Aufzugs-TÜV
Inhaltsverzeichnis
Der Begriff Aufzugs-TÜV bezeichnet im deutschsprachigen Raum die regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung von Aufzugsanlagen durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Umgangssprachlich wird dabei häufig auf den Namen des bekannten Technischen Überwachungsvereins Bezug genommen, auch wenn rechtlich verschiedene Prüfstellen tätig sein können. Der Aufzugs-TÜV dient dem Schutz von Menschen, der Vermeidung technischer Risiken und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für Aufzüge in Wohngebäuden, Bürohäusern, Industrieanlagen und öffentlichen Einrichtungen.
Begriffsbestimmung und rechtlicher Rahmen
Unter Aufzugs-TÜV versteht man die wiederkehrende, systematische und dokumentierte Prüfung einer Aufzugsanlage im Hinblick auf Sicherheit, Funktionstüchtigkeit und Normenkonformität. Die Prüfung erfolgt durch sachkundige Prüfer einer zugelassenen Überwachungsstelle und ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie umfasst sowohl mechanische als auch elektrische Komponenten sowie sicherheitsrelevante Steuerungsfunktionen.
Rechtliche Grundlagen
Der Aufzugs-TÜV ist in Deutschland in verschiedenen Rechtsquellen verankert. Zentrale Bedeutung hat die Betriebssicherheitsverordnung, die Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen stellt. Aufzüge zählen zu diesen Anlagen, weil sie Personen und Lasten befördern und bei Fehlfunktionen erhebliche Gefahren entstehen können. Ergänzend gelten technische Regeln, Normen und Richtlinien, die die praktische Durchführung der Prüfungen konkretisieren.
Adressaten des Aufzugs-TÜV
Adressaten des Aufzugs-TÜV sind in erster Linie Betreiber von Aufzugsanlagen. Dazu gehören Eigentümer von Wohnhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermietungsgesellschaften, Hotelbetreiber, Betreiber von Einkaufszentren und Industrieunternehmen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass der Aufzugs-TÜV fristgerecht veranlasst, ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wird. Nutzer von Aufzügen profitieren mittelbar, indem sie sich auf ein hohes Sicherheitsniveau verlassen können.
Ziele und Funktionen des Aufzugs-TÜV
Der Aufzugs-TÜV erfüllt mehrere Funktionen, die sich sowohl auf die Sicherheit von Personen als auch auf den wirtschaftlichen Betrieb von Aufzugsanlagen beziehen. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
Sicherheit von Personen und Sachen
Die wichtigste Funktion des Aufzugs-TÜV ist der Schutz von Menschenleben. Ein Aufzug transportiert Personen in vertikaler Richtung und kann bei Versagen von Tragmitteln, Bremsen oder Türsystemen schwerwiegende Unfälle verursachen. Durch regelmäßige Prüfungen wird sichergestellt, dass Notbremssysteme, Fangvorrichtungen, Türkontakte und Notrufeinrichtungen zuverlässig arbeiten. Auch der Schutz von Sachwerten spielt eine Rolle, etwa beim Transport empfindlicher Güter in Lastenaufzügen.
Rechtssicherheit und Haftungsbegrenzung
Für Betreiber dient der Aufzugs-TÜV der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Eine ordnungsgemäß durchgeführte Prüfung mit entsprechender Dokumentation kann im Schadensfall nachweisen, dass der Betreiber seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist. Dadurch können Haftungsrisiken reduziert werden. Versicherungen berücksichtigen die Einhaltung der Prüffristen und die Ergebnisse des Aufzugs-TÜV häufig bei der Beurteilung des Risikoprofils eines Gebäudes.
Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit
Regelmäßige Prüfungen tragen zur langfristigen Werterhaltung der Anlage bei. Defekte Komponenten werden frühzeitig erkannt, was teure Folgeschäden vermeiden kann. Ein gut geplanter Aufzugs-TÜV wird mit Wartungsintervallen abgestimmt, um Stillstandszeiten zu minimieren. Dadurch bleibt die Verfügbarkeit des Aufzugs hoch, was insbesondere in Gebäuden mit hohem Personenaufkommen von Bedeutung ist.
Arten von Prüfungen im Rahmen des Aufzugs-TÜV
Der Begriff Aufzugs-TÜV umfasst verschiedene Prüfarten, die sich hinsichtlich Umfang, Tiefe und zeitlichem Abstand unterscheiden. Sie ergänzen sich gegenseitig und ergeben zusammen ein umfassendes Sicherheitskonzept.
Wiederkehrende Hauptprüfung
Die wiederkehrende Hauptprüfung ist der Kern des Aufzugs-TÜV. Sie findet in festgelegten Zeitabständen statt und beinhaltet eine gründliche Untersuchung aller sicherheitsrelevanten Teile. Der Prüfer kontrolliert unter anderem die Funktion der Fangvorrichtung, der Tragseile oder Tragmittel, der Türen, der Notrufsysteme sowie der Steuerung. Auffälligkeiten werden dokumentiert und in einem Prüfbericht festgehalten.
Zwischenprüfungen
Zwischenprüfungen ergänzen die Hauptprüfungen. Sie sind weniger umfangreich, dienen aber dazu, den Zustand der Anlage in kürzeren Abständen zu überprüfen. Im Rahmen des Aufzugs-TÜV werden bei Zwischenprüfungen vor allem jene Komponenten betrachtet, die einer höheren Beanspruchung unterliegen oder bei Versagen besonders kritische Folgen hätten. So wird ein kontinuierliches Sicherheitsniveau gewährleistet.
Außerordentliche Prüfungen
Außerordentliche Prüfungen werden anlassbezogen durchgeführt. Ein solcher Anlass kann ein Unfall, eine größere Reparatur oder eine wesentliche Änderung der Aufzugsanlage sein. Der Aufzugs-TÜV stellt in diesen Fällen sicher, dass nach der Veränderung der Anlage wieder alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Dazu gehört etwa die Abnahme nach Austausch der Steuerung oder nach Umbau der Kabine.
Typische Prüfinhalte
Im Zuge des Aufzugs-TÜV werden zahlreiche Komponenten und Funktionen einer Aufzugsanlage überprüft. Die Prüfungen folgen standardisierten Abläufen, um eine gleichbleibende Qualität sicherzustellen.
Mechanische Komponenten
- Tragmittel
Seile, Riemen oder andere Tragmittel werden auf Verschleiß, Korrosion und Beschädigungen untersucht. Die richtige Spannung und Befestigung ist entscheidend für einen sicheren Betrieb.
- Fangvorrichtung
Die Fangvorrichtung soll die Kabine im Notfall abbremsen und halten. Beim Aufzugs-TÜV wird geprüft, ob sie im Ernstfall zuverlässig auslöst und ob alle Bauteile ordnungsgemäß arbeiten.
- Führungsschienen und Kabinenaufhängung
Die Führungsschienen sorgen für eine stabile und präzise Bewegung der Kabine. Prüfer kontrollieren die Befestigung, den Verschleiß und die Ausrichtung. Die Aufhängung der Kabine wird auf Risse, Verformungen und Lockerungen untersucht.
Elektrische und elektronische Systeme
- Steuerung
Die Steuerung koordiniert alle Bewegungsabläufe des Aufzugs. Im Rahmen des Aufzugs-TÜV wird getestet, ob Sicherheitskreise korrekt funktionieren, ob Notstopps wirksam sind und ob Fehlermeldungen eindeutig angezeigt werden.
- Sicherheitsschalter
Türkontakte, Endschalter und andere Sicherheitsschalter sorgen dafür, dass der Aufzug nur bei sicheren Bedingungen fährt. Die Prüfer testen, ob diese Schalter korrekt auslösen und ob Manipulationen ausgeschlossen sind.
- Notbeleuchtung und Energieversorgung
Notbeleuchtung und gegebenenfalls Notstromversorgung werden überprüft, damit Personen im Falle eines Stromausfalls nicht im Dunkeln eingeschlossen bleiben.
Sicherheits- und Notfallsysteme
- Notrufeinrichtung
Eine funktionierende Notrufeinrichtung ist ein Kernpunkt des Aufzugs-TÜV. Der Prüfer kontrolliert, ob der Notruf jederzeit eine ständig besetzte Stelle erreicht, ob eine Sprechverbindung aufgebaut wird und ob die Reaktionszeiten angemessen sind.
- Rettungsanweisungen
Im Aufzug müssen klare Hinweise für das Verhalten im Notfall angebracht sein. Dazu gehören Anweisungen für eingeschlossene Personen sowie Informationen für Rettungskräfte. Diese Hinweise werden auf Lesbarkeit, Verständlichkeit und Aktualität geprüft.
- Zugangssicherung
Schachtzugänge, Maschinenräume und andere sicherheitsrelevante Bereiche müssen vor unbefugtem Zutritt geschützt sein. Der Aufzugs-TÜV kontrolliert Schlösser, Beschilderungen und Zugangskonzepte.
Ablauf einer typischen Prüfung
Der Ablauf eines Aufzugs-TÜV folgt einem strukturierten Schema, das sich in Vorbereitung, praktische Prüfung und Nachbereitung gliedern lässt.
Vorbereitung
Vor Beginn der praktischen Prüfung verschafft sich der Prüfer einen Überblick über die Anlage. Er sichtet vorhandene Unterlagen, darunter frühere Prüfberichte, Wartungsprotokolle, Konformitätserklärungen und gegebenenfalls Umbaugenehmigungen. Auf dieser Basis plant er die Schwerpunkte der Prüfung und legt fest, ob besondere Aspekte zu berücksichtigen sind.
Praktische Prüfung vor Ort
Die praktische Prüfung umfasst eine Begehung des Maschinenraums, des Schachts, der Kabine und der Zugänge. Je nach Art des Aufzugs-TÜV werden Funktionsprüfungen im Leerlauf und unter Last durchgeführt. Der Prüfer testet Aufzugsfahrten, Türfunktionen, Notruf, Notbeleuchtung und Sicherheitskreise. Dabei achtet er sowohl auf technische Details als auch auf die Benutzerfreundlichkeit der Anlage.
Bewertung und Dokumentation
Nach Abschluss der praktischen Prüfung bewertet der Prüfer alle Feststellungen. Er kategorisiert Mängel nach ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung. Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert. Dieser Bericht ist ein zentrales Element des Aufzugs-TÜV und dient als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherungen und Nutzern. Häufig wird im Aufzug selbst ein aktuelles Prüfsiegel oder eine Prüfplakette angebracht, die über den letzten und den nächsten Prüftermin informiert.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Der Aufzugs-TÜV ist nur dann wirksam, wenn die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Mehrere Akteure wirken zusammen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Betreiber
Der Betreiber trägt die Hauptverantwortung für den Zustand der Anlage. Er muss den Aufzugs-TÜV fristgerecht beauftragen, Mängel beheben lassen und Nutzungsbeschränkungen umsetzen, falls dies erforderlich ist. Außerdem muss er sicherstellen, dass Wartungsarbeiten regelmäßig durchgeführt werden und dass Bedienungsanweisungen für Nutzer und Personal vorhanden sind.
Prüfstellen und Sachverständige
Zugelassene Überwachungsstellen beschäftigen Sachverständige, die den Aufzugs-TÜV durchführen. Sie sind unabhängig vom Betreiber und vom Wartungsunternehmen und handeln nach objektiven Kriterien. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung von Sicherheitsstandards zu überprüfen und bei Gefahr im Verzug geeignete Maßnahmen zu empfehlen, etwa die Stilllegung der Anlage bis zur Mängelbeseitigung.
Wartungsunternehmen
Wartungsunternehmen sind für die laufende Instandhaltung der Aufzugsanlage zuständig. Sie bereiten den Aufzugs-TÜV technisch vor, indem sie Verschleißteile austauschen, Einstellungen vornehmen und Funktionsprüfungen durchführen. Eine enge Abstimmung zwischen Wartungsunternehmen, Betreiber und Prüfstelle hilft, Mängel zu vermeiden und die Prüfung effizient zu gestalten.
Mängel, Bewertungen und Konsequenzen
Im Rahmen des Aufzugs-TÜV können unterschiedliche Arten von Mängeln festgestellt werden. Ihre Bewertung bestimmt, welche Maßnahmen erforderlich sind und in welchem Zeitraum sie umgesetzt werden müssen.
Klassifizierung von Mängeln
- Gefahr im Verzug
Bei besonders schwerwiegenden Mängeln, die Personen unmittelbar gefährden, kann der Prüfer die sofortige Stilllegung der Anlage anordnen. Der Aufzug darf erst nach Beseitigung der Mängel und erneuter Prüfung wieder in Betrieb gehen.
- Erhebliche Mängel
Erhebliche Mängel müssen innerhalb einer festgelegten Frist behoben werden. Der Betreiber ist verpflichtet, die Mängelbeseitigung nachzuweisen. Der Aufzugs-TÜV kann in solchen Fällen eine Nachprüfung vorsehen.
- Geringfügige Mängel
Geringfügige Abweichungen ohne unmittelbare Gefährdung werden dokumentiert und bei späteren Prüfungen erneut bewertet. Sie sollten im Rahmen der nächsten Wartung behoben werden.
Auswirkungen auf den Betrieb
Die Ergebnisse des Aufzugs-TÜV können zu verschiedenen betrieblichen Entscheidungen führen. Bei schwerwiegenden Mängeln muss der Aufzug außer Betrieb genommen werden. Nutzer werden durch Hinweisschilder informiert, und alternative Wege müssen bereitgestellt werden. In weniger kritischen Fällen kann der Betrieb unter Auflagen fortgesetzt werden, etwa mit reduzierter Geschwindigkeit oder begrenzter Personenzahl, bis die Mängel behoben sind.
Besonderheiten bei verschiedenen Aufzugsarten
Der Aufzugs-TÜV berücksichtigt die spezifischen Eigenschaften unterschiedlicher Aufzugsarten. Je nach Einsatzgebiet, Tragfähigkeit und Antriebstechnologie variieren die Schwerpunkte der Prüfung.
Personenaufzüge
Bei Personenaufzügen stehen Komfort und Sicherheit der Fahrgäste im Vordergrund. Der Prüfer achtet auf eine ruhige Fahrt, genaue Haltegenauigkeit, barrierefreie Bedienung und gut lesbare Beschilderung. Der Aufzugs-TÜV prüft insbesondere Notrufeinrichtungen, Türsicherheit und Kabinenausstattung, damit auch mobilitätseingeschränkte Personen den Aufzug sicher nutzen können.
Lastenaufzüge
Lastenaufzüge werden häufig in Industrie, Logistik und Handel eingesetzt. Hier liegt der Fokus auf Tragfähigkeit, Stabilität der Kabine und robusten Türsystemen. Der Aufzugs-TÜV kontrolliert, ob die zulässige Traglast korrekt angegeben ist, ob Überlastsicherungen funktionieren und ob die Bedienung so gestaltet ist, dass auch bei hektischem Betrieb keine Gefährdungen entstehen.
Sonderanlagen
Es existieren zahlreiche Sonderformen von Aufzügen, etwa Feuerwehraufzüge, Bettenaufzüge in Krankenhäusern oder Panoramaaufzüge mit besonderen architektonischen Anforderungen. Der Aufzugs-TÜV berücksichtigt hier zusätzliche Vorschriften, etwa für Brandfallsteuerungen, medizinische Nutzung oder besondere Glasflächen. Die Prüfer benötigen für solche Anlagen vertiefte Fachkenntnisse.
Dokumentation und Nachweisführung
Ein wesentlicher Bestandteil des Aufzugs-TÜV ist die sorgfältige Dokumentation. Sie schafft Transparenz und ermöglicht eine lückenlose Nachverfolgung der Anlagengeschichte.
Prüfberichte
Nach jeder Prüfung wird ein schriftlicher Prüfbericht erstellt. Er enthält Angaben zur Anlage, zum Prüfumfang, zu festgestellten Mängeln und zu Fristen für deren Beseitigung. Der Prüfbericht dient dem Betreiber als Arbeitsgrundlage für Instandhaltungsmaßnahmen und ist bei späteren Prüfungen ein wichtiges Referenzdokument.
Prüfplaketten und Kennzeichnungen
Im Aufzug wird in der Regel eine Prüfplakette oder ein Hinweis angebracht, der über den letzten Aufzugs-TÜV informiert. Nutzer können daran erkennen, ob die Anlage regelmäßig überwacht wird. Für Betreiber sind diese Kennzeichnungen Erinnerung und Nachweis zugleich, dass die gesetzlichen Pflichten erfüllt werden.
Archivierung
Prüfberichte, Wartungsprotokolle und Unterlagen zu Umbauten sollten über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden. Eine geordnete Archivierung erleichtert den Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen und unterstützt die Planung zukünftiger Modernisierungen. Der Aufzugs-TÜV greift bei Bedarf auf diese Unterlagen zurück, um Entwicklungen im Anlagenzustand zu beurteilen.
Bedeutung des Aufzugs-TÜV im Alltag
Obwohl der Begriff Aufzugs-TÜV vielen Menschen bekannt ist, bleibt der konkrete Ablauf der Prüfungen meist im Hintergrund. Dennoch beeinflusst er den Alltag zahlreicher Personen, ohne dass sie es bewusst wahrnehmen.
Vertrauen der Nutzer
Nutzer eines Aufzugs betreten die Kabine mit der Erwartung, sicher ans Ziel zu gelangen. Dieses Vertrauen basiert zu einem wesentlichen Teil auf der Existenz des Aufzugs-TÜV. Die regelmäßige Prüfung schafft ein Sicherheitsgefühl, das gerade in hohen Gebäuden mit intensiver Aufzugsnutzung von großer Bedeutung ist.
Barrierefreiheit
Aufzüge sind ein zentrales Element der Barrierefreiheit. Menschen mit Rollstuhl, Gehhilfen oder Kinderwagen sind auf funktionierende Aufzugsanlagen angewiesen. Ein verlässlicher Aufzugs-TÜV trägt dazu bei, dass diese Personen nicht durch technische Ausfälle benachteiligt werden. Er unterstützt damit die gesellschaftliche Teilhabe und die selbstbestimmte Mobilität.
Städtebau und moderne Architektur
Moderne Gebäude mit vielen Etagen sind ohne Aufzüge kaum denkbar. Der Aufzugs-TÜV bildet die sicherheitstechnische Grundlage dafür, dass Hochhäuser, Einkaufszentren und komplexe Verkehrsbauwerke sicher genutzt werden können. Er begleitet die technische Entwicklung, etwa bei neuen Antriebstechnologien oder digitalen Steuerungssystemen, und sorgt dafür, dass Innovationen mit einem hohen Sicherheitsniveau einhergehen.
Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
Der Aufzugs-TÜV unterliegt selbst einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Technische Neuerungen, geänderte rechtliche Rahmenbedingungen und Erfahrungen aus der Praxis fließen in die Weiterentwicklung der Prüfverfahren ein.
Schulung der Prüfer
Prüfer müssen umfangreiche technische Kenntnisse besitzen und sich regelmäßig fortbilden. Sie lernen neue Normen kennen, beschäftigen sich mit modernen Aufzugstechnologien und tauschen Erfahrungen aus. So bleibt der Aufzugs-TÜV auf dem aktuellen Stand der Technik und kann auch komplexe Anlagen kompetent bewerten.
Standardisierung von Prüfabläufen
Standardisierte Checklisten und Verfahren sorgen dafür, dass der Aufzugs-TÜV unabhängig vom jeweiligen Prüfer eine gleichbleibende Qualität aufweist. Zugleich bleiben Spielräume für die Berücksichtigung besonderer Anlagenmerkmale. Die Kombination aus Standardisierung und fachlicher Beurteilung ermöglicht eine zuverlässige und zugleich flexible Prüfung.
Einbindung digitaler Technologien
Digitale Technologien gewinnen im Bereich der Aufzugstechnik an Bedeutung. Fernüberwachung, Zustandsanalyse und vorausschauende Wartung liefern zusätzliche Informationen über den Anlagenzustand. Der Aufzugs-TÜV integriert solche Daten zunehmend in seine Beurteilungen. Dadurch lassen sich Tendenzen erkennen, etwa zunehmender Verschleiß bestimmter Komponenten, bevor kritische Mängel entstehen.
Abgrenzung zu Wartung und Reparatur
Der Aufzugs-TÜV ist von Wartungs und Reparaturarbeiten zu unterscheiden, obwohl alle drei Bereiche eng miteinander verknüpft sind.
Wartung
Wartung umfasst regelmäßige Inspektionen, Reinigungen, Schmierungen und den Austausch von Verschleißteilen. Sie wird meist von spezialisierten Firmen durchgeführt, die vertraglich mit dem Betreiber verbunden sind. Die Wartung bereitet den Aufzugs-TÜV vor, indem sie den technischen Zustand der Anlage stabil hält und bekannte Schwachstellen behebt.
Reparatur
Reparaturarbeiten erfolgen anlassbezogen, etwa nach einem Defekt oder einer Störung. Sie können einzelne Bauteile betreffen oder umfangreiche Modernisierungen einschließen. Nach bestimmten Reparaturen oder Umbauten kann eine außerordentliche Prüfung erforderlich werden, damit der Aufzugs-TÜV bestätigt, dass die Sicherheit wieder vollständig gewährleistet ist.
Prüfung
Die Prüfung selbst ist eine unabhängige Bewertung durch eine neutrale Stelle. Sie stellt fest, ob Wartung und Reparatur ausreichend waren und ob die Anlage insgesamt den Sicherheitsanforderungen entspricht. Der Aufzugs-TÜV bildet somit die objektive Kontrollinstanz im Zusammenspiel der verschiedenen technischen Maßnahmen.
Zusammenfassende Einordnung
Der Aufzugs-TÜV ist ein zentrales Element der technischen Sicherheit von Gebäuden und Anlagen, in denen Aufzüge betrieben werden. Er verbindet rechtliche Vorgaben mit praktischer Technikprüfung und sorgt dafür, dass Aufzüge zuverlässig und gefahrlos genutzt werden können.
In seiner Funktion als wiederkehrende Sicherheitsprüfung gewährleistet der Aufzugs-TÜV einen hohen Schutzstandard für Personen und Sachwerte. Er schafft Rechtssicherheit für Betreiber, stärkt das Vertrauen der Nutzer und unterstützt die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Raum. Durch die systematische Prüfung mechanischer, elektrischer und elektronischer Komponenten sowie von Notruf und Rettungseinrichtungen trägt er maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen bei. Zugleich fördert er die wirtschaftliche Nutzung von Aufzugsanlagen, indem er frühzeitig auf Wartungsbedarf und Modernisierungspotenziale hinweist. In einer gebauten Umwelt, die zunehmend in die Höhe wächst und auf vertikale Mobilität angewiesen ist, bleibt der Aufzugs-TÜV damit ein unverzichtbarer Bestandteil eines umfassenden Sicherheits und Qualitätskonzepts, das technische Zuverlässigkeit, gesetzliche Anforderungen und die Bedürfnisse der Nutzer in einem ausgewogenen Rahmen zusammenführt.
Häufige Fragen zu „Aufzugs-TÜV“
Der Begriff Aufzugs-TÜV steht umgangssprachlich für die regelmäßige Sicherheitsprüfung eines Aufzugs durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Dabei wird kontrolliert, ob der Aufzug sicher funktioniert und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, damit Fahrgäste zuverlässig geschützt sind.
In der Regel wird ein Aufzug einmal im Jahr einer Hauptprüfung unterzogen und zusätzlich findet meist eine Zwischenprüfung statt. Der genaue Rhythmus kann je nach Art des Aufzugs und Nutzung leicht variieren, ist aber gesetzlich festgelegt.
Für die Beauftragung ist der Betreiber des Aufzugs verantwortlich, das ist meist der Eigentümer des Gebäudes oder die Hausverwaltung. Die Kosten für die Prüfungen werden in der Regel über die Betriebskosten auf die Mieter oder Nutzer umgelegt.
Der Prüfer testet unter anderem die Notrufeinrichtung, die Türverriegelungen, die Bremsen und die Fangvorrichtung des Aufzugs. Außerdem wird geschaut, ob der technische Zustand, die Beschilderung und die Dokumentation den aktuellen Vorschriften entsprechen.
Im Aufzug sollte ein aktueller Prüfaufkleber oder ein Prüfprotokoll mit Datum der letzten und der nächsten fälligen Prüfung sichtbar angebracht sein. Fehlt dieser Nachweis oder ist das Datum deutlich überschritten, sollte man den Betreiber oder die Hausverwaltung informieren.

