Bundesmodell Grundsteuer
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Das Bundesmodell Grundsteuer ist ein vom Bund entwickeltes Bewertungs und Berechnungsmodell für die Erhebung der Grundsteuer in Deutschland. Es dient als Referenz und Auffanglösung für die Bundesländer, die kein eigenes landesspezifisches Modell eingeführt haben. Das Bundesmodell Grundsteuer löste die frühere Einheitsbewertung ab, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde. Im Zentrum steht die Ermittlung des sogenannten Grundsteuerwerts, der auf aktuellen und stärker am tatsächlichen Wert orientierten Daten basiert. Durch das Bundesmodell Grundsteuer sollen eine gerechtere Verteilung der Steuerlast, eine bessere Abbildung der realen Wertverhältnisse und eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Grundsteuer erreicht werden.
Begriff und rechtliche Einordnung
Unter dem Bundesmodell Grundsteuer versteht man das in den bundesrechtlichen Grundsteuergesetzen festgelegte Verfahren zur Bewertung von Grundstücken und Gebäuden für Zwecke der Grundsteuer. Es handelt sich um ein wertorientiertes Modell, das sowohl Bodenwert als auch Gebäudewert berücksichtigt. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Bewertungsgesetz in seiner reformierten Fassung und das Grundsteuergesetz, ergänzt durch Ausführungsbestimmungen und Verwaltungsvorschriften. Das Bundesmodell Grundsteuer bildet die Standardlösung, von der die Länder im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz abweichen dürfen. Einige Länder haben eigene Modelle entwickelt, andere wenden das Bundesmodell Grundsteuer unmittelbar an. Damit steht der Begriff auch für einen föderalen Kompromiss zwischen bundeseinheitlichen Vorgaben und landesrechtlicher Gestaltungsfreiheit.
Abgrenzung zu anderen Grundsteuer Modellen
Das Bundesmodell Grundsteuer ist von alternativen landesspezifischen Modellen zu unterscheiden, die etwa stärker flächenorientiert oder rein wertunabhängig ausgestaltet sind. Während das Bundesmodell Grundsteuer typischerweise auf statistisch ermittelten Nettokaltmieten, Bodenrichtwerten und weiteren wertbezogenen Faktoren beruht, können Länder andere Parameter wählen. Dennoch bleibt das Bundesmodell Grundsteuer der zentrale Referenzrahmen, an dem sich die Diskussion über Gerechtigkeit, Praktikabilität und Verteilungseffekte der Grundsteuer orientiert. In der Praxis bedeutet dies, dass Steuerpflichtige je nach Bundesland entweder direkt nach dem Bundesmodell Grundsteuer oder nach einem alternativen System veranlagt werden.
Historischer Hintergrund
Die Einführung des Bundesmodell Grundsteuer ist eine Reaktion auf grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die frühere Einheitsbewertung. Über Jahrzehnte hinweg wurden Grundstücke auf der Basis veralteter Wertverhältnisse bewertet, was zu erheblichen Ungleichbehandlungen führte. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass diese Praxis gegen den Gleichheitssatz verstößt, da vergleichbare Grundstücke wegen der veralteten Werte unterschiedlich stark belastet wurden. Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, ein neues, verfassungskonformes System zu schaffen. Das Bundesmodell Grundsteuer entstand als Ergebnis eines intensiven Reformprozesses, in dem wirtschaftliche, soziale und verwaltungstechnische Aspekte miteinander abgewogen wurden.
Reformziele und Leitgedanken
Bei der Konzeption des Bundesmodell Grundsteuer standen mehrere Leitziele im Vordergrund. Zum einen sollte die Grundsteuer weiterhin eine verlässliche Einnahmequelle für die Kommunen bleiben. Zum anderen war eine gerechtere Verteilung der Steuerlast beabsichtigt, die sich stärker an den tatsächlichen Wertverhältnissen orientiert. Zugleich sollte das Bundesmodell Grundsteuer administrativ handhabbar sein und nicht zu übermäßiger Bürokratie führen. Der Gesetzgeber entschied sich daher für ein typisiertes, pauschalierendes System, das zwar an realen Werten anknüpft, aber auf detaillierte Einzelfallprüfungen weitgehend verzichtet. Dieser Ansatz spiegelt sich in der Einbindung von Bodenrichtwerten, standardisierten Mietwerten und pauschalen Abschlägen oder Zuschlägen wider.
Föderale Öffnungsklausel
Ein zentrales Element der Reform ist die Öffnungsklausel, die es den Bundesländern ermöglicht, vom Bundesmodell Grundsteuer abzuweichen und eigene Modelle zu entwickeln. Diese Klausel trägt der föderalen Struktur Deutschlands Rechnung und erlaubt regional unterschiedliche Schwerpunktsetzungen. Dennoch bleibt das Bundesmodell Grundsteuer der gesetzliche Ausgangspunkt, auf dessen Grundlage alle Länder ihre Entscheidungen treffen. Dadurch kommt dem Bundesmodell Grundsteuer eine doppelte Rolle zu. Es ist sowohl konkretes Bewertungsmodell für Länder, die es anwenden, als auch normativer Maßstab für die Beurteilung alternativer Modelle im Hinblick auf Verfassungsmäßigkeit und Verteilungsgerechtigkeit.
Struktur und Funktionsweise
Die Funktionsweise des Bundesmodell Grundsteuer beruht auf einem mehrstufigen Verfahren. Zunächst wird der Grundsteuerwert ermittelt, anschließend wird die Steuermesszahl angewendet, und schließlich setzen die Gemeinden den Hebesatz fest. Aus dem Zusammenwirken dieser Faktoren entsteht die individuelle Grundsteuerbelastung. Das Bundesmodell Grundsteuer unterscheidet dabei verschiedene Grundstücksarten, etwa unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke. Für jede Kategorie gelten spezifische Bewertungsregeln, um den unterschiedlichen Nutzungsarten gerecht zu werden.
Ermittlung des Grundsteuerwerts
Im Zentrum des Bundesmodell Grundsteuer steht der Grundsteuerwert als Bemessungsgrundlage. Er ersetzt die früheren Einheitswerte und soll das Grundstück in seiner wirtschaftlichen Bedeutung abbilden. Für Wohngrundstücke wird der Wert typischerweise im Ertragswertverfahren ermittelt, bei dem die potenziell erzielbare Miete eine zentrale Rolle spielt. Für andere Grundstücksarten, etwa Betriebsgrundstücke, können hingegen sachwertorientierte Methoden maßgeblich sein. Das Bundesmodell Grundsteuer verwendet dabei standardisierte Parameter, um Bewertungsaufwand und Streitpotenzial zu begrenzen. So fließen etwa pauschalierte Nettokaltmieten, Baujahresklassen und Ausstattungsmerkmale in die Berechnung ein, ohne dass eine individuelle Marktwertermittlung erforderlich ist.
Bodenrichtwerte
Ein wesentlicher Bestandteil des Bundesmodell Grundsteuer sind die Bodenrichtwerte. Sie spiegeln den durchschnittlichen Lagewert des Bodens in einem definierten Gebiet wider und werden von den Gutachterausschüssen der Länder ermittelt. Diese Werte dienen als Ausgangspunkt für die Berechnung des Bodenwerts eines Grundstücks. Da die Bodenrichtwerte regelmäßig aktualisiert werden, trägt das Bundesmodell Grundsteuer zur dynamischen Anpassung der Bemessungsgrundlage an die Entwicklung der Immobilienmärkte bei. Allerdings erfolgt die Bewertung typisiert, sodass individuelle Besonderheiten eines Grundstücks nur eingeschränkt berücksichtigt werden.
Ertrags und Sachwertverfahren
Je nach Grundstücksart greift das Bundesmodell Grundsteuer auf das Ertrags oder das Sachwertverfahren zurück. Beim Ertragswertverfahren steht die Nutzung als Ertragsobjekt im Vordergrund, etwa bei Mietwohnhäusern. Der Wert ergibt sich aus der kapitalisierten Jahresrohmiete, modifiziert durch Bewirtschaftungskosten und Vervielfältiger. Beim Sachwertverfahren wird dagegen an die Herstellungskosten von Gebäuden und den Bodenwert angeknüpft. Das Bundesmodell Grundsteuer nutzt diese etablierten Bewertungsansätze in stark vereinfachter Form, um eine praktikable Massenerhebung zu ermöglichen.
Steuermesszahl und Hebesatz
Nach der Ermittlung des Grundsteuerwerts wendet das Bundesmodell Grundsteuer eine Steuermesszahl an, die gesetzlich festgelegt ist und je nach Grundstücksart variieren kann. Durch Multiplikation von Grundsteuerwert und Steuermesszahl entsteht der Steuermessbetrag. Auf dieser Grundlage setzen die Gemeinden ihren individuellen Hebesatz fest, der die tatsächliche Steuerhöhe bestimmt. Das Bundesmodell Grundsteuer trennt damit bewusst die Bewertungslogik auf Bundesebene von der finanzpolitischen Entscheidungshoheit der Kommunen. Die Gemeinden behalten Spielräume, um ihre Einnahmen an lokale Bedürfnisse anzupassen, während die Bewertungsregeln bundeseinheitlich vorgegeben sind, sofern das Land das Bundesmodell Grundsteuer anwendet.
Bewertungskriterien und Datengrundlagen
Für die praktische Anwendung des Bundesmodell Grundsteuer sind verschiedene Daten erforderlich, die teilweise von den Eigentümern, teilweise von Behörden bereitgestellt werden. Die Bewertung stützt sich auf objektbezogene Merkmale sowie auf statistische und amtliche Daten. Ziel ist eine möglichst realitätsnahe, zugleich aber standardisierte Abbildung der Wertverhältnisse.
Objektbezogene Merkmale
Zu den objektbezogenen Merkmalen gehören insbesondere die Grundstücksfläche, die Art der Bebauung, die Wohn oder Nutzfläche, das Baujahr und gegebenenfalls Modernisierungsmerkmale. Im Rahmen des Bundesmodell Grundsteuer werden diese Informationen über standardisierte Erklärungen erhoben, die Eigentümer gegenüber der Finanzverwaltung abgeben müssen. Die Angaben werden in das Bewertungssystem eingespeist und mit den amtlichen Richtwerten verknüpft. Durch diese Kombination aus individuellen Daten und pauschalierten Wertansätzen soll das Bundesmodell Grundsteuer eine sachgerechte, zugleich aber verwaltungsökonomische Bewertung sicherstellen.
Statistische Nettokaltmieten
Eine besondere Rolle spielen statistische Nettokaltmieten, die auf empirischen Erhebungen beruhen und regional differenziert sind. Sie dienen als Grundlage für die Ertragswertberechnung bei Wohnimmobilien. Das Bundesmodell Grundsteuer verzichtet damit auf die Ermittlung der tatsächlichen Miete im Einzelfall und nutzt stattdessen typisierte Durchschnittswerte. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand und verhindert Streitigkeiten über individuelle Mietverhältnisse. Zugleich wird durch regionale Differenzierung versucht, die unterschiedlichen Mietniveaus in Deutschland abzubilden.
Bodenrichtwerte und Lagedifferenzierung
Die Bodenrichtwerte ermöglichen eine abgestufte Bewertung nach Lagequalitäten. In attraktiven Innenstadtlagen liegen die Richtwerte deutlich höher als in peripheren oder strukturschwachen Regionen. Das Bundesmodell Grundsteuer greift diese Differenzen auf und führt so zu einer stärkeren Belastung wertvoller Standorte. Dadurch soll die Steuerlast tendenziell dort höher ausfallen, wo der Grundstückswert und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit steigen. Die Lagedifferenzierung ist ein zentrales Element der Wertorientierung im Bundesmodell Grundsteuer.
Grundsteuerarten im Bundesmodell
Das Bundesmodell Grundsteuer unterscheidet zwischen verschiedenen Grundsteuerarten, die unterschiedliche Nutzungen und wirtschaftliche Funktionen abbilden. Traditionell wird zwischen Grundsteuer A für land und forstwirtschaftliche Betriebe und Grundsteuer B für sonstige Grundstücke differenziert. In einigen Zusammenhängen wird zudem eine gesonderte Betrachtung von betrieblichen Grundstücken erforderlich.
Grundsteuer A
Die Grundsteuer A erfasst land und forstwirtschaftliche Betriebe. Im Rahmen des Bundesmodell Grundsteuer werden hierfür spezielle Bewertungsregeln angewendet, die die Besonderheiten der land und forstwirtschaftlichen Nutzung berücksichtigen. Dazu zählen etwa Ertragsbedingungen, Bodenqualität und Bewirtschaftungsformen. Ziel ist eine angemessene Belastung der land und forstwirtschaftlichen Betriebe, ohne deren wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gefährden.
Grundsteuer B
Die Grundsteuer B betrifft im Bundesmodell Grundsteuer sämtliche übrigen Grundstücke, insbesondere Wohn und Geschäftsimmobilien. Hier kommt überwiegend das wertorientierte System mit Bodenrichtwerten und standardisierten Mietwerten zur Anwendung. Die Grundsteuer B ist für die Kommunen die bedeutendste Einnahmequelle innerhalb der Grundsteuer, da sie den Großteil der bebauten und unbebauten Grundstücke im städtischen und suburbanen Bereich umfasst.
Verwaltung und Verfahren
Die praktische Umsetzung des Bundesmodell Grundsteuer erfordert ein abgestimmtes Verfahren zwischen Eigentümern, Finanzverwaltungen der Länder und Kommunen. Die Eigentümer müssen regelmäßig Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben. Die Finanzämter setzen die Grundsteuerwerte fest und berechnen die Steuermessbeträge. Die Gemeinden wenden ihre Hebesätze an und erlassen die Grundsteuerbescheide.
Feststellungserklärung und Mitwirkungspflichten
Im Rahmen des Bundesmodell Grundsteuer sind Eigentümer verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben, in der sie die für die Bewertung relevanten Daten mitteilen. Dazu gehören Angaben zur Lage, Fläche, Nutzungsart, Wohnfläche, Baujahr und weiteren objektbezogenen Merkmalen. Die Erklärung kann in der Regel elektronisch über entsprechende Portale der Finanzverwaltung eingereicht werden. Die Mitwirkungspflichten der Eigentümer sind ein wesentlicher Bestandteil des Bundesmodell Grundsteuer, da nur auf dieser Grundlage eine zutreffende Bewertung erfolgen kann.
Bewertung durch die Finanzverwaltung
Die Finanzämter prüfen die eingereichten Daten und führen auf dieser Basis die Bewertung nach den Vorgaben des Bundesmodell Grundsteuer durch. Dazu greifen sie auf amtliche Bodenrichtwerte, statistische Mietwerte und weitere Datenbanken zurück. Nach Abschluss der Bewertung erlassen sie einen Bescheid über den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag. Dieser Bescheid bildet die Grundlage für die anschließende Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde. Im Rahmen des Bundesmodell Grundsteuer bestehen Rechtsbehelfs und Klagemöglichkeiten, falls Steuerpflichtige die Bewertung für fehlerhaft halten.
Festsetzung durch die Gemeinden
Die Gemeinden wenden ihre individuellen Hebesätze auf den Steuermessbetrag an und erlassen die eigentlichen Grundsteuerbescheide. Dadurch wird die finanzielle Belastung konkretisiert. Das Bundesmodell Grundsteuer trennt bewusst die Bewertungskompetenz der Finanzverwaltung von der Entscheidungshoheit der Kommunen über die Höhe der Hebesätze. Dies sichert einerseits eine bundeseinheitliche Bewertungsbasis, andererseits die kommunale Finanzautonomie.
Ökonomische und soziale Wirkungen
Die Einführung des Bundesmodell Grundsteuer hat vielfältige ökonomische und soziale Auswirkungen. Sie betreffen Eigentümer, Mieter, Kommunen sowie den Immobilienmarkt insgesamt. Da die Grundsteuer typischerweise als laufende Kostenposition in die Mietkalkulation einfließt, kann das Bundesmodell Grundsteuer mittelbar auch die Wohnkosten beeinflussen.
Auswirkungen auf Eigentümer
Für Eigentümer kann das Bundesmodell Grundsteuer je nach Lage und Art des Grundstücks zu Mehr oder Minderbelastungen im Vergleich zum früheren System führen. In wertstarken Lagen mit deutlich gestiegenen Boden und Immobilienpreisen ist häufig mit höheren Steuerbeträgen zu rechnen. In Regionen mit schwächerer Wertentwicklung können die Belastungen dagegen sinken. Eigentümer müssen sich auf eine stärkere Orientierung der Steuerlast am tatsächlichen Wert des Grundbesitzes einstellen. Dies kann Investitionsentscheidungen, Haltefristen und Nutzungsformen beeinflussen.
Auswirkungen auf Mieter
Da die Grundsteuer in vielen Mietverträgen als umlagefähige Betriebskostenposition ausgestaltet ist, kann das Bundesmodell Grundsteuer auch Mieter betreffen. Steigen die Grundsteuerbeträge, können Vermieter diese Mehrkosten häufig auf die Miete umlegen. In angespannten Wohnungsmärkten kann dies zu einer zusätzlichen Belastung der Mieter führen. Zugleich kann das Bundesmodell Grundsteuer in weniger gefragten Regionen zu Entlastungen führen, wenn die Steuerlast dort sinkt. Die sozialen Auswirkungen hängen daher stark von der regionalen Marktsituation und der konkreten Ausgestaltung der Mietverhältnisse ab.
Auswirkungen auf Kommunen
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine zentrale Einnahmequelle zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Das Bundesmodell Grundsteuer soll sicherstellen, dass diese Einnahmen auch nach der Reform verlässlich fließen. Durch Anpassung der Hebesätze können Kommunen auf Veränderungen der Bemessungsgrundlagen reagieren und ihr Einnahmenniveau steuern. Zugleich eröffnet das Bundesmodell Grundsteuer die Möglichkeit, städtebauliche und strukturpolitische Ziele zu unterstützen, indem etwa in bestimmten Gebieten gezielt mit Hebesätzen gearbeitet wird. Allerdings bleibt die Grundsteuer primär ein allgemeines Finanzierungsinstrument und kein feinsteuerndes Lenkungsinstrument.
Verfassungsrechtliche Aspekte
Die verfassungsrechtliche Bewertung spielt beim Bundesmodell Grundsteuer eine zentrale Rolle. Nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der alten Einheitsbewertung musste der Gesetzgeber ein neues System schaffen, das den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt. Dies betrifft sowohl die Bewertungssystematik als auch die Belastungsverteilung.
Gleichbehandlung und Typisierung
Das Bundesmodell Grundsteuer setzt auf typisierte Bewertungsverfahren, die nicht in jedem Einzelfall den exakten Marktwert eines Grundstücks abbilden. Verfassungsrechtlich zulässig ist dies, solange die Typisierung sachgerecht ist und die Belastungsunterschiede nicht unzumutbar werden. Die Orientierung an Bodenrichtwerten und statistischen Mietwerten soll eine hinreichend realitätsnahe und zugleich administrativ praktikable Lösung bieten. Die verfassungsrechtliche Diskussion konzentriert sich daher darauf, ob die im Bundesmodell Grundsteuer verwendeten Pauschalierungen angemessen sind und ob sie bestimmte Gruppen nicht unverhältnismäßig benachteiligen.
Föderale Gestaltungsspielräume
Die Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, vom Bundesmodell Grundsteuer abzuweichen, wirft zusätzliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Insbesondere ist zu prüfen, ob unterschiedliche landesrechtliche Modelle zu unzulässigen Ungleichbehandlungen zwischen Steuerpflichtigen in verschiedenen Bundesländern führen können. Zugleich ist die föderale Vielfalt Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Gesetzgebungskompetenzen der Länder. Das Bundesmodell Grundsteuer fungiert hier als verfassungsrechtlicher Referenzrahmen, an dem sich auch alternative Modelle messen lassen müssen.
Kritik und Diskussion
Das Bundesmodell Grundsteuer ist Gegenstand vielfältiger fachlicher und politischer Diskussionen. Befürworter heben die größere Wertnähe und die verfassungsrechtliche Absicherung hervor, Kritiker bemängeln unter anderem den Verwaltungsaufwand und mögliche Belastungsverschiebungen.
Kritikpunkte
Verwaltungskomplexität Das Bundesmodell Grundsteuer erfordert umfangreiche Datenerhebungen und regelmäßige Aktualisierungen, was sowohl für Eigentümer als auch für Verwaltungen mit Aufwand verbunden ist.
Belastungswirkungen In stark aufgewerteten Lagen können die Steuerbelastungen deutlich steigen, was insbesondere für einkommensschwächere Eigentümer und Mieter problematisch sein kann.
Typisierung Die pauschalierenden Elemente führen dazu, dass individuelle Besonderheiten eines Grundstücks nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Dies kann im Einzelfall als ungerecht empfunden werden.
Argumente der Befürworter
Verfassungskonformität Das Bundesmodell Grundsteuer beseitigt die verfassungswidrigen Elemente der alten Einheitsbewertung und stärkt die Rechtssicherheit.
Wertnähe Durch die Einbeziehung aktueller Bodenrichtwerte und statistischer Mietdaten bildet das Modell die wirtschaftliche Realität besser ab.
Kommunale Planungssicherheit Die Grundsteuer bleibt eine stabile und kalkulierbare Einnahmequelle für die Gemeinden.
Praktische Bedeutung und Ausblick
Das Bundesmodell Grundsteuer hat sich als zentrale Säule der grundsteuerlichen Bewertung in Deutschland etabliert, auch wenn einzelne Länder eigene Wege gehen. Seine praktische Bedeutung zeigt sich in der Vielzahl der betroffenen Grundstücke und in der finanziellen Relevanz für die kommunale Ebene. Eigentümer, Investoren und Mieter müssen sich auf die langfristige Geltung des Systems einstellen, auch wenn Anpassungen im Detail möglich bleiben.
Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung
Die Umsetzung des Bundesmodell Grundsteuer treibt die Digitalisierung in der Steuerverwaltung voran. Elektronische Erklärungsabgaben, digitale Grundstückskataster und automatisierte Bewertungsabläufe gewinnen an Bedeutung. Diese Entwicklungen können mittelfristig dazu beitragen, den anfänglichen Mehraufwand zu reduzieren und die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Das Bundesmodell Grundsteuer wird so zu einem Motor für Modernisierungsschritte, die über die Grundsteuer hinausreichen.
Mögliche Weiterentwicklungen
Auch nach der Einführung bleibt das Bundesmodell Grundsteuer Gegenstand fachlicher Evaluierungen. Anpassungen bei Steuermesszahlen, Bewertungsparametern oder Befreiungstatbeständen sind denkbar, um auf wirtschaftliche Entwicklungen, soziale Herausforderungen oder verfassungsrechtliche Hinweise zu reagieren. Die Diskussionen über Wohnkosten, Bodenpolitik und kommunale Finanzausstattung werden weiterhin Einfluss auf die Ausgestaltung der Grundsteuer haben. Dabei bleibt das Bundesmodell Grundsteuer ein zentrales Instrument, um die Balance zwischen fiskalischen Erfordernissen, sozialer Verträglichkeit und rechtlicher Gleichbehandlung zu wahren.
Im Ergebnis bezeichnet der Begriff Bundesmodell Grundsteuer ein komplexes, wertorientiertes und föderal eingebettetes System zur Erhebung der Grundsteuer, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Gleichbehandlung und Aktualität der Bewertung Rechnung tragen soll und zugleich die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen sichert.
Häufige Fragen zu „Bundesmodell Grundsteuer“
Das Bundesmodell Grundsteuer ist das vom Bund vorgegebene Standardverfahren zur Berechnung der neuen Grundsteuer in Deutschland. Es legt fest, welche Daten (zum Beispiel Bodenrichtwert, Grundstücksfläche und Gebäudeart) berücksichtigt werden und wie daraus der steuerliche Wert entsteht, auf dessen Basis die Grundsteuer berechnet wird.
Beim Bundesmodell gelten einheitliche Bewertungsregeln für alle Bundesländer, die dieses Modell übernehmen. Einige Länder haben eigene Modelle entwickelt, bei denen zum Beispiel nur die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert oder pauschale Faktoren eine Rolle spielen, sodass sich die Berechnung und die spätere Steuerhöhe unterscheiden können.
Für das Bundesmodell werden unter anderem die Grundstücksfläche, die Wohn- oder Nutzfläche, die Art des Grundstücks sowie der Bodenrichtwert benötigt. Diese Angaben werden zusammen mit gesetzlich festgelegten Faktoren in eine Formel eingesetzt, um den Grundsteuerwert zu ermitteln.
Das Bundesmodell wurde eingeführt, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt hat. Ziel ist eine gerechtere und aktuellere Bewertung von Grundstücken, damit ähnliche Immobilien auch ähnlich besteuert werden.
Ja, Eigentümer mussten beziehungsweise müssen für die Neubewertung eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben, in der die erforderlichen Daten zum Grundstück angegeben werden. Auf Basis dieser Erklärung berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert und teilt später die neue Grundsteuer über den Grundsteuerbescheid mit.

