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Erbbauzins in der Wertermittlung

Erfahren Sie, wie der Erbbauzins die Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien maßgeblich beeinflusst.

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff Erbbauzins in der Wertermittlung beschreibt die zentrale Rolle des regelmäßig zu zahlenden Zinses für das Erbbaurecht bei der Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, die auf einem fremden Grundstück errichtet wurden. In der Immobilienbewertung stellt der Erbbauzins eine eigenständige, wertbeeinflussende Größe dar, die sowohl den Wert des Erbbaurechts als auch den Wert des belasteten Grundstücks bestimmt. Der Erbbauzins in der Wertermittlung ist daher ein unverzichtbares Element bei der Analyse von Erbbaurechtsverhältnissen und beeinflusst Kaufpreise, Beleihungswerte und wirtschaftliche Entscheidungen von Eigentümern, Erbbauberechtigten und Kreditinstituten.

Begriffsbestimmung und rechtlicher Hintergrund

Unter Erbbauzins in der Wertermittlung versteht man die Bewertung und Einordnung der laufenden Zahlungsverpflichtung des Erbbauberechtigten gegenüber dem Grundstückseigentümer. Der Erbbauzins ist das Entgelt dafür, dass der Erbbauberechtigte ein Bauwerk auf einem fremden Grundstück errichten und nutzen darf. Dieses Entgelt ist rechtlich im Erbbaurechtsgesetz verankert und wird typischerweise als wiederkehrende Geldleistung vereinbart. Bei der Wertermittlung ist entscheidend, dass der Erbbauzins nicht nur als einfache Zahlung, sondern als kapitalisierbarer Ertragsstrom betrachtet wird.

Der Erbbauzins in der Wertermittlung ist deshalb eng mit den Grundsätzen der Ertragswertermittlung verknüpft. Während das Erbbaurecht als dingliches Recht das Bauen und Nutzen ermöglicht, bildet der Erbbauzins den wirtschaftlichen Ausgleich für die Überlassung des Bodens. In der Bewertungspraxis wird der Erbbauzins als laufende Belastung des Erbbauberechtigten und als laufende Einnahme des Grundstückseigentümers betrachtet. Diese Doppelfunktion führt dazu, dass der Erbbauzins in der Wertermittlung immer aus zwei Perspektiven zu analysieren ist, nämlich aus Sicht des Erbbauberechtigten und aus Sicht des Grundstückseigentümers.

Rechtsnatur des Erbbauzinses

Der Erbbauzins ist eine wiederkehrende Leistung, die im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und im Grundbuch abgesichert wird. Er ist typischerweise wertgesichert oder an einen Index gekoppelt und kann nach bestimmten vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen angepasst werden. Diese Anpassungsmechanismen sind bei der Bewertung von großer Bedeutung, weil sie bestimmen, wie sich der Erbbauzins im Zeitverlauf entwickelt. Der Erbbauzins in der Wertermittlung muss daher die vertraglichen Vereinbarungen, die Laufzeit des Erbbaurechts und mögliche Anpassungsklauseln berücksichtigen.

Die rechtliche Ausgestaltung beeinflusst, ob und in welchem Umfang der Erbbauzins als sicherer oder unsicherer Zahlungsstrom eingestuft wird. Je stabiler die Rechtsposition und je klarer die vertraglichen Regelungen, desto besser lässt sich der Erbbauzins in der Wertermittlung als planbarer Ertrag oder als planbare Belastung abbilden. Dies ist insbesondere für Kreditinstitute relevant, die Erbbaurechte beleihen und die Nachhaltigkeit der Erbbauzinszahlungen einschätzen müssen.

Ökonomische Funktion des Erbbauzinses

Ökonomisch betrachtet ist der Erbbauzins das Entgelt für die Nutzung des Bodens ohne Eigentumsübertragung. Er ersetzt gewissermaßen den Kaufpreis für das Grundstück durch eine laufende Zahlung. In der Bewertungspraxis wird der Erbbauzins in der Wertermittlung daher häufig mit einer langfristigen Miete für den Boden verglichen. Dieser Vergleich ist jedoch nur eingeschränkt zutreffend, da der Erbbauzins dinglich gesichert ist und in der Regel über sehr lange Zeiträume, oft mehrere Jahrzehnte, vereinbart wird.

Der Erbbauzins in der Wertermittlung erfüllt mehrere Funktionen. Er ist Ertragsquelle für den Grundstückseigentümer, Kostenfaktor für den Erbbauberechtigten und Bewertungsparameter für die Marktteilnehmer. Die Höhe des Erbbauzinses beeinflusst die Attraktivität des Erbbaurechts, die Zahlungsbereitschaft potenzieller Erwerber und die Finanzierungskonditionen. Eine sachgerechte Bewertung des Erbbauzinses ist daher entscheidend für eine marktgerechte Wertermittlung von Erbbaurechten und belasteten Grundstücken.

Erbbauzins als laufende Belastung

Für den Erbbauberechtigten stellt der Erbbauzins eine dauerhafte Zahlungspflicht dar, die die Erträge aus der Nutzung des Bauwerks mindert. Bei der Ermittlung des Ertragswerts eines mit einem Erbbaurecht belasteten Gebäudes wird der Erbbauzins als Bewirtschaftungskostenähnliche Position behandelt und mindert den nachhaltig erzielbaren Reinertrag. Der Erbbauzins in der Wertermittlung reduziert somit unmittelbar den Wert des Erbbaurechts, da der Barwert der zukünftigen Erbbauzinszahlungen die Vorteilhaftigkeit des Rechts bestimmt.

Gleichzeitig ist der Erbbauzins aus Sicht des Grundstückseigentümers eine regelmäßig zufließende Einnahme. Für ihn stellt der Erbbauzins in der Wertermittlung einen kapitalisierbaren Ertragsstrom dar, der zur Bestimmung des Bodenwerts herangezogen werden kann. Die Bewertung des belasteten Grundstücks orientiert sich daher an der Höhe und Sicherheit des Erbbauzinses, der Laufzeit des Erbbaurechts und den vertraglichen Bedingungen zur Anpassung.

Rolle in der Immobilienbewertung

Die Bewertung von Erbbaurechten und belasteten Grundstücken folgt in der Regel den anerkannten Verfahren der Immobilienwertermittlung. Der Erbbauzins in der Wertermittlung wird sowohl im Ertragswertverfahren als auch im Vergleichs und Sachwertverfahren berücksichtigt, wobei seine Bedeutung im Ertragswertverfahren besonders ausgeprägt ist. Da Erbbaurechte häufig wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutzt werden, steht die Ertragskraft im Vordergrund.

Ertragswertverfahren und Erbbauzins

Im Ertragswertverfahren wird der Wert einer Immobilie auf Basis der nachhaltig erzielbaren Erträge ermittelt. Bei einem Erbbaurecht ist zu unterscheiden zwischen dem Wert des Bauwerks und dem Wert des belasteten Bodens. Der Erbbauzins in der Wertermittlung dient dabei als Bindeglied, das die Ertragsströme zwischen Erbbauberechtigtem und Grundstückseigentümer verteilt.

Aus Sicht des Erbbauberechtigten wird der Erbbauzins als laufende Ausgabe vom Rohertrag der Immobilie abgezogen. Der verbleibende Reinertrag wird anschließend kapitalisiert, um den Wert des Erbbaurechts zu bestimmen. Aus Sicht des Grundstückseigentümers wird der Erbbauzins als Einnahme betrachtet und mit einem angemessenen Kapitalisierungszins in einen Barwert überführt. Dieser Barwert repräsentiert den Wert des belasteten Grundstücks. Auf diese Weise wird der Erbbauzins in der Wertermittlung zum zentralen Parameter, der die Verteilung des Gesamtwerts zwischen Boden und Bauwerk steuert.

Kapitalisierung des Erbbauzinses

Die Kapitalisierung des Erbbauzinses erfolgt typischerweise über die Restlaufzeit des Erbbaurechts. Je länger die Laufzeit und je höher der Erbbauzins, desto größer ist der kapitalisierte Wert. Der Erbbauzins in der Wertermittlung wird dazu mit einem Kapitalisierungszinssatz diskontiert, der das Marktzinsniveau, das Risiko und die vertraglichen Rahmenbedingungen widerspiegelt. In der Praxis werden hierfür häufig die in den Wertermittlungsrichtlinien empfohlenen Zinssätze herangezogen, die an die jeweilige Marktlage angepasst werden.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Frage, ob und in welchem Umfang der Erbbauzins wertgesichert ist. Indexanpassungen, Wertsicherungsklauseln oder vertragliche Erhöhungsmöglichkeiten können dazu führen, dass der tatsächliche Zahlungsstrom von der Ausgangshöhe abweicht. Der Erbbauzins in der Wertermittlung muss daher in seiner zukünftigen Entwicklung prognostiziert werden. Dies erfordert eine sorgfältige Analyse der Vertragsunterlagen und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Vergleichs und Sachwertverfahren

Im Vergleichswertverfahren wird auf tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Objekte abgestellt. Bei Erbbaurechten ist dies nur dann sinnvoll, wenn ausreichend Vergleichsfälle mit ähnlichen Erbbauzinsregelungen vorliegen. In diesem Zusammenhang beeinflusst der Erbbauzins in der Wertermittlung die Vergleichbarkeit der Objekte, da unterschiedliche Erbbauzinshöhen, Restlaufzeiten und Anpassungsklauseln zu abweichenden Marktpreisen führen.

Im Sachwertverfahren, das primär auf die Herstellungskosten des Bauwerks und den Bodenwert abstellt, wird der Erbbauzins als wertmindernder oder werterhöhender Faktor berücksichtigt. Für das Bauwerk mindert der Erbbauzins die wirtschaftliche Nutzbarkeit, für den Boden erhöht er die Ertragskraft. Der Erbbauzins in der Wertermittlung wirkt somit auch im Sachwertverfahren indirekt auf die Anpassung des ermittelten Sachwerts an die Marktverhältnisse.

Einflussfaktoren auf die Bewertung

Die Bewertung des Erbbaurechts und des belasteten Grundstücks hängt von einer Vielzahl von Einflussfaktoren ab. Der Erbbauzins in der Wertermittlung reagiert sensibel auf Änderungen der rechtlichen, wirtschaftlichen und sachlichen Rahmenbedingungen. Eine differenzierte Betrachtung dieser Einflussfaktoren ist notwendig, um zu einem sachgerechten Verkehrswert zu gelangen.

Höhe des Erbbauzinses

Die absolute und relative Höhe des Erbbauzinses ist ein wesentlicher Parameter. Üblicherweise wird der Erbbauzins als Prozentsatz des Bodenwerts vereinbart. Liegt der Satz zu hoch, verringert sich die Attraktivität des Erbbaurechts und der Wert des Bauwerks sinkt. Liegt er zu niedrig, reduziert sich der Wert des belasteten Bodens. Der Erbbauzins in der Wertermittlung muss daher in Relation zum aktuellen Bodenwert und zu marktüblichen Erbbauzinssätzen gesetzt werden.

In der Praxis wird häufig geprüft, ob der vereinbarte Erbbauzins noch marktgerecht ist oder ob er historisch bedingt deutlich unter oder über dem heutigen Niveau liegt. Abweichungen können zu Anpassungswünschen der Vertragsparteien führen und beeinflussen die Einschätzung des Marktes. Ein marktunüblicher Erbbauzins kann je nach Richtung zu Preisabschlägen oder Preisaufschlägen beim Verkehrswert führen.

Laufzeit und Restlaufzeit

Die Laufzeit des Erbbaurechts ist in der Regel langfristig angelegt, häufig 60 bis 99 Jahre. Für die Bewertung ist die Restlaufzeit maßgebend. Je kürzer die verbleibende Dauer, desto stärker wirkt sich die zeitliche Begrenzung auf den Wert des Erbbaurechts aus. Der Erbbauzins in der Wertermittlung wird über die Restlaufzeit kapitalisiert, sodass kürzere Zeiträume zu geringeren Barwerten führen.

Gegen Ende der Laufzeit treten besondere Fragestellungen auf, etwa im Hinblick auf die Heimfallregelung und eine mögliche Entschädigung für das Bauwerk. Diese Aspekte beeinflussen die Risikoeinschätzung und damit den Kapitalisierungszinssatz. Der Erbbauzins in der Wertermittlung ist in diesen Fällen eng mit der Prognose verbunden, ob und in welcher Form eine Verlängerung des Erbbaurechts vereinbart werden könnte.

Anpassungsklauseln und Wertsicherung

Viele Erbbaurechtsverträge enthalten Klauseln zur Anpassung des Erbbauzinses an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung. Dies können Indexklauseln, Anpassungen an den Bodenwert oder periodische Neuvereinbarungen sein. Der Erbbauzins in der Wertermittlung muss diese Mechanismen berücksichtigen, da sie die zukünftige Höhe der Zahlungen maßgeblich beeinflussen.

Indexgebundene Erbbauzinsen werden häufig als vergleichsweise planbar angesehen, sofern der zugrunde liegende Index stabil ist. Bodenwertabhängige Anpassungen können dagegen stärkeren Schwankungen unterliegen, da sie von der Entwicklung des Grundstücksmarktes abhängen. In beiden Fällen ist eine Prognose erforderlich, die auf historischen Daten, Markterwartungen und rechtlichen Rahmenbedingungen basiert.

Perspektive der Marktteilnehmer

Der Erbbauzins in der Wertermittlung wird von verschiedenen Marktteilnehmern unterschiedlich bewertet. Käufer, Verkäufer, Kreditinstitute und öffentliche Körperschaften verfolgen jeweils eigene Interessen und legen unterschiedliche Schwerpunkte bei der Beurteilung des Erbbaurechts.

Sicht der Erbbauberechtigten

Für den Erbbauberechtigten ist der Erbbauzins ein wesentlicher Kostenfaktor, der die laufende Belastung und die Rentabilität des Objekts bestimmt. Bei der Kaufentscheidung für ein Erbbaurecht wird daher genau geprüft, ob der Erbbauzins in einem angemessenen Verhältnis zum Bodenwert und zur Nutzbarkeit des Bauwerks steht. Der Erbbauzins in der Wertermittlung beeinflusst unmittelbar die Zahlungsbereitschaft des potenziellen Erwerbers, da hohe laufende Kosten zu einem geringeren Kaufpreis führen.

Erbbauberechtigte achten zudem auf die Transparenz der Anpassungsklauseln und auf die Möglichkeit, den Erbbauzins langfristig zu kalkulieren. Unsichere oder stark schwankende Erbbauzinsen erhöhen das Risiko und können zu Abschlägen beim Verkehrswert führen. Umgekehrt kann ein moderater und gut kalkulierbarer Erbbauzins die Attraktivität des Erbbaurechts steigern.

Sicht der Grundstückseigentümer

Grundstückseigentümer betrachten den Erbbauzins als langfristige Einnahmequelle. Für sie ist der Erbbauzins in der Wertermittlung ein zentrales Instrument zur Sicherung eines dauerhaften Ertrags aus dem Boden. Öffentliche Eigentümer wie Kommunen oder Kirchen nutzen Erbbaurechte häufig, um Bodeneigentum zu erhalten und zugleich eine sozial oder städtebaulich gewünschte Nutzung zu fördern.

Bei der Festlegung und Anpassung des Erbbauzinses stehen für den Eigentümer sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die Akzeptanz durch die Erbbauberechtigten im Vordergrund. Ein zu hoch angesetzter Erbbauzins kann zu Leerständen oder Konflikten führen, ein zu niedrig angesetzter Erbbauzins kann dagegen die Ertragschancen schmälern. Der Erbbauzins in der Wertermittlung dient in diesem Spannungsfeld als Maßstab für eine ausgewogene, marktgerechte Gestaltung der Erbbaurechtskonditionen.

Sicht der Kreditinstitute

Kreditinstitute müssen den Erbbauzins in der Wertermittlung vor allem im Hinblick auf die Beleihbarkeit von Erbbaurechten und belasteten Grundstücken beurteilen. Der Erbbauzins beeinflusst die Tragfähigkeit der Immobilie, da er die frei verfügbaren Erträge reduziert. Bei der Ermittlung des Beleihungswerts wird daher geprüft, ob der Erbbauzins nachhaltig bedient werden kann und ob die vertraglichen Regelungen ausreichend Sicherheit bieten.

Besonders relevant ist die Rangstelle des Erbbauzinses im Grundbuch. Vorrangige Rechte können die Sicherheiten der Banken beeinträchtigen und die Bewertung erschweren. Der Erbbauzins in der Wertermittlung ist aus Sicht der Kreditinstitute daher nicht nur eine Frage der Höhe, sondern auch eine Frage der rechtlichen Ausgestaltung und der Rangverhältnisse.

Methodische Besonderheiten

Die sachgerechte Behandlung des Erbbauzinses erfordert methodische Klarheit. Bewertende Personen müssen entscheiden, wie der Erbbauzins in der Wertermittlung konkret in die Berechnungen einfließt, welche Zinssätze anzusetzen sind und wie mit Unsicherheiten umzugehen ist. Dabei ist die Nachvollziehbarkeit der Vorgehensweise von besonderer Bedeutung, da Erbbaurechte häufig komplexe Vertragsstrukturen aufweisen.

Abgrenzung von Miete und Erbbauzins

Obwohl der Erbbauzins gewisse Ähnlichkeiten mit einer Miete für den Boden aufweist, ist er rechtlich und wirtschaftlich anders zu behandeln. Mieten sind in der Regel kurzfristig anpassbar und an konkrete Nutzungsverhältnisse gekoppelt. Der Erbbauzins ist dagegen langfristig vereinbart und dinglich gesichert. Der Erbbauzins in der Wertermittlung wird daher nicht wie eine einfache Betriebsausgabe behandelt, sondern als eigenständiger Ertragsstrom mit spezifischen Risiken und Chancen.

In der Bewertungspraxis ist es wichtig, den Erbbauzins klar von anderen Zahlungsverpflichtungen zu trennen. Nur so lässt sich vermeiden, dass Erträge doppelt oder unzureichend erfasst werden. Die korrekte Einordnung des Erbbauzinses ist Voraussetzung für eine konsistente und überprüfbare Wertermittlung.

Umgang mit unsicheren Prognosen

Die langfristige Natur von Erbbaurechten führt dazu, dass Prognosen zur Entwicklung des Erbbauzinses mit Unsicherheiten behaftet sind. Indexentwicklungen, Bodenwertsteigerungen oder rechtliche Änderungen können den Zahlungsstrom beeinflussen. Der Erbbauzins in der Wertermittlung muss daher auf Basis plausibler Annahmen prognostiziert werden, die sowohl historische Daten als auch aktuelle Marktinformationen berücksichtigen.

Bewertende Personen greifen hierfür häufig auf Szenarioanalysen zurück, in denen unterschiedliche Entwicklungen des Erbbauzinses durchgespielt werden. Auf diese Weise lässt sich die Bandbreite möglicher Werte abschätzen und es können Risiken transparent dargestellt werden. Zwar bleibt jede Prognose mit Unsicherheiten verbunden, doch ermöglicht eine strukturierte Vorgehensweise eine fundierte und nachvollziehbare Bewertung.

Bedeutung für Praxis und Markttransparenz

Der sachgerechte Umgang mit dem Erbbauzins in der Wertermittlung trägt wesentlich zur Markttransparenz bei. Erbbaurechte nehmen in vielen Regionen einen bedeutenden Anteil am Immobilienmarkt ein. Ohne eine klare Bewertungsmethodik wäre es schwierig, vergleichbare und verlässliche Verkehrswerte zu ermitteln. Dies würde nicht nur die Kaufpreisfindung erschweren, sondern auch die Finanzierung und die städtebauliche Planung beeinträchtigen.

Eine konsistente Behandlung des Erbbauzinses fördert die Verständlichkeit von Gutachten und Vertragsverhandlungen. Marktteilnehmer können besser einschätzen, wie sich der Erbbauzins auf den Wert des Erbbaurechts und des Grundstücks auswirkt. Der Erbbauzins in der Wertermittlung wird damit zu einem Instrument, das nicht nur der technischen Bewertung dient, sondern auch der Kommunikation zwischen den Beteiligten.

Transparenz in Gutachten

In Bewertungsgutachten wird der Erbbauzins üblicherweise gesondert ausgewiesen und erläutert. Dies ermöglicht es den Adressaten, die Herleitung des Verkehrswerts nachzuvollziehen und die getroffenen Annahmen zu prüfen. Der Erbbauzins in der Wertermittlung wird dabei sowohl quantitativ als auch qualitativ beschrieben, etwa durch Angaben zur Höhe, zur Anpassungsmechanik, zur Restlaufzeit und zu rechtlichen Besonderheiten.

Eine klare und strukturierte Darstellung des Erbbauzinses erleichtert es, unterschiedliche Bewertungsansätze zu vergleichen und die Angemessenheit der Ergebnisse einzuschätzen.

Durch eine solche Transparenz wird die Nachprüfbarkeit erhöht und das Vertrauen in die Wertermittlung gestärkt. Dies ist insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei Enteignungsverfahren oder bei komplexen Transaktionen von Bedeutung.

Zusammenfassende Einordnung

Der Erbbauzins in der Wertermittlung ist ein vielschichtiger Begriff, der rechtliche, wirtschaftliche und methodische Aspekte miteinander verbindet. Er steht im Zentrum der Bewertung von Erbbaurechten und belasteten Grundstücken und beeinflusst maßgeblich die Verteilung des Immobilienwerts zwischen Boden und Bauwerk. Die sachgerechte Erfassung und Kapitalisierung des Erbbauzinses ist Voraussetzung für eine marktkonforme und nachvollziehbare Wertermittlung.

Aus Sicht der Erbbauberechtigten ist der Erbbauzins eine dauerhafte Belastung, die die Rentabilität des Objekts bestimmt. Aus Sicht der Grundstückseigentümer ist er eine langfristige Einnahmequelle, die den Bodenwert prägt. Kreditinstitute wiederum beurteilen den Erbbauzins im Hinblick auf die Tragfähigkeit von Finanzierungen und die Sicherheit ihrer Engagements. In all diesen Perspektiven bleibt der Erbbauzins in der Wertermittlung ein zentrales Kriterium, das sorgfältig analysiert und transparent dargestellt werden muss.

Durch die Kombination von rechtlicher Analyse, ökonomischer Betrachtung und methodischer Klarheit gelingt es, den Erbbauzins als eigenständigen Bewertungsfaktor zu erfassen. Dabei ist zu beachten, dass der Erbbauzins in der Wertermittlung stets im Zusammenhang mit den übrigen wertbeeinflussenden Merkmalen der Immobilie zu sehen ist. Erst das Zusammenwirken von Erbbauzins, Restlaufzeit, Nutzungspotenzial und Marktlage ermöglicht eine umfassende und fundierte Bewertung, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird und zu tragfähigen Entscheidungen im Immobilienmarkt beiträgt.

Häufige Fragen zu „Erbbauzins in der Wertermittlung“

Der Erbbauzins ist eine regelmäßige Zahlung, die der Erbbauberechtigte an den Eigentümer des Grundstücks leistet, weil er das Grundstück nutzen darf. In der Wertermittlung wird dieser laufende Zahlungsstrom berücksichtigt, um den Wert des Erbbaurechts und des belasteten Grundstücks getrennt zu bestimmen.

Da der Erbbauzins laufende Kosten verursacht, mindert er in der Regel den Marktwert der Immobilie im Vergleich zu einem vergleichbaren Grundstück im Volleigentum. Gutachter berechnen den Einfluss, indem sie die zukünftigen Erbbauzinszahlungen kapitalisieren und in die Wertberechnung einbeziehen.

In der Wertermittlung wird der Erbbauzins meist als eine Art dauerhafte Zahlung behandelt, die mit einem geeigneten Zinssatz abgezinst wird. So entsteht ein Kapitalwert, der bei der Aufteilung zwischen Bodenwert und Wert des Erbbaurechts beziehungsweise des Gebäudes verwendet wird.

Für den Erbbauberechtigten ist ein niedriger Erbbauzins in der Regel vorteilhaft, weil die laufenden Belastungen geringer sind und der Wert des Erbbaurechts tendenziell höher ausfällt. Ein hoher Erbbauzins senkt dagegen meist den Wert des Erbbaurechts, kann aber den Wert des belasteten Grundstücks für den Eigentümer erhöhen.

Ja, die Restlaufzeit ist sehr wichtig, weil sie bestimmt, wie lange der Erbbauzins noch gezahlt wird und wie sicher die Nutzung des Grundstücks ist. Je kürzer die Restlaufzeit, desto stärker kann der Wert des Erbbaurechts sinken, selbst wenn der Erbbauzins an sich unverändert bleibt.

Kersten Streit, Leitung Immobilienvermittlung, Immobilien Experten
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