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Eigenkapitalnachweis

Erfahren Sie, wie Sie einen Eigenkapitalnachweis korrekt erstellen und erfolgreich für Kreditanträge nutzen.

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff Eigenkapitalnachweis bezeichnet im wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext die formalisierte Dokumentation und Bestätigung des vorhandenen Eigenkapitals einer natürlichen oder juristischen Person. Ein Eigenkapitalnachweis dient dazu, Dritten die finanzielle Leistungsfähigkeit, Haftungsbasis und Stabilität eines Unternehmens oder einer Privatperson transparent zu machen. Er hat eine zentrale Bedeutung in der Unternehmensfinanzierung, im Kreditwesen, im Gesellschaftsrecht, im Immobilienbereich und in verschiedenen Bewilligungsverfahren. Der Eigenkapitalnachweis ist kein einheitlich gesetzlich normiertes Formular, sondern ein Sammelbegriff für unterschiedliche, inhaltlich vergleichbare Unterlagen, die die Höhe und Verfügbarkeit von Eigenmitteln belegen.

Begriffliche Einordnung und Funktion

Der Eigenkapitalnachweis ist in erster Linie ein Nachweis über bereits vorhandenes, nicht rückzahlbares Kapital, das dem Inhaber wirtschaftlich zuzurechnen ist. Dieses Kapital ist im Regelfall frei von besichernden Rechten Dritter oder unterliegt nur solchen Bindungen, die seine Funktion als Haftungsbasis nicht wesentlich einschränken. In betriebswirtschaftlicher Hinsicht bezieht sich der Eigenkapitalnachweis auf die Summe der Mittel, die dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung stehen und Verluste auffangen können. Im privaten Bereich dokumentiert er die eigenen Mittel, die etwa für den Erwerb einer Immobilie, für eine Beteiligung oder für ein Gründungsvorhaben eingesetzt werden sollen.

Ein Eigenkapitalnachweis erfüllt mehrere Funktionen. Er dient als Entscheidungsgrundlage für Kreditinstitute, Investoren, Vermieter, Behörden und Geschäftspartner. Er wirkt als Indikator für Bonität, Zahlungsfähigkeit und Risikotragfähigkeit. Zudem ist er häufig Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fremdkapital oder Fördermitteln. Ein ordnungsgemäßer Eigenkapitalnachweis trägt zur Reduktion von Informationsasymmetrien bei und stärkt das Vertrauen in die finanzielle Solidität des Nachweisführenden.

Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung

Rolle im Bank und Kreditwesen

Im Bank und Kreditwesen ist der Eigenkapitalnachweis ein zentrales Element der Kreditwürdigkeitsprüfung. Banken verlangen bei der Vergabe von Darlehen in der Regel, dass ein Teil der Gesamtfinanzierung aus Eigenkapital besteht. Der Eigenkapitalnachweis dokumentiert hierbei die Eigenmittelquote und die tatsächliche Verfügbarkeit der Mittel. Für die Bank reduziert ein ausreichender Eigenkapitalanteil das Ausfallrisiko, da der Kreditnehmer selbst in erheblichem Umfang wirtschaftlich engagiert ist.

Im Rahmen der Kreditvergabe werden verschiedene Unterlagen als tauglicher Eigenkapitalnachweis akzeptiert. Dazu zählen insbesondere Kontoauszüge, Depotauszüge, Sparbücher, Nachweise über bereits geleistete Anzahlungen, Eigenleistungen mit nachweisbarem Wert sowie bestätigte Zusagen von Gesellschaftern. Banken prüfen die Aktualität und Plausibilität der Unterlagen und achten darauf, dass das ausgewiesene Eigenkapital nicht doppelt verpfändet oder bereits anderweitig verplant ist.

Bedeutung im Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht spielt der Eigenkapitalnachweis vor allem bei der Gründung und Kapitalerhöhung von Kapitalgesellschaften eine Rolle. Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft muss das gezeichnete Kapital tatsächlich eingezahlt oder als Sacheinlage eingebracht werden. Der Eigenkapitalnachweis dokumentiert gegenüber Registergericht, Notar und gegebenenfalls Aufsichtsbehörden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitalanforderungen erfüllt sind.

Bei Sacheinlagen besteht der Eigenkapitalnachweis insbesondere in Bewertungsunterlagen, Gutachten und Übertragungsnachweisen. Diese Unterlagen sollen sicherstellen, dass der angegebene Wert der Einlage dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert entspricht. Ein unzutreffender Eigenkapitalnachweis kann im Gesellschaftsrecht gravierende Folgen haben, da er zu Haftungsansprüchen gegen Gründer, Gesellschafter oder Geschäftsleiter führen kann. Er ist damit nicht nur ein Informationsinstrument, sondern auch ein Element der Gläubigerschutzfunktion des Gesellschaftsrechts.

Bedeutung im Immobilien und Bauwesen

Im Immobilienbereich ist der Eigenkapitalnachweis nahezu unverzichtbar. Wer eine Immobilie erwerben oder bauen möchte, muss gegenüber der finanzierenden Bank oder einem anderen Darlehensgeber nachweisen, dass ein bestimmter Anteil des Kauf oder Baupreises aus Eigenmitteln aufgebracht wird. Ein solider Eigenkapitalnachweis kann die Konditionen des Darlehens verbessern, den Zinssatz senken und die Chancen auf Bewilligung erhöhen.

Auch Bauträger, Projektentwickler und größere Bauunternehmen benötigen häufig einen belastbaren Eigenkapitalnachweis, um an Ausschreibungen teilzunehmen oder um Projektfinanzierungen zu erhalten. Auftraggeber und Finanzierer verlangen dabei nicht nur eine einmalige Vorlage, sondern teilweise auch eine regelmäßige Aktualisierung des Eigenkapitalnachweis, um die fortlaufende Finanzkraft des Projektträgers zu überwachen.

Formen und Inhalte des Eigenkapitalnachweises

Typische Dokumentationsformen

Der Eigenkapitalnachweis kann in unterschiedlichen Formen erbracht werden. Maßgeblich ist stets, dass die Unterlagen nachvollziehbar, prüfbar und aktuell sind. Typische Formen sind:

  • Bankunterlagen Kontoauszüge, Sparbücher, Tagesgeldnachweise und Bestätigungen über Festgelder, die auf den Namen des Antragstellers lauten und ein ausreichendes Guthaben ausweisen.

  • Wertpapiernachweise Depotauszüge und Bescheinigungen über Investmentfonds, Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere, die kurzfristig liquidierbar sind und nicht bereits verpfändet wurden.

  • Eigenkapitalbestätigungen Schriftliche Bestätigungen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern, die die Höhe des Eigenkapitals auf Basis geprüfter Jahresabschlüsse oder Vermögensaufstellungen bescheinigen und damit einen qualifizierten Eigenkapitalnachweis darstellen.

  • Immobilien und Sachwerte Grundbuchauszüge, Verkehrswertgutachten und Bewertungsberichte über unbelastete oder gering belastete Immobilien und andere Vermögensgegenstände, die als Eigenkapital eingesetzt oder beliehen werden können.

  • Gesellschaftereinlagen Verträge und Zahlungsbelege über bereits geleistete oder unwiderruflich zugesagte Einlagen von Gesellschaftern, die die Eigenkapitalbasis des Unternehmens stärken und damit den Eigenkapitalnachweis ergänzen.

Inhaltliche Mindestanforderungen

Ein aussagekräftiger Eigenkapitalnachweis sollte bestimmte inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen. Dazu zählen die eindeutige Zuordnung zum Nachweisführenden, die klare Bezeichnung der Vermögensart, die Angabe des Werts oder Guthabens, der Stichtag der Bewertung sowie Hinweise auf bestehende Belastungen oder Verfügungsbeschränkungen. Je nach Zweck kann es erforderlich sein, die Herkunft der Mittel zu erläutern, um etwaigen geldwäscherechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Für Unternehmen ist der Eigenkapitalnachweis häufig an den Jahresabschluss gekoppelt. Die Bilanz weist das Eigenkapital in verschiedenen Positionen aus, etwa gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Gewinn oder Verlustvortrag. Für eine vertiefte Beurteilung werden ergänzende Analysen wie Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad und Liquiditätskennzahlen herangezogen. So entsteht ein umfassender Eigenkapitalnachweis, der nicht nur die absolute Höhe, sondern auch die Struktur und Qualität des Eigenkapitals sichtbar macht.

Qualität und Verlässlichkeit

Die Qualität eines Eigenkapitalnachweis bemisst sich an seiner Nachvollziehbarkeit, Aktualität und rechtlichen Belastbarkeit. Unterlagen, die mehrere Jahre alt sind oder deren Herkunft ungeklärt ist, erfüllen die Anforderungen an einen verlässlichen Eigenkapitalnachweis meist nicht. Finanzierende Institutionen verlangen daher regelmäßig aktuelle Konto und Depotauszüge oder zeitnahe Jahresabschlüsse. Bei größeren Volumina oder erhöhtem Risiko wird der Eigenkapitalnachweis oft durch externe Gutachten oder Prüfberichte ergänzt.

Ein belastbarer Eigenkapitalnachweis ist mehr als eine Sammlung von Belegen. Er ist eine strukturierte, in sich schlüssige Darstellung der eigenen Kapitalbasis, die einer externen Prüfung standhält.

Eigenkapitalnachweis im Lebenszyklus eines Unternehmens

Gründungsphase

In der Gründungsphase eines Unternehmens steht der Eigenkapitalnachweis im Mittelpunkt der Finanzierungsplanung. Gründer müssen gegenüber Banken, Investoren und Förderstellen darlegen, welche eigenen Mittel sie in das Vorhaben einbringen. Ein überzeugender Eigenkapitalnachweis signalisiert Engagement und Risikobereitschaft der Gründer und erhöht die Wahrscheinlichkeit, zusätzliches Fremdkapital oder Beteiligungskapital zu erhalten.

In dieser Phase besteht der Eigenkapitalnachweis häufig aus privaten Kontoauszügen, Sparguthaben, Wertpapierdepots und gegebenenfalls bereits eingebrachten Sachwerten. Werden Förderprogramme oder Bürgschaften in Anspruch genommen, verlangen die zuständigen Stellen detaillierte Übersichten über die vorhandenen Eigenmittel, sodass der Eigenkapitalnachweis integraler Bestandteil der Antragsunterlagen ist.

Wachstums und Expansionsphase

Mit zunehmendem Unternehmenswachstum gewinnt der Eigenkapitalnachweis eine andere Qualität. Er stützt sich nun primär auf Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen und testierte Bilanzen. Die Eigenkapitalentwicklung über mehrere Jahre hinweg wird zum Indikator für Ertragskraft, Stabilität und Zukunftsfähigkeit. Banken und Investoren analysieren die Eigenkapitalquote, die Innenfinanzierungskraft und die Fähigkeit des Unternehmens, Gewinne im Unternehmen zu belassen und damit den Eigenkapitalnachweis kontinuierlich zu stärken.

Bei Expansionsvorhaben, etwa bei der Erschließung neuer Märkte, der Errichtung zusätzlicher Produktionsstandorte oder der Übernahme anderer Unternehmen, ist ein überzeugender Eigenkapitalnachweis häufig Voraussetzung für größere Kreditlinien oder Beteiligungsfinanzierungen. Je ambitionierter das Vorhaben, desto detaillierter muss der Eigenkapitalnachweis ausfallen und desto genauer werden Prognosen und Planrechnungen mit der tatsächlichen Eigenkapitalbasis abgeglichen.

Krisen und Restrukturierungsphase

In wirtschaftlichen Krisen und Restrukturierungssituationen erhält der Eigenkapitalnachweis eine besondere Bedeutung. Er zeigt, in welchem Umfang Verluste noch durch Eigenmittel aufgefangen werden können und welche Spielräume für Sanierungsmaßnahmen bestehen. Gläubiger, Sanierungsberater und Gerichte stützen ihre Einschätzung der Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens auf eine realistische Bewertung der Eigenkapitalbasis.

In dieser Phase wird der Eigenkapitalnachweis oft durch Gutachten über stille Reserven, Verwertungsmöglichkeiten von Vermögensgegenständen und durch Liquiditätspläne ergänzt. Ein transparenter und ehrlicher Eigenkapitalnachweis ist hier entscheidend, um Vertrauen zu erhalten oder wiederherzustellen. Unvollständige oder geschönte Angaben können nicht nur die Sanierung erschweren, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen nach sich ziehen.

Eigenkapitalnachweis bei Privatpersonen

Kredite und Finanzierungen

Auch für Privatpersonen ist der Eigenkapitalnachweis ein wichtiges Instrument. Bei der Aufnahme von Hypothekendarlehen, Konsumentenkrediten oder bei der Finanzierung von Unternehmensbeteiligungen verlangen Banken regelmäßig einen Überblick über vorhandene Eigenmittel. Der Eigenkapitalnachweis beeinflusst nicht nur die Bewilligung, sondern auch die Konditionen der Finanzierung. Ein höherer Eigenkapitalanteil kann zu günstigeren Zinsen, längeren Laufzeiten oder geringeren Sicherheitenanforderungen führen.

Privatpersonen erbringen den Eigenkapitalnachweis typischerweise durch Konto und Depotauszüge, Sparbücher, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, Bausparverträge und Nachweise über unbelastete Immobilien. Wichtig ist, dass die Mittel kurzfristig verfügbar oder zumindest planbar liquidierbar sind, damit sie im Rahmen der Finanzierung tatsächlich eingesetzt werden können.

Miet und Pachtverhältnisse

In angespannten Immobilienmärkten verlangen Vermieter und Verwalter gelegentlich einen vereinfachten Eigenkapitalnachweis, um die Zahlungsfähigkeit potenzieller Mieter einzuschätzen. Dieser Nachweis tritt neben andere Unterlagen wie Gehaltsabrechnungen, Schufa Auskünfte oder Steuerbescheide. Ein solcher Eigenkapitalnachweis kann beispielsweise in Form eines Kontoauszugs mit ausreichendem Guthaben oder einer Bescheinigung über vorhandene Rücklagen erfolgen.

Auch bei langfristigen Pachtverhältnissen, etwa im landwirtschaftlichen Bereich oder bei gewerblichen Flächen, kann ein Eigenkapitalnachweis gefordert werden. Er soll sicherstellen, dass der Pächter in der Lage ist, notwendige Investitionen zu tätigen und die laufenden Verpflichtungen dauerhaft zu erfüllen.

Eigenkapitalnachweis in speziellen Kontexten

Förderprogramme und öffentliche Mittel

Viele staatliche Förderprogramme verlangen einen Eigenkapitalnachweis als Voraussetzung für die Bewilligung von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen oder Bürgschaften. Förderstellen möchten sicherstellen, dass Antragsteller einen angemessenen Eigenbeitrag leisten und dass Projekte nicht ausschließlich auf Fremdmitteln basieren. Der Eigenkapitalnachweis dokumentiert hierbei die Eigenbeteiligung und ist Bestandteil der Finanzierungs und Liquiditätsplanung.

Je nach Programm werden unterschiedliche Anforderungen an den Eigenkapitalnachweis gestellt. Manche Stellen akzeptieren vereinfachte Vermögensaufstellungen, andere verlangen testierte Jahresabschlüsse oder detaillierte Konto und Depotauszüge. Häufig ist eine Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erforderlich, um die Verlässlichkeit des Eigenkapitalnachweis zu erhöhen.

Selbstständigkeit und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler benötigen für verschiedene Zwecke einen strukturierten Eigenkapitalnachweis. Dies gilt etwa bei Praxis oder Kanzleigründungen, bei der Aufnahme von Betriebsmittelkrediten, bei Leasingverträgen oder bei der Beteiligung an Gemeinschaftspraxen und Berufsausübungsgemeinschaften. Der Eigenkapitalnachweis umfasst hier sowohl betriebliche als auch private Vermögenswerte, da die Trennung zwischen Unternehmens und Privatvermögen häufig weniger strikt ist als bei Kapitalgesellschaften.

Gerade in diesen Konstellationen ist es wichtig, die Zusammensetzung des Eigenkapitals transparent darzustellen. Dazu gehören liquide Mittel, Forderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit des Zahlungseingangs, betriebliche Anlagegüter, private Rücklagen und gegebenenfalls Lebensversicherungen oder andere langfristige Sparformen. Ein sorgfältig erstellter Eigenkapitalnachweis kann die Verhandlungsposition gegenüber Banken und Geschäftspartnern deutlich verbessern.

Praktische Erstellung und Prüfung

Schritte zur Erstellung

Die Erstellung eines strukturierten Eigenkapitalnachweis folgt in der Praxis häufig einem mehrstufigen Vorgehen. Zunächst werden alle relevanten Vermögenswerte erfasst und geordnet. Anschließend werden sie bewertet und hinsichtlich ihrer Liquidierbarkeit und Belastung geprüft. In einem weiteren Schritt erfolgt die Zusammenstellung in einer übersichtlichen Form, ergänzt um die notwendigen Belege.

  • Vermögensinventur Systematische Erfassung aller Vermögenswerte, einschließlich Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Beteiligungen, Forderungen und Sachwerte.

  • Bewertung Ermittlung realistischer Werte auf Basis von Konto und Depotauszügen, Gutachten, Marktpreisen und, wo nötig, konservativen Schätzungen.

  • Belastungsprüfung Feststellung von Pfandrechten, Sicherungsübereignungen, Grundpfandrechten und sonstigen Verfügungsbeschränkungen, um die tatsächlich als Eigenkapital einsetzbare Höhe zu bestimmen.

  • Dokumentation Zusammenstellung in Form einer Vermögensübersicht oder eines Vermögensstatus, ergänzt um die entsprechenden Nachweise, sodass ein in sich schlüssiger Eigenkapitalnachweis entsteht.

Prüfung durch Dritte

Banken, Investoren und Behörden prüfen einen vorgelegten Eigenkapitalnachweis auf Plausibilität, Vollständigkeit und Aktualität. Dabei werden die angegebenen Werte mit den beigefügten Unterlagen abgeglichen, zeitliche Abweichungen beurteilt und gegebenenfalls Rückfragen gestellt. In komplexeren Fällen kann eine externe Prüfung durch Wirtschaftsprüfer oder Sachverständige angeordnet oder empfohlen werden.

Die Prüfung eines Eigenkapitalnachweis umfasst häufig auch eine Analyse der Herkunft der Mittel. Insbesondere bei größeren Beträgen oder bei internationalem Kapitalverkehr sind geldwäscherechtliche Vorschriften zu beachten. Ein transparenter und nachvollziehbarer Eigenkapitalnachweis erleichtert diese Prüfungen und verkürzt Entscheidungsprozesse.

Risiken, Grenzen und typische Fehler

Unvollständigkeit und Überbewertung

Zu den häufigsten Problemen beim Eigenkapitalnachweis zählen unvollständige Angaben und die Überbewertung von Vermögenswerten. Werden etwa Immobilien mit unrealistisch hohen Werten angesetzt oder werden bestehende Belastungen nicht offengelegt, verliert der Eigenkapitalnachweis an Aussagekraft und Glaubwürdigkeit. Dies kann im Extremfall zu einer Ablehnung von Finanzierungsanträgen oder zu Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern führen.

Ein weiteres Risiko besteht darin, Vermögenswerte zu berücksichtigen, die nur schwer oder gar nicht liquidierbar sind. Sammlungen, Spezialmaschinen oder Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften können zwar einen Wert darstellen, sind aber nicht immer geeignet, kurzfristig als Eigenmittel eingesetzt zu werden. Ein sorgfältiger Eigenkapitalnachweis unterscheidet daher zwischen unterschiedlichen Liquiditätsstufen und macht transparent, welche Teile des Eigenkapitals tatsächlich verfügbar sind.

Formale und rechtliche Risiken

Formale Fehler, etwa fehlende Unterschriften, veraltete Unterlagen oder unklare Zuordnungen, können die Akzeptanz eines Eigenkapitalnachweis beeinträchtigen. Noch gravierender sind bewusst falsche oder irreführende Angaben. Wer in einem Eigenkapitalnachweis Vermögenswerte ausweist, die nicht oder nicht im angegebenen Umfang vorhanden sind, setzt sich rechtlichen Risiken aus. Je nach Konstellation können zivilrechtliche Haftungsansprüche, strafrechtliche Konsequenzen oder berufsrechtliche Maßnahmen folgen.

Unternehmen und Privatpersonen sind daher gut beraten, den Eigenkapitalnachweis mit der gebotenen Sorgfalt zu erstellen und alle relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Unterstützung durch fachkundige Berater kann helfen, Fehler zu vermeiden und die Qualität des Nachweises zu erhöhen.

Zusammenfassende Einordnung

Der Eigenkapitalnachweis ist ein vielseitiges und in vielen Lebens und Wirtschaftsbereichen bedeutsames Instrument. Er dokumentiert die finanzielle Basis von Unternehmen und Privatpersonen, reduziert Informationsasymmetrien und bildet eine wichtige Grundlage für Kreditvergaben, Investitionsentscheidungen, Gründungs und Expansionsvorhaben sowie für Förderprogramme. In seiner Ausgestaltung ist der Eigenkapitalnachweis nicht starr vorgegeben, sondern an den jeweiligen Zweck, den Adressaten und den rechtlichen Rahmen angepasst.

Ein sorgfältig erstellter Eigenkapitalnachweis zeichnet sich durch Transparenz, Aktualität und Nachvollziehbarkeit aus. Er berücksichtigt nicht nur die absolute Höhe der Eigenmittel, sondern auch deren Zusammensetzung, Liquidierbarkeit und rechtliche Belastungen. In einer zunehmend komplexen Finanz und Wirtschaftswelt gewinnt der Eigenkapitalnachweis weiter an Bedeutung, da er Vertrauen schafft, Risiken sichtbar macht und fundierte Entscheidungen unterstützt. Wer sich der Tragweite dieses Instruments bewusst ist und es professionell nutzt, stärkt die eigene Position gegenüber Banken, Investoren, Behörden und Geschäftspartnern und schafft damit eine solide Grundlage für nachhaltiges wirtschaftliches Handeln.

Häufige Fragen zu „Eigenkapitalnachweis“

Ein Eigenkapitalnachweis ist ein Dokument oder eine Zusammenstellung von Unterlagen, mit denen Sie belegen, wie viel eigenes Geld Ihnen für ein Vorhaben zur Verfügung steht. Er wird häufig bei Banken, Vermietern oder Förderstellen verlangt, um Ihre finanzielle Stabilität einschätzen zu können.

Bei einer Immobilienfinanzierung zeigt der Eigenkapitalnachweis der Bank, wie viel Geld Sie selbst in den Kauf einbringen können. Je höher Ihr Eigenkapital ist, desto besser sind in der Regel Ihre Chancen auf einen Kredit und oft auch die Konditionen.

Als Eigenkapitalnachweis dienen zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Sparbücher, Depotauszüge oder Nachweise über bereits angespartes Bausparguthaben. Auch Eigenleistungen beim Hausbau oder bereits bezahlte Grundstücke können unter bestimmten Bedingungen als Eigenkapital anerkannt werden, müssen aber ebenfalls nachgewiesen werden.

Banken und andere Stellen verlangen in der Regel Unterlagen, die nur wenige Wochen alt sind, damit der Kontostand oder Depotwert noch der Realität entspricht. Ältere Nachweise werden oft nicht akzeptiert oder müssen durch neuere Belege ergänzt werden.

Wenn Ihr Eigenkapitalnachweis zu gering ist, kann es sein, dass Sie keinen Kredit oder nur zu schlechteren Bedingungen erhalten. In diesem Fall kann es helfen, zusätzliches Eigenkapital anzusparen, Sicherheiten einzubringen oder einen kleineren Finanzierungsbedarf zu planen.

Kersten Streit, Leitung Immobilienvermittlung, Immobilien Experten
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