Bürgschaft Immobilienfinanzierung
Inhaltsverzeichnis
Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung ist ein rechtliches Sicherungsinstrument, das vor allem im Zusammenhang mit der Vergabe von Hypothekendarlehen und anderen langfristigen Immobilienkrediten eingesetzt wird. Sie dient dazu, das Ausfallrisiko der Bank oder eines anderen Kreditgebers zu reduzieren, indem eine dritte Person oder Institution sich verpflichtet, für die Rückzahlung der Verbindlichkeiten des eigentlichen Darlehensnehmers einzustehen. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Zahlungsstörungen nicht nur der Schuldner, sondern auch der Bürge in Anspruch genommen werden kann. Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung ist damit ein zentrales Element der Kreditsicherung im Immobilienbereich und prägt sowohl Vertragsgestaltung als auch Risikobewertung.
Begriff und rechtliche Einordnung
Unter dem Begriff Bürgschaft Immobilienfinanzierung versteht man eine besondere Form der Bürgschaft, bei der die Verpflichtung des Bürgen unmittelbar mit einem Immobilienkredit verknüpft ist. Der Bürge übernimmt die Haftung für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus einem Darlehensvertrag, der dem Erwerb, der Renovierung oder der Refinanzierung einer Immobilie dient. Rechtlich handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag zwischen Bürge und Kreditgeber, der in der Regel schriftlich abgefasst sein muss, um wirksam zu sein.
Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung ist typischerweise akzessorisch ausgestaltet. Das bedeutet, dass sie in ihrem Bestand und Umfang von der gesicherten Hauptschuld abhängt. Erlischt das Darlehen etwa durch vollständige Rückzahlung, erlischt auch die Bürgschaft. Wird das Darlehen erhöht oder inhaltlich erheblich geändert, kann sich der Umfang der Haftung des Bürgen verändern, was rechtlich besonders sorgfältig zu prüfen ist.
Wesentliche Merkmale
- Akzessorietät: Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung ist untrennbar mit der gesicherten Forderung verbunden.
- Personale Sicherheit: Es haftet nicht eine Sache, sondern eine Person mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen.
- Formbedürftigkeit: In vielen Rechtsordnungen ist die Schriftform erforderlich, um die Ernsthaftigkeit der Verpflichtung zu dokumentieren.
- Risikoverlagerung: Das Ausfallrisiko des Kreditgebers wird teilweise auf den Bürgen verlagert.
Beteiligte Parteien
Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung umfasst regelmäßig drei Hauptbeteiligte, deren Rollen klar voneinander zu unterscheiden sind.
Darlehensnehmer
Der Darlehensnehmer ist die Person, die das Immobiliendarlehen aufnimmt. Sie schließt mit der Bank einen Kreditvertrag ab und verpflichtet sich, Zins und Tilgung zu leisten. Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung wird aus Sicht des Darlehensnehmers häufig dann relevant, wenn die eigene Bonität oder die vorhandenen Sachsicherheiten wie Grundschulden oder Hypotheken nicht ausreichen, um den gewünschten Kreditrahmen zu erhalten.
Kreditgeber
Der Kreditgeber ist zumeist ein Kreditinstitut, das die Immobilienfinanzierung bereitstellt. Für den Kreditgeber stellt die Bürgschaft Immobilienfinanzierung eine zusätzliche Sicherheit dar, die neben der dinglichen Absicherung durch Grundpfandrechte tritt. Sie ermöglicht es dem Kreditgeber, auch in wirtschaftlich angespannten Situationen des Darlehensnehmers auf eine weitere zahlungspflichtige Person zuzugreifen.
Bürge
Der Bürge ist die Person oder Institution, die sich verpflichtet, im Fall der Nichtleistung durch den Darlehensnehmer für die Erfüllung der Kreditverbindlichkeiten einzustehen. Bei einer Bürgschaft Immobilienfinanzierung kann es sich beim Bürgen um Privatpersonen wie Eltern, Verwandte oder Lebenspartner handeln, aber auch um Unternehmen, Arbeitgeber oder öffentliche Stellen. Die Entscheidung, eine Bürgschaft zu übernehmen, ist mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden und sollte daher fundiert überlegt werden.
Funktionen und Zwecke
Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung erfüllt mehrere Funktionen, die sowohl rechtlicher als auch wirtschaftlicher Natur sind.
Erleichterung der Kreditvergabe
Eine zentrale Funktion besteht darin, die Kreditvergabe zu erleichtern. Gerade junge Kreditnehmer mit geringem Eigenkapital oder noch nicht gefestigter Einkommenssituation erhalten durch eine Bürgschaft Immobilienfinanzierung Zugang zu Finanzierungen, die ihnen ohne zusätzlichen Rückhalt möglicherweise verwehrt blieben. Der Bürge stellt seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung und stärkt damit die Gesamtbonität der Finanzierung.
Risikostreuung für den Kreditgeber
Aus Sicht des Kreditgebers dient die Bürgschaft Immobilienfinanzierung der Risikostreuung. Die Rückzahlungsverpflichtung ruht nicht mehr ausschließlich auf dem Darlehensnehmer, sondern wird auf eine weitere Person verteilt. Dies kann insbesondere in Situationen von Bedeutung sein, in denen die Werthaltigkeit der Immobilie als Sicherungsobjekt unsicher ist oder die Einkommenssituation des Darlehensnehmers Schwankungen unterliegt.
Vermeidung höherer Zinsen oder Ablehnung
Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung kann dazu beitragen, dass der Kredit zu günstigeren Konditionen gewährt wird. Da das Ausfallrisiko sinkt, ist der Kreditgeber mitunter bereit, niedrigere Zinssätze zu akzeptieren oder eine längere Zinsbindung zu vereinbaren. Ohne Bürgschaft könnte die Bank den Kredit entweder ablehnen oder nur zu deutlich höheren Zinsen anbieten.
Arten der Bürgschaft bei Immobilienfinanzierungen
Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung kann in unterschiedlichen rechtlichen Ausprägungen vereinbart werden. Die genaue Ausgestaltung hat erhebliche Auswirkungen auf die Haftung des Bürgen und die Durchsetzungsmöglichkeiten des Kreditgebers.
Ausfallbürgschaft
Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge erst, wenn der Kreditgeber nachweisen kann, dass die Zwangsvollstreckung gegen den Darlehensnehmer erfolglos war oder voraussichtlich ohne Erfolg bleiben wird. In der Praxis bedeutet dies, dass der Kreditgeber zunächst alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen muss, um seine Forderung beim Hauptschuldner beizutreiben. Erst wenn dies scheitert, kann er sich an den Bürgen wenden. Im Rahmen einer Bürgschaft Immobilienfinanzierung wird diese Form jedoch seltener verwendet, da Kreditgeber häufig eine unmittelbarere Zugriffsmöglichkeit bevorzugen.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist im Bereich der Bürgschaft Immobilienfinanzierung weit verbreitet. Hier verzichtet der Bürge auf die sogenannte Einrede der Vorausklage. Das bedeutet, dass der Kreditgeber sich direkt an den Bürgen wenden kann, sobald der Darlehensnehmer in Verzug gerät, ohne zuvor eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner betreiben zu müssen. Für den Bürgen erhöht sich dadurch das Risiko, da er sehr früh in Anspruch genommen werden kann.
Gesamtbürgschaft und Teilbürgschaft
Bei einer Gesamtbürgschaft haftet der Bürge für die gesamte gesicherte Forderung einschließlich Zinsen, Kosten und Nebenleistungen. Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung kann jedoch auch als Teilbürgschaft ausgestaltet sein, bei der der Bürge nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder für einen prozentualen Anteil der Darlehenssumme einsteht. Die Teilbürgschaft wird häufig genutzt, wenn mehrere Bürgen beteiligt sind oder der Bürge seine Haftung bewusst begrenzen möchte.
Höchstbetragsbürgschaft
Eine besondere Form der Teilbürgschaft ist die Höchstbetragsbürgschaft. Hier wird ein absoluter Maximalbetrag festgelegt, bis zu dem der Bürge haftet. Im Kontext der Bürgschaft Immobilienfinanzierung schafft dies eine klare Obergrenze der finanziellen Belastung für den Bürgen und erleichtert die Risikoabschätzung. Kreditgeber akzeptieren diese Form häufig, sofern der Höchstbetrag in einem angemessenen Verhältnis zur Darlehenssumme steht.
Vertragsinhalt und typische Klauseln
Die rechtliche Ausgestaltung der Bürgschaft Immobilienfinanzierung erfolgt durch einen Bürgschaftsvertrag, der in der Praxis oft von der Bank vorformuliert wird. Der Inhalt dieses Vertrages ist für Umfang und Dauer der Haftung maßgeblich.
Zentrale Vertragsbestandteile
- Bezeichnung der gesicherten Forderung: Genaue Angabe des Darlehensvertrages, für den die Bürgschaft Immobilienfinanzierung übernommen wird.
- Art der Bürgschaft: Festlegung, ob es sich um eine selbstschuldnerische oder eine Ausfallbürgschaft handelt.
- Höhe der Haftung: Angabe der maximalen Haftungssumme oder Bestätigung der unbeschränkten Haftung.
- Laufzeit: Regelungen zur Dauer der Bürgschaft und zu Beendigungsgründen.
- Einreden und Rechte des Bürgen: Festlegung, auf welche Einreden der Bürge verzichtet oder welche er sich vorbehält.
Risikoerhöhende Klauseln
In der Praxis kommen Klauseln vor, die das Risiko für den Bürgen deutlich erhöhen. Dazu gehören etwa Vereinbarungen, nach denen Änderungen des Darlehensvertrages automatisch von der Bürgschaft Immobilienfinanzierung erfasst werden, ohne dass der Bürge jeder Änderung gesondert zustimmen muss. Ebenso kritisch sind Klauseln, die eine sehr weitgehende Haftung für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers gegenüber der Bank vorsehen.
Wirtschaftliche Bedeutung
Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Relevanz, da sie die Finanzierung von Wohneigentum und gewerblichen Immobilienprojekten erleichtert und in vielen Fällen überhaupt erst ermöglicht. Sie wirkt sich auf Kreditentscheidungen, Zinssätze und Eigenkapitalanforderungen aus und beeinflusst damit unmittelbar die Struktur des Immobilienmarktes.
Einfluss auf Haushalte
Für private Haushalte kann die Bürgschaft Immobilienfinanzierung den Unterschied zwischen erfolgreicher Immobilienfinanzierung und Ablehnung des Kreditantrags ausmachen. Besonders häufig tritt sie in Erscheinung, wenn Eltern ihren Kindern beim Erwerb der ersten eigenen Wohnung helfen. Die Eltern übernehmen dann die Rolle des Bürgen und stellen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Verfügung, um die Kreditwürdigkeit der Kinder zu stärken.
Bedeutung für Banken
Für Banken ist die Bürgschaft Immobilienfinanzierung ein Instrument, um das Risiko im Kreditportfolio zu steuern. Sie ermöglicht die Vergabe von Darlehen an Kunden mit schwächerer Bonität, ohne das Gesamtrisiko übermäßig zu erhöhen. Gleichzeitig kann die Bank durch eine geeignete Kombination aus dinglichen Sicherheiten und Bürgschaften ihre Eigenkapitalunterlegung optimieren und regulatorische Anforderungen effizient erfüllen.
Chancen und Vorteile
Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung bietet sowohl für den Darlehensnehmer als auch für den Kreditgeber und unter Umständen auch für den Bürgen bestimmte Vorteile, die ihre weite Verbreitung erklären.
Vorteile für den Darlehensnehmer
- Zugang zu Finanzierung: Personen mit geringerem Eigenkapital oder schwächerer Bonität erhalten durch eine Bürgschaft Immobilienfinanzierung überhaupt erst Zugang zu Immobilienkrediten.
- Verbesserte Konditionen: Die zusätzliche Sicherheit kann zu niedrigeren Zinssätzen, längeren Laufzeiten oder höheren Finanzierungsquoten führen.
- Flexiblere Gestaltung: Der Darlehensnehmer kann die Immobilie erwerben, ohne sein gesamtes Vermögen in Form von Eigenkapital einbringen zu müssen.
Vorteile für den Kreditgeber
- Reduziertes Ausfallrisiko: Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung verteilt das Risiko auf mehrere Schuldner.
- Schnellere Durchsetzung: Bei selbstschuldnerischer Ausgestaltung kann der Kreditgeber frühzeitig auf den Bürgen zugreifen.
- Breitere Kundenbasis: Banken können auch Kunden bedienen, die ohne Bürgschaft nicht kreditwürdig wären.
Mögliche Vorteile für den Bürgen
Auch wenn die Übernahme einer Bürgschaft Immobilienfinanzierung primär mit Risiken verbunden ist, kann sie im Einzelfall Vorteile haben. So kann der Bürge etwa Familienmitgliedern den Erwerb von Wohneigentum ermöglichen und auf diese Weise Vermögensbildung innerhalb der Familie fördern. In manchen Konstellationen wird die Bürgschaft durch interne Vereinbarungen kompensiert, etwa durch Beteiligung an der Immobilie oder durch Rückgriffsforderungen gegenüber dem Darlehensnehmer.
Risiken und Nachteile
Die Risiken der Bürgschaft Immobilienfinanzierung sind erheblich und sollten von allen Beteiligten sorgfältig abgewogen werden.
Finanzielle Risiken für den Bürgen
Der Bürge setzt sich dem Risiko aus, für die gesamten Verbindlichkeiten aus dem Immobilienkredit in Anspruch genommen zu werden. Gerät der Darlehensnehmer in Zahlungsverzug, kann der Kreditgeber bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft unmittelbar gegen den Bürgen vorgehen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, bis hin zur eigenen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit. Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung kann damit die wirtschaftliche Existenz des Bürgen gefährden, insbesondere wenn die Haftungssumme hoch ist und keine ausreichenden Rücklagen bestehen.
Belastung persönlicher Beziehungen
Da Bürgen bei einer Bürgschaft Immobilienfinanzierung häufig aus dem familiären oder freundschaftlichen Umfeld stammen, können Zahlungsschwierigkeiten des Darlehensnehmers zu erheblichen Spannungen führen. Muss der Bürge leisten, entsteht nicht selten ein Konflikt zwischen rechtlichen Ansprüchen und persönlichen Bindungen. Dies kann Beziehungen dauerhaft belasten oder zerstören.
Unterschätzung der Haftung
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Bürgen die Reichweite ihrer Verpflichtung unterschätzen. Sie verlassen sich auf mündliche Zusicherungen des Darlehensnehmers oder auf die Annahme, dass es schon nicht zum Ernstfall kommen werde. Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung ist jedoch ein rechtlich verbindlicher Vertrag, dessen Konsequenzen unabhängig von persönlichen Erwartungen eintreten können. Eine unzureichende Aufklärung oder fehlende rechtliche Beratung verstärkt dieses Risiko.
Praktische Anwendungsszenarien
Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung tritt in unterschiedlichen Konstellationen auf, die jeweils eigene rechtliche und wirtschaftliche Besonderheiten aufweisen.
Familienbürgschaften
Ein häufiges Szenario ist die Bürgschaft von Eltern für die Immobilienfinanzierung ihrer Kinder. Die Kinder verfügen oft noch nicht über ausreichendes Eigenkapital oder ein langfristig stabiles Einkommen, um die strengen Bonitätsanforderungen der Banken zu erfüllen. In solchen Fällen kann eine Bürgschaft Immobilienfinanzierung dazu beitragen, die Kreditvergabe zu ermöglichen. Eltern sollten jedoch genau prüfen, in welchem Umfang sie haften und wie sich die Verpflichtung auf ihre eigene finanzielle Situation im Alter auswirkt.
Bürgschaften im unternehmerischen Bereich
Auch im gewerblichen Immobilienbereich spielt die Bürgschaft Immobilienfinanzierung eine Rolle. Geschäftsführende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften werden von Banken häufig aufgefordert, persönlich für Immobilienkredite einzustehen, die zur Finanzierung von Betriebsgebäuden dienen. In solchen Fällen überbrückt die Bürgschaft die Trennung zwischen Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen und erhöht die persönliche Haftung des Unternehmers.
Öffentliche Bürgschaften
In bestimmten Förderprogrammen können öffentliche Stellen Bürgschaften übernehmen, um den Erwerb von Wohnraum zu unterstützen oder städtebauliche Projekte zu fördern. Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung wird dann von Förderbanken oder staatlichen Institutionen gestellt, die das Risiko teilweise oder vollständig übernehmen. Diese Modelle sollen insbesondere strukturschwache Regionen oder bestimmte Bevölkerungsgruppen beim Zugang zu Immobilienfinanzierungen unterstützen.
Rechte und Pflichten des Bürgen
Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung begründet nicht nur Pflichten, sondern verleiht dem Bürgen auch bestimmte Rechte, die ihm ermöglichen, seine Position zu schützen.
Informationsrechte
Der Bürge hat ein berechtigtes Interesse daran, über die Entwicklung der gesicherten Forderung informiert zu werden. In vielen Rechtsordnungen ist anerkannt, dass der Kreditgeber den Bürgen über wesentliche Veränderungen, etwa Zahlungsrückstände oder Vertragsänderungen, informieren muss. Im Rahmen der Bürgschaft Immobilienfinanzierung kann der Bürge zudem vertraglich weitergehende Informationsrechte vereinbaren, um frühzeitig auf Risiken reagieren zu können.
Rückgriffsrechte
Leistet der Bürge an den Kreditgeber, erwirbt er einen Rückgriffsanspruch gegen den Darlehensnehmer. Das bedeutet, dass er vom Hauptschuldner Erstattung der gezahlten Beträge verlangen kann. Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung führt also im Innenverhältnis zu einer Schuldverlagerung, bei der der Bürge sich beim Darlehensnehmer schadlos halten darf. In der Praxis ist die Durchsetzung dieses Anspruchs jedoch oft schwierig, da der Darlehensnehmer gerade wegen finanzieller Schwierigkeiten ausgefallen ist.
Einreden und Verteidigungsmöglichkeiten
Der Bürge kann sich unter bestimmten Voraussetzungen mit rechtlichen Einreden verteidigen. So kann er etwa geltend machen, dass die Hauptschuld erloschen ist oder dass der Kreditgeber seine Pflichten verletzt hat. In der Bürgschaft Immobilienfinanzierung ist bedeutsam, welche Einreden der Bürge im Bürgschaftsvertrag wirksam ausgeschlossen hat und welche ihm weiterhin zustehen. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsklauseln ist daher unerlässlich.
Beendigung der Bürgschaft
Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung endet nicht automatisch mit dem Zeitablauf, sondern in der Regel erst mit dem Erlöschen der gesicherten Forderung oder durch besondere vertragliche oder gesetzliche Beendigungsgründe.
Erlöschen durch Erfüllung
Die häufigste Form der Beendigung ist die vollständige Rückzahlung des Immobiliendarlehens. Mit der Tilgung der Hauptschuld erlischt auch die Bürgschaft Immobilienfinanzierung. Der Kreditgeber ist dann verpflichtet, dem Bürgen auf Wunsch eine Bestätigung über das Erlöschen der Bürgschaft auszustellen.
Aufhebungsvertrag
In bestimmten Fällen können Kreditgeber und Bürge einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag schließen, durch den die Bürgschaft Immobilienfinanzierung vorzeitig beendet wird. Dies kommt etwa in Betracht, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Darlehensnehmers nachhaltig verbessert hat oder zusätzliche Sicherheiten gestellt werden.
Sonstige Beendigungsgründe
Unter Umständen kann die Bürgschaft Immobilienfinanzierung auch durch Kündigung, Anfechtung oder aus anderen rechtlichen Gründen enden, etwa wenn der Bürge die Bürgschaft unter erheblichem Druck oder in einer besonders nachteiligen Situation übernommen hat und dies rechtlich relevant ist. Die konkrete Rechtslage hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab und bedarf im Einzelfall einer genauen Prüfung.
Zusammenfassende Einordnung
Die Bürgschaft Immobilienfinanzierung ist ein vielschichtiges Instrument der Kreditsicherung, das rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Aspekte in besonderer Weise miteinander verknüpft. Sie dient der Absicherung von Immobilienkrediten, indem eine dritte Person oder Institution die Haftung für die Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers übernimmt. Während sie für Kreditnehmer und Kreditgeber erhebliche Vorteile bieten kann, ist sie für den Bürgen mit weitreichenden Risiken verbunden. Eine fundierte Entscheidung über die Übernahme einer Bürgschaft Immobilienfinanzierung setzt daher eine sorgfältige Analyse der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit, der vertraglichen Ausgestaltung und der möglichen Konsequenzen im Ernstfall voraus. In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine klare vertragliche Begrenzung der Haftung, eine transparente Information über die wirtschaftliche Situation des Darlehensnehmers und eine realistische Einschätzung der langfristigen Verpflichtungen entscheidend dazu beitragen, Konflikte und Überforderungen zu vermeiden. Damit bleibt die Bürgschaft Immobilienfinanzierung ein wichtiges, zugleich aber verantwortungsbedürftiges Instrument im Gefüge der modernen Immobilienfinanzierung.
Häufige Fragen zu „Bürgschaft Immobilienfinanzierung“
Eine Bürgschaft bei der Immobilienfinanzierung bedeutet, dass eine dritte Person gegenüber der Bank verspricht, für Ihre Kreditschulden einzustehen. Kann der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen, darf die Bank sich an den Bürgen wenden und von ihm die Rückzahlung verlangen.
Grundsätzlich kann jede volljährige Person mit ausreichender Bonität Bürge werden, häufig Eltern oder nahe Verwandte. Die Bank prüft dazu Einkommen, Vermögen und bestehende Verpflichtungen des potenziellen Bürgen, um sicherzustellen, dass er im Ernstfall zahlen könnte.
Als Bürge haften Sie mit Ihrem Einkommen und oft auch mit Ihrem Vermögen, wenn der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann. Das kann Ihre eigene Kreditwürdigkeit stark einschränken und im schlimmsten Fall zu Pfändungen oder einem negativen Schufa-Eintrag führen.
Banken verlangen eine Bürgschaft, wenn die Bonität oder das Eigenkapital des Kreditnehmers allein nicht ausreichen, um das Risiko der Finanzierung abzudecken. Durch den zusätzlichen Rückhalt eines Bürgen sinkt das Ausfallrisiko für die Bank und der Kredit wird eher bewilligt.
Eine Bürgschaft kann in der Regel nicht einfach einseitig gekündigt werden, sie gilt meist bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits. Nur wenn die Bank zustimmt oder bestimmte vertraglich geregelte Bedingungen eintreten, kann eine Entlassung aus der Bürgschaft erfolgen.

