Bewertung bei Erbauseinandersetzung
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Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung ist ein zentrales Instrument des Erbrechts, das der gerechten Aufteilung des Nachlasses unter den Erben dient. Sie umfasst sämtliche rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Schritte, die erforderlich sind, um Vermögenswerte eines Erblassers in Geldbeträge zu übersetzen und damit vergleichbar zu machen. Ohne eine sachgerechte Bewertung bei Erbauseinandersetzung wäre eine gerechte Verteilung des Nachlasses kaum möglich, da Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere, bewegliche Sachen und Schulden in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Wertmaßstäben im Nachlass vorhanden sind.
Begriffsbestimmung und rechtliche Einordnung
Unter Bewertung bei Erbauseinandersetzung versteht man die Gesamtheit der Methoden und Verfahren, mit denen der wirtschaftliche Wert sämtlicher Nachlassgegenstände zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung oder zum Zeitpunkt des Erbfalls ermittelt wird. Im rechtlichen Sinne dient diese Bewertung dazu, die Erbquoten in konkrete Zuweisungen von Vermögensgegenständen und Ausgleichszahlungen umzusetzen. Sie ist vor allem in Erbengemeinschaften von Bedeutung, in denen mehrere Personen gemeinsam einen Nachlass erhalten und diesen untereinander aufteilen müssen.
Rechtlich ist die Bewertung bei Erbauseinandersetzung eng mit den Vorschriften über die Erbengemeinschaft, die Pflichtteilsrechte, die Ausgleichung unter Abkömmlingen und die steuerlichen Vorschriften zur Erbschaftsteuer verknüpft. Sie bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Zivilrecht, Steuerrecht und teilweise auch Gesellschaftsrecht, wenn Unternehmensanteile zum Nachlass gehören. Die Bewertung selbst ist dabei nicht abschließend gesetzlich geregelt, sondern wird durch allgemeine Bewertungsgrundsätze, gerichtliche Entscheidungen und fachliche Standards, etwa von Sachverständigenorganisationen, geprägt.
Ziele und Funktionen der Bewertung
Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung erfüllt mehrere Funktionen, die sich gegenseitig ergänzen. Sie soll zum einen die Gleichbehandlung der Erben sicherstellen, zum anderen Rechtssicherheit schaffen und schließlich die Grundlage für steuerliche Berechnungen liefern.
Gerechtigkeit und Gleichbehandlung der Erben
Ein zentrales Ziel der Bewertung bei Erbauseinandersetzung ist die gerechte Verteilung des Nachlasses im Verhältnis zu den Erbquoten. Da nicht jeder Erbe einen identischen Anteil an jedem einzelnen Vermögensgegenstand erhalten kann, wird durch die Bewertung ein Ausgleich geschaffen. Erhält etwa ein Erbe eine Immobilie, während ein anderer Erbe Geldvermögen erhält, muss der Wert der Immobilie dem Geldbetrag so gegenübergestellt werden, dass die Erbquoten gewahrt bleiben.
Die Bewertung bildet die Grundlage dafür, dass unterschiedliche Vermögensarten vergleichbar werden und in einem gerechten Verhältnis aufgeteilt werden können.
Ohne eine sachgerechte Bewertung bei Erbauseinandersetzung würde die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft häufig zu Streitigkeiten führen, da subjektive Vorstellungen über den Wert einzelner Nachlassgegenstände stark voneinander abweichen können.
Rechtssicherheit und Streitvermeidung
Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung dient der Rechtssicherheit, indem sie klare und nachvollziehbare Wertmaßstäbe vorgibt. Werden alle Nachlasswerte nach anerkannten Methoden ermittelt, können sich die Beteiligten besser auf die Ergebnisse verlassen und diese rechtlich überprüfen lassen. Dies verringert die Gefahr langwieriger Auseinandersetzungen vor Gericht und erleichtert den Abschluss von Auseinandersetzungsvereinbarungen unter den Erben.
Gerichte greifen im Streitfall regelmäßig auf Sachverständigengutachten zurück, um die Bewertung bei Erbauseinandersetzung objektiv nachvollziehbar zu gestalten. Damit erhält die Bewertung auch eine prozessuale Funktion, da sie die Grundlage richterlicher Entscheidungen bildet.
Steuerliche Relevanz
Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung ist eng mit der Erbschaftsteuer verbunden. Für die Besteuerung ist der Wert des Erwerbs maßgeblich, der wiederum aus der Summe der bewerteten Nachlassgegenstände und abziehbaren Nachlassverbindlichkeiten besteht. Zwar knüpft das Steuerrecht häufig an eigene Bewertungsmaßstäbe an, etwa an den sogenannten gemeinen Wert, doch überschneiden sich die Interessen der Erben an einer korrekten Bewertung im zivilrechtlichen und im steuerlichen Bereich erheblich.
In der Praxis ist es üblich, dass die im Rahmen der Bewertung bei Erbauseinandersetzung ermittelten Werte als Grundlage für die steuerliche Erklärung herangezogen werden, sofern sie mit den steuerlichen Bewertungsvorschriften vereinbar sind. Dies erleichtert den Abgleich mit den Feststellungen der Finanzverwaltung und reduziert das Risiko steuerlicher Nachforderungen.
Gegenstand der Bewertung
Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung erfasst sämtliche Positionen des Nachlasses. Dazu gehören sowohl positive Vermögenswerte als auch Verbindlichkeiten. Nur durch die Berücksichtigung aller Bestandteile lässt sich der wahre Reinnachlass bestimmen, der unter den Erben aufzuteilen ist.
Immobilienvermögen
Immobilien spielen in vielen Nachlässen eine zentrale Rolle. Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Häusern erfolgt in der Regel nach anerkannten Verfahren der Immobilienbewertung. Dazu zählen insbesondere Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Welches Verfahren anzuwenden ist, hängt von der Art der Immobilie und ihrer Nutzung ab.
- Vergleichswertverfahren: Anhand von Kaufpreisen ähnlicher Objekte wird ein Marktwert abgeleitet.
- Ertragswertverfahren: Bei vermieteten Objekten wird der Wert aus den erzielbaren Mieteinnahmen und einem angemessenen Kapitalisierungszins berechnet.
- Sachwertverfahren: Der Wert ergibt sich aus den Herstellungskosten abzüglich Wertminderungen sowie dem Bodenwert.
Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung von Immobilien ist häufig besonders konfliktträchtig, da Emotionen und persönliche Bindungen an ein Haus oder eine Wohnung den subjektiven Wert beeinflussen, während für die rechtliche Auseinandersetzung nur der objektive Verkehrswert maßgeblich ist.
Unternehmensanteile und Beteiligungen
Gehören Unternehmensanteile, Gesellschaftsbeteiligungen oder Geschäftsvermögen zum Nachlass, stellt die Bewertung bei Erbauseinandersetzung eine besondere Herausforderung dar. Hier kommen komplexe betriebswirtschaftliche Bewertungsmethoden wie Ertragswertverfahren, Discounted Cashflow Verfahren oder Multiplikatorenverfahren zum Einsatz. Neben der Ertragskraft des Unternehmens müssen auch Branchenrisiken, Marktposition und zukünftige Entwicklungsperspektiven berücksichtigt werden.
Die Bewertung von Unternehmensanteilen ist nicht nur für die Verteilung unter den Erben relevant, sondern auch für eventuelle Abfindungsansprüche ausscheidender Gesellschafter und für die Einhaltung gesellschaftsvertraglicher Regelungen. Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung muss daher häufig mit gesellschaftsrechtlichen Vorgaben und Bewertungsformeln abgestimmt werden, die in Gesellschaftsverträgen oder Satzungen vorgesehen sind.
Finanzvermögen und bewegliche Sachen
Zum Finanzvermögen zählen insbesondere Bankguthaben, Wertpapiere, Beteiligungen an Investmentfonds und sonstige Geldanlagen. Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung dieser Vermögenswerte orientiert sich in der Regel an Kontoständen, Kurswerten und Rücknahmewerten zum Stichtag. Hier ist die Bewertung meist vergleichsweise unproblematisch, da Marktpreise oder vertraglich zugesicherte Werte vorliegen.
Bewegliche Sachen wie Fahrzeuge, Schmuck, Kunstgegenstände, Sammlungen und Hausrat erfordern eine differenzierte Betrachtung. Während Alltagsgegenstände teilweise pauschal bewertet oder im Rahmen von Schätzungen berücksichtigt werden, können hochwertige Kunstwerke oder Antiquitäten eine gesonderte gutachterliche Bewertung notwendig machen. Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung muss hierbei sowohl den Marktwert als auch den Zustand und die Seltenheit der Gegenstände berücksichtigen.
Schulden und sonstige Verbindlichkeiten
Zur vollständigen Bewertung bei Erbauseinandersetzung gehört auch die Erfassung und Bewertung sämtlicher Nachlassverbindlichkeiten. Dazu zählen offene Darlehen, Steuerschulden, Verbindlichkeiten aus Verträgen, Unterhaltsverpflichtungen sowie Kosten der Bestattung und der Nachlassabwicklung. Nur durch die Verrechnung dieser Schulden mit den Vermögenswerten lässt sich der tatsächliche Reinnachlass bestimmen, der unter den Erben aufzuteilen ist.
Die Bewertung von Schulden erfolgt in der Regel zum Nennwert. Bei langfristigen Verbindlichkeiten kann eine Abzinsung oder besondere Berücksichtigung vertraglicher Konditionen erforderlich sein. Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung muss hier sorgfältig vorgehen, um weder die Schuldenlast zu unterschätzen noch die Erben unangemessen zu belasten.
Methoden und Verfahren der Bewertung
Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung bedient sich verschiedener Methoden, die je nach Art des Vermögensgegenstandes und rechtlichem Kontext ausgewählt werden. Ziel ist es stets, einen möglichst objektiven, marktnahen Wert zu bestimmen.
Verkehrswert und gemeiner Wert
Der Verkehrswert beschreibt den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Der gemeine Wert wird in ähnlicher Weise definiert und im Steuerrecht verwendet. In der Bewertung bei Erbauseinandersetzung wird häufig auf den Verkehrswert abgestellt, um eine realistische Grundlage für die Verteilung zu schaffen. Dieser Wert wird insbesondere bei Immobilien und beweglichen Sachen herangezogen, für die ein Markt existiert.
Die Ermittlung des Verkehrswerts erfolgt üblicherweise durch Vergleich mit ähnlichen Objekten, durch Ertragsberechnungen oder durch Sachwertanalysen. Je nach Markttransparenz und Datenlage kann die Einschaltung eines Sachverständigen erforderlich sein, um die Bewertung bei Erbauseinandersetzung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Ertragsorientierte Verfahren
Bei ertragsbringenden Vermögenswerten wie vermieteten Immobilien, Unternehmensanteilen oder bestimmten Kapitalanlagen ist der zukünftige Ertrag maßgeblich für die Bewertung bei Erbauseinandersetzung. Ertragswertverfahren und kapitalwertorientierte Methoden berücksichtigen die voraussichtlichen zukünftigen Einnahmen und diskontieren diese auf den Bewertungsstichtag. Damit wird der Wert aus der Sicht eines wirtschaftlich handelnden Erwerbers bestimmt.
Solche Verfahren erfordern Prognosen, Annahmen und die Festlegung von Kapitalisierungszinssätzen. Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung muss daher transparent darlegen, welche Annahmen zugrunde gelegt wurden, um eine spätere Überprüfung zu ermöglichen.
Schätzungen und Vereinbarungen
Nicht jeder Vermögensgegenstand lässt sich exakt bewerten. Bei Alltagsgegenständen, Hausrat oder geringwertigen Objekten wird im Rahmen der Bewertung bei Erbauseinandersetzung häufig auf Schätzungen zurückgegriffen. Erben können einvernehmlich pauschale Werte festlegen, sofern keine Anhaltspunkte für erhebliche Abweichungen vom tatsächlichen Wert bestehen.
Darüber hinaus können die Erben im Rahmen einer Auseinandersetzungsvereinbarung bestimmte Werte verbindlich festlegen, um die Aufteilung zu erleichtern. Solche Vereinbarungen sind zivilrechtlich zulässig, solange sie nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen und alle Beteiligten informiert zustimmen. Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung erhält dadurch eine vertragliche Komponente, da die Erben eigenverantwortlich Wertmaßstäbe definieren können.
Ablauf der Bewertung im Rahmen der Erbauseinandersetzung
Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung folgt in der Praxis einem typischen Ablauf, der sich in mehrere Schritte gliedern lässt. Diese Schritte dienen der Systematisierung und der Transparenz des Bewertungsprozesses.
Erfassung und Inventarisierung des Nachlasses
Am Anfang steht die vollständige Erfassung aller Nachlassgegenstände und Verbindlichkeiten. Dies geschieht häufig in Form eines Nachlassverzeichnisses oder Inventars. Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung setzt eine genaue Bestandsaufnahme voraus, da nur bekannte und dokumentierte Vermögenswerte und Schulden bewertet werden können.
- Zusammenstellung von Kontounterlagen, Grundbüchern, Verträgen und Versicherungspolicen
- Feststellung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Wertpapieren
- Auflistung von beweglichen Sachen, insbesondere wertvollen Gegenständen
- Ermittlung von Schulden, laufenden Verpflichtungen und offenen Forderungen
Die Qualität der Erfassung wirkt sich unmittelbar auf die Genauigkeit der Bewertung bei Erbauseinandersetzung aus. Unvollständige oder fehlerhafte Verzeichnisse können später zu Streitigkeiten führen.
Auswahl geeigneter Bewertungsmethoden
Nachdem der Nachlassbestand ermittelt wurde, erfolgt die Auswahl der passenden Bewertungsverfahren. Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung orientiert sich dabei an der Art des Vermögens, der Verfügbarkeit von Marktdaten und den rechtlichen Anforderungen. Für Immobilien, Unternehmen, Wertpapiere und Alltagsgegenstände kommen unterschiedliche Methoden zur Anwendung.
In vielen Fällen ist die Kombination mehrerer Verfahren sinnvoll, um ein ausgewogenes Bild zu erhalten. So kann etwa eine Immobilie sowohl nach Vergleichswert als auch nach Ertragswert betrachtet werden, um die Plausibilität der Ergebnisse zu überprüfen.
Einbindung von Sachverständigen
Bei komplexen oder streitträchtigen Vermögenspositionen werden häufig Sachverständige beauftragt. Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung stützt sich dann auf Gutachten, die nach fachlichen Standards erstellt werden. Dies betrifft insbesondere Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Kunstgegenstände.
Die Auswahl des Sachverständigen kann durch die Erben gemeinsam erfolgen. In gerichtlichen Verfahren bestimmt häufig das Gericht den Gutachter. Die Kosten der Gutachten sind Teil der Nachlassabwicklung und können je nach Vereinbarung von der Erbengemeinschaft getragen werden. Durch die fachkundige Bewertung erhöht sich die Akzeptanz der Ergebnisse und die Rechtssicherheit der Auseinandersetzung.
Dokumentation und Festlegung der Werte
Die Ergebnisse der Bewertung bei Erbauseinandersetzung werden in einer Übersicht oder einem Bewertungsbericht zusammengefasst. Diese Dokumentation enthält die einzelnen Vermögenspositionen, die angewandten Methoden und die ermittelten Werte. Sie bildet die Grundlage für die anschließende Aufteilung des Nachlasses und für die Erstellung von Auseinandersetzungsvereinbarungen.
Die Erben können die festgestellten Werte akzeptieren, Einwendungen erheben oder Nachbesserungen verlangen. In vielen Fällen werden im Rahmen von Verhandlungen Anpassungen vorgenommen, um den Interessen aller Beteiligten gerecht zu werden. Die endgültige Festlegung der Werte erfolgt entweder durch eine einvernehmliche Vereinbarung oder durch gerichtliche Entscheidung.
Konfliktpotenziale und Lösungsansätze
Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung birgt vielfältige Konfliktpotenziale, da wirtschaftliche Interessen, persönliche Erwartungen und emotionale Bindungen aufeinandertreffen. Streitigkeiten entstehen häufig über die Höhe der angesetzten Werte, die Auswahl der Bewertungsmethoden oder die Frage, ob bestimmte Vermögenswerte überhaupt zum Nachlass gehören.
Typische Streitpunkte
- Wert von Immobilien: Unterschiedliche Auffassungen über den Verkehrswert, insbesondere bei stark schwankenden Immobilienmärkten.
- Unternehmensbewertung: Divergierende Einschätzungen zur zukünftigen Ertragskraft und zum Risiko eines Unternehmens.
- Bewertung persönlicher Gegenstände: Emotionaler Wert steht im Widerspruch zum objektiven Marktwert.
- Berücksichtigung von Schenkungen: Uneinigkeit darüber, wie frühere Zuwendungen in die Bewertung bei Erbauseinandersetzung einzubeziehen sind.
Solche Konflikte können die Auseinandersetzung erheblich verzögern und zu langwierigen gerichtlichen Verfahren führen, wenn keine einvernehmlichen Lösungen gefunden werden.
Mediation und einvernehmliche Regelungen
Um Streitigkeiten zu vermeiden oder zu entschärfen, bietet sich der Einsatz von Mediation oder außergerichtlichen Einigungsstellen an. Im Rahmen solcher Verfahren können die Erben unter fachlicher Begleitung gemeinsame Wertmaßstäbe entwickeln und die Bewertung bei Erbauseinandersetzung in einer Weise ausgestalten, die sowohl rechtlich tragfähig als auch für alle Beteiligten akzeptabel ist.
Einvernehmliche Regelungen können etwa vorsehen, dass ein bestimmter Gutachter verbindlich beauftragt wird oder dass ein Mittelwert aus mehreren Gutachten als maßgeblich gilt. Die Erben können auch vereinbaren, dass einzelne Vermögenswerte nicht strikt nach Marktwert, sondern unter Berücksichtigung familiärer Bindungen verteilt werden, sofern ein finanzieller Ausgleich vorgesehen wird.
Besondere Konstellationen
Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung muss in bestimmten Konstellationen besondere Aspekte berücksichtigen. Dazu gehören Pflichtteilsrechte, Ausgleichungsansprüche unter Abkömmlingen und die Einbindung von Vermächtnissen.
Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag, der sich aus dem Wert des Nachlasses ergibt. Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung beeinflusst damit unmittelbar die Höhe des Pflichtteils. Zudem sind bei der Pflichtteilsergänzung auch bestimmte Schenkungen zu berücksichtigen, die der Erblasser zu Lebzeiten vorgenommen hat.
Die Ermittlung des fiktiven Nachlasswertes für Pflichtteilsergänzungsansprüche erfordert eine gesonderte Bewertung der verschenkten Gegenstände zum Zeitpunkt der Schenkung und zum Zeitpunkt des Erbfalls. Damit erweitert sich der Anwendungsbereich der Bewertung bei Erbauseinandersetzung, da nicht nur der tatsächliche Nachlass, sondern auch frühere Vermögensverschiebungen zu bewerten sind.
Ausgleichung unter Abkömmlingen
Hat der Erblasser zu Lebzeiten einzelnen Abkömmlingen Zuwendungen gemacht, die nach den gesetzlichen Vorschriften ausgleichungspflichtig sind, so müssen diese Zuwendungen im Rahmen der Bewertung bei Erbauseinandersetzung berücksichtigt werden. Dies geschieht durch die fiktive Hinzurechnung der Zuwendung zum Nachlasswert und die anschließende Verteilung unter Einbeziehung des bereits Erhaltenen.
Die Bewertung solcher Zuwendungen kann schwierig sein, wenn der damalige Wert nicht mehr genau feststellbar ist oder sich der Wert des zugewendeten Gegenstandes seitdem erheblich verändert hat. In solchen Fällen muss die Bewertung bei Erbauseinandersetzung auf Schätzungen, Indizien und gegebenenfalls auf historische Gutachten zurückgreifen.
Vermächtnisse und Teilungsanordnungen
Vermächtnisse und Teilungsanordnungen des Erblassers beeinflussen die Art und Weise, wie die Bewertung bei Erbauseinandersetzung in die praktische Aufteilung umgesetzt wird. Ordnet der Erblasser an, dass ein bestimmter Erbe eine konkrete Sache erhalten soll, so ist deren Wert zu ermitteln, um etwaige Ausgleichszahlungen an andere Erben zu berechnen.
Die Bewertung stellt sicher, dass die Anordnungen des Erblassers im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden, ohne die übrigen Erben unangemessen zu benachteiligen. Damit verbindet die Bewertung bei Erbauseinandersetzung den Willen des Erblassers mit den Erbquoten und den wirtschaftlichen Interessen der Erben.
Bedeutung für die Praxis und zusammenfassende Würdigung
In der erbrechtlichen Praxis ist die Bewertung bei Erbauseinandersetzung unverzichtbar. Sie bildet die Grundlage für die gerechte, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Verteilung von Nachlässen. Ohne eine strukturierte Bewertung könnten Erbengemeinschaften ihre Auseinandersetzung kaum sachgerecht durchführen, und Gerichte wären nicht in der Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung ist dabei kein rein technischer Vorgang. Sie berührt die Beziehungen innerhalb von Familien, die wirtschaftliche Zukunft von Unternehmen und die finanzielle Sicherheit der Erben. Die Auswahl geeigneter Bewertungsmethoden, die Einbindung von Sachverständigen und die Bereitschaft der Erben zu transparenten Vereinbarungen sind entscheidende Faktoren für eine gelungene Nachlassabwicklung.
Insgesamt zeigt sich, dass die Bewertung bei Erbauseinandersetzung eine Schnittstelle zwischen Recht, Wirtschaft und persönlicher Lebensgestaltung bildet. Sie macht unterschiedliche Vermögenswerte vergleichbar, schafft die Grundlage für faire Lösungen und ermöglicht es, den Nachlass des Erblassers in geordneter Weise auf die nächste Generation zu übertragen. Indem die Bewertung bei Erbauseinandersetzung sowohl objektive Marktverhältnisse als auch rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt, trägt sie maßgeblich dazu bei, dass Erbauseinandersetzungen nicht in ungeordneten Streit, sondern in nachvollziehbare und ausgewogene Ergebnisse münden.
Häufige Fragen zu „Bewertung bei Erbauseinandersetzung“
Die Bewertung bei Erbauseinandersetzung meint die Ermittlung des Wertes aller Nachlassgegenstände, zum Beispiel Immobilien, Bankguthaben oder Wertpapiere. Erst wenn klar ist, was der Nachlass insgesamt wert ist, können die Erbteile der einzelnen Erben fair berechnet und verteilt werden.
Ohne eine nachvollziehbare Bewertung kann es leicht zu Streit zwischen den Erben kommen, weil sich jemand benachteiligt fühlt. Eine sachgerechte Wertermittlung sorgt für Transparenz und ist oft auch Grundlage für steuerliche Berechnungen wie die Erbschaftsteuer.
Grundsätzlich können sich die Erben selbst auf Werte einigen, etwa anhand von Kontoauszügen oder Vergleichsangeboten für Immobilien. Häufig wird aber ein neutraler Sachverständiger, zum Beispiel ein Gutachter für Immobilien oder ein Steuerberater, hinzugezogen, damit alle Beteiligten die Bewertung akzeptieren.
Bei Immobilien wird in der Regel ein Verkehrswert ermittelt, also der Preis, der bei einem Verkauf am Markt voraussichtlich erzielt werden könnte. Dazu werden Lage, Zustand, Größe und aktuelle Marktpreise herangezogen, häufig in Form eines Gutachtens.
In vielen Fällen werden die Kosten für Gutachten und Bewertungen aus dem Nachlass bezahlt, also letztlich von allen Erben gemeinsam getragen. Die Erben können aber auch etwas anderes vereinbaren, etwa dass derjenige zahlt, der ein zusätzliches Gutachten verlangt.

