Angebot unter Vorbehalt
Inhaltsverzeichnis
Der Begriff Angebot unter Vorbehalt gehört zu den zentralen Begriffen im Vertragsrecht und in der kaufmännischen Praxis. Er beschreibt eine besondere Form der Willenserklärung, bei der ein Anbieter zwar ein Angebot abgibt, dieses Angebot jedoch an bestimmte Bedingungen, Einschränkungen oder Unsicherheiten knüpft. Ein Angebot unter Vorbehalt ist somit kein uneingeschränkt bindendes Leistungsversprechen, sondern eine rechtlich bedeutsame Erklärung, die nur unter genau definierten Vorbehalten gelten soll.
Begriffsbestimmung und rechtliche Einordnung
Ein Angebot unter Vorbehalt ist eine Erklärung, mit der eine Partei den Abschluss eines Vertrages anstrebt, gleichzeitig aber klarstellt, dass die Bindung an dieses Angebot von noch nicht erfüllten Voraussetzungen abhängt. Im Unterschied zu einem vorbehaltlosen Angebot, das bei Annahme unmittelbar zum Vertragsschluss führt, entfaltet ein Angebot unter Vorbehalt seine Wirkung erst, wenn der Vorbehalt entfällt oder die Bedingung eintritt. Der Vorbehalt kann sich auf unterschiedliche Elemente beziehen, etwa auf die Verfügbarkeit einer Ware, die Zustimmung eines Dritten, eine Kreditgenehmigung, die Prüfung technischer Spezifikationen oder die endgültige Freigabe durch eine interne Entscheidungsinstanz.
Rechtlich betrachtet bewegt sich das Angebot unter Vorbehalt zwischen einem voll wirksamen Angebot und einer bloßen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Welche Rechtswirkung konkret eintritt, hängt davon ab, wie klar der Vorbehalt formuliert ist und wie er rechtlich zu qualifizieren ist. In vielen Fällen handelt es sich bei einem Angebot unter Vorbehalt um ein bedingtes Angebot im Sinne einer aufschiebenden Bedingung. Erst mit Eintritt der Bedingung entsteht ein verbindlicher Vertrag, sofern der Empfänger das Angebot zuvor angenommen hat oder seine Annahme erklärt.
Typische Vorbehalte und ihre Funktion
Arten von Vorbehalten
Vorbehalte können unterschiedlich ausgestaltet sein. Ein Angebot unter Vorbehalt kann zum Beispiel folgende Elemente enthalten:
- Verfügbarkeitsvorbehalt: Die Gültigkeit des Angebots hängt davon ab, dass die angebotene Ware oder Dienstleistung tatsächlich verfügbar ist.
- Preisvorbehalt: Der genannte Preis steht unter dem Vorbehalt, dass sich bestimmte Kostenfaktoren nicht wesentlich ändern.
- Finanzierungsvorbehalt: Der Abschluss des Vertrages hängt von der Bewilligung einer Finanzierung oder eines Kredits ab.
- Genehmigungsvorbehalt: Das Angebot gilt nur, wenn eine interne oder externe Genehmigung erteilt wird, etwa durch eine Geschäftsleitung oder eine Behörde.
- Prüfungsvorbehalt: Das Angebot steht unter dem Vorbehalt einer technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Prüfung.
In der Praxis wird ein Angebot unter Vorbehalt häufig genutzt, um einerseits das Interesse des Geschäftspartners zu sichern und einen möglichen Vertrag anzubahnen, andererseits aber das eigene Risiko zu begrenzen, falls sich wesentliche Rahmenbedingungen noch ändern oder Unklarheiten bestehen.
Schutzfunktion für Anbieter und Nachfrager
Ein Angebot unter Vorbehalt erfüllt eine wichtige Schutzfunktion. Für den Anbieter bedeutet es, dass er sich nicht endgültig bindet, bevor alle relevanten Faktoren geklärt sind. Insbesondere bei komplexen oder risikoreichen Geschäften ist es wirtschaftlich vernünftig, ein Angebot abzugeben, das ausdrücklich an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Für den Nachfrager schafft ein Angebot unter Vorbehalt Transparenz, da er erkennt, dass noch nicht alle Voraussetzungen feststehen und dass er nicht mit einem sofortigen und uneingeschränkten Leistungsversprechen rechnen kann. Dadurch kann er seine eigenen Entscheidungen besser planen und bleibt vor falschen Erwartungen geschützt.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
Anfrage und unverbindliche Offerte
Eine häufige Abgrenzungsfrage betrifft die Unterscheidung zwischen einem Angebot und einer bloßen Anfrage oder einer unverbindlichen Offerte. Eine Anfrage ist lediglich das Ersuchen um Informationen, Preise oder Konditionen. Eine unverbindliche Offerte ist eine Erklärung, die in der Regel gerade keine rechtsverbindliche Bindung auslöst, sondern eher als Einladung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen ist. Demgegenüber enthält ein Angebot unter Vorbehalt bereits eine auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung, die jedoch durch den Vorbehalt eingeschränkt wird. Der Unterschied liegt darin, dass beim Angebot unter Vorbehalt grundsätzlich ein Vertrag zustande kommen kann, sobald die Bedingung eintritt oder der Vorbehalt entfällt, während eine unverbindliche Offerte typischerweise noch keinen Vertragsschluss auslösen kann.
Vorläufige Zusage und Absichtserklärung
Auch zu vorläufigen Zusagen und Absichtserklärungen ist eine Abgrenzung erforderlich. Eine Absichtserklärung beschreibt meist nur die grundsätzliche Bereitschaft, zu bestimmten Konditionen zu verhandeln oder einen Vertrag abzuschließen, ohne eine rechtliche Bindung zu begründen. Ein Angebot unter Vorbehalt geht darüber hinaus, weil es konkrete Leistungsinhalte und Bedingungen benennt und regelmäßig so formuliert ist, dass bei Wegfall des Vorbehalts ein vollwertiger Vertrag entstehen kann. Die vorläufige Zusage kann je nach Formulierung einem Angebot unter Vorbehalt ähneln, ist jedoch oft weniger konkret und stärker von weiteren Verhandlungen abhängig.
Rechtliche Wirkungen und Bindungsgrad
Bedingung und Vorbehalt
Juristisch wird bei einem Angebot unter Vorbehalt häufig zwischen einer Bedingung und einem Vorbehalt unterschieden. Eine Bedingung ist ein zukünftiges, ungewisses Ereignis, von dessen Eintritt die Wirksamkeit oder das Fortbestehen eines Rechtsgeschäfts abhängt. Der Vorbehalt kann darüber hinaus auch die Möglichkeit beinhalten, dass der Erklärende sich vorbehält, selbst eine Entscheidung zu treffen, ob er sich an das Angebot halten will. In beiden Fällen bleibt das Angebot unter Vorbehalt in seiner Bindungswirkung reduziert, weil der Vertrag nicht ohne weiteres durch eine Annahme zustande kommt, sondern erst, wenn der Vorbehalt entfällt oder die Bedingung erfüllt ist.
Auslegung nach Empfängerhorizont
Die rechtliche Wirkung eines Angebot unter Vorbehalt richtet sich maßgeblich nach der Auslegung aus Sicht eines verständigen Empfängers. Entscheidend ist, wie der Erklärungsempfänger die Formulierungen verstehen durfte. Wird der Vorbehalt eindeutig und klar erkennbar formuliert, so ist davon auszugehen, dass der Empfänger weiß, dass noch kein endgültiger Vertrag geschlossen ist. Unklare oder missverständliche Formulierungen können dagegen dazu führen, dass ein Gericht im Streitfall annimmt, dass ein bindendes Angebot vorlag oder dass der Vorbehalt nur einen Teilaspekt betrifft. Daher ist es für die Praxis von großer Bedeutung, ein Angebot unter Vorbehalt sprachlich präzise zu gestalten.
Typische Formulierungen in der Praxis
Sprachliche Kennzeichnung
In der kaufmännischen Korrespondenz wird ein Angebot unter Vorbehalt häufig durch bestimmte Wendungen kenntlich gemacht. Typische Formulierungen sind etwa:
- Unser Angebot erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit
- Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der endgültigen internen Genehmigung
- Preisänderungen vorbehalten
- Dieses Angebot gilt vorbehaltlich der positiven Kreditprüfung
- Verbindlich erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung
Mit solchen Formulierungen wird deutlich, dass es sich um ein Angebot unter Vorbehalt handelt und dass die anvisierte Geschäftsbeziehung noch von weiteren Umständen abhängt. Die Klarheit der Sprache ist dabei wesentlich, um spätere Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
Branchenspezifische Besonderheiten
Je nach Branche kann sich der Inhalt eines Angebot unter Vorbehalt unterscheiden. Im Bauwesen werden Angebote oft unter dem Vorbehalt abgegeben, dass bestimmte Genehmigungen erteilt oder Bodenverhältnisse bestätigt werden. Im Maschinenbau kann ein Angebot unter Vorbehalt daran geknüpft sein, dass technische Spezifikationen im Rahmen einer Detailplanung noch überprüft und freigegeben werden. Im Finanzsektor ist der Finanzierungsvorbehalt besonders verbreitet, etwa bei Immobilienkaufverträgen oder größeren Investitionsprojekten. In allen Fällen dient der Vorbehalt dazu, Risiken zu kontrollieren und rechtliche wie wirtschaftliche Unsicherheiten abzufedern.
Wirtschaftliche Bedeutung
Risikosteuerung und Flexibilität
Aus wirtschaftlicher Sicht ermöglicht ein Angebot unter Vorbehalt eine flexible Reaktion auf unsichere Rahmenbedingungen. Unternehmen können auf Kundenanfragen reagieren und Verhandlungen vorantreiben, ohne bereits alle Risiken voll zu übernehmen. Dies ist besonders wichtig in Märkten mit schwankenden Preisen, unsicheren Lieferketten oder komplexen regulatorischen Anforderungen. Das Angebot unter Vorbehalt fungiert hier als Instrument der Risikosteuerung und erlaubt es, Chancen zu nutzen, ohne die eigene Position frühzeitig festzuschreiben.
Verhandlungsinstrument
Ein Angebot unter Vorbehalt kann zudem als strategisches Verhandlungsinstrument eingesetzt werden. Der Anbieter signalisiert Verhandlungsbereitschaft und zeigt konkrete Konditionen auf, behält sich jedoch Anpassungen vor. Dies kann den Verhandlungsspielraum erhalten und zugleich Vertrauen schaffen, weil der potenzielle Vertragspartner erkennt, dass bereits substanzielle Überlegungen in das Angebot eingeflossen sind. Gleichzeitig kann der Empfänger das Angebot unter Vorbehalt nutzen, um eigene Planungen voranzutreiben, etwa indem er alternative Angebote vergleicht oder interne Entscheidungen vorbereitet.
Rechtsfolgen bei Annahme und Ablehnung
Wirkung der Annahme
Nimmt der Empfänger ein Angebot unter Vorbehalt an, so entsteht nicht zwangsläufig sofort ein voll wirksamer Vertrag. Vielmehr entsteht häufig ein rechtlicher Schwebezustand. Der Vertragsschluss steht dann unter der vereinbarten Bedingung oder dem formulierten Vorbehalt. Erst mit Eintritt der Bedingung oder mit ausdrücklicher Erklärung, dass der Vorbehalt entfällt, wird der Vertrag endgültig wirksam. In manchen Konstellationen kann die Annahme eines Angebot unter Vorbehalt jedoch bereits zu Nebenpflichten führen, etwa zur Pflicht, an der Herbeiführung der Bedingung mitzuwirken oder bestimmte Informationen zu liefern.
Ablehnung und Gegenangebot
Lehnt der Empfänger ein Angebot unter Vorbehalt ab oder macht er ein abweichendes Angebot, so kommt kein Vertrag zustande. Ein abweichendes Angebot gilt rechtlich als neues Angebot und kann wiederum selbst als Angebot unter Vorbehalt ausgestaltet werden. Die Parteien können auf diese Weise schrittweise auf einen Vertrag hinarbeiten, indem sie Vorbehalte anpassen, präzisieren oder aufheben. Die Ablehnung eines Angebots hat in der Regel zur Folge, dass der ursprüngliche Anbieter nicht mehr an seine Erklärung gebunden ist, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
Informationspflichten und Transparenz
Klarheit der Vorbehalte
Wer ein Angebot unter Vorbehalt abgibt, ist gut beraten, den Vorbehalt so klar und verständlich wie möglich zu formulieren. Unklare Vorbehalte können zu unterschiedlichen Interpretationen führen und im Streitfall zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Aus Gründen der Transparenz und Fairness gegenüber dem Vertragspartner sollte deutlich werden, welche Risiken beim Anbieter verbleiben und welche Risiken auf den Empfänger übergehen können. Eine präzise Beschreibung der Bedingungen, Fristen und Entscheidungsprozesse trägt dazu bei, dass beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen.
Informationsasymmetrien vermeiden
In vielen Geschäftsbeziehungen bestehen Informationsasymmetrien. Der Anbieter verfügt möglicherweise über mehr Fachwissen oder über detailliertere Marktkenntnisse als der Empfänger. Ein Angebot unter Vorbehalt kann dazu beitragen, solche Asymmetrien auszugleichen, indem es klarstellt, in welchen Punkten Unsicherheiten bestehen und welche Annahmen der Kalkulation zugrunde liegen. Je offener der Anbieter kommuniziert, desto geringer ist die Gefahr, dass der Empfänger von einem weitergehenden Leistungsversprechen ausgeht, als tatsächlich gewollt ist. Dies stärkt das Vertrauen und erleichtert die langfristige Zusammenarbeit.
Besondere Konstellationen
Verbrauchergeschäfte
Im Bereich der Verbrauchergeschäfte spielt der Schutz der Verbraucher eine herausragende Rolle. Ein Angebot unter Vorbehalt muss hier so gestaltet sein, dass der Verbraucher nicht über den Charakter des Angebots getäuscht wird. Formulierungen, die bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck eines verbindlichen Angebots erwecken, obwohl der Anbieter sich umfangreiche Vorbehalte vorbehält, können als unlautere Geschäftspraxis bewertet werden. Transparente Hinweise auf Vorbehalte, insbesondere zu Preisen, Lieferzeiten und Verfügbarkeit, sind daher unerlässlich.
Öffentliche Ausschreibungen
Im Vergaberecht und bei öffentlichen Ausschreibungen ist die Zulässigkeit eines Angebot unter Vorbehalt häufig stark eingeschränkt. Öffentliche Auftraggeber verlangen in der Regel verbindliche Angebote, um die Vergleichbarkeit der Bieter sicherzustellen und ein transparentes Verfahren zu gewährleisten. Vorbehalte, die den Inhalt oder die Verbindlichkeit eines Angebots wesentlich einschränken, können dazu führen, dass das Angebot als unzulässig gewertet und vom Verfahren ausgeschlossen wird. Dennoch können bestimmte technische oder rechtliche Vorbehalte in den Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich zugelassen sein, etwa wenn noch behördliche Genehmigungen ausstehen.
Gestaltungsempfehlungen
Struktur und Inhalt
Bei der Abfassung eines Angebot unter Vorbehalt empfiehlt es sich, eine klare Struktur zu wählen. Zunächst sollten die angebotenen Leistungen oder Produkte detailliert beschrieben werden. Anschließend ist der Vorbehalt deutlich hervorzuheben und möglichst konkret auszuführen. Sinnvoll ist es, den Umfang des Vorbehalts, seine Dauer und die Bedingungen für seinen Wegfall zu benennen. Darüber hinaus sollte geregelt werden, wie die Parteien vorgehen, wenn die Bedingung nicht eintritt oder der Vorbehalt nicht aufgehoben werden kann. So lässt sich vermeiden, dass Unklarheiten über die Rechtsfolgen entstehen.
Formale Hervorhebung
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, den Vorbehalt im Dokument optisch hervorzuheben. Dies kann durch Fettdruck, farbliche Markierung oder eine gesonderte Überschrift geschehen. Wird ein Angebot unter Vorbehalt in elektronischer Form übermittelt, können zusätzliche Hinweise im Begleittext oder in einer Einleitung erfolgen. Entscheidend ist, dass der Empfänger den Vorbehalt nicht übersehen kann und dass ihm die Bedeutung der Vorbehaltsklausel bewusst wird. Eine gut sichtbare Kennzeichnung stärkt die Rechtssicherheit und erleichtert im Streitfall die Beweisführung.
Praktische Beispiele
Beispiel aus dem Warenhandel
Ein Großhändler erhält eine Anfrage eines Einzelhändlers nach einer größeren Menge eines saisonalen Produkts. Der Großhändler möchte sich den Auftrag sichern, weiß jedoch noch nicht, ob sein Lieferant die gewünschte Menge rechtzeitig bereitstellen kann. Er erstellt daher ein Angebot unter Vorbehalt, in dem er die Preise, Lieferbedingungen und Zahlungsmodalitäten aufführt, zugleich aber klarstellt, dass das Angebot nur gilt, sofern die Ware beim Vorlieferanten verfügbar ist. Der Einzelhändler kann dieses Angebot annehmen und damit signalisieren, dass er bei Verfügbarkeit die Ware zu den genannten Konditionen abnehmen wird. Erst wenn der Großhändler die Bestätigung seines Lieferanten erhält und den Vorbehalt aufhebt, kommt es zum endgültigen Vertragsschluss.
Beispiel aus dem Dienstleistungssektor
Ein Beratungsunternehmen wird von einem Industriebetrieb angefragt, ein umfassendes Projekt zur Prozessoptimierung zu übernehmen. Das Beratungsunternehmen erstellt ein detailliertes Konzept und ein Angebot unter Vorbehalt, in dem es die Leistungen, den Zeitplan und das Honorar beschreibt. Zugleich behält es sich vor, das Angebot nach einer vertieften Analyse der vorhandenen Daten und Systeme anzupassen. Der Industriebetrieb nimmt das Angebot an, in dem Bewusstsein, dass nach der ersten Analysephase eine Konkretisierung und gegebenenfalls Anpassung erfolgen wird. Auf diese Weise können beide Seiten flexibel auf neue Erkenntnisse reagieren, ohne die grundsätzliche Projektabsicht aufzugeben.
Risiken und Konfliktpotenziale
Missverständnisse über den Bindungsgrad
Ein zentrales Risiko beim Angebot unter Vorbehalt besteht darin, dass die Parteien unterschiedliche Vorstellungen über dessen Bindungsgrad haben. Der Anbieter könnte davon ausgehen, dass er sich weitgehend freigehalten hat, während der Empfänger glaubt, bereits einen verlässlichen Anspruch zu besitzen. Um solche Konflikte zu vermeiden, ist eine präzise und verständliche Formulierung des Vorbehalts entscheidend. Auch mündliche Erläuterungen sollten im Zweifel schriftlich bestätigt werden, damit im Nachhinein nachvollzogen werden kann, welche Erwartungen die Parteien hatten.
Unklare Folgen bei Nichteintritt der Bedingung
Ein weiteres Konfliktpotenzial liegt in der Frage, was geschieht, wenn die Bedingung eines Angebot unter Vorbehalt nicht eintritt. Bleibt etwa eine Finanzierung aus oder wird eine Genehmigung nicht erteilt, kann der Empfänger enttäuscht sein und möglicherweise Ersatzansprüche geltend machen. Zur Vermeidung solcher Streitigkeiten empfiehlt es sich, bereits im Angebot unter Vorbehalt festzulegen, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, wenn die Bedingung scheitert. Möglich ist etwa eine ausdrückliche Regelung, wonach beide Parteien in diesem Fall ohne weitere Ansprüche auseinandertreten oder nur bestimmte Kosten zu tragen sind.
Bedeutung in der Vertragsgestaltung
Instrument für komplexe Projekte
In der modernen Vertragsgestaltung ist das Angebot unter Vorbehalt ein wichtiges Instrument, insbesondere bei komplexen Projekten mit mehreren Beteiligten. Es ermöglicht, frühzeitig einen Rahmen für die Zusammenarbeit abzustecken, ohne alle Details abschließend zu regeln. In Projekten mit technischen, rechtlichen oder finanziellen Unwägbarkeiten kann ein Angebot unter Vorbehalt als Einstieg in eine gestufte Vertragsstruktur dienen. Zunächst wird ein Grundverständnis über Ziele, Leistungen und Preise geschaffen, während die endgültige Bindung von weiteren Prüfungen und Entscheidungen abhängig gemacht wird.
Verknüpfung mit Vorverträgen
Häufig wird ein Angebot unter Vorbehalt mit Vorverträgen, Absichtserklärungen oder Rahmenvereinbarungen kombiniert. So können die Parteien zunächst rechtlich weniger verbindliche Dokumente nutzen, um die grundsätzliche Zusammenarbeit zu skizzieren, und anschließend ein Angebot unter Vorbehalt formulieren, das konkrete Leistungen in Aussicht stellt. Mit Fortschreiten der Verhandlungen und Klärung offener Fragen kann der Vorbehalt schrittweise reduziert oder aufgehoben werden, bis schließlich ein voll verbindlicher Hauptvertrag zustande kommt. Diese gestufte Vorgehensweise erhöht die Planungssicherheit und reduziert das Risiko für beide Seiten.
Zusammenfassung und Einordnung
Das Angebot unter Vorbehalt ist ein vielschichtiges Rechtsinstrument, das in der Praxis des Wirtschaftslebens eine erhebliche Bedeutung besitzt. Es verbindet den Wunsch nach Verbindlichkeit mit der Notwendigkeit, auf Unsicherheiten flexibel reagieren zu können. Ein Angebot unter Vorbehalt ist mehr als eine bloße unverbindliche Ankündigung, weil es bereits konkrete Leistungsinhalte und Konditionen festlegt. Zugleich unterscheidet es sich vom vorbehaltlosen Angebot dadurch, dass seine Bindungswirkung eingeschränkt und von bestimmten Bedingungen abhängig ist. Für Anbieter bietet das Angebot unter Vorbehalt die Möglichkeit, Chancen im Markt zu nutzen, ohne sich vorschnell festzulegen. Für Nachfrager schafft es Klarheit darüber, welche Elemente eines Angebots bereits feststehen und wo noch Unsicherheiten bestehen. Voraussetzung für eine rechtssichere und faire Anwendung ist eine sorgfältige, transparente und verständliche Formulierung der Vorbehalte. Werden Inhalt, Umfang und Folgen des Vorbehalts klar beschrieben, kann das Angebot unter Vorbehalt dazu beitragen, Verhandlungen effizient zu gestalten, Risiken zu verteilen und langfristig tragfähige Vertragsbeziehungen aufzubauen. In dieser Funktion hat es sich als fester Bestandteil moderner Vertrags- und Geschäftspraxis etabliert und wird auch künftig eine zentrale Rolle bei der Ausgestaltung komplexer wirtschaftlicher Transaktionen spielen.
Häufige Fragen zu „Angebot unter Vorbehalt“
Ein Angebot unter Vorbehalt ist ein Vorschlag für einen Vertrag, der noch an eine bestimmte Bedingung geknüpft ist. Das heißt, der Anbieter verspricht die Leistung nur dann endgültig, wenn zum Beispiel eine Prüfung erfolgreich war oder eine Genehmigung vorliegt.
Ein Angebot unter Vorbehalt ist noch nicht vollständig bindend, weil der Anbieter sich ausdrücklich eine Prüfung oder Bedingung vorbehält. Erst wenn diese Bedingung erfüllt ist und der Anbieter zustimmt, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Häufige Vorbehalte sind zum Beispiel die Bonitätsprüfung des Kunden, die Verfügbarkeit der Ware oder die Zustimmung eines Vorgesetzten. Auch Preisänderungen bei stark schwankenden Marktpreisen können als Vorbehalt genannt werden.
In der Regel ist der Vorbehalt im Text des Angebots ausdrücklich erwähnt, etwa mit Formulierungen wie vorbehaltlich Prüfung, vorbehaltlich Verfügbarkeit oder vorbehaltlich Zustimmung der Geschäftsleitung. Fehlen solche Hinweise, darf man meist von einem verbindlicheren Angebot ausgehen.
Wenn Sie ein Angebot unter Vorbehalt annehmen, erklären Sie sich mit den genannten Bedingungen einverstanden. Es besteht dann das Risiko, dass der Vertrag doch nicht zustande kommt oder sich Konditionen noch ändern, falls der Vorbehalt nicht erfüllt wird.

