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Feststellungserklärung Grundsteuer

Erfahren Sie, wie Sie die Feststellungserklärung für die Grundsteuer korrekt, fristgerecht und mit allen nötigen Angaben einreichen.

Inhaltsverzeichnis

Die Feststellungserklärung Grundsteuer ist ein zentraler Begriff des deutschen Steuerrechts und bezeichnet die Erklärung, mit der die für die Grundsteuer maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen gegenüber dem Finanzamt offengelegt werden. Sie bildet die Grundlage für die spätere Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden und dient damit als Bindeglied zwischen dem Eigentümer eines Grundstücks und der kommunalen Steuererhebung. Die Feststellungserklärung Grundsteuer ist Teil des mehrstufigen Verfahrens zur Ermittlung der Grundsteuer und besitzt sowohl rechtliche als auch praktische Bedeutung für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Immobilien.

Begriffsbestimmung und rechtliche Einordnung

Unter der Feststellungserklärung Grundsteuer versteht man die vom Steuerpflichtigen abzugebende Erklärung, mit der alle relevanten Daten zu einem Grundstück, einem Gebäude oder einem land und forstwirtschaftlichen Betrieb an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Diese Daten werden im Rahmen eines sogenannten Feststellungsverfahrens ausgewertet und führen zu einem Feststellungsbescheid, der wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbescheid bildet. Der Messbescheid dient schließlich den Gemeinden als Basis für die Festsetzung der konkreten Grundsteuer.

Die Feststellungserklärung Grundsteuer ist damit keine Steuererklärung im engeren Sinne, die unmittelbar zu einer Zahlungsaufforderung führt, sondern eine vorgelagerte Erklärung zur Ermittlung von Wert und Art des Steuergegenstands. Sie ist im Bewertungsgesetz und in den Grundsteuergesetzen der Länder verankert und steht in engem Zusammenhang mit der Grundsteuerreform, die eine Neubewertung von Grundstücken und Immobilien erforderlich macht.

Abgrenzung zu anderen Steuererklärungen

Die Feststellungserklärung Grundsteuer unterscheidet sich von der Einkommensteuererklärung oder der Körperschaftsteuererklärung dadurch, dass nicht das Einkommen oder der Gewinn, sondern die Eigenschaften eines Grundstücks und die daraus resultierenden Werte im Mittelpunkt stehen. Während andere Steuererklärungen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person erfassen, dient die Feststellungserklärung Grundsteuer der Ermittlung der objektbezogenen Bemessungsgrundlage für eine Objektsteuer. Sie ist somit eher eine Bewertungs und Strukturaufnahme als eine reine Deklaration von Einnahmen und Ausgaben.

Zweck und Funktion der Feststellungserklärung Grundsteuer

Die Feststellungserklärung Grundsteuer erfüllt mehrere Funktionen, die in ihrer Gesamtheit die gerechte und transparente Erhebung der Grundsteuer ermöglichen. Sie ist ein Instrument zur Erfassung und Aktualisierung der Datenbasis des Grundvermögens und stellt sicher, dass die steuerliche Belastung der Eigentümerinnen und Eigentümer im Verhältnis zum Wert und zur Nutzung ihres Grundstücks steht.

Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Im Zentrum steht die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Die im Rahmen der Feststellungserklärung Grundsteuer übermittelten Angaben werden vom Finanzamt genutzt, um den Grundsteuerwert beziehungsweise die entsprechenden landesrechtlichen Äquivalente zu berechnen. Diese Werte fließen in die Festsetzung des Steuermessbetrags ein und bestimmen damit die Höhe der späteren Grundsteuer, die von der jeweiligen Gemeinde erhoben wird.

Transparenz und Gleichmäßigkeit der Besteuerung

Ein weiterer Zweck der Feststellungserklärung Grundsteuer besteht in der Sicherstellung von Transparenz und Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung von Grundvermögen. Da alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens Angaben zu ihren Grundstücken machen müssen, wird eine Vergleichbarkeit der Daten und damit eine gleichmäßige steuerliche Belastung angestrebt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gleichbehandlung von Steuerpflichtigen bedeutsam.

Aktualisierung der Bewertungsgrundlagen

Die Feststellungserklärung Grundsteuer dient zudem der regelmäßigen Aktualisierung der Bewertungsgrundlagen. Alte oder veraltete Werte werden durch neue, an aktuelle Markt und Nutzungsverhältnisse angepasste Werte ersetzt. Dies ist insbesondere im Zuge der Grundsteuerreform wichtig, da frühere Bewertungsstichtage teilweise Jahrzehnte zurücklagen und nicht mehr den realen Verhältnissen entsprachen.

Adressatenkreis und Erklärungspflicht

Die Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärung Grundsteuer trifft grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Immobilien, kann aber im Einzelfall auch andere Rechtsträger betreffen. Die Erklärungspflicht ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben und wird in der Regel durch ein öffentlich bekanntgemachtes Aufforderungsverfahren oder durch individuelle Aufforderungen der Finanzverwaltung konkretisiert.

Wer ist zur Abgabe verpflichtet

  • Private Grundstückseigentümer

    Natürliche Personen, die Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks sind, müssen in der Regel eine Feststellungserklärung Grundsteuer abgeben. Dies gilt unabhängig davon, ob das Grundstück selbst genutzt oder vermietet wird.

  • Gesellschaften und juristische Personen

    Gesellschaften des privaten und öffentlichen Rechts, wie etwa Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Stiftungen, sind ebenfalls verpflichtet, eine Feststellungserklärung Grundsteuer abzugeben, sofern sie Eigentümer von Grundvermögen sind.

  • Erbengemeinschaften und Gemeinschaften

    Ist ein Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zugeordnet, etwa in Form einer Erbengemeinschaft, trifft die Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärung Grundsteuer die Gemeinschaft als solche. Die Beteiligten müssen sich intern über die Erfüllung der Erklärungspflicht verständigen.

  • Sonderfälle

    In bestimmten Konstellationen, beispielsweise bei Nießbrauch oder bei besonderen Nutzungsrechten, kann die Erklärungspflicht auch Personen treffen, die nicht zivilrechtliche Eigentümer sind, aber in steuerlicher Hinsicht als wirtschaftliche Eigentümer gelten.

Folgen der Erklärungspflicht

Die Abgabe der Feststellungserklärung Grundsteuer ist eine gesetzliche Pflicht. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zu Schätzungen durch das Finanzamt und zu steuerlichen Nachteilen führen. Zudem können Verspätungszuschläge und weitere steuerliche Sanktionen verhängt werden, wenn die Erklärung nicht fristgerecht oder gar nicht eingereicht wird.

Inhalt und Aufbau der Feststellungserklärung Grundsteuer

Die Feststellungserklärung Grundsteuer ist strukturiert aufgebaut und orientiert sich an den Informationen, die für die Bewertung des Grundstücks erforderlich sind. Sie enthält allgemeine Angaben zur Person oder zum Unternehmen, detaillierte Angaben zum Grundstück und gegebenenfalls zu darauf befindlichen Gebäuden sowie weitere Angaben zur Nutzung und zu rechtlichen Besonderheiten.

Allgemeine Angaben

Zu Beginn der Feststellungserklärung Grundsteuer werden die persönlichen oder unternehmensbezogenen Daten erfasst. Dazu gehören Name, Anschrift, steuerliche Identifikationsnummer oder Steuernummer sowie Angaben zur Art des Eigentümers, beispielsweise natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft. Diese Daten ermöglichen die Zuordnung der Erklärung zu einem konkreten Steuerpflichtigen.

Grundstücksbezogene Angaben

Im nächsten Abschnitt werden die für das Grundstück relevanten Daten abgefragt. Dazu zählen insbesondere:

  • Lage des Grundstücks

    Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, die eine eindeutige Identifikation des Grundstücks im Liegenschaftskataster ermöglichen.

  • Art des Grundstücks

    Unterscheidung nach bebautem oder unbebautem Grundstück, Wohngrundstück, Geschäftsgrundstück, gemischt genutztem Grundstück oder land und forstwirtschaftlichem Vermögen.

  • Größe des Grundstücks

    Angabe der Fläche in Quadratmetern, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Teilflächen mit unterschiedlicher Nutzung.

Gebäude und Nutzung

Sofern sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, erfasst die Feststellungserklärung Grundsteuer auch deren Eigenschaften. Dazu gehören:

  • Art des Gebäudes

    Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgebäude, gemischt genutztes Gebäude oder besondere Gebäudearten.

  • Nutzfläche oder Wohnfläche

    Angaben zur Größe der Wohn und Nutzflächen, die für die Bewertung nach bestimmten Modellen relevant sein können.

  • Nutzung

    Informationen darüber, ob das Gebäude selbst genutzt, vermietet, gewerblich genutzt oder anderweitig verwendet wird.

Spezielle Angaben und Besonderheiten

Je nach landesrechtlicher Ausgestaltung und Bewertungsmodell können weitere Angaben erforderlich sein, etwa zu Baujahr, Modernisierungen, Denkmalschutz, Erbbaurechten oder besonderen Nutzungsbeschränkungen. Die Feststellungserklärung Grundsteuer bildet diese Besonderheiten ab, um eine sachgerechte Bewertung zu ermöglichen.

Verfahrensablauf und zeitlicher Rahmen

Die Feststellungserklärung Grundsteuer ist in ein formalisiertes Verwaltungsverfahren eingebettet. Dieses Verfahren folgt einem klaren zeitlichen Ablauf und umfasst die Aufforderung zur Abgabe, die Einreichung der Erklärung, die Prüfung durch das Finanzamt und den Erlass des Feststellungsbescheids.

Aufforderung und Fristsetzung

In der Regel werden Eigentümerinnen und Eigentümer durch öffentliche Bekanntmachungen oder durch direkte Mitteilungen über die Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärung Grundsteuer informiert. Gleichzeitig werden Fristen gesetzt, innerhalb derer die Erklärung eingereicht werden muss. Diese Fristen können bei besonderen Umständen verlängert werden, wenn ein entsprechender Antrag gestellt und begründet wird.

Einreichung der Erklärung

Die Feststellungserklärung Grundsteuer wird zunehmend in elektronischer Form über digitale Portale der Finanzverwaltung eingereicht. Die Nutzung elektronischer Formulare erleichtert die strukturierte Erfassung der Daten und ermöglicht eine effizientere Verarbeitung. In begründeten Ausnahmefällen können weiterhin papiergebundene Erklärungen zugelassen sein, etwa wenn eine elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist.

Prüfung und Feststellungsbescheid

Nach Eingang der Feststellungserklärung Grundsteuer prüft das Finanzamt die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Gegebenenfalls werden Rückfragen gestellt oder ergänzende Unterlagen angefordert. Anschließend erlässt das Finanzamt einen Feststellungsbescheid, in dem der ermittelte Grundsteuerwert oder der entsprechende Bewertungsparameter festgesetzt wird. Dieser Bescheid kann von den Steuerpflichtigen überprüft und innerhalb der gesetzlichen Fristen angefochten werden.

Die Feststellungserklärung Grundsteuer im Kontext der Grundsteuerreform

Die jüngere Geschichte der Feststellungserklärung Grundsteuer ist eng mit der Grundsteuerreform verbunden. Die verfassungsgerichtliche Beanstandung der bisherigen Bewertungsregeln führte dazu, dass der Gesetzgeber neue Bewertungsmodelle einführen musste. Dies machte umfangreiche Neubewertungen von Grundstücken erforderlich, die wiederum nur auf Basis aktualisierter Daten möglich waren.

Neubewertung und Hauptfeststellung

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde eine umfassende Hauptfeststellung des Grundvermögens zu einem einheitlichen Stichtag vorgesehen. Zu diesem Zweck mussten Eigentümerinnen und Eigentümer für alle relevanten Grundstücke eine Feststellungserklärung Grundsteuer abgeben. Die so gewonnenen Daten bildeten die Grundlage für die erstmalige Feststellung der neuen Grundsteuerwerte, die anschließend in die Berechnung der Grundsteuer einfließen.

Ländermodelle und unterschiedliche Anforderungen

Die Reform eröffnete den Bundesländern die Möglichkeit, eigene Modelle zur Berechnung der Grundsteuer zu entwickeln. Dies führte dazu, dass die Anforderungen an die Feststellungserklärung Grundsteuer je nach Bundesland variieren können. In einigen Ländern stehen wertorientierte Modelle im Vordergrund, in anderen flächenorientierte oder gemischte Modelle. Diese Unterschiede spiegeln sich in den abzufragenden Daten und in der Struktur der Erklärung wider.

Bedeutung für Eigentümerinnen und Eigentümer

Für Eigentümerinnen und Eigentümer hat die Feststellungserklärung Grundsteuer eine unmittelbare praktische Relevanz. Sie ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern beeinflusst direkt die Höhe der künftig zu zahlenden Grundsteuer. Eine sorgfältige und vollständige Abgabe der Erklärung ist daher im eigenen Interesse der Steuerpflichtigen.

Auswirkungen auf die Steuerlast

Die in der Feststellungserklärung Grundsteuer gemachten Angaben wirken sich auf den ermittelten Grundsteuerwert und damit auf den Steuermessbetrag aus. Zwar bestimmt letztlich die Gemeinde durch ihren Hebesatz die konkrete Höhe der Grundsteuer, doch bildet der Messbetrag die Basis dieser Berechnung. Ungenaue oder unvollständige Angaben können zu einer falschen Bewertung und damit zu einer unangemessenen Steuerbelastung führen.

Gestaltungsspielräume und Grenzen

Die Feststellungserklärung Grundsteuer bietet nur begrenzte Gestaltungsspielräume, da sie auf objektiven Tatsachen beruht. Dennoch ist es wichtig, Besonderheiten und wertmindernde Faktoren korrekt anzugeben, etwa Einschränkungen der Nutzbarkeit, Baulasten oder Denkmalschutzauflagen. Eine präzise Darstellung solcher Umstände kann zu einer realistischeren Bewertung und damit zu einer angemessenen steuerlichen Belastung beitragen.

Formale Anforderungen und typische Fehlerquellen

Die Abgabe der Feststellungserklärung Grundsteuer unterliegt bestimmten formalen Anforderungen. Fehler bei der Einhaltung dieser Anforderungen können zu Verzögerungen, Rückfragen oder im ungünstigsten Fall zu Schätzungen durch die Finanzverwaltung führen.

Form und Vollständigkeit

Die Erklärung muss in der vorgeschriebenen Form und innerhalb der gesetzten Frist eingereicht werden. Alle Pflichtfelder sind auszufüllen, und die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Fehlende oder widersprüchliche Angaben führen in der Regel zu Rückfragen oder zu einer Aufforderung zur Ergänzung der Erklärung.

Häufige Fehler

  • Unzutreffende Flächenangaben

    Fehler bei der Angabe von Grundstücks oder Wohnflächen können erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung haben. Es ist daher wichtig, auf korrekte und nachvollziehbare Flächenangaben zu achten.

  • Unklare Nutzungsangaben

    Unpräzise oder unzutreffende Angaben zur Nutzung des Grundstücks oder des Gebäudes können zu einer falschen Einordnung in die Bewertungsmodelle führen.

  • Übersehene Besonderheiten

    Nicht angegebene rechtliche oder tatsächliche Besonderheiten, etwa Wegerechte, Beschränkungen oder Auflagen, können dazu führen, dass der Wert des Grundstücks zu hoch eingeschätzt wird.

Rechtsfolgen der Feststellungserklärung Grundsteuer

Die Feststellungserklärung Grundsteuer entfaltet ihre rechtlichen Wirkungen über den nachfolgenden Feststellungsbescheid. Dieser Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der die Besteuerungsgrundlagen verbindlich festlegt und sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Gemeinden bindend ist.

Bindungswirkung des Feststellungsbescheids

Der Feststellungsbescheid, der auf Basis der Feststellungserklärung Grundsteuer ergeht, entfaltet Bindungswirkung für den Grundsteuermessbescheid und den späteren Grundsteuerbescheid. Das bedeutet, dass die Gemeinde bei der Festsetzung der Grundsteuer an die im Feststellungsbescheid ausgewiesenen Werte gebunden ist. Eine spätere Korrektur der Grundsteuer ist nur möglich, wenn der Feststellungsbescheid geändert oder aufgehoben wird.

Anfechtung und Rechtsschutz

Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, gegen den Feststellungsbescheid Rechtsmittel einzulegen, wenn sie mit der Bewertung nicht einverstanden sind. Die Feststellungserklärung Grundsteuer bildet dabei die Grundlage für die rechtliche Auseinandersetzung. Ein Einspruch muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen und kann zu einer Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur der festgestellten Werte führen.

Praktische Hinweise zur Bearbeitung

Die Bearbeitung der Feststellungserklärung Grundsteuer erfordert Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Einige praktische Hinweise können dabei helfen, Fehler zu vermeiden und das Verfahren effizient zu gestalten.

Vorbereitung der Unterlagen

Vor Ausfüllen der Feststellungserklärung Grundsteuer sollten alle relevanten Unterlagen bereitgelegt werden. Dazu gehören Grundbuchauszüge, Katasterauszüge, Bauunterlagen, Flächenberechnungen und gegebenenfalls besondere Vereinbarungen oder Verträge, die die Nutzung oder die rechtliche Situation des Grundstücks betreffen.

Nutzung von Hilfsmitteln

Viele Finanzverwaltungen stellen Ausfüllhilfen und Erläuterungen zur Verfügung, die die Bearbeitung der Feststellungserklärung Grundsteuer erleichtern. Diese Hilfsmittel erklären die einzelnen Felder und geben Hinweise darauf, welche Angaben in welcher Form erwartet werden. Die Nutzung solcher Hilfen kann die Fehleranfälligkeit deutlich reduzieren.

Kommunikation mit der Finanzverwaltung

Bei Unklarheiten oder Zweifelsfragen kann die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt sinnvoll sein. Rückfragen vor Abgabe der Feststellungserklärung Grundsteuer können Missverständnisse vermeiden und dazu beitragen, dass die Erklärung von Anfang an in einer für die Bewertung geeigneten Form vorliegt.

Systematische Einordnung im Steuerrecht

Die Feststellungserklärung Grundsteuer ist systematisch im Bereich der Bewertungs und Feststellungsverfahren des Steuerrechts einzuordnen. Sie steht an der Schnittstelle zwischen dem Bewertungsrecht, das die Ermittlung von Werten regelt, und dem Kommunalabgabenrecht, das die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinden bestimmt.

Verhältnis zu Bewertungs und Grundsteuergesetz

Die rechtlichen Grundlagen der Feststellungserklärung Grundsteuer finden sich insbesondere im Bewertungsgesetz, das die Verfahren zur Feststellung von Werten für steuerliche Zwecke regelt, sowie in den Grundsteuergesetzen, die die Erhebung der Grundsteuer selbst betreffen. Die Erklärung ist das Instrument, mit dem die in diesen Gesetzen vorgesehenen Bewertungsmechanismen mit den tatsächlichen Gegebenheiten der Grundstücke verknüpft werden.

Rolle im föderalen System

Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland kommt den Ländern eine bedeutsame Rolle bei der Ausgestaltung der Grundsteuer und damit auch bei den Anforderungen an die Feststellungserklärung Grundsteuer zu. Die Möglichkeit, eigene Modelle zu entwickeln, führt zu einer gewissen Vielfalt der Ausgestaltung, während zugleich der grundlegende Zweck der Erklärung in allen Ländern identisch bleibt.

Zusammenfassung und begriffliche Einordnung

Feststellungserklärung Grundsteuer bezeichnet im deutschen Steuerrecht die vom Eigentümer eines Grundstücks oder eines vergleichbaren Steuerobjekts gegenüber dem Finanzamt abzugebende Erklärung, mit der die für die Grundsteuer maßgeblichen Bewertungs und Besteuerungsgrundlagen offengelegt werden. Sie dient der Ermittlung des Grundsteuerwerts oder eines entsprechenden Bewertungsparameters, bildet die Grundlage für den Grundsteuermessbescheid und ist damit ein zentrales Element des Verfahrens zur Festsetzung der Grundsteuer.

Die Feststellungserklärung Grundsteuer ist als eigenständiger Begriff klar von anderen Steuererklärungen abzugrenzen. Sie ist weder unmittelbar mit einer Zahlungsaufforderung verbunden noch dient sie der Erfassung persönlicher Einkünfte. Stattdessen konzentriert sie sich auf die objektbezogene Bewertung von Grundstücken und Gebäuden und bildet damit das Fundament für eine sachgerechte und gleichmäßige Belastung mit Grundsteuer. In systematischer Hinsicht steht die Feststellungserklärung Grundsteuer an der Schnittstelle von Bewertungsrecht und Kommunalabgabenrecht, im praktischen Vollzug ist sie Ausdruck der Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen. Ihre Bedeutung hat im Zuge der Grundsteuerreform nochmals deutlich zugenommen, da die flächendeckende Neubewertung des Grundvermögens nur durch die strukturierte Erhebung aktueller Daten mittels der Feststellungserklärung Grundsteuer möglich wurde. Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen, Gemeinschaften und andere Rechtsträger sind daher gehalten, die Anforderungen an diese Erklärung sorgfältig zu beachten, um eine zutreffende Bewertung ihrer Grundstücke zu gewährleisten und die Grundlage für eine rechtmäßige und transparente Erhebung der Grundsteuer zu schaffen.

Häufige Fragen zu „Feststellungserklärung Grundsteuer“

Die Feststellungserklärung zur Grundsteuer ist eine Steuererklärung, mit der Eigentümer dem Finanzamt die Daten zu ihrem Grundstück und Gebäude mitteilen. Auf Basis dieser Angaben wird der sogenannte Grundsteuerwert ermittelt, der später für die Berechnung der Grundsteuer durch die Gemeinde verwendet wird.

In der Regel müssen alle Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen in Deutschland eine Feststellungserklärung abgeben. Das gilt sowohl für selbstgenutzte Immobilien als auch für vermietete Objekte und kann auch Erbengemeinschaften oder Firmen betreffen.

Sie benötigen Angaben zum Grundstück wie Flurstücksnummer, Fläche, Lage und Bodenrichtwert sowie Daten zum Gebäude wie Baujahr, Wohnfläche und Nutzungsart. Viele dieser Informationen finden Sie im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag, im Einheitswertbescheid oder auf dem Informationsschreiben Ihres Finanzamts beziehungsweise Ihrer Landesfinanzverwaltung.

Die Feststellungserklärung wird in der Regel elektronisch über das Portal Elster an das Finanzamt übermittelt. In besonderen Fällen, etwa bei fehlendem Internetzugang, kann auf Antrag auch eine Abgabe in Papierform möglich sein, dies sollten Sie aber vorher mit Ihrem Finanzamt klären.

Wenn Sie die Feststellungserklärung gar nicht oder verspätet abgeben, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen oder die Werte schätzen. Eine Schätzung fällt oft zu Ihrem Nachteil aus und kann langfristig zu einer höheren Grundsteuer führen.

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