Fehlbelegungsabgabe
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Die Fehlbelegungsabgabe ist ein wohnungs- und sozialpolitisches Instrument, mit dem der Staat oder eine Gebietskörperschaft finanzielle Ausgleichszahlungen von Haushalten erhebt, die eine öffentlich geförderte Wohnung bewohnen, deren Einkommen jedoch die maßgeblichen Einkommensgrenzen überschreitet. Sie soll sicherstellen, dass der Vorteil einer verbilligten oder geförderten Wohnung nicht dauerhaft Haushalten zugutekommt, die nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf den besonderen Schutz des sozialen Wohnungswesens nicht mehr angewiesen sind. Die Fehlbelegungsabgabe verbindet damit Elemente von Lenkungsabgabe, sozialer Ausgleichszahlung und wohnungspolitischem Steuerungsinstrument und ist in der Regel gesetzlich geregelt.
Begriffsbestimmung und rechtliche Einordnung
Unter dem Begriff Fehlbelegungsabgabe versteht man eine besondere Abgabe, die für die Nutzung von mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen erhoben wird, wenn der jeweilige Haushalt die festgelegten Einkommensgrenzen für den Bezug einer solchen Wohnung übersteigt. Die Wohnung gilt in diesem Fall als fehlbelegt, weil sie nicht mehr von einem einkommensberechtigten Haushalt genutzt wird. Die Fehlbelegungsabgabe soll diesen Zustand finanziell ausgleichen und zugleich einen Anreiz dafür schaffen, dass geförderte Wohnungen vorrangig von den tatsächlich berechtigten Haushalten genutzt werden.
Rechtlich ist die Fehlbelegungsabgabe üblicherweise in speziellen Wohnraumförderungs- oder Wohnraumgesetzgebungen verankert. Sie wird nicht als klassische Steuer, sondern als zweckgebundene Abgabe ausgestaltet, deren Aufkommen überwiegend der Wohnraumförderung oder dem sozialen Wohnungsbau zugutekommt. Die konkrete Ausgestaltung, etwa wer abgabepflichtig ist, wie die Einkommensgrenzen bestimmt werden und wie hoch die Abgabe ausfällt, hängt von der jeweiligen gesetzlichen Regelung einer Region oder eines Landes ab.
Zielsetzung und Funktion
Die Fehlbelegungsabgabe verfolgt mehrere wohnungs- und sozialpolitische Ziele. Im Mittelpunkt steht die faire Verteilung des mit öffentlichen Mitteln geschaffenen oder geförderten Wohnraums. Sozialwohnungen sollen insbesondere den Haushalten zur Verfügung stehen, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Wenn solche Wohnungen dauerhaft von Haushalten genutzt werden, deren Einkommen deutlich über den Berechtigungsgrenzen liegt, wird der soziale Zweck der Förderung verfehlt. Die Fehlbelegungsabgabe setzt an diesem Problem an.
Sie erfüllt eine Lenkungsfunktion, indem sie den wirtschaftlichen Vorteil, den überversorgte Haushalte aus der Nutzung geförderter Wohnungen ziehen, teilweise oder vollständig abschöpft. Zugleich hat sie eine Finanzierungsfunktion für die öffentliche Hand, da die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe häufig zur Finanzierung neuer Förderprogramme oder zur Stabilisierung der Wohnraumförderung eingesetzt werden. Damit trägt die Fehlbelegungsabgabe auch zur langfristigen Sicherung des sozialen Wohnungsbestands bei.
Sozialpolitische Zielsetzung
Die sozialpolitische Zielsetzung der Fehlbelegungsabgabe besteht darin, die gerechte Verteilung von Wohnraum zu unterstützen. Sie soll dazu beitragen, dass einkommensschwächere Haushalte Zugang zu angemessenen Wohnungen zu tragbaren Mieten erhalten. Wenn höherverdienende Haushalte eine preisgünstige geförderte Wohnung belegen, entsteht ein Verdrängungseffekt zulasten derjenigen, die auf diese Wohnform angewiesen sind. In einer solchen Konstellation dient die Fehlbelegungsabgabe als Korrekturmechanismus.
Darüber hinaus hat die Fehlbelegungsabgabe eine symbolische Dimension. Sie signalisiert, dass die Nutzung geförderten Wohnraums mit einer besonderen Verantwortung verbunden ist. Wer einen staatlich subventionierten Vorteil in Anspruch nimmt, soll dies nur so lange tun, wie die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse dies rechtfertigen. Steigt das Einkommen deutlich an, ist entweder ein Auszug in den freifinanzierten Wohnungsmarkt oder die Zahlung einer Ausgleichsabgabe in Form der Fehlbelegungsabgabe vorgesehen.
Wohnungspolitische Zielsetzung
Wohnungspolitisch dient die Fehlbelegungsabgabe der effizienteren Nutzung des knappen Guts geförderter Wohnraum. Gerade in Ballungsgebieten ist die Nachfrage nach Sozialwohnungen oftmals erheblich höher als das Angebot. Die Fehlbelegungsabgabe soll verhindern, dass ein Teil dieses Angebots dauerhaft von Haushalten blockiert wird, die nicht mehr förderwürdig sind. Sie schafft Anreize für Umzüge, ohne jedoch einen unmittelbaren Zwang auszuüben.
Mit Blick auf die langfristige Wohnraumplanung unterstützt die Fehlbelegungsabgabe die Steuerung des sozialen Wohnungsbestandes. Die daraus erzielten Einnahmen können in den Neubau oder die Modernisierung von Wohnungen investiert werden. So trägt die Fehlbelegungsabgabe indirekt zur Erweiterung und qualitativen Verbesserung des geförderten Wohnraums bei.
Voraussetzungen der Abgabepflicht
Die Abgabepflicht im Rahmen der Fehlbelegungsabgabe setzt in der Regel mehrere Tatbestandsmerkmale voraus. Zunächst muss es sich um eine Wohnung handeln, die im Rahmen eines staatlichen Programms gefördert wurde. Ferner muss der Haushalt, der die Wohnung nutzt, die maßgebliche Einkommensgrenze überschreiten. Schließlich müssen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften eine konkrete Rechtsgrundlage für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe bereitstellen.
Geförderte Wohnungen als Ausgangspunkt
Die Fehlbelegungsabgabe knüpft an den Bestand geförderter Wohnungen an. Diese Wohnungen wurden mit öffentlichen Mitteln errichtet, modernisiert oder zu vergünstigten Konditionen bereitgestellt. Typische Förderinstrumente sind zinsverbilligte Darlehen, Baukostenzuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen, die an die Verpflichtung gekoppelt sind, die Wohnungen zu bestimmten Konditionen an berechtigte Haushalte zu vermieten. Die Fehlbelegungsabgabe setzt ein, wenn diese Bindungen noch wirksam sind und ein Haushalt die Wohnung nutzt, der nicht oder nicht mehr in den Kreis der Berechtigten fällt.
Überschreitung der Einkommensgrenze
Kernvoraussetzung für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe ist die Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze. Diese Grenze wird gesetzlich oder durch Verordnungen festgelegt und orientiert sich in der Regel an Kriterien wie Haushaltsgröße, regionalem Mietniveau und allgemeinen Lebenshaltungskosten. Die Berechnung des maßgeblichen Einkommens kann verschiedene Einkunftsarten umfassen, etwa Erwerbseinkommen, Renten, Kapitaleinkünfte und bestimmte Transferleistungen.
Wird bei einer turnusmäßigen oder anlassbezogenen Überprüfung festgestellt, dass das Einkommen eines Haushalts die zulässige Grenze überschreitet, gilt die Wohnung als fehlbelegt. In diesem Fall kann die Fehlbelegungsabgabe festgesetzt werden. Häufig sehen die Regelungen gestaffelte Sätze vor, sodass die Höhe der Abgabe mit zunehmender Einkommensüberschreitung ansteigt.
Rechtsgrundlage und Verwaltungsverfahren
Die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe erfordert eine klare gesetzliche Grundlage. In dieser werden unter anderem die Zuständigkeiten der Behörden, die Ermittlung des Einkommens, die Festsetzung der Abgabe und Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte geregelt. Zuständig sind in der Praxis häufig kommunale oder regionale Wohnungsämter, die die Daten erheben, die Einkommensprüfung durchführen und die Bescheide über die Fehlbelegungsabgabe erlassen.
Die Wirksamkeit der Fehlbelegungsabgabe hängt wesentlich von einem transparenten und rechtssicheren Verwaltungsverfahren ab, das sowohl die Interessen der betroffenen Haushalte als auch das öffentliche Interesse an einer gerechten Wohnraumverteilung berücksichtigt.
Berechnung und Höhe der Fehlbelegungsabgabe
Die konkrete Berechnung der Fehlbelegungsabgabe variiert je nach rechtlicher Ausgestaltung. Üblicherweise basiert sie auf der Differenz zwischen der tatsächlich gezahlten Miete für die geförderte Wohnung und einer Vergleichsmiete, die sich an den Bedingungen des freien Wohnungsmarktes orientiert. Zusätzlich fließen Faktoren wie die Höhe der Einkommensüberschreitung und die Haushaltsgröße in die Berechnungsformel ein.
Bemessungsgrundlagen
Typische Bemessungsgrundlagen für die Fehlbelegungsabgabe sind:
die Differenz zwischen der Sozialmiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete
die Höhe der Einkommensüberschreitung in Prozent oder in absoluten Beträgen
die Wohnungsgröße und der Ausstattungsstandard
regionale Besonderheiten des Wohnungsmarktes
Die Abgabe soll in der Regel den finanziellen Vorteil, den der Haushalt durch die Nutzung der geförderten Wohnung hat, zumindest teilweise kompensieren. Eine vollständige Angleichung an das Mietniveau des freien Marktes wird häufig vermieden, um Härten zu vermeiden und den Charakter der Fehlbelegungsabgabe als Ausgleichszahlung zu wahren.
Staffelungen und Freibeträge
Viele Regelungen zur Fehlbelegungsabgabe sehen gestaffelte Abgabesätze vor. Dabei wird die Abgabe umso höher, je stärker das Einkommen des Haushalts die maßgebliche Grenze überschreitet. Diese Staffelung soll eine fein austarierte Belastung ermöglichen und sicherstellen, dass geringfügige Überschreitungen nicht zu unverhältnismäßigen finanziellen Konsequenzen führen.
Häufig werden Freibeträge oder Schonbeträge berücksichtigt, etwa für unterhaltspflichtige Kinder, besondere Belastungen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Solche Regelungen sollen verhindern, dass die Fehlbelegungsabgabe Haushalte in eine finanzielle Notlage bringt, obwohl deren Einkommen formal oberhalb der Grenze liegt.
Beispielhafte Berechnung
Zur Veranschaulichung kann ein vereinfachtes Modell dienen. Angenommen, eine geförderte Wohnung wird zu einer Sozialmiete vermietet, die deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Überschreitet das Einkommen des Haushalts die Einkommensgrenze um einen bestimmten Prozentsatz, wird ein Teil der Differenz zwischen Sozialmiete und Vergleichsmiete als Fehlbelegungsabgabe erhoben. Steigt das Einkommen weiter, kann der prozentuale Anteil der Differenz, der als Abgabe gezahlt wird, entsprechend anwachsen.
Obwohl reale Regelungen komplexer sind, verdeutlicht dieses Beispiel, dass die Fehlbelegungsabgabe den wirtschaftlichen Vorteil ausgleicht, ohne notwendigerweise die gesamte Differenz abzuschöpfen. Sie bleibt damit ein Instrument mit sozialpolitischer Rücksichtnahme.
Verwendung der Einnahmen
Die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe sind zweckgebunden und fließen überwiegend in die Wohnraumförderung zurück. Sie dienen der Finanzierung neuer sozialer Wohnungsbauprojekte, der Modernisierung bestehender geförderter Wohnungen oder der Unterstützung einkommensschwacher Haushalte.
Stärkung des sozialen Wohnungsbestandes
Ein zentrales Anliegen besteht darin, den Bestand an Sozialwohnungen langfristig zu sichern und zu erweitern. Die aus der Fehlbelegungsabgabe erzielten Mittel können genutzt werden, um neue Projekte anzustoßen oder bestehende Wohnungen zu modernisieren, energetisch zu sanieren und barrierefrei zu gestalten. Auf diese Weise trägt die Fehlbelegungsabgabe indirekt zur Verbesserung der Wohnqualität und zur Anpassung des Bestandes an aktuelle Anforderungen bei.
Finanzielle Entlastung öffentlicher Haushalte
Öffentliche Förderprogramme im Wohnungsbereich sind mit erheblichen Kosten verbunden. Die Fehlbelegungsabgabe schafft eine zusätzliche Einnahmequelle, die die Haushalte von Ländern und Kommunen entlasten kann. Dadurch können Förderinstrumente stabiler und planbarer ausgestaltet werden. Gleichzeitig bleibt der Charakter der Abgabe als zweckgebundene Einnahme erhalten, die speziell dem Bereich der Wohnraumförderung zugutekommt.
Wirkungen auf Haushalte und Wohnungsmarkt
Die Einführung und Anwendung der Fehlbelegungsabgabe hat unterschiedliche Auswirkungen auf die betroffenen Haushalte und den Wohnungsmarkt insgesamt. Diese Effekte sind Gegenstand wohnungs- und sozialpolitischer Diskussionen und werden je nach regionaler Situation unterschiedlich bewertet.
Auswirkungen auf betroffene Haushalte
Für Haushalte, die zur Zahlung der Fehlbelegungsabgabe herangezogen werden, bedeutet dies eine zusätzliche finanzielle Belastung. Je nach Höhe der Abgabe kann dies den Anreiz erhöhen, in eine freifinanzierte Wohnung umzuziehen und damit den Platz in einer geförderten Wohnung für berechtigte Haushalte freizumachen. In manchen Fällen entscheiden sich Haushalte jedoch trotz Abgabe für den Verbleib, etwa weil die Lage, die Wohnqualität oder die soziale Einbindung im Quartier besonders attraktiv sind.
Die Fehlbelegungsabgabe kann zudem das Bewusstsein für die soziale Zweckbindung geförderter Wohnungen schärfen. Haushalte werden regelmäßig aufgefordert, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen und setzen sich dadurch mit der Frage auseinander, ob sie weiterhin zu den bevorzugt zu unterstützenden Gruppen gehören. Dies kann zu einer stärker reflektierten Nutzung öffentlicher Ressourcen beitragen.
Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt
Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene soll die Fehlbelegungsabgabe dazu beitragen, den Bestand an Sozialwohnungen effizient zu nutzen. Wenn Haushalte mit höherem Einkommen verstärkt in den freifinanzierten Wohnungsmarkt wechseln, können geförderte Wohnungen vermehrt an berechtigte Haushalte vergeben werden. Dies kann die Wartezeiten auf Sozialwohnungen verkürzen und die Versorgungslage für einkommensschwache Haushalte verbessern.
Gleichzeitig hängt die tatsächliche Wirkung der Fehlbelegungsabgabe stark von der Verfügbarkeit von Alternativwohnungen ab. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt kann es vorkommen, dass auch Haushalte mit mittleren oder höheren Einkommen Schwierigkeiten haben, passenden Wohnraum zu finden. In solchen Fällen kann die Fehlbelegungsabgabe zwar einen finanziellen Ausgleich schaffen, aber nur begrenzt zu einer Umverteilung der Wohnungsbelegung beitragen.
Kritik und Kontroversen
Die Fehlbelegungsabgabe ist seit ihrer Einführung Gegenstand kontroverser Diskussionen. Befürworter sehen in ihr ein notwendiges Instrument zur Sicherung der sozialen Treffsicherheit, während Kritiker auf mögliche soziale Härten, Verwaltungsaufwand und begrenzte Steuerungswirkung hinweisen.
Argumente der Befürworter
Befürworter betonen, dass die Fehlbelegungsabgabe einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leistet. Sie verhindert, dass knapper und teils hoch subventionierter Wohnraum dauerhaft von Haushalten genutzt wird, die ihn nicht benötigen. Dadurch wird der solidarische Charakter der Wohnraumförderung gestärkt. Zudem ermöglicht die Abgabe eine teilweise Rückführung von Fördervorteilen an die Allgemeinheit, wenn sich die wirtschaftliche Lage eines Haushalts deutlich verbessert hat.
Ein weiteres Argument betrifft die effiziente Mittelverwendung. Da die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe zweckgebunden sind, können sie zur Finanzierung neuer Projekte oder zur Stabilisierung bestehender Programme eingesetzt werden. Dies trägt zur langfristigen Handlungsfähigkeit der Wohnungs- und Sozialpolitik bei.
Argumente der Kritiker
Kritiker wenden ein, dass die Fehlbelegungsabgabe zu sozialen Spannungen führen kann. Haushalte, die über Jahre in einem Quartier verwurzelt sind, sehen sich plötzlich mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung konfrontiert. Ein erzwungener Umzug kann soziale Netzwerke, Schulwege und Betreuungsstrukturen beeinträchtigen. Aus dieser Perspektive wird argumentiert, dass die reine Orientierung an Einkommensgrenzen die tatsächlichen Lebensumstände nur unzureichend abbildet.
Darüber hinaus wird der Verwaltungsaufwand kritisiert. Die Ermittlung der Einkommensverhältnisse, die regelmäßige Überprüfung und die Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe erfordern erhebliche personelle und organisatorische Ressourcen in der Verwaltung. In manchen Fällen wird infrage gestellt, ob der Ertrag der Abgabe den Aufwand rechtfertigt.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Steuerungswirkung. In angespannten Wohnungsmärkten finden Haushalte, die zur Zahlung der Fehlbelegungsabgabe verpflichtet werden, nicht immer geeignete Alternativen. Die Abgabe wirkt dann eher wie eine zusätzliche Miete, ohne dass sie tatsächlich zu einer Umverteilung der Belegung führt.
Soziale und rechtliche Schutzmechanismen
Um möglichen Härten zu begegnen, sehen viele Regelungen zur Fehlbelegungsabgabe besondere Schutzmechanismen vor. Diese sollen sicherstellen, dass die Abgabe zwar ihre Lenkungsfunktion erfüllt, aber zugleich sozial verträglich ausgestaltet bleibt.
Härtefallregelungen
Härtefallregelungen ermöglichen es, die Fehlbelegungsabgabe in besonderen Lebenssituationen zu reduzieren oder ganz zu erlassen. Dies kann etwa bei schwerer Krankheit, Pflegebedürftigkeit, drohender Wohnungslosigkeit oder außergewöhnlichen finanziellen Belastungen der Fall sein. Die Prüfung erfolgt in der Regel im Einzelfall, wobei die zuständige Behörde die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse umfassend würdigt.
Übergangsfristen und Informationspflichten
Viele Regelungen sehen Übergangsfristen vor, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern. Steigt das Einkommen eines Haushalts über die Grenze, wird die Fehlbelegungsabgabe nicht sofort in voller Höhe fällig, sondern schrittweise eingeführt. Dies soll den Betroffenen Zeit geben, ihre Wohnsituation zu überdenken und gegebenenfalls einen Umzug zu planen.
Darüber hinaus bestehen Informationspflichten der Behörden. Betroffene Haushalte müssen rechtzeitig über die mögliche Entstehung einer Abgabepflicht, die Höhe der Fehlbelegungsabgabe und ihre Rechte, etwa auf Widerspruch oder Antragstellung im Härtefall, informiert werden. Transparente Verfahren tragen dazu bei, Akzeptanz zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden.
Verhältnis zu anderen wohnungspolitischen Instrumenten
Die Fehlbelegungsabgabe steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines umfassenderen Instrumentariums der Wohnungs- und Sozialpolitik. Sie wirkt im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen wie Wohnraumförderprogrammen, Mietpreisbegrenzungen, Wohngeldleistungen und städtebaulichen Konzepten.
Abgrenzung zu Mietpreisregulierung und Wohngeld
Während Mietpreisregulierungen in der Regel die Miethöhe auf dem gesamten oder einem Teil des Wohnungsmarktes begrenzen, zielt die Fehlbelegungsabgabe spezifisch auf geförderte Wohnungen und deren Belegung. Sie setzt nicht an der Marktmiete an, sondern an der Frage, ob der jeweilige Haushalt noch zu den förderwürdigen Gruppen gehört. Im Unterschied zum Wohngeld, das einkommensschwache Haushalte bei der Mietzahlung unterstützt, stellt die Fehlbelegungsabgabe eine Zahlung von Haushalten an die öffentliche Hand dar, die als Ausgleich für einen nicht mehr gerechtfertigten Fördervorteil verstanden wird.
Einbindung in integrierte Wohnraumstrategien
In integrierten Wohnraumstrategien wird die Fehlbelegungsabgabe häufig als ergänzendes Instrument eingesetzt. Sie kann dort besonders wirksam sein, wo ausreichender freifinanzierter Wohnraum zur Verfügung steht und die Zielsetzung darin besteht, die Belegung geförderter Wohnungen dynamisch an die aktuellen Bedarfe anzupassen. In Regionen mit sehr knappem Wohnungsangebot kann dagegen der Schwerpunkt stärker auf Neubauförderung, Flächenentwicklung und langfristige Bindungen gelegt werden, während die Fehlbelegungsabgabe eher eine untergeordnete Rolle spielt.
Bewertung und Bedeutung
Die Fehlbelegungsabgabe ist ein komplexes Instrument, das finanzielle, soziale und wohnungspolitische Aspekte verbindet. Ihre Bewertung fällt je nach Perspektive unterschiedlich aus. Aus Sicht der öffentlichen Hand bietet sie die Möglichkeit, knappen geförderten Wohnraum gezielter einzusetzen und gleichzeitig zusätzliche Mittel für die Wohnraumförderung zu generieren. Aus Sicht der betroffenen Haushalte kann sie als Eingriff in die gewohnte Lebenssituation empfunden werden, der zu finanziellen Mehrbelastungen und möglicherweise zu Umzügen führt.
In der wohnungspolitischen Praxis hat sich gezeigt, dass die Wirksamkeit der Fehlbelegungsabgabe stark von der konkreten Ausgestaltung abhängt. Transparente Regeln, sozial ausgewogene Freibeträge, wirksame Härtefallklauseln und eine verlässliche Verwendung der Einnahmen für wohnungspolitische Zwecke tragen dazu bei, Akzeptanz und Effektivität zu erhöhen. Wird die Fehlbelegungsabgabe in ein breiteres Konzept zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums eingebettet, kann sie einen wichtigen Beitrag zur sozialen Durchlässigkeit und Gerechtigkeit im Wohnungswesen leisten.
Insgesamt lässt sich die Fehlbelegungsabgabe als ein Instrument charakterisieren, das den Spannungsbogen zwischen individueller Wohnsicherheit und kollektiver Verantwortung für begrenzte Ressourcen sichtbar macht. Sie erinnert daran, dass geförderter Wohnraum ein öffentlich unterstütztes Gut ist, dessen Nutzung mit der Erwartung verknüpft ist, dass vorrangig diejenigen profitieren, die auf diese Unterstützung angewiesen sind. In diesem Sinne bleibt die Fehlbelegungsabgabe ein markiertes Element der sozialen Wohnungs- und Verteilungspolitik, dessen sachgerechte Anwendung und fortlaufende Überprüfung entscheidend dafür sind, ob es seine beabsichtigte Funktion im Gefüge moderner Wohnungsversorgung erfüllen kann.
Häufige Fragen zu „Fehlbelegungsabgabe“
Die Fehlbelegungsabgabe ist eine Art Ausgleichszahlung, die Mieterinnen und Mieter in geförderten Sozialwohnungen zahlen müssen, wenn ihr Einkommen eigentlich zu hoch für diese Wohnung ist. Der Staat will damit verhindern, dass Menschen mit höherem Einkommen günstige Sozialwohnungen blockieren, die für einkommensschwächere Haushalte gedacht sind.
Die Abgabe zahlen in der Regel Mieterinnen und Mieter, deren Einkommen über bestimmten Einkommensgrenzen liegt, obwohl sie in einer öffentlich geförderten Wohnung leben. Ob Sie betroffen sind, hängt von der jeweiligen Landesregelung, der Größe Ihres Haushalts und der Höhe Ihres Einkommens ab.
Die Höhe richtet sich meist danach, wie stark Ihr Einkommen die zulässige Grenze überschreitet. Je höher die Überschreitung, desto höher fällt in der Regel die monatliche Abgabe zusätzlich zur normalen Miete aus.
Die Abgabe soll dafür sorgen, dass geförderte Wohnungen vorrangig den Haushalten zugutekommen, die sie wirklich brauchen. Gleichzeitig fließen die Einnahmen oft wieder in den sozialen Wohnungsbau, um neue preisgünstige Wohnungen zu schaffen oder bestehende zu erhalten.
In der Regel prüft die zuständige Behörde oder der Vermieter in bestimmten Abständen Ihr Einkommen und informiert Sie schriftlich, wenn eine Fehlbelegung vorliegt. Sie können sich auch selbst bei der Wohnungsbaugesellschaft oder beim Wohnungsamt erkundigen und Ihre Einkommensunterlagen prüfen lassen.

