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Bewertung von Erbbaurechten

Erfahren Sie, wie Erbbaurechte professionell, rechtssicher und marktgerecht bewertet werden.

Inhaltsverzeichnis

Die Bewertung von Erbbaurechten ist ein spezialisiertes Teilgebiet der Immobilienbewertung und des Grundstücksrechts. Sie befasst sich mit der Ermittlung des wirtschaftlichen Wertes eines Erbbaurechts sowie des belasteten Grundstücks unter Berücksichtigung der vertraglichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Aufgrund der langfristigen Bindung und der Trennung von Eigentum am Grundstück und Eigentum am Bauwerk stellt die Bewertung von Erbbaurechten besondere Anforderungen an Sachverständige, Juristen, Banken und öffentliche Stellen.

Begriffsbestimmung und rechtliche Einordnung

Unter dem Begriff Bewertung von Erbbaurechten versteht man die systematische, nachvollziehbare und marktgerechte Ermittlung von Werten, die mit einem Erbbaurecht verbunden sind. Dazu zählen der Wert des Erbbaurechts selbst, der Wert des belasteten Grundstücks, der Wert des Erbbaurechts im Zusammenhang mit einem bebauten Grundstück sowie die Beurteilung von Rechten und Pflichten, die aus dem Erbbaurechtsvertrag resultieren.

Das Erbbaurecht ist ein veräußerliches und vererbliches Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Es wird in der Regel für eine feste Laufzeit begründet. Die Bewertung von Erbbaurechten setzt daher stets eine Analyse der Laufzeit, der vertraglichen Regelungen zum Erbbauzins, der Anpassungsmechanismen und der Regelungen zum Heimfall voraus.

Im rechtlichen Sinne steht das Erbbaurecht zwischen dinglichem Nutzungsrecht und grundstücksgleichem Recht. Für die Bewertung von Erbbaurechten sind sowohl zivilrechtliche Vorschriften, insbesondere das Erbbaurechtsgesetz, als auch öffentlich rechtliche Vorgaben der Immobilienbewertung maßgeblich. Hinzu kommen steuerliche Normen, die Einfluss auf den Verkehrswert und auf die wirtschaftliche Betrachtung nehmen.

Wirtschaftliche Grundlagen

Die wirtschaftliche Betrachtung der Bewertung von Erbbaurechten beruht auf dem Grundsatz, dass die Erträge und Lasten aus dem Erbbaurecht über die gesamte Laufzeit zu erfassen und auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen sind. Erbbaurechte stellen aus Sicht des Erbbauberechtigten eine langfristige Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks dar, ohne dass der Grundstückserwerb erfolgen muss. Aus Sicht des Grundstückseigentümers handelt es sich um eine kapitalisierte Ertragsquelle in Form des Erbbauzinses.

Die Bewertung von Erbbaurechten berücksichtigt daher zwei Perspektiven:

  • Perspektive des Erbbauberechtigten mit Fokus auf Nutzung, Bauwerk, Erbbauzinsbelastung und Restlaufzeit
  • Perspektive des Grundstückseigentümers mit Fokus auf Erbbauzinserträge, Risiko, Laufzeit und Wertentwicklung des Grundstücks

Die Bewertung von Erbbaurechten muss diese beiden Perspektiven in Einklang bringen, da sie sich auf dem Markt in Preisverhandlungen widerspiegeln. Der Verkehrswert eines Erbbaurechts ist letztlich der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren erzielbar ist.

Gegenstand der Bewertung von Erbbaurechten

Die Bewertung von Erbbaurechten kann unterschiedliche Wertobjekte betreffen. Typische Bewertungsgegenstände sind:

  • das unbelastete Grundstück, auf dem ein Erbbaurecht bestellt werden soll
  • das belastete Grundstück, auf dem ein Erbbaurecht bereits besteht
  • das Erbbaurecht als selbstständiges Recht, mit oder ohne Bebauung
  • das Bauwerk auf dem Erbbaurechtsgrundstück unter besonderer Berücksichtigung der Restlaufzeit
  • der Barwert des Erbbauzinses und eventueller Anpassungsmechanismen
  • der Heimfallanspruch und dessen wirtschaftlicher Einfluss

Die Bewertung von Erbbaurechten erfordert daher eine genaue Abgrenzung des Bewertungsobjekts. Wird etwa nur der Wert des Erbbaurechts ohne Grundstück gesucht, unterscheidet sich die Methodik teilweise von der Ermittlung des Gesamtwertes aus Erbbaurecht, Bauwerk und Grundstück.

Rechtliche und vertragliche Einflussfaktoren

Laufzeit des Erbbaurechts

Die Laufzeit ist einer der zentralen Parameter der Bewertung von Erbbaurechten. Erbbaurechte werden üblicherweise für mehrere Jahrzehnte bestellt. Mit abnehmender Restlaufzeit sinkt in der Regel der Marktwert des Erbbaurechts, insbesondere wenn der Heimfall des Bauwerks ohne oder nur mit teilweiser Entschädigung vorgesehen ist.

Eine lange Restlaufzeit erhöht die Planungssicherheit für den Erbbauberechtigten und wirkt wertstabilisierend. Eine kurze Restlaufzeit führt häufig zu Abschlägen, da die Nutzungsperspektive begrenzt ist und die Finanzierungsmöglichkeiten eingeschränkt sein können.

Erbbauzins und Anpassungsklauseln

Der Erbbauzins ist das regelmäßige Entgelt des Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer. Für die Bewertung von Erbbaurechten sind sowohl die absolute Höhe des Erbbauzinses als auch die vertraglichen Anpassungsmechanismen maßgeblich. Üblich sind Wertsicherungsklauseln, die an Preisindizes anknüpfen.

Ein im Vergleich zum Marktniveau niedriger Erbbauzins erhöht den Wert des Erbbaurechts, da die laufende Belastung geringer ist. Ein überhöhter Erbbauzins führt dagegen zu einer Minderung des Werts des Erbbaurechts und kann die Vermarktbarkeit beeinträchtigen. Die Bewertung von Erbbaurechten muss daher die Angemessenheit des Erbbauzinses im Verhältnis zum Bodenwert und zur Nutzung berücksichtigen.

Heimfallregelungen

Der Heimfall bezeichnet den Übergang des Bauwerks auf den Grundstückseigentümer nach Ablauf oder vorzeitiger Beendigung des Erbbaurechts. Die vertraglichen Regelungen zur Entschädigung des Erbbauberechtigten sind für die Bewertung von Erbbaurechten von hoher Bedeutung. Wird eine angemessene Entschädigung vereinbart, wirkt dies wertstabilisierend. Ist der Heimfall ohne Entschädigung oder nur mit reduzierter Entschädigung vorgesehen, kann dies den Wert des Erbbaurechts deutlich mindern, insbesondere bei fortgeschrittener Restlaufzeit.

Verwendungszweck und Bebauung

Die vertraglich festgelegte Nutzung des Erbbaurechtsgrundstücks beeinflusst die wirtschaftliche Verwertbarkeit. Wohnnutzung, gewerbliche Nutzung oder soziale Nutzung können unterschiedliche Ertragspotenziale und Risiken aufweisen. Die Bewertung von Erbbaurechten bezieht die tatsächliche und zulässige Nutzung, baurechtliche Vorgaben sowie die Qualität und den Zustand der Bebauung in die Wertermittlung ein.

Methodische Ansätze der Bewertung

Ertragswertorientierte Bewertung

Die ertragswertorientierte Methode ist bei der Bewertung von Erbbaurechten weit verbreitet, da Erbbaurechte regelmäßig mit laufenden Erträgen und Lasten verbunden sind. Der Wert des Erbbaurechts ergibt sich aus der Differenz zwischen den aus der Nutzung erzielbaren Erträgen und den zu leistenden Erbbauzinsen sowie weiteren Aufwendungen, abgezinst auf den Bewertungsstichtag.

Typische Schritte der ertragswertorientierten Bewertung von Erbbaurechten sind:

  • Ermittlung der nachhaltig erzielbaren Jahresnettoerträge aus der Nutzung
  • Abzug der Erbbauzinsen und sonstiger laufender Lasten
  • Festlegung eines angemessenen Liegenschaftszinssatzes
  • Abzinsung der Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Erbbaurechts
  • Berücksichtigung des Heimfalls und möglicher Entschädigungen

Die Bewertung von Erbbaurechten auf Ertragsbasis setzt eine fundierte Marktkenntnis voraus, da sowohl die Mieten als auch die Liegenschaftszinssätze marktgerecht zu bestimmen sind.

Vergleichswertorientierte Bewertung

Die vergleichswertorientierte Methode stützt sich auf tatsächliche Kaufpreise vergleichbarer Erbbaurechte. Sie ist besonders geeignet, wenn ein hinreichender Markt mit transparenten Transaktionen existiert. In der Praxis ist die Datenlage zu Erbbaurechten jedoch häufig begrenzt, weshalb die Bewertung von Erbbaurechten nur ergänzend auf Vergleichswerte zurückgreifen kann.

Bei Anwendung des Vergleichswertansatzes werden Unterschiede in Lage, Restlaufzeit, Erbbauzins, Nutzung und baulichem Zustand durch Zu oder Abschläge berücksichtigt. Ziel ist eine Annäherung an den Verkehrswert, der sich aus realen Markttransaktionen ableiten lässt.

Sachwertorientierte Bewertung

Die sachwertorientierte Methode berücksichtigt insbesondere den Substanzwert der Bebauung und den Bodenwert. Bei der Bewertung von Erbbaurechten wird der Bodenwert jedoch durch das bestehende Erbbaurecht beeinflusst. Der Eigentümer des Grundstücks kann das Grundstück nicht frei nutzen, solange das Erbbaurecht besteht, und erhält stattdessen den Erbbauzins.

Der Sachwert des Bauwerks wird in der Regel nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien ermittelt. Dieser Wert ist jedoch um die Einflüsse der Restlaufzeit und der Heimfallregelung zu korrigieren. Je kürzer die Restlaufzeit und je ungünstiger die Entschädigungsregelung, desto stärker kann der Substanzwert wirtschaftlich entwertet sein.

Besondere Bewertungsfragen

Restlaufzeit und Wertverlauf

Ein zentrales Thema der Bewertung von Erbbaurechten ist der Wertverlauf über die Zeit. In der Anfangsphase eines langfristigen Erbbaurechts kann der Wert des Erbbaurechts nahe an den Wert eines vergleichbaren Volleigentums heranreichen, sofern der Erbbauzins angemessen ist. Mit abnehmender Restlaufzeit rückt der Heimfall näher und der Marktwert des Erbbaurechts kann sinken.

Die Bewertung von Erbbaurechten muss daher den zeitlichen Verlauf der Zahlungsströme und der Nutzungsmöglichkeiten abbilden. In der Praxis werden häufig Modelle verwendet, die die Wertentwicklung in Abhängigkeit von Restlaufzeit, Zinsniveau und Erbbauzinsstruktur simulieren.

Einfluss des Zinsniveaus

Das allgemeine Zinsniveau beeinflusst die Abzinsung der Erträge und damit die Bewertung von Erbbaurechten. Bei niedrigem Zinsniveau steigt der Barwert zukünftiger Erbbauzinserträge, was den Wert des belasteten Grundstücks erhöhen kann. Gleichzeitig verändern sich die Renditeerwartungen der Marktteilnehmer, was sich auf die Liegenschaftszinssätze auswirkt.

In Phasen steigender Zinsen kann der Wert eines bestehenden Erbbaurechts unter Druck geraten, wenn der vertraglich fixierte Erbbauzins im Verhältnis zur Marktentwicklung unattraktiv wird. Die Bewertung von Erbbaurechten muss die aktuelle Zinslandschaft und die Erwartungen an deren Entwicklung berücksichtigen.

Besondere Nutzungsarten

Erbbaurechte werden häufig für besondere Nutzungsarten eingesetzt, etwa für soziale Einrichtungen, kirchliche Bauten oder kommunale Projekte. In solchen Fällen können nicht ausschließlich marktwirtschaftliche Erwägungen im Vordergrund stehen. Die Bewertung von Erbbaurechten muss dennoch einen nachvollziehbaren Verkehrswert ermitteln, der den gesetzlichen Anforderungen genügt und zugleich die Besonderheiten der Nutzung abbildet.

Bei gefördertem Wohnungsbau oder preisgebundenen Nutzungen sind zusätzliche Beschränkungen zu berücksichtigen, die sich auf Mieten, Bewirtschaftung und Veräußerbarkeit auswirken. Diese Faktoren können zu einem vom freien Markt abweichenden Wert führen, der in der Wertermittlung transparent darzustellen ist.

Praktische Anwendungsfelder

Finanzierung und Kreditvergabe

Die Bewertung von Erbbaurechten spielt eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Bauprojekten auf Erbbaurechtsgrundstücken. Banken und andere Kreditgeber benötigen verlässliche Werte, um die Beleihungsgrenzen und die Risikostruktur der Finanzierung zu bestimmen. Ein Erbbaurecht mit angemessener Restlaufzeit und marktgerechtem Erbbauzins kann als solide Sicherheit dienen.

Die Kreditinstitute achten bei der Bewertung von Erbbaurechten insbesondere auf folgende Aspekte:

  • Länge der Restlaufzeit im Verhältnis zur Kreditlaufzeit
  • Höhe und Anpassbarkeit des Erbbauzinses
  • Heimfall und Entschädigungsregelungen
  • Marktgängigkeit des Erbbaurechts
  • Qualität der Bebauung und Lage des Grundstücks

Eine sorgfältige Bewertung von Erbbaurechten unterstützt eine tragfähige Kreditentscheidung und reduziert das Risiko von Wertverlusten bei einer möglichen Verwertung.

Transaktionen und Kaufpreisfindung

Beim Kauf oder Verkauf eines Erbbaurechts ist die Wertermittlung Grundlage der Preisverhandlungen. Käufer und Verkäufer benötigen eine transparente Bewertung von Erbbaurechten, um die Angemessenheit des Kaufpreises beurteilen zu können. Dabei ist zu beachten, dass die subjektive Bewertung einzelner Vertragsbestandteile, etwa der Erbbauzinsanpassung oder der Heimfallregelung, von den Marktteilnehmern unterschiedlich gewichtet werden kann.

Die Bewertung von Erbbaurechten ermöglicht eine objektivierte Grundlage, auf der individuelle Verhandlungspositionen aufgebaut werden können. Sie kann zudem aufzeigen, welche Vertragsänderungen oder Nachverhandlungen den Wert positiv oder negativ beeinflussen würden.

Öffentliche Hand und Bodenpolitik

Kommunen, Kirchen und Stiftungen nutzen Erbbaurechte häufig als Instrument der Bodenpolitik, um langfristig Einfluss auf die Nutzung von Grundstücken zu behalten. Die Bewertung von Erbbaurechten ist in diesem Zusammenhang wichtig, um angemessene Erbbauzinsen festzulegen, soziale und städtebauliche Ziele zu erreichen und zugleich die wirtschaftliche Tragfähigkeit sicherzustellen.

Die öffentliche Hand steht vor der Aufgabe, zwischen Einnahmeinteressen, sozialpolitischen Zielsetzungen und der Sicherung der Daseinsvorsorge abzuwägen. Eine sachgerechte Bewertung von Erbbaurechten unterstützt eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsfindung, etwa bei der Vergabe von Erbbaurechten, bei Verlängerungsverhandlungen oder bei der Umwandlung von Erbbaurechten in Volleigentum.

Steuerliche Aspekte

Die Bewertung von Erbbaurechten hat steuerliche Bedeutung, etwa bei der Grunderwerbsteuer, der Erbschaft und Schenkungsteuer sowie bei der Grundsteuer. Der Wert des Erbbaurechts und der Wert des belasteten Grundstücks können jeweils eigenständig steuerlich relevant sein. Die korrekte Zuordnung und Bewertung ist daher erforderlich, um steuerliche Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.

Bei unentgeltlichen Übertragungen, etwa im Familienverbund oder zwischen verbundenen Institutionen, ist die Bewertung von Erbbaurechten Grundlage für die Festsetzung der Bemessungsgrundlagen. In der steuerlichen Praxis werden häufig standardisierte Bewertungsverfahren angewendet, die an die allgemeinen Grundsätze der Immobilienbewertung angelehnt sind und zugleich spezielle Regelungen für Erbbaurechte berücksichtigen.

Rolle von Sachverständigen und Gutachten

Die Bewertung von Erbbaurechten erfordert besondere Fachkenntnisse. Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken müssen zusätzlich mit den rechtlichen Besonderheiten des Erbbaurechts vertraut sein. In Gutachten werden die wesentlichen wertbeeinflussenden Faktoren systematisch dargestellt und die gewählte Methodik nachvollziehbar begründet.

Ein qualifiziertes Gutachten zur Bewertung von Erbbaurechten enthält typischerweise:

  • eine genaue Beschreibung des Bewertungsobjekts
  • eine Analyse der vertraglichen Grundlagen des Erbbaurechts
  • eine Darstellung der Markt und Standortverhältnisse
  • die Auswahl und Begründung der Bewertungsmethoden
  • die Herleitung der maßgeblichen Parameter wie Erträge, Zinssätze und Restlaufzeit
  • eine transparente Berechnung und Plausibilisierung des Ergebnisses

Die Qualität der Bewertung von Erbbaurechten hängt wesentlich von der Vollständigkeit der Unterlagen, der Erfahrung des Sachverständigen und der Verfügbarkeit geeigneter Marktdaten ab.

Risiken und Unsicherheiten

Wie jede Form der Immobilienbewertung ist auch die Bewertung von Erbbaurechten mit Unsicherheiten verbunden. Künftige Entwicklungen von Mieten, Zinsen, Baukosten und rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich nur begrenzt vorhersagen. Hinzu kommen spezifische Risiken aus der Vertragsgestaltung, etwa unklare Anpassungsklauseln oder strittige Heimfallregelungen.

Die Bewertung von Erbbaurechten muss diese Unsicherheiten erkennen und, soweit möglich, quantifizieren. In der Praxis werden Sensitivitätsanalysen eingesetzt, um die Auswirkungen von Änderungen zentraler Parameter auf den Wert zu untersuchen. Dies ermöglicht es den Beteiligten, informierte Entscheidungen zu treffen und Risiken bewusst einzugehen oder zu begrenzen.

Marktbedeutung und Entwicklungstendenzen

Die Bedeutung von Erbbaurechten hat sich im Zeitverlauf gewandelt. In vielen Städten und Gemeinden werden Erbbaurechte vermehrt eingesetzt, um Boden in öffentlicher Hand zu halten und dennoch eine private Nutzung zu ermöglichen. Die Bewertung von Erbbaurechten gewinnt damit an praktischer Relevanz, da sowohl die Zahl der bestehenden Erbbaurechte als auch die Zahl der anstehenden Verlängerungs und Neuverhandlungen steigt.

Marktteilnehmer beobachten verstärkt die Konditionen von Erbbaurechten, insbesondere die Höhe des Erbbauzinses im Verhältnis zum Bodenwert und zur Marktmiete. Eine transparente und nachvollziehbare Bewertung von Erbbaurechten trägt dazu bei, das Vertrauen in dieses Instrument zu stärken und Missverständnisse über seine wirtschaftlichen Auswirkungen zu vermeiden.

In der Fachwelt wird diskutiert, inwieweit standardisierte Bewertungsmodelle weiterentwickelt werden können, um die Besonderheiten verschiedener Nutzungsarten, Vertragsklauseln und regionaler Märkte besser abzubilden. Die Digitalisierung von Marktdaten und die verbesserte Auswertung von Transaktionsinformationen können die Bewertung von Erbbaurechten künftig weiter präzisieren.

Zusammenfassung und Einordnung

Die Bewertung von Erbbaurechten ist ein eigenständiger Bereich der Immobilienbewertung, der durch die Trennung von Grundstückseigentum und Bauwerkseigentum geprägt ist. Sie erfordert eine Kombination aus rechtlicher, wirtschaftlicher und technischer Expertise. Die wesentlichen Einflussfaktoren sind die Laufzeit des Erbbaurechts, die Höhe und Struktur des Erbbauzinses, die Heimfall und Entschädigungsregelungen, die Nutzung und Bebauung des Grundstücks sowie das allgemeine Markt und Zinsumfeld.

In der Praxis dient die Bewertung von Erbbaurechten als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen, Kaufpreisfindungen, steuerliche Bewertungen und bodenpolitische Maßnahmen. Sie trägt dazu bei, die wirtschaftlichen Konsequenzen langfristiger Bindungen transparent zu machen und Interessenkonflikte zwischen Erbbauberechtigten und Grundstückseigentümern sachgerecht zu moderieren.

Als lexikalisch erfassbarer Begriff bezeichnet die Bewertung von Erbbaurechten die Gesamtheit der Methoden, Verfahren und rechtlichen sowie ökonomischen Überlegungen, die angewendet werden, um den Verkehrswert eines Erbbaurechts und des damit verbundenen Grundstücks zu bestimmen. Sie ist eingebettet in das System der Grundstücksbewertung, weist jedoch aufgrund der spezifischen Vertrags und Nutzungsstrukturen besondere Merkmale auf. Durch eine sorgfältige, transparente und methodisch fundierte Bewertung von Erbbaurechten wird gewährleistet, dass die wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten nachvollziehbar abgebildet werden und Entscheidungen auf einer tragfähigen sachlichen Grundlage beruhen.

Häufige Fragen zu „Bewertung von Erbbaurechten“

Die Bewertung von Erbbaurechten ermittelt den finanziellen Wert eines Erbbaurechts, also des Rechts, ein fremdes Grundstück für eine bestimmte Zeit zu nutzen und zu bebauen. Dabei wird getrennt betrachtet, was das Erbbaurecht selbst wert ist und welchen Wert das zugrunde liegende Grundstück hat.

Wichtige Faktoren sind die verbleibende Laufzeit des Erbbaurechts, die Höhe des Erbbauzinses und die Lage des Grundstücks. Auch die Art der Bebauung, der Zustand der Gebäude sowie mögliche Beschränkungen im Erbbaurechtsvertrag spielen eine Rolle.

Bei einem normalen Grundstück ermittelt man direkt den Verkehrswert von Grund und Boden samt Bebauung. Beim Erbbaurecht wird der Wert des Nutzungsrechts getrennt vom Wert des Grundstücks bewertet, da der Erbbauberechtigte das Grundstück nicht besitzt, sondern nur zeitlich befristet nutzt.

Die Bewertung ist wichtig für Kauf oder Verkauf eines Erbbaurechts, für Finanzierungen durch Banken und für steuerliche Zwecke wie Erbschaft oder Schenkung. Sie schafft Transparenz darüber, ob der vereinbarte Preis oder der Erbbauzins angemessen ist.

In der Regel übernehmen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder erfahrene Immobiliengutachter diese Aufgabe. Sie analysieren den Erbbaurechtsvertrag, die Marktverhältnisse und die Immobilie selbst und erstellen daraus ein Gutachten mit einem nachvollziehbaren Verkehrswert.

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