lenken. Der Verkäufer wird insbesondere darauf achten, nur solche Garantien zu übernehmen, die er auf Grundlage verlässlicher Informationen abgeben kann. Wissenserklärungen bieten ihm die Möglichkeit, seine tatsächliche Kenntnislage abzubilden, ohne für unbekannte Umstände uneingeschränkt einzustehen. Zugleich kann ein ausgewogener Katalog das Vertrauen des Käufers stärken und so zu einem reibungslosen Vertragsabschluss beitragen.

Zusammenfassende Einordnung

Der Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag ist im modernen Immobilienrecht zu einem unverzichtbaren Instrument geworden, um die Vielzahl rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Aspekte eines Immobilienkaufs in eine klare, verbindliche und überprüfbare Form zu bringen. Er konkretisiert die Beschaffenheit der Immobilie, strukturiert die Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer und schafft eine verlässliche Grundlage für die Beurteilung von Haftungsfragen. In seiner Funktion als Schnittstelle zwischen gesetzlicher Gewährleistung, individueller Vertragsgestaltung und praktischer Risikosteuerung kommt ihm eine zentrale Rolle bei der rechtssicheren Gestaltung von Immobilienkaufverträgen zu. Durch eine sorgfältige und transparente Ausarbeitung des Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag können beide Vertragsparteien dazu beitragen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden, wirtschaftliche Risiken realistisch einzuschätzen und die Grundlage für eine langfristig tragfähige Nutzung der Immobilie zu legen. Damit ist der Begriff nicht nur ein technischer Ausdruck der Vertragsgestaltung, sondern ein Kernbestandteil der rechtlichen Ordnung des Immobilienverkehrs, der in der Praxis wesentlich zur Verlässlichkeit und Berechenbarkeit von Grundstückstransaktionen beiträgt.

Häufige Fragen zu „Garantiekatalog Immobilienkaufvertrag“

Ein Garantiekatalog im Immobilienkaufvertrag ist eine Liste von Zusicherungen, die der Verkäufer dem Käufer zur Immobilie gibt. Darin steht zum Beispiel, welche Eigenschaften das Haus oder die Wohnung sicher haben soll und welche Risiken der Verkäufer ausschließt oder übernimmt.

Der Garantiekatalog schützt Sie, weil der Verkäufer für die dort zugesicherten Punkte rechtlich einstehen muss. Stellt sich später heraus, dass eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, können Sie in der Regel Ansprüche wie Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz geltend machen.

Typischerweise enthält der Garantiekatalog Aussagen zur Wohnfläche, zum Baujahr, zu bestehenden Mietverträgen, zu Altlasten, zu Mängeln und zu behördlichen Genehmigungen. Oft wird auch geregelt, ob es anhängige Rechtsstreitigkeiten gibt und ob alle notwendigen Unterlagen vollständig und richtig sind.

Eine normale Beschreibung der Immobilie ist eher informativ und oft nicht rechtlich bindend. Im Garantiekatalog werden bestimmte Angaben ausdrücklich als Garantie festgelegt, sodass der Verkäufer bei Abweichungen haftet, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.

Es ist sehr sinnvoll, den Garantiekatalog vor der Unterschrift von einem im Immobilienrecht erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen. Der Notar erklärt zwar den Vertrag, vertritt aber keine der Parteien einseitig, während ein eigener Anwalt gezielt Ihre Interessen absichert und auf fehlende oder nachteilige Regelungen hinweist.

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